Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

Wir kommen zum Jagd- und Umweltrecht. In einer weiteren Eingabe hatte es der Petitionsausschuss mit einem grundlegenden Streit zwischen einer Tierschützerin und einer Gemeinschaft von Jägern zu tun. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Juli 2012 entschieden, dass es einem Grundstückseigentümer, der die Jagd aus Gewissensgründen ablehnt, nicht zuzumuten sei, die Jagdausübung auf seinem Grundstück zu dulden. Die Nichtbejagung einzelner Flächen kann aber auch negative Auswirkungen haben, beispielsweise im Hinblick auf einen ungesunden Wildbestand bezüglich der Vermeidung von Wildschäden und Wildseuchen. Daher ist eine solche Entscheidung genau abzuwägen.

Die Parteien wollten sich eigentlich nicht aneinander annähern. Erst als der Ausschuss alle Beteiligten an einen Tisch holte und im Wege der Mediation viele Gegensätze, aber auch Vorurteile ausräumen konnte, einigten sich die Beteiligten auf einen Kompromiss. Einmal im Jahr soll es auf dem Grundstück eine Jagd geben können. Im Gegenzug wurden zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Natur und des Tierbestandes vereinbart. Diese Vereinbarung soll nun für die nächsten sechs Jahre gelten; denn dann läuft der schon vor langer Zeit geschlossene Pachtvertrag aus und muss neu beraten werden.

Im Ausländerrecht nehmen seit einiger Zeit die Petitionen zu, die sich mit dem Schicksal der Menschen beschäftigen, die als Flüchtlinge hierher kommen. Im Petitionsverfahren werden aus den Zahlen für uns Menschen mit Gesichtern und Lebensgeschichten, die uns in Erinnerung rufen, dass es uns in unserem Land eigentlich sehr gut geht.

Natürlich können wir nicht allen Bitten und Wünschen nachkommen. Die Gesetze, die wir als Parlament ebenso wie der Bundestag selbst schaffen, binden uns natürlich auch im Petitionsausschuss. Aber wenn Entscheidungsspielräume vorhanden sind, macht es doch Sinn, diese zu unserer aller Vorteil zu nutzen.

So geschehen ist das bei einer Petition eines jungen Menschen aus dem Kosovo. Er war – wie so viele – allein als Minderjähriger nach Deutschland gereist. Hier hatte er schnell Fuß gefasst, die Sprache gelernt und über den Fußball soziale Kontakte geknüpft. So waren es auch sein Trainer und seine Fußballkameraden, die sich für seinen Verbleib hier in Deutschland einsetzten.

Noch während des laufenden Petitionsverfahrens erreichte uns eine Rechtsänderung, wonach Menschen aus dem Kosovo unter besonderen Umständen die Möglichkeit haben, hier eine Berufsausbildung zu absolvieren. Der Ausschuss beschloss, den Fall nach Art. 41a Landesverfassung zu erörtern.

Bei diesem Termin erschienen nun alle, nicht nur der Petent und sein Fußballtrainer, sondern auch der Leiter der Supermarktfiliale, der dem jungen Mann einen Ausbildungsplatz angeboten hatte und sich ebenfalls dafür einsetzte, dass er seine Ausbildung hier machen konnte.

Im Gespräch berieten die zuständigen Behörden den jungen Mann und seinen Ausbildungsbetrieb, und schnell wurde ein Fahrplan erstellt, wie durch die erfolgte Rechtsänderung nun die erforderlichen Anträge eingereicht werden könnten.

Der junge Mann hat seine Arbeit dort aufgenommen. Jetzt erreichte uns die Nachricht, dass er aufblühte, Angebote für zusätzliche Deutschkurse nutzte und jetzt in seiner Filiale ein anerkanntes Teammitglied ist.

(Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Ja, Sie dürfen klatschen.

Strafvollzug: Eine Gruppe von Menschen unserer Gesellschaft wendet sich regelmäßig an das Parlament, und zwar die Insassen von Gefängnissen. Bei diesen Eingaben denke ich an die Geschichte des Petitionswesens in Nordrhein-Westfalen zurück. Erst nach dem Skandal im Kölner Gefängnis „Klingelpütz“ wurde bemerkt, dass die schriftlichen Berichte und Angaben der Verwaltung an den Ausschuss allein

nicht ausreichten und nicht immer die ganze Wahrheit darstellten. In dieser Situation hat der Landtag im Jahr 1969 Art. 41a in die Landesverfassung aufgenommen und den Petitionsausschuss mit weiter gehenden Rechten ausgestattet.

Von dieser Regelung profitieren heute alle Bürgerinnen und Bürger, die sich an uns wenden, und in jahrzehntelanger Tradition auch die Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten. Der Ausschuss fährt regelmäßig in diese Anstalten, um die von dort eingehenden Petitionen zu untersuchen.

So beschäftigte sich der Ausschuss auch mit folgendem Fall: Frau D. verbüßte in einer Justizvollzugsanstalt eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen Betrugs, als sie sich beim Ausschuss meldete. Sie war inzwischen 78 Jahre alt, und ihr Gesundheitszustand war desolat. Sie war 100 % schwerbehindert und hatte Probleme, den Haftalltag zu bewältigen. Sie bat um Begnadigung, zumindest aber um eine Verbesserung ihrer Situation.

Der Petitionsausschuss nahm sich der Sache an und untersuchte den Fall vor Ort. Die Anstaltsleitung berichtete, dass Frau D. zwar in einer behindertengerechten Zelle untergebracht sei – gemeinsam mit einer anderen Dame, die ihr im Alltag Hilfe leistete. Obwohl die JVA es unterstützt hatte, wurde durch die Staatsanwaltschaft eine Haftunterbrechung abgelehnt. Auch das zuständige Gericht hatte die Begnadigung abgelehnt.

Der Ausschuss diskutierte den Fall. Meine Damen und Herren, für männliche Gefangene existiert in Nordrhein-Westfalen eine Pflegeabteilung, also ein auf die Bedürfnisse pflegebedürftige Häftlinge ausgerichteter Gefängnistrakt. Dort werden Gefangene untergebracht, die chronisch krank sind, Gefangene mit Behinderungen oder aus Altersgründen gesundheitlich eingeschränkte Gefangene, die pflegerischer Betreuung, aber nicht ständiger ärztlicher Behandlung bedürfen. Für inhaftierte Frauen gibt es in Nordrhein-Westfalen jedoch nichts Vergleichbares, sodass eine Einzelfallentscheidung notwendig ist.

Eine Lösung war hier die Verlegung in den offenen Strafvollzug. Dort konnte weitgehend Barrierefreiheit hergestellt werden. Die Verrichtung der Grundpflege kann nun durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch die Familienangehörigen durchgeführt werden.

Zudem hat der Ausschuss die Landesregierung gebeten, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen und die Petition an den Rechtsausschuss überwiesen.

Rechtspflege: Ein gutes Ende nahm auch der Fall von Herrn P. aus Köln. Er war schon aus dem Berufsleben als Handwerker ausgeschieden und erhielt eine recht überschaubare Rente. Überraschend wurde ihm dann das große Glück zuteil, dass ihn eine

vermögende Tante in ihrem Testament bedacht hatte – aber leider nicht ihn allein, sondern zusammen mit fünf weiteren entfernten Verwandten. Es begann eine schwierige Auseinandersetzung in der Familie.

Herrn P. erreichte als Erbe ein Gebührenbescheid vom Gericht. Alle Erben gemeinsam sollten 2.000 € bezahlen. Aber das Gericht hatte nur ihn als Erben ausgesucht und verlangte die gesamte Summe von ihm. Die Summe überstieg bei Weitem seine Verhältnisse. Er sprach mit dem Ausschuss, und man konnte erreichen, dass diese Summe auf alle Erben verteilt wurde. Das war ein schöner Erfolg für Herrn P.

Leider sind hinterher noch weitere Kosten auf ihn zugekommen, weil sich die Miterben und er in manchen Dingen nicht einigen konnten. Hier zu helfen, kann der Petitionsausschuss aber nicht mehr bewerkstelligen, weil Familienstreitigkeiten zum Privatrecht gehören und nichts mit Behördenentscheidungen zu tun haben. Wir hoffen aber, dass sich inzwischen alles zum Guten entwickelt hat.

Sozialrecht: Nach wie vor stammen sehr viele Petitionen aus dem Bereich des Sozialen. Viele Bürgerinnen und Bürger vertrauen uns ihre höchstpersönlichen Sorgen an. Das können sie auch ruhigen Gewissens; denn wir beraten alle Petitionen in nichtöffentlicher Sitzung. Ihre Anliegen sind also bei uns geschützt.

So war auch die folgende Petition gut bei uns aufgehoben: Eine Frau hatte einen anerkannten Schwerbehinderungsgrad von 30, aber kein zusätzliches Merkzeichen „G“, obwohl sie kaum noch gehen konnte und dieses Merkzeichen eigentlich verdient hätte. Später hat der Kreis dann auch eingelenkt und dem Ganzen zugestimmt.

Landeshaushalt: Ich möchte Ihnen noch einen ganz ungewöhnlichen vortragen. Er zeigt, dass es manchmal gar nicht so einfach ist, etwas Gutes zu tun. Beim Petitionsausschuss meldete sich ein Landesbeamter im Ruhestand, der neben seiner Pension durch Nebentätigkeiten wie Vorträge und Seminare zusätzlich Geld verdiente. Er machte also quasi sein Wissen, das er in seiner jahrzehntelangen Berufstätigkeit im Landesdienst erworben hatte, zu Geld. Es war ihm ein Anliegen, was ihn wirklich sehr ehrt, dieses zusätzliche Geld nicht für sich selbst zu behalten, sondern dem Land zu spenden. Leider gab es aber im Landeshaushalt keine passende Haushaltsstelle, unter der solche Spenden verbucht werden.

(Heiterkeit von allen Fraktionen)

Aber auch diesem Petenten konnte geholfen werden. Eine Bankverbindung und der Haushaltstitel wurden ihm sehr schnell mitgeteilt, sodass der Spende nun nichts mehr im Wege stand. Ich darf bemerken: Finanzministerium hat sehr schnell reagiert.

(Heiterkeit und Beifall von allen Fraktionen – Ministerin Sylvia Löhrmann: Welches Ressort denn?)

Das ist doch logisch. Das ist jetzt alles in trockenen Tüchern.

Ich komme nun zu den Schlussbemerkungen. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie konnten sich heute hoffentlich erneut einen kleinen Eindruck von der Wichtigkeit und Vielfältigkeit unserer Arbeit verschaffen.

Nordrhein-Westfalen blickt auf eine lange Erfahrung im Umgang mit den Eingaben seiner Bürgerinnen und Bürger zurück. Den Vergleich mit anderen Bundesländern brauchen wir absolut nicht zu scheuen. Im Gegenteil: Sehr früh hatte der Ausschuss es sich zur Tradition gemacht, in geeigneten Fällen mit allen Behörden und allen Beteiligten eines Streites an einem Tisch zu sitzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden und das gegenseitige Vertrauen zwischen Behörden und Bürgern, das vor der Petition meistens zerstört ist, wieder zu verbessern bzw. wiederherzustellen.

Ich persönlich halte das Petitionswesen so, wie wir es hier leben, für modern und effektiv. Gerade heute, wo viele glauben, dass eine Mitzeichnung eines Onlineformulars oder eine Onlinepetition ebenso viel ausrichten könnten wie ein persönliches Gespräch, gilt es, diese Tradition zu achten und zu pflegen.

Für die Abgeordneten des Ausschusses und das Petitionsreferat, bei dem ich mich ganz herzlich für seine gute und einfühlsame Zusammenarbeit bedanke,

(Beifall von allen Fraktionen)

steht immer der Mensch im Mittelpunkt und nicht die Internetpetition. Ich denke, unsere Erfolge habe ich Ihnen eindrücklich beweisen können. Ich könnte noch weitermachen. Aber hier leuchtet schon die Lampe, die das Ende der Redezeit signalisiert. – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von allen Fraktionen)

Vielen Dank, Frau Kollegin Klöpper, für diesen wirklich sehr informativen Bericht. Ich danke Ihnen im Namen der Abgeordneten auch für die sehr unterschiedlichen und zum Teil sehr eindrucksvollen Beispiele, die Sie uns geschildert haben. Damit wird für alle Kolleginnen und Kollegen, die nicht dem Petitionsausschuss angehören, die Arbeit immer wieder anschaulich dargestellt. Die Beispiele ermöglichen es auch, draußen zu erzählen, in welchen Fällen geholfen werden kann. Ich danke Ihnen im Namen aller auch für das zuletzt genannte Beispiel, das in gewisser Weise doch das Bild, das die Öffentlichkeit manchmal über Beamte

hat, ein Stückchen zurechtgerückt hat. Vielen Dank dafür.

(Beifall von allen Fraktionen)

Ich schließe in diesen Dank alle Kolleginnen und Kollegen, die stellvertretend für uns die Arbeit im Petitionsausschuss gewährleisten und erledigen, ein – und natürlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsreferats. Ganz herzlichen Dank!

(Beifall von allen Fraktionen)

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt

9 Gesetz zur Stärkung der Partizipation auf

Kommunalebene

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/5474

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/13332

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Steinmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Wir befassen uns heute erneut mit dem Thema „Partizipation auf kommunaler Ebene“ – sprich: mit den Möglichkeiten der Teilnahme von Bürgern an politischen Prozessen. Wir tun dies als gewählte Abgeordnete, als Volksvertreter, denen die Menschen in diesem Lande ihre Stimme in den Schoß gelegt haben, um diese in ihrer Namen hier für sie zu erheben. Wir debattieren hier in diesem Rund und tauschen Ideen und Positionen im Namen des Volkes aus. Wir tun dies hier miteinander und untereinander – übrigens in dem einzigen Sitzungsraum in diesem Haus, der ohne Fenster ist und keine Ablenkung oder Einflussnahme von außen vorsieht.

Medien begleiten diese Debatten als Berichterstatter. Zuschauer lauschen auf der Tribüne, können auswärts dem Livestream folgen oder sich geführte Gefechte im Videostream nachträglich ansehen. Das ist demokratisches Grundverständnis. Das ist gut; das ist wichtig; das ist State of the Art.