Protokoll der Sitzung vom 07.11.2012

Und warum bitte dürfen Testspieler, die die Einhaltung von Gesetzen überprüfen sollen, nur noch von den anbietenden Unternehmen selbst beschäftigt werden? Können die sich jetzt selber reinwaschen, ein entsprechendes Papier ausstellen?

Sowohl europäischem als auch deutschem Recht wird das Gesetz höchstwahrscheinlich nicht standhalten.

Das alles hätten wir aus den Anhörungen lernen und den Gesetzentwurf entsprechend nachbessern können. Aber eine gemeinsame Auswertung der Veranstaltung fand nicht statt. Stattdessen wurde uns Piraten im Hauptausschuss gesagt: Wir haben unsere Auswertung der Anhörung gemacht. Wenn Ihr das nicht macht, dann können wir ja dafür nichts. – Na, vielen Dank!

Was ich aus dieser Farce gelernt habe, ist, dass wir große und aufwendige Befragungen machen, aber diese Expertenrunden als nichts anderes ansehen müssen als eine große Verschwendung von Steuergeldern. Das war der gescheiterte Versuch, eine politische Meinung zu untermauern. Aber durch Fakten und Expertenaussagen in der Anhörung wurde Ihre Meinung gestürzt.

Wir Piraten sind in den Landtag gekommen, um uns für eine andere Form von Politik einzusetzen. Wir stehen für Transparenz, für Teilhabe und vor allen Dingen für eines: für Ehrlichkeit. Hier geht es nur um Geld! – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. – Für die Landesregierung hat Minister Jäger das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 ist bereits in 14 Ländern in Kraft getreten. Heute kann nunmehr auch in NordrheinWestfalen diesem Staatsvertrag zugestimmt werden. Das ist auch gut so.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag bildet den richtigen Kompromiss zwischen den Interessen des

Glücksspielwesens auf der einen Seite und dem Interesse an legalen Glücksspielangeboten auf der anderen Seite. – Herr Marsching, es geht hier nicht nur um Geld, sondern insbesondere auch um die Bekämpfung der Spielsucht.

Lassen Sie mich die wichtigsten Eckpunkte dieses Staatsvertrages kurz vorstellen. Für Lotterien bleibt es beim staatlichen Veranstaltungsmonopol. Für Sportwetten werden zeitlich befristet 20 Konzessionen an private Sportwettenveranstalter vergeben. Das länderübergreifende Verfahren läuft zurzeit zentral in Hessen. Das bisherige Internetangebot wird gelockert. Künftig können erlaubte Lotterie- und Sportwettenangebote im Internet vertrieben und vermittelt werden. Bei den Kasinospielen einschließlich Poker verbleibt es bei der strengen Begrenzung des Angebotes auf Spielbanken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Mittelpunkt sollen heute aber das Ausführungsgesetz und das neue Spielbankgesetz stehen. Wir nutzen in Nordrhein-Westfalen unseren bestehenden Gestaltungsspielraum für landesrechtliche Regelungen, um Glücksspiele in geordnete Bahnen zu lenken und um Spielsucht effektiv zu bekämpfen.

Es ist bereits angesprochen worden: Ein Mindestabstand von 350 m zwischen Spielhallen ist eine Verschärfung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf und eine aktive Handlung gegen Spielsucht.

Auch Mehrfachkonzessionen, die zu spielbankähnlichen Großspielhallen geführt haben, wirken wir mit diesem Gesetz entgegen.

Darüber hinaus – auch das ist wichtig – dürfen in den Spielhallen keine EC- oder Kreditkartenautomaten aufgestellt werden. Dies erschwert die schnelle Beschaffung von Bargeld und kann das Verschuldungsrisiko von Glücksspielern senken.

Meine Damen und Herren, das Spielbankgesetz ermöglicht es auch, eine fünfte Spielbank zu eröffnen. Damit stellen wir eine attraktive Alternative zu illegalen Angeboten bereit.

Dieser Staatsvertrag hat einen langen Weg nehmen müssen. Ich freue mich, dass Nordrhein-Westfalen heute hoffentlich – das würde ich allen Fraktionen empfehlen – als 15. Bundesland zustimmen wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. – Das bleibt auch so. Dann kann ich die Beratung zum Tagesordnungspunkt 6 schließen.

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. Es ist eine ganze Reihe von Abstimmungen durchzuführen. Ich sage vorab, welche Abstimmungen wir durchführen,

bevor wir in den eigentlichen Abstimmungsgang eintreten.

Zuerst werden wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU abstimmen. Danach stimmen wir über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Hauptausschusses ab. Hierzu hat die CDU getrennte Abstimmung über die vier Artikel beantragt. Diese werden wir durchführen. Danach wird es die Gesamtabstimmung geben. Anschließend haben wir noch über zwei Entschließungsanträge abzustimmen: über einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und über einen Entschließungsantrag der FDP. Damit haben Sie eine kleine Übersicht über den Abstimmungsmarathon.

Ich lasse nun abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/1336 – Neudruck. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung bei den Piraten. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Änderungsantrag der Fraktion der CDU abgelehnt.

Ich komme jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/17, und zwar in der Fassung der Beschlüsse aus dem Hauptausschuss, die wir in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1245 vorfinden. Der Hauptausschuss empfiehlt uns, den Gesetzentwurf in der dort beschlossenen Fassung im Plenum anzunehmen.

Zunächst rufe ich Art. 1, den eigentlichen Staatsvertrag, auf. Wer Art. 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU. Wer stimmt dagegen? – Die Piraten. Wer enthält sich? – Die FDP. Damit ist der Art. 1 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

Ich rufe auf die Abstimmung über Art. 2; das ist das Ausführungsgesetz. Wer diesem Artikel seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. – Wer stimmt dagegen? Die Piraten, die CDU, die FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist Art. 2 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ebenfalls angenommen.

Ich rufe auf die Abstimmung über Art. 3 – das ist das Spielbankgesetz – und frage, wer diesem Artikel seine Zustimmung geben möchte. – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU. Wer stimmt dagegen? – Die Piraten. Stimmenthaltungen? – Bei der FDP. Damit ist Art. 3 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ebenfalls angenommen.

Ich rufe auf die Abstimmung über Art. 4; das ist das Inkrafttreten. Wer möchte diesem Artikel seine Zu

stimmung geben? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU. Wer stimmt dagegen? – Die Piraten. Wer enthält sich? – Die FDP. Damit ist Art. 4 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ebenfalls angenommen.

Ich komme zur Gesamtabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 16/17 in der Fassung der Beschlüsse, die in der Beschlussempfehlung ausgewiesen sind, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, FDP und die Piraten. Gibt es Stimmenhaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

Ich komme zu den letzten beiden Abstimmungen, zunächst zu der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/1287. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, FDP und die Piraten. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. – Damit ist der Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

Ich komme zuletzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/1335. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP, CDU und Piraten. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir sind nun mit dem Abstimmungsmarathon durch, und ich kann Tagesordnungspunkt 6 schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

7 Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs

für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe – BAG-JH)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/128

Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1321

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend Drucksache 16/1241

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Herrn Kollegen Jörg das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es aufgrund der fortgeschrittenen Zeit kurz machen; ich habe mich gerade mit einigen Obleuten darauf verständigt.

Es gibt drei Punkte zu erwähnen.

Erstens. Wir haben im Verfahren festgestellt, dass die alte Landesregierung die bis dato fehlenden Konnexitätsverhandlungen zu verantworten hat. Das hat dazu geführt, dass die Ausbaudynamik im U3-Bereich ins Stocken geraten ist. Die alte Landesregierung hat die rechtlich erforderlichen Verhandlungen nicht geführt. Dadurch bekamen die Kommunen deutlich weniger Geld in die Hand. Das führte nachgewiesenermaßen dazu – wir haben das in der Anhörung deutlich gehört –, dass der Umfang an U3-Plätzen, den wir hätten erreichen können, heute nicht zur Verfügung steht. – Das ist das Erste, was man sagen muss.

Das Zweite, was man sagen muss, ist, dass wir allen, die da in den letzten zwei Jahren mitverhandelt haben, zu Dank verpflichtet sind. Das ist ein Ergebnis, Frau Ministerin – das können Sie Ihrem Team bitte vom Parlament ausrichten –, das sich sehen lassen kann. Die Kommunen sind zufrieden. Auch wir sind zufrieden, weil wir jetzt wissen, dass dieses Geld eine weitere Ausbaudynamik auslösen wird.

Das Dritte, was es zu sagen gilt, ist, dass wir im Verfahren und besonders in der letzten Diskussion im Ausschuss doch noch Einvernehmen hinbekommen haben. Ich persönlich finde es wirklich klasse, dass es einen einstimmigen Beschluss gibt, dass man in der Diskussion die Vergangenheit hat ruhen lassen und gemeinsam in die Zukunft geguckt hat. Es war schön – herzlichen Dank dafür an die anderen Fraktionen –, einen einstimmigen Beschluss zu erwirken.

Jetzt kommt es darauf an, dass wir alle zusammen das Geld so schnell wie möglich an die Kommunen durchleiten, und zwar nicht – wie ursprünglich vorgesehen – gesplittet, sondern in einem Rutsch. Das stellen wir in unserem Änderungsantrag hier heute zur Abstimmung.

Ich würde mich sehr freuen, wenn alle Fraktionen diesem Änderungsantrag zustimmen würden. Das wäre sozusagen der Geist, den wir aus der letzten Sitzung unseres Ausschusses mitnehmen könnten. Es wäre ein gutes Zeichen für die Kommunen. Wir

alle sind in unseren Wahlkreisen betroffen. Es wäre daher schön, wenn das Parlament diesen Antrag gemeinsam beschließen könnte. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, wenn sie auch nur zum Teil vorhanden war.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Jörg. Aber der Teil der Abgeordneten, der Ihnen Aufmerksamkeit geschenkt hat, hat sicherlich gut zugehört. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Scharrenbach das Wort.