Sie haben mehrfach gesagt, dass Sie die juristische Brisanz in Ihrem Vorhaben erkennen. Ich glaube, dass man nicht nach dem Motto verfahren kann: Lasst uns das mal versuchen; mal sehen, was dabei rauskommt. Vielmehr ist hier erkennbar die Kompetenz nicht gegeben. Und dann muss sich das Land letztendlich der Gesetzgebung enthalten. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Wolf. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Kutschaty das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf greift den Wunsch nach einem Kommunalwahlrecht auch für dauerhaft in Nordrhein-Westfalen lebende Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer auf. Ihnen ist es bislang verwehrt, an Kommunalwahlen teilzunehmen.
Trotz der durchaus unterschiedlichen Rechtsauffassungen zur Möglichkeit einer landesweiten Umsetzung ist das Ziel – Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer bei den Kommunalwahlen – doch völlig richtig, und
Viele Menschen ohne europäischen Pass leben seit Jahren, ja seit Jahrzehnten, in unseren Städten und Gemeinden. Sie haben dort ihre Heimat gefunden. Insofern ist es völlig richtig, dass auch ihnen die Möglichkeit gegeben werden soll, vor Ort die Geschicke dieser Heimat über das Wahlrecht ganz konkret mitzubestimmen.
Das hat auch etwas mit Integration zu tun. Auf der einen Seite fordern wir diese Integration ein – zu Recht. Auf der anderen Seite sollten wir auch Perspektiven des Ankommens aufzeigen. Dazu gehört, dass Menschen, die sich eingliedern, über die Zukunft ihrer neuen Heimat mitentscheiden können.
Menschen, die zum Teil seit vielen Jahren Tür an Tür mit EU-Bürgern oder deutschen Staatsangehörigen leben, die dieselben Straßen befahren, deren Kinder auf dieselben Schulen gehen und die die gleichen Grundsteuern zahlen – diese Menschen sollten wie ihre Nachbarn auch bei kommunalen Fragen mitentscheiden dürfen. Das wäre im Übrigen auch kein NRW-Sonderweg, den wir beschreiten – nein, in einigen anderen EU-Ländern dürfen bereits Nicht-EUAusländerinnen und -Ausländer an Kommunalwahlen teilnehmen. Daher unterstützt die Landesregierung den vorliegenden Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/13314 – Neudruck – an den Hauptausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Integrationsausschuss. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Herzlichen Dank.
haltsordnung – Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenregel in das nordrhein-westfälische Landesrecht
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Zimkeit das Wort. – Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schuldenbremse gilt aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen, und wir werden die Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen – davon bin ich fest überzeugt – auch einhalten.
Aus meiner Sicht wäre das größte Risiko, das der Einhaltung der Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen entgegenstehen könnte – wenn wir einmal von weltwirtschaftlichen Entwicklungen absehen, die vielleicht zu befürchten sind, auch angesichts der Ereignisse in den USA –, ein Wahlsieg der Opposition, die mit ihren zahlreichen finanziellen Forderungen, die nicht real gegenfinanziert sind, die Schuldenbremse nicht wird einhalten können. Aber, wie gesagt, dieses Risiko halte ich für eher gering.
Wir hätten es bevorzugt, eine Schuldenbremse auch in der nordrhein-westfälischen Landesverfassung zu verankern.
Wir haben Vorschläge dazu vorgelegt. Deren Umsetzung ist zum einen daran gescheitert, dass das Gesamtpaket, das verhandelt werden sollte, nicht zustande gekommen ist; das ist heute schon ausführlich diskutiert worden.
Sie ist aber auch in einem inhaltlichen Punkt, der uns sehr wichtig war, nicht zustande gekommen. Eine solche Verankerung ist für uns nur in Verbindung mit einer Schutzklausel für die Kommunen denkbar, wovon andere in diesem Haus leider nicht zu überzeugen waren.
Wir kennen die Ängste der Kommunen im Zusammenhang mit der Schuldenbremse, die auf ihren Erfahrungen der Regierungszeit von FDP und CDU in diesem Hause beruhen. Die Kommunen haben Angst davor, dass im Zweifel die Schuldenbremse vonseiten des Landes eingehalten wird, indem es einen erneuten Raubzug – wie schon unter SchwarzGelb – durch die kommunalen Kassen gibt.
Diese Ängste wollen und werden wir auch im vorliegenden Gesetzentwurf aufgreifen und deshalb klarstellen, dass das Land sich nicht auf Kosten der Kommunen einen schlanken Fuß machen und die Schuldenbremse einhalten kann, indem es die Mittel
Nun wollen wir das, was zu regeln ist, einfachgesetzlich in der Landeshaushaltsordnung regeln, soweit dies aus unserer Sicht möglich ist. Wir orientieren uns dabei an ähnlichen Vorlagen des Bundes. Wir greifen in unserem Gesetzentwurf auch Vorschläge der CDU aus der Verfassungskommission auf, indem wir die anfangs durchaus umstrittenen Kontrollkonten, die die CDU vorgeschlagen hatte, in unserem Entwurf mit aufnehmen.
Wir gehen davon aus, dass wir mit unseren Vorschlägen eine pragmatische und flexible Lösung schaffen, die auch berücksichtigt, dass es Sondersituationen wie Naturkatastrophen geben kann, die bei Schuldenaufnahmen entsprechend zu berücksichtigen sind.
Es gibt noch einen Punkt, zu dem wir einen Appell an alle Fraktionen richten, vielleicht auch erst bei der nächsten Klausurtagung. Wir müssen uns noch mit Art. 83 der Landesverfassung beschäftigen, der bislang die Schuldenaufnahme regelt. Diese Vorschrift wird möglicherweise sowieso überflüssig; wir würden es jedoch für sinnvoll halten, eine gemeinsame Lösung zu finden, um diese Norm aus der Verfassung zu streichen.
Ich hoffe, dass wir eine gemeinsame Lösung finden werden. Das Gleiche hoffe ich im Zusammenhang mit der aktuellen Änderung der Landeshaushaltsordnung.
Vielen Dank, Herr Kollege Zimkeit. – Für Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Abel das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war in der Verfassungskommission Konsens. Die Anhörungen, die Gutachten, die die beiden Expertinnen vorgelegt haben, wurden intensiv beraten. Sie haben es letztendlich scheitern lassen.
Herr Witzel hat bei der Rede des Kollegen Zimkeit dazwischengerufen: Warum machen Sie es denn dann nicht einfach mit der Verfassung? – Sie haben das Ding doch über die Klippe gehen lassen, weil Sie sich so sehr vor 350.000 Jugendlichen fürchten, die demnächst wählen könnten. Deswegen haben Sie den ganzen politischen Korb doch hintenüber fallen lassen.
Herr Kollege Kamieth hat sich in der Debatte über das Wahlalter hier hingestellt, um von seiner offensichtlichen inhaltlichen Leere abzulenken und dieser Debatte jetzt vorzugreifen. Er hat sich hier hingestellt und gesagt: Wichtiger für die Jugendlichen wäre eine nachhaltige Politik: die Beendigung der höchsten Nettoneuverschuldung.
Wenn Sie hier jetzt wieder die Geschichte aufmachen, wir wollten die Schuldenbremse nicht einhalten, wir wollten sie nicht in die Verfassung aufnehmen – dazu habe ich eben etwas gesagt –, und immer wieder auf Facebook, auf Twitter unterstellt wird, wir würden die Schuldenbremse nicht einhalten wollen, dann kann ich Ihnen nur sagen: Vorsicht an der Bahnsteigkante! 80 % geringere Nettoneuverschuldung als 2010!
Wir geben mit dem Haushalt und den Ergänzungen, die das Kabinett gestern beschlossen und auch öffentlich gemacht hat, von jedem Euro 40 Cent für Bildung aus und damit über 40 % mehr, als das bei Ihnen der Fall war.
Wenn Sie jetzt wieder mit Ihren Rechnungen, kommen und fragen, wo die Mehreinnahmen geblieben sind, dann sage ich: Wir haben dreimal mehr Steigerungen im Schuletat. Wir haben 42,5 % mehr bei Wissenschaft. Wir haben 50 % bei der Kindspauschale bei U3 draufgepackt.
Es gibt kein anderes Bundesland, das seine Kommunen so sehr unterstützt – mehr als jeder dritte Euro aus dem Landeshaushalt – und trotzdem die Nettoneuverschuldung um 80 % gegenüber Ihrer Bilanz 2010 gesenkt hat.
Ich komme zu dem weiteren Vorwurf, der sicherlich gleich von dem Kollegen Dr. Optendrenk kommen wird, es würde eine Regelung, die löchrig wäre, es würde keine stramme Schuldenregel, wir wollten uns da irgendwie herausmogeln.
Ich empfehle Ihnen einmal als Lektüre das, was die Kollegen in Bayern unter Schwarz-Gelb damals eingeführt haben und was die Kollegen in Hessen unter Schwarz-Gelb eingeführt haben. Dann machen Sie bitte einmal eine Synopse und belegen gleich in Ihren Reden, wo sich diese Regelungen unterscheiden. Das können Sie nämlich nicht, weil die Regelungen fast identisch sind.