Zwei Sätze zu Ihrem Entschließungsantrag, den ich gerade erst gesehen habe: Bezeichnend dafür ist, dass die erste Überschrift darin lautet: „Keine Hemmnisse für die Wirtschaft aufbauen“. Damit haben Sie das Thema dieses Gesetzentwurfs außerordentlich verfehlt.
ein Thema entschieden, bei dem die Forderung der Bürger nach Schutz des Trinkwassers und nach entsprechenden Regeln in den vergangenen Jahren besonders deutlich artikuliert wurde, nämlich das Thema „Fracking“.
Wir haben jetzt ein Verbot auf Bundesebene erreicht. Für Nordrhein-Westfalen hat Ministerpräsidentin Kraft unmissverständlich klargemacht, dass es mit uns kein Fracking und keine Probebohrungen geben wird. Hoffentlich sind wir uns in dem Punkt einig.
Mit der Novelle des Landeswassergesetzes wollen wir die landesrechtlichen Handlungsspielräume, die uns der Bund aus gutem Grund lässt, zur Verbesserung der Wasserqualität nutzen. Dem kommen wir mit diesem Gesetzentwurf nach.
Wir haben Hinweise im Verfahren gern aufgenommen und an mehreren Stellen entsprechende Änderungen vorgenommen, auf die ich kurz eingehen will. Ein strittiger Punkt war zum Beispiel § 31 bezüglich der Gewässerrandstreifen. Hierbei hat das Land grundsätzlich abweichende Regelungsmöglichkeiten, weil der Zweck die Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion oberirdischer Gewässer ist, vor allem die Verminderung von Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft. Das tut dringend not.
Nicht zum ersten Mal, aber mit besonderer Intensität hat uns der Bericht „Nitrat im Grundwasser“ aufgezeigt, dass in den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten in Nordrhein-Westfalen die Konzentration seit über 20 Jahren gleichbleibend hoch oder sogar steigend ist. Wenn wir dies länger hinnehmen würden, wäre das fahrlässig gegenüber den Menschen im ländlichen Raum.
Deswegen werden wir über das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes hinaus entsprechende verschärfende Regelungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung für die Regionen treffen, bei denen bis 2022, bis zum Ende der Förderperiode, kein besserer Zustand erreicht wurde.
Wir haben aber auch festgelegt, dass es Befreiungsmöglichkeiten geben wird, wenn eine belastungsfreie Landwirtschaftsmethode gewählt wird, zum Beispiel im ökologischen Landbau. Damit kommen wir der Landwirtschaft entgegen, ohne den Gewässerschutz zu vernachlässigen.
Ein weiterer wichtiger Punkt für Wirtschaft und Kommunen ist § 52 des Gesetzentwurfs zur Übernahme kommunaler Abwassernetze durch Wasserwirtschaftsverbände auf Wunsch der Kommune. Auch hierbei haben wir eine gute Regelung gefunden. Mit dem zweiten Absatz werden weitergehende rechtssichere Regelungen einer Übertragung kommunaler Kanalnetze auf einen sondergesetzlichen Wasserverband hinzugefügt.
Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass wir seitens der regierungstragenden Fraktionen das allgemeine Prüfungsrecht des Rechnungshofes für die Wasserwirtschaftsverbände unter die Lupe genommen haben. Die Gegenargumente, die wir dazu gehört haben, waren stichhaltig. Wir sind den Experten daher gefolgt und haben das allgemeine Prüfungsrecht wieder gestrichen.
Ein letzter wichtiger Punkt sind die §§ 35 und 125 zu Wasserschutzgebieten und Abgrabungen. Ich stelle ganz klar fest: Das dient einer Vereinheitlichung des Schutzes von Wasserschutzgebieten in NRW. Die Rohstoffgewinnung wird weiterhin mit den neuen Regelungen möglich sein. Mit Verstand und Augenmaß haben wir darauf geachtet, dass in Zukunft die Praktikabilität dieses Verbotes durch Ausnahme- und Übergangsregelungen gewährleistet sein wird, wenn der Schutz des Trinkwassers dadurch nicht gefährdet wird. Das ist eine wichtige Einschränkung.
Das alles zeigt: Dieser Gesetzentwurf wurde in enger Kooperation mit den Betroffenen beraten. Die Argumente wurden gehört, geprüft und in vielen Punkten berücksichtigt.
Dieser Gesetzentwurf setzt für Nordrhein-Westfalen den notwendigen Rahmen für den Schutz der Ressource Wasser – darauf kommt es an –, dient damit der Versorgung der Menschen mit sauberem Trinkwasser und findet somit auch – das wird Sie nicht überraschen – unsere Zustimmung.
Wie gesagt: Ihr Entschließungsantrag, der uns gerade erst vorliegt und den ich eben überflogen habe, findet unsere Zustimmung nicht, weil er einseitig orientiert ist und nur ganz zuletzt, am Ende, den Schutz des Trinkwassers thematisiert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf zur Novellierung des Wassergesetzes, den wir heute verabschieden, ist ein weiterer Beleg dafür, warum Nordrhein-Westfalen wirtschaftlich nicht vom Fleck kommt.
(Beifall von der CDU und der FDP – Wider- spruch von Jochen Ott [SPD] und Martin-Se- bastian Abel [GRÜNE])
Unter Rot-Grün ist unser Land auf Platz 16 von 16 Bundesländern abgesackt. Der Gesetzentwurf ist voller Regeln und Vorschriften.
(Norbert Meesters [SPD]: Kümmern Sie sich um den Gewässerschutz! – Jochen Ott [SPD]: Das ist doch lepsch!)
Der Gesetzentwurf ist voll mit Regeln, Berichten, Erschwernissen, mit denen Sie der Wirtschaft und Landwirtschaft mehr Lasten auferlegen und das Leben schwerer machen als andere Bundesländer.
Wasser ist Leben, meine Damen und Herren. Wasser ist die Grundlage allen Lebens auf der Erde und prägt das Bild unseres blauen Planeten.
Dass das Wasser deshalb einen ganz hohen Schutz genießt, ist in ganz Deutschland und auch zwischen den Parteien völlig unstrittig – auch in diesem Haus, da brauchen Sie gar keine Gegensätze aufzubauen.
Ich will nur klarstellen, dass der Titel „Stärkung des vorbeugenden Gewässer- und Grundwasserschutzes bewirken – kooperativen Weg beschreiten“ lautet. Das ist nicht das, was Sie vorgelesen haben.
Der Konflikt, meine Damen und Herren, geht vor allem um die Wege, wie dieses Ziel erreicht wird, und um die daraus entstehenden Wirkungen auf den sozialen und ökonomischen Komplex.
Die Kritik in der Anhörung kam von allen Seiten. Die Wirtschaft beklagt, dass die Behörden jetzt freie Bahn für kostentreibende Maßnahmen und Gutachten zulasten der Betriebe haben. Die Vielzahl von Einschränkungen und Unsicherheiten führt zu Wettbewerbsverzerrungen und in der Folge zu Investitionszurückhaltung am Standort NRW.
Die Landwirtschaft beklagt einen Wertverlust von 146 Millionen € und die Abkehr vom Prinzip der Kooperation sowie die Verknappung landwirtschaftlicher Flächen und die Ausweitung des Vorkaufsrechts.
Neu hinzugekommen ist jetzt auch noch die Umkehr der Beweislast. Ein Tollhaus hat der Sachverständige diese Politik in der Anhörung genannt.
meine Damen und Herren, ist abgeschlossen, und ich will noch einige grundsätzliche Anmerkungen zu diesem Gesetz machen:
Der Föderalismus ist am besten geeignet, den unterschiedlichen geografischen Voraussetzungen in den 16 Bundesländern gerecht zu werden. Wenn man von den Regeln des Bundesrechts abweicht und damit vielfach den Betroffenen andere Lasten als in anderen Bundesländern auferlegt, muss man wenigstens begründen, warum diese Abweichungen aus sachlichen und fachlichen Gründen angebracht sind. Genau das haben Sie aber nicht gemacht.
Warum haben Sie eigentlich als Parlamentarier eine so geringe Selbstachtung? – 34 Mal ermächtigen Sie die Regierung oder ihr nachgeordnete Behörden zum Erlass von Verordnungen und schaffen damit vor allem für die Betroffenen Unsicherheiten. Diese können sich nicht auf die Regeln des Gesetzes verlassen, sondern müssen immer damit rechnen, dass es kurzfristige Veränderungen gibt.
Im Naturschutzgesetz gehen Sie ja den gleichen Weg. Wir halten das für grundfalsch. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, welche Auswirkungen das auf die Investitionsbereitschaft der Erwerber und überhaupt der Gesellschaft hat? Wir setzen dagegen auf Kooperationen, auf vertragliche Vereinbarungen und den gezielten Ankauf von Grundstücken, die aus öffentlichen Gründen benötigt werden.
Meine Damen und Herren, bei den wichtigen Themen in der Gewässerpolitik kommen Sie nicht weiter. Der Hochwasserschutz muss wesentlich engagierter vorangetrieben werden,
als Sie es hier tun. Bei Shell schwimmt immer noch ein Kerosinsee von knapp 1 Million l auf dem Grundwasser. Und spätestens seit 2013 ist die Belastung der Grubenwässer mit ungeklärten Schadstoffen aus der Bruchraumhohlverfüllung und mit mehr als 10.000 t hochgiftigem PCB bekannt.
Bis heute haben Sie weder einen Überblick über die Mengen, geschweige denn ein Konzept, wie Sie die Verlagerung dieser Gift- und Schadstoffe ins Wasser und in die Übertageumwelt verhindern wollen.
Einzelheiten zum Gesetz haben wir in unserem Entschließungsantrag festgehalten. Das kann ich hier im Rahmen der vorgegebenen Redezeit nicht vortragen.