… und denjenigen Menschen, die solche Accounts halten, nicht allzu strenge gesetzliche Grenzen vorschreiben, sondern auch die Möglichkeit eröffnen, frei darüber zu bestimmen, wer außerhalb der Universalsukzession Berechtigter bezüglich von Daten und auch Accounts respektive Zugangsdaten sein wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute zu beratende Antrag der CDU-Fraktion zeigt auf, in welch unterschiedlicher Geschwindigkeit die fortschreitende Digitalisierung unserer Gesellschaft von den einzelnen politischen Akteuren wahrgenommen wird.
Unter der Überschrift „ Nordrhein-Westfalen muss bundespolitischer Impulsgeber bei der Regelung des digitalen Nachlasses werden“ greift der Antrag die Thematik des sogenannten digitalen Nachlasses auf. Dem Antrag ist zuzugestehen, Herr Kollege Haardt, dass er tatsächlich ganz viele berechtigte Fragen aufwirft, die sich bei der Abwicklung des digitalen Nachlasses ergeben können. Aber diese Fragestellungen sind nicht neu, insbesondere auch nicht neu für die Landesregierung.
Wir befassen uns in der Regierung schon seit Längerem mit dem gesamten Thema der Digitalisierung, also auch mit der Frage, welche Folgerungen aus der Digitalisierung für das Zivilrecht zu ziehen sind. Den Bürgerinnen und Bürgern wie aber auch den Unternehmen muss ein rechtssicherer und grundrechtskonformer Umgang mit den digitalen Daten ermöglicht werden. Hierzu müssen auch verlässliche und berechenbare rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Es ist gerade schon angesprochen worden: Auf Initiative Nordrhein-Westfalens haben die Justizministerinnen und Justizminister auf der Justizministerkonferenz im Sommer 2015 eine Arbeitsgruppe „Digitaler Neustart“ eingerichtet. Nordrhein-Westfalen ist federführend und leitet diese Arbeitsgruppe. Es haben sich das Bundesministerium, aber auch viele andere Bundesländer beteiligt. Drei Fragen stehen insgesamt für uns bei diesem Projekt im Vordergrund:
Erstens geht es um Vertragsrecht. Die Digitalisierung hat neue Perspektiven für Handel und Dienstleistungen eröffnet. Neue Geschäftsformen haben sich etabliert. Streaming und Cloud-Computing, Internetplattformen und soziale Netzwerke sind im BGB aber
bislang nicht geregelt. Verträge, die in der Praxis tagtäglich tausendfach, millionenfach abgeschlossen werden, lassen sich diesen klassischen vorhandenen Vertragstypen kaum zuordnen. Was passiert? Die Unternehmen stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen auf. Diese sind nicht immer ausgesprochen benutzerfreundlich. Dieser Zustand ist, wie ich finde, unbefriedigend.
Der zweite Aspekt, den wir gerade untersuchen, betrifft die Rechtsqualität von digitalen Daten. Daten können eine große emotionale, für Unternehmen aber auch eine existenzielle Bedeutung und einen ganz hohen ökonomischen Wert haben. Der Handel mit Daten ist alltäglich. Juristische Laien gehen selbstverständlich davon aus, dass Daten ihnen gehören. Derzeit ist aber nur das Eigentum am Speichermedium geschützt, unter bestimmten Voraussetzungen auch der Informationsgehalt der Daten, wenn ich das Urheberrecht in Betracht ziehe.
Ungeklärt ist dagegen, wem die Daten als solche gehören, wie sie übertragen werden und was beispielsweise im Falle einer Insolvenz mit ihnen passiert. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang auch der digitale Nachlass, also das Schicksal von Daten und Onlinerechtsbeziehungen im Todesfall.
Drittens prüft die Arbeitsgruppe auch, ob der Schutz des Persönlichkeitsrechts den Herausforderungen des digitalen Wandels genügt.
Entsprechend dieser drei Fragestellungen wurden drei Unterarbeitsgruppen gebildet. Nordrhein-Westfalen hat die Federführung der Arbeitsgruppe „Dateneigentum und digitaler Nachlass“ übernommen. Das ist also genau der Themenbereich, der im CDUAntrag besonders nach vorne gestellt wurde. Selbstverständlich sind wir aber auch in den beiden anderen Unterarbeitsgruppen personell vertreten. Wir planen, unseren Abschlussbericht zur Justizministerkonferenz im nächsten Jahr vorzulegen.
Wir haben es mit ganz vielen hoch komplizierten Fragestellungen zu tun; ich glaube, das ist heute schon aufgeworfen worden. Herr Kollege Wedel hat darauf hingewiesen, dass vieles in diesem Zusammenhang nun einmal nicht so einfach zu regeln ist.
Wir haben nicht nur die Bereiche des BGB zu überprüfen, sondern auch andere Rechtsgebiete: das Urheberrecht, das Telekommunikationsrecht, das Datenschutzrecht. Aber auch internationale Rechtsetzungen sind dabei sicherlich nicht außer Acht zu lassen.
Sie sehen, meine Damen und Herren: Wir sind mitten in der Arbeit. Vor diesem Hintergrund muss ich dem CDU-Antrag leider entgegenhalten: Nordrhein-Westfalen ist bereits bundespolitischer Impulsgeber, und zwar nicht nur auf dem Gebiet des digitalen Nachlasses, sondern bei allen rechtlichen Fragestellungen,
die sich in dem Zusammenhang ergeben. Der zu beratende Antrag kommt somit gut anderthalb Jahre zu spät, um die Landesregierung zum Tätigwerden aufzufordern.
Fast, lieber Herr Kollege Haardt, hätte ich gesagt: Das Modernste an Ihrer Rede war Ihr iPad, auf dem Ihre Rede stand. Aber mich hat sehr beeindruckt, wie Sie das gemacht haben. Ich freue mich, dass wir jetzt auch hier im Haus in den Ausschüssen gemeinsam über dieses wichtige Thema diskutieren können. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe dann die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/13305 an den Rechtsausschuss. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Nein. Möchte sich jemand enthalten? – Auch nicht. Dann haben wir so überwiesen.
Gemäß § 100 unserer Geschäftsordnung soll der Petitionsausschuss dem Landtag mindestens jährlich mündlich berichten. Entsprechend der bisher geübten Praxis im Haus erteile ich der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Klöpper, jetzt zu einem Halbjahresbericht das Wort. Liebe Frau Klöpper, das Redepult gehört Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ende August dieses Jahres konnten wir alle in Düsseldorf ein rundes Jubiläum feiern: Nordrhein-Westfalen wurde 70. Der Landtag hatte seine Pforten geöffnet, und viele haben tatkräftig mitgeholfen, um den Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die Arbeit des Parlaments zu geben.
Die vielen Besucher aus allen Teilen des Landes strömten zu den einzelnen Ausstellungen. Nur beim Stand des Petitionsausschusses sah man häufiger verhaltenes Annähern. Auf unsere Nachfrage bemerkten einige Gäste: Nein, das brauche ich nicht; damit will ich nichts zu tun haben. – Besonders die jüngeren Leute, die noch herankamen, sagten: Den Begriff „Petition“ kenne ich nur aus dem Internet.
Meine Damen und Herren, das ist sehr, sehr schade. Leider ist es trotz sehr vieler Bemühungen unbekannt, dass es bei dem Petitionsrecht um die ganz persönliche Ausübung eines Grundrechtes geht. In Art. 17 unseres Grundgesetzes steht nämlich geschrieben:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Mit anderen Worten: Der Petitionsausschuss in Nordrhein-Westfalen befasst sich mit allen Anliegen, die sich auf die Arbeit von Ämtern und Behörden beziehen und die der Aufsicht des Landes NordrheinWestfalen unterstehen. Das sind zum Beispiel die obersten Landesbehörden, die Bezirksregierungen, die Städte, Kreise und Gemeinden, die Finanzämter, die Polizei und die Schulen des Landes.
Das Petitionsrecht gibt also jedem Menschen das Recht, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlungen durch Behörden oder andere Einrichtungen in NRW zu wehren. Ganz gleich, ob es sich um einen Erwachsenen, ein Kind, einen Ausländer oder einen Staatenlosen handelt: Jeder Bürger kann sich in eigener Sache, aber auch für einen anderen oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss des Landes wenden und um Hilfe bitten.
Damit der Ausschuss den Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger effektiv nachgehen kann, sind ihm durch Art. 41a der Landesverfassung ganz besondere Rechte eingeräumt worden. Die Ausschussmitglieder haben zum Beispiel jederzeit Zutritt zu allen Behörden. Sie können Erörterungstermine durchführen, Behördenmitarbeiter befragen, Berichte anfordern und Akten einsehen.
Es gehört zu den Aufgaben des Ausschusses, auf Missstände hinzuweisen, die im Zuge von Petitionsverfahren sichtbar werden, um dann auf Änderungen hinzuwirken – sei es im Wege der Gesetzgebung durch Änderung von Rechtsschriften, sei es durch die Aufforderung an die Landesregierung, erkannten Verwaltungsdefiziten zügig abzuhelfen.
Von seiner Funktion her kann der Petitionsausschuss also durchaus als permanent tagender Untersuchungsausschuss im Landtag bezeichnet werden.
Wir im Ausschuss, das heißt 25 Abgeordnete aller Parteien, verstehen unsere Aufgabe als Anwalt der Bürger in ihren Auseinandersetzungen mit den öffentlichen Verwaltungen.
Von dieser verantwortungsvollen Aufgabe möchte ich heute berichten. Die Berichterstattung umfasst das zweite Halbjahr 2015.
Zunächst erfolgen wie gewohnt einige kleine statistische Angaben. Die genauen Zahlen haben wir Ihnen,
verehrte Kolleginnen und Kollegen, und den Medien zur Verfügung gestellt, sodass Sie sie besser einsehen können.
Im Berichtszeitraum haben Bürgerinnen und Bürger 1.439 Eingaben an den Landtag gerichtet. Der Schwerpunkt der Petitionen lag im Bereich Soziales. Es ging unter anderem um Themen wie „Rentenversicherung“, „Krankenhäuser“, „Hilfe für Menschen mit Behinderungen“ und „Gesundheitswesen“, um nur einige Eckpunkte zu nennen.
In der gleichen Zeit hat der Ausschuss über 1.552 Petitionen beraten und entschieden. Davon nahmen ca. 33 % für die Bürger hinterher ein gutes Ende. Das waren alles abgeschlossene Fälle, die noch einmal aufgenommen wurden. In 43,4 % der Fälle konnten wir leider nichts tun, und 23,2 % erledigten sich in sonstiger Weise.
Der Ausschuss hat 235 Verfahren nach Art. 41a der Landesverfassung durchgeführt, also nicht nur in Form umfassender schriftlicher Verfahren, die normal üblich sind, sondern auch mithilfe eines Erörterungstermins im Landtag oder sogar vor Ort. In diesen Fällen konnten wir sogar – das finde ich eigentlich kolossal – in 58,7 % der Fälle eine Verbesserung für die Petenten erwirken.
Kommen wir nun zu zentralen Punkten aus der Arbeit und zu besonderen Petitionen. Für den heutigen Bericht habe ich Eingaben ausgewählt, die zeigen, wie vielfältig die Sorgen und Nöte der Menschen sind, die sich an uns wenden. Diese Fälle sollen alle, denen es ähnlich geht, ermutigen, sich an uns zu wenden.
Da ist zunächst die Jugendhilfe. Manchmal geschieht es, dass Bürgerinnen und Bürger zwischen Behörden hin und her geschoben werden. Mit einem solchen Anliegen wandte sich eine Familie an uns. Die engagierten Eltern hatten neben ihren eigenen Kindern ein Pflegekind mit Behinderung aufgenommen. Mit vielen Bemühungen hatten sie es in den Jahren geschafft, die Behinderung der Pflegetochter in den Hintergrund treten zu lassen, und erste kleine Erfolge erzielt. Auch hatten sie die Rückstellung von der Schulpflicht erreicht und hofften, dass ihre Tochter im Kindergarten ein weiteres Jahr lang eine gute Vorbereitung auf die Schulzeit erhalten könne. In die Zukunft blickend, hatten die Eltern auch schon eine integrative Schule ausgesucht, die die Tochter später besuchen sollte.
Aber statt die erhoffte Unterstützung zu erhalten, fühlten sich die Eheleute von den Behörden ausgebremst und entmutigt. Ständig erhielten sie Schreiben des Kreises, dass die nun gerade angefragte Behörde nicht zuständig sei. Eine sehr langsam wirksame Therapie wurde sogar ohne eine weitere Begründung einfach gestrichen. Zudem beklagten die Eltern, dass sie sich durch die vielen angeordneten ärztlichen Untersuchungen stark belastet fühlten. In
den letzten drei Jahren seien sie fast zu 20 Untersuchungen vorgeladen worden. Teilweise würden sich die Tests auch wiederholen und überschneiden. Die Tochter hatte inzwischen natürlich Angst vor den Untersuchungen entwickelt.
Der Petitionsausschuss erkannte, dass hier nur ein runder Tisch helfen konnte. Erst als alle Beteiligten zusammensaßen, wurde deutlich, wie sehr die einzelnen Behördenstellen ihre Verantwortung auf die jeweils andere Stelle schoben. Der Petitionsausschuss musste feststellen, dass der Kreis seine verschiedenen Angebote nicht gut organisiert hatte. Bei den beteiligten Behördenvertretern setzte dann doch die Bereitschaft ein, konstruktiv nach vorne zu schauen und manche Dinge abzuändern.
Die Therapie wurde zum Beispiel erneut bewilligt, die Förderung des Kindergartenbesuchs wieder zugesagt, und es wurde bereits eine Perspektive für die Bewilligung eines Integrationshelfers für die Schulzeit in den Blick genommen.
Die Familie hat nun wieder mehr Zeit und mehr Kraft, sich um ihre Kinder zu kümmern, statt mit den Behörden zu verhandeln.
Wir kommen zum Jagd- und Umweltrecht. In einer weiteren Eingabe hatte es der Petitionsausschuss mit einem grundlegenden Streit zwischen einer Tierschützerin und einer Gemeinschaft von Jägern zu tun. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Juli 2012 entschieden, dass es einem Grundstückseigentümer, der die Jagd aus Gewissensgründen ablehnt, nicht zuzumuten sei, die Jagdausübung auf seinem Grundstück zu dulden. Die Nichtbejagung einzelner Flächen kann aber auch negative Auswirkungen haben, beispielsweise im Hinblick auf einen ungesunden Wildbestand bezüglich der Vermeidung von Wildschäden und Wildseuchen. Daher ist eine solche Entscheidung genau abzuwägen.