Sie haben noch nie einen Vorschlag unterbreitet, wie man da, wo Sie meinen, den großen Brocken herbekommen kann. Sie haben nur irgendwelche kleinen Punkte genannt, von denen Sie wissen, dass sie nie als Gegenfinanzierung ausreichen würden.
Jetzt muss man wieder diesen Versuch starten. Das war heute Morgen genauso. Man weiß, dass man sich dem Geplanten eigentlich nicht verweigern kann, fügt allerdings „Ja, aber“ an, denn man muss wieder zeigen, dass man das eigentlich so nicht richtig findet.
Dann tragen Sie hier Punkte vor, die ich nicht weiter kommentieren will. Was mich betrifft, will ich nur auf zwei Punkte eingehen.
Erster Punkt: Sie haben gesagt, die Steuereinnahmen seien nicht richtig angesetzt. Letztes Jahr waren es 99,1 %. Da haben Sie mit Ihren Unkenrufen, dass
wir seit Jahren immer zu viel Steuern ansetzen, ein Mal recht gehabt, weil es eine Abweichung von 0,9 % gab. Wir haben allerdings mehr eingespart, als es an Mindereinnahmen gab. In Ihrer Vorabmeldung war aber schon von einem Loch von 500 Millionen € die Rede. Alles widerlegt!
Jetzt fangen Sie dasselbe Spiel wieder an. Ich kann Ihnen sagen: Sie nehmen dazu Steuerzahlen für das erste Vierteljahr, die nicht berücksichtigen, dass einer hohen Überweisung im Rahmen der Umsatzsteuer eine gleichhohe Rücküberweisung im nächsten Vierteljahr entgegenstehen wird. Dann werden wir weitersehen.
Zweiter Punkt: Sie reden von nicht aktuellen Flüchtlingszahlen, verlieren aber kein Wort darüber, wie sich denn die Zuweisungen des Bundes für die Gemeinden, die Sie ja immer für so wegweisend halten, die viel kleiner sind, entwickeln und auf welchen Zahlen sie basieren. Da wird es eine Spitzabrechnung geben. Ich bin einmal gespannt, mit welchen Ideen Herr Schäuble dann kommen wird, die er bei der Spitzabrechnung im Einzelnen vornimmt.
Wir haben mit den Kommunen die klare Verabredung, dass sie 10.000 € pro Flüchtling bekommen – für zwölf Monate und nicht wie bei Herrn Schäuble für fünf Monate; 833 € im Monat und nicht 670 € im Monat; für die Geduldeten noch zusätzlich.
Diese Zahlen werden aktualisiert. Es wird genauso, wie das vom Bund erwartet wird, aktualisiert und nachberechnet. Dann werden wir weitersehen. Dann haben wir auf beiden Seiten zusätzliche Einnahmen, zusätzliche Ausgaben oder veränderte Einnahmen, aktuelle Daten. Dann werden wir gegebenenfalls auch einen Nachtrag vorlegen. Ja, es wird ihn dann geben. Da habe ich nicht das geringste Problem, das den Menschen im Land zu erklären. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Das wird natürlich keine zehn Minuten dauern, sie vorzutragen.
Da Sie das Thema „mehrere Nachtragshaushalte“ angesprochen und gesagt haben, dass möglicherweise im Laufe dieses Jahres ein weiterer kommen könnte: Würden Sie auch vor dem Hintergrund der heute geführten Debatte im Hinblick auf die Konsequenzen aus den Panama Papers und zur Herbeiführung von Steuergerechtigkeit einen solchen Nachtragshaushalt anregen, um beispielsweise 2.000 Betriebsprüfer neu einzustellen, damit die finanzielle Grundlage NRWs gesichert wird und bleibt?
Obwohl sich das ja sehr gut anhören würde, wenn ich jetzt einfach Ja sagen würde, sage ich mal: Das sind für mich Überlegungen und Anmeldungen, die im Rahmen einer ganz normalen Haushaltsplanung zugrunde zu legen sind. Wir können also gerne mal darüber reden, ob man für den Haushalt 2017 in diesem Bereich eine Verstärkung anmeldet.
Wie Sie wissen, bin ich in diesem Punkt immer zweigespalten. Als Ressortminister hätte ich eindeutig nichts dagegen, meine Verwaltung an solchen wichtigen Punkten zu stärken. – Als Haushalts- und Finanzminister muss ich es aber auf der anderen Seite – anders als meine Kolleginnen und Kollegen – auch in den Gesamtrahmen bringen.
Ich glaube nicht, dass das ein Punkt ist, den wir jetzt mit einem Nachtrag klären müssen. Ein Nachtrag ist dazu da, das, was sich im Laufe des Jahres anders darstellen wird, in seinen Auswirkungen abzubilden. Darüber, dass sich in diesem Jahr genauso wie im vergangenen Jahr eine Menge von unkalkulierbaren Dingen vollziehen wird, müssen wir uns alle, glaube ich, nichts vormachen. Das sieht kein Kollege in den anderen 15 Ländern oder im Bund anders als ich.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
16/11250 in der zweiten von drei Lesungen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/11712, den Gesetzentwurf Drucksache 16/11250 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/11712 und nicht über den Gesetzentwurf selbst.
Wer möchte dieser Beschlussempfehlung des HFA zustimmen? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die CDU, die FDP und die Piratenfraktion. Gibt
es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass die Beschlussempfehlung Drucksache 16/11712 angenommen worden ist und der Gesetzentwurf Drucksache 16/11250 in der Fassung der Beschlussempfehlung in zweiter Lesung ebenfalls angenommen worden ist.
Wir kommen nun – wie zwischen den Fraktionen im Ältestenrat vereinbart – zur dritten Lesung. Dies ist nach § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung zulässig, wenn niemand widerspricht. – Einen solchen Widerspruch sehe ich nicht.
Somit rufe ich die dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 16/11250 auf. Es handelt sich immer noch um das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016. In dem gerade abgeschlossenen Verfahren hat eine Rücküberweisung nicht stattgefunden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat seine Beschlussempfehlung, meine Kolleginnen und Kollegen, ausdrücklich zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs abgegeben. Grundlage für unsere dritte Lesung ist also der Gesetzentwurf Drucksache 16/11250 in der geänderten Fassung nach der zweiten Lesung.
Eine Aussprache zur dritten Lesung ist nicht vorgesehen. Wir können also direkt zur Abstimmung kommen, und zwar über den Gesetzentwurf Drucksache 16/11250, über den wir in der dritten Lesung abstimmen in der geänderten Fassung nach der zweiten Lesung. Da das Beratungsverfahren hiermit abgeschlossen wird, handelt es sich um eine Schlussabstimmung nach § 76 Abs. 3 der Geschäftsordnung.
Wer also für die Annahme des Gesetzentwurfes in der geänderten Fassung nach der zweiten Lesung ist, den bitte ich noch einmal um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und die Piratenfraktion. Gibt es Enthaltungen? – Wiederum nicht. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/11250 in der Fassung nach der zweiten Lesung in dritter Lesung angenommen und verabschiedet.
16/11770. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Wer enthält sich? – Die FDP-Fraktion. Dann stelle ich fest, dass der Entschließungsantrag Drucksache 16/11770 abgelehnt ist.
Wir stimmen nunmehr ab über das Gemeindefinanzierungsgesetz. Eine Aussprache in der zweiten Lesung zum Gemeindefinanzierungsgesetz ist nicht vorgesehen. Wir kommen also direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/11309 in der zweiten von drei Lesungen. Der Haushalts-
und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/11713, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung nicht über die Beschlussempfehlung, sondern über den Gesetzentwurf Drucksache 16/11309 selbst. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die CDUFraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Fraktionen von FDP und Piraten. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/11309 mit der festgestellten Mehrheit angenommen.
Auch hierzu ist zwischen den Fraktionen im Ältestenrat verabredet worden, meine Damen und Herren, die dritte Lesung direkt im Anschluss zu vollziehen. Das ist – auch an dieser Stelle noch einmal der Hinweis – zulässig nach § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung, wenn niemand widerspricht. – Auch hier gibt es – das stelle ich ausdrücklich fest – keinen solchen Widerspruch.
Deshalb rufe ich die dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 16/11309, Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016, auf. Auch hier hat eine Rücküberweisung logischerweise nicht stattgefunden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat seine Beschlussempfehlung auch zu diesem Gesetz ausdrücklich zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs abgegeben. Grundlage für unsere dritte Lesung ist weiterhin der Gesetzentwurf Drucksache 16/11309.
Eine Aussprache ist auch zur dritten Lesung nicht vorgesehen. Somit können wir direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Wir stimmen somit über den Gesetzentwurf in der Fassung nach der zweiten Lesung ab. Auch hier möchte ich folgenden Hinweis geben: Da das Beratungsverfahren abgeschlossen wird, handelt es sich um eine Schlussabstimmung nach § 76 Abs. 3 der Geschäftsordnung.
Wer in dritter Lesung für diesen Gesetzentwurf ist, den darf ich um das Handzeichen bitten. – SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Wiederum FDP und Piratenfraktion. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/11309 in dritter Lesung angenommen und verabschiedet.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende CDU-Fraktion als erster Rednerin Frau Kollegin Scharrenbach das Wort.
Bevor Frau Kollegin Scharrenbach zu uns spricht, habe ich die herzliche Bitte, dass diejenigen, die jetzt unbedingt das Plenum verlassen müssen, dies a) zügig und b) geräuschlos tun, damit wir uns voll auf den nächsten Tagesordnungspunkt konzentrieren können. – Frau Kollegin Scharrenbach, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren, viele freie Träger teilen derzeit das Schicksal der Träger von Kindertageseinrichtungen; denn die Zuschüsse des Landes zur Kinder- und Jugendarbeit sind nicht ausreichend, und sie wissen nicht, wie sie die zahllosen Kostensteigerungen, insbesondere die Tarifsteigerungen, eigentlich noch refinanzieren sollen.
Anlässlich einer Podiumsdiskussion bei der AGOTNRW haben wir eine sehr intensive Debatte geführt, bei der auch die SPD und die FDP vertreten waren. Dieser Antrag ist der Ausfluss dieser Debatte, die wir bei der AGOT-NRW geführt haben.
Der Kinder- und Jugendförderplan ist über 100 Millionen € schwer, aber wir als CDU sind der Überzeugung, dass wir uns über die Verteilung der 100 Millionen € dringend unterhalten müssen; denn es ist offenkundig, dass die fachbezogenen Pauschalen und auch die Strukturmittel, die gewährt werden, nicht ausreichend sind, um eine qualitativ gute Arbeit im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit in NordrheinWestfalen dauerhaft abzusichern.
Insbesondere die Umsteuerung, die Sie als SPD und Grüne vorgenommen haben, um mehr Projektfördermittel auf den Weg zu bringen, und zwar rund 26 Millionen € pro Jahr über den Kinder- und Jugendförderplan, führt nicht dazu, dass die Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen dauerhaft ordentlich abgesichert werden können.
Ein deutlicher Beleg hierfür ist der Bericht zur 6. Strukturdatenerhebung zum Berichtsjahr 2013, der vor Kurzem veröffentlicht wurde. In den letzten zehn Jahren mussten über 133 Einrichtungen freier Träger geschlossen werden, und, was aus CDU-Sicht besonders eklatant ist, die Anzahl der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der freien Kinder- und Jugendarbeit bei den freien Trägern ist auf einem historischen Tiefstand von 37,1 % angelangt.
Diese Entwicklung widerspricht genau dem, was Sie als Vertreter von SPD und Grünen eigentlich immer vorgeben hochzuhalten, nämlich die Finanzierung „Guter Arbeit“. Offenkundig scheint es so zu sein, dass mit dem Kinder- und Jugendförderplan, den Sie
ausgestaltet haben, insbesondere Teilzeitbeschäftigung und geringfügig Beschäftigte bei den freien Trägern finanziert werden und die Gelder eben nicht mehr ausreichen, um Vollzeitbeschäftigung abzusichern und den Menschen auch eine dauerhafte Perspektive in ihrem Beschäftigungsfeld zu geben.