Protokoll der Sitzung vom 30.11.2016

Mehrausgaben können immer nur dann gerechtfertigt werden, wenn sich durch die Ausgabe tatsächlich die Situation verbessert. Davon kann im Justizbereich leider keine Rede sein. Aber schauen wir uns die rot-grüne Schlussbilanz einmal genauer an:

Allein im Betreuungsrecht ist erneut ein massiver Kostenanstieg um 21,3 Millionen € auf nunmehr 240,3 Millionen € zu verzeichnen, ohne dass die Landesregierung auch nur ansatzweise erkennen ließe, wie sich dieser große Ausgabenblock langfristig eindämmen lassen soll.

Auch die Kosten für die Versorgung und Betreuung von Gefangenen haben mit 35,2 Millionen € einen neuen Höchststand erreicht und liegen allein um über 4 Millionen € höher als im Jahr 2011.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Großartig!)

Dass sich die Situation im Strafvollzug dadurch verbessert hätte, wird niemand behaupten, der regelmäßig die Anstalten besucht und dort mit den Bediensteten und Gefangenen spricht. Die Verdoppelung der Suizidrate im NRW-Strafvollzug in diesem Jahr ist nur eines der vielen Negativbeispiele, die man in dem Zusammenhang nennen könnte.

Meine Damen und Herren, der Strafvollzug ist und bleibt im wahrsten Sinne des Wortes die Großbaustelle des Justizministers. Er hat es tatsächlich geschafft, den Behandlungsvollzug in den nordrheinwestfälischen Haftanstalten komplett zum Erliegen zu bringen. Sie haben zwar viele wohlklingende Behandlungs- und Therapiemaßnahmen für Gefangene ins Gesetz geschrieben, in der Praxis können diese allerdings nicht umgesetzt werden, weil sie schlichtweg zu teuer sind und an allen Ecken und Enden das Personal dafür fehlt.

Sinnbild dieses Dilemmas ist die JVA Münster. Dort hat es die Landesregierung in sechs Jahren nicht geschafft, endlich einen Bauplatz für eine Justizvollzugsanstalt zu finden. Stattdessen hat man die denkmalgeschützte Anstalt schlichtweg verfallen lassen. Die Folge war, dass im letzten Sommer an einem Tag praktisch 500 Gefangene aus Münster evakuiert und hastig auf andere Anstalten im Land verteilt werden mussten. Dieser Vorgang ist deutschlandweit einmalig und schon allein deshalb hochnotpeinlich.

Durch die schlagartige Umverteilung der Häftlinge aus Münster auf andere Anstalten ist auch in diesen Anstalten, die ebenfalls größtenteils fast vor dem Überlaufen standen und zum Teil auf eine andere Klientel ausgerichtet waren, der Behandlungsansatz komplett zusammengebrochen und konnte nicht mehr aufrechterhalten werden.

Hinzu kommt, dass im geschlossenen Erwachsenenstrafvollzug ohnehin nicht genügend Einzelhafträume vorhanden sind, um den von Rot-Grün eingeführten Rechtsanspruch auf einen Einzelhaftraum erfüllen zu können. Ich verweise dazu auf die Vorlage 16/4263 des Justizministeriums, aus der sich eindeutig ergibt, dass zum Stichtag 31.08.2016 im geschlossenen Erwachsenenvollzug 11.012 Häftlinge, aber nur 8.498 Einzelhafträume vorhanden waren. Das entspricht einem Fehlbestand von fast 2.500 Einzelhafträumen im geschlossenen Erwachsenenvollzug. Mit anderen Worten: Wenn alle Strafgefangenen ihren Rechtsanspruch kennen und durchsetzen würden, den Sie im vergangenen Jahr eingeführt haben, dann würde mit einem Schlag der Strafvollzug von heute auf morgen den Kollaps erleiden.

Auf die weiteren Missstände im Bereich der Rechtspolitik in Nordrhein-Westfalen kann ich leider nicht mehr zu sprechen kommen; dafür reichen fünf Minuten nicht aus. Es gäbe noch einiges zu sagen, zu der nach wie vor kritischen Personalbelastung von Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegerinnen und

Rechtspflegern, Gerichtsvollziehern und dann natürlich zum Projekt Justizzentrum Bochum. Das ist ja praktisch der Berliner Flughafen dieser rot-grünen Landesregierung: Ständig steigen die Kosten. Der Fertigstellungszeitpunkt wird nach hinten geschoben. Im Großen und Ganzen ist dieser Haushaltsplan ein einziges Flickwerk, das von einem unseriösen Haushaltsumgang zeugt.

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist daher der Einzelplan 04 nicht zustimmungsfähig. Dem Haushalt für den Verfassungsgerichtshof werden wir selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kamieth. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Herr Wolf.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Redner der CDU-Fraktion hatte ich zwischendurch den Eindruck, er liest uns hier die Überschriften von Tagesordnungspunkten vor, die Sie im Rechtsausschuss beantragt haben. Aber bei der Debatte, lieber Jens Kamieth, bist du dann immer rausgegangen. Etwas anderes kann man aus dieser Rede nicht schließen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Natürlich gibt eine Haushaltsdebatte immer die Möglichkeit, ein bisschen etwas Grundsätzliches zur Rechtspolitik zu sagen. Das ist auch richtig. Ich glaube, CDU und FDP haben ganz viel Glück, dass ich jetzt hier stehe und zwischen den beiden rede; denn das wäre hier ein Schlagabtausch von ehemaligen Koalitionspartnern geworden, der nicht schön gewesen wäre.

Ich habe hier sehr deutlich wahrgenommen: Wir geben mehr Geld für die Justiz aus, und das ist der größte Fehler in der Rechtspolitik in Nordrhein-Westfalen. – Lieber Jens Kamieth, dann geh bitte mal in die Gerichte. Dann geh auch mal in die Justizvollzugsanstalten und frage danach, was wir in den letzten Jahren gemacht haben. Ich kann es nur deutlich wiederholen: Wir haben seit 2010 1.648 zusätzliche Stellen geschaffen. Diese Stellen helfen, dass wir das, was wir uns als Ziel gesetzt haben, auch umsetzen. Wir haben eine effektivere Justiz und einen deutlich humaneren Strafvollzug.

Heute Morgen war ich auch sehr erschrocken, als es hier um die grundsätzliche Debatte zum Haushalt ging. Da gab es insbesondere von den Kollegen von der CDU sehr viel Applaus für die Forderung, dass man doch einmal 10 % der Stellen pauschal streicht. Genau mit dieser Einstellung freue ich mich auf die Diskussion über die Rechtspolitik. Dann können wir – ich gehe davon aus, dass Herr Kollege Wedel noch darauf eingehen wird – noch einmal über die Belastungszahlen sprechen. Das passt alles überhaupt nicht zusammen. Wir werden auch mit dem Haushalt 2017 zusätzliche Stellen in der Justiz einrichten, um die Belastung bei den ordentlichen Gerichten zu senken. Wir kümmern uns um die Sozialgerichtsbarkeit und werden dort auch der steigenden Belastung gerecht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es besteht eine große Herausforderung; das wissen Sie: die Digitalisierung in der Justiz. Nordrhein-Westfalen wird auch hier Vorreiter bleiben. Ich will es einmal so sagen: Wir legen noch einmal einen Zahn zu: 30 Millionen zusätzliche Sachmittel und für die Übergangszeit auch noch 50 zusätzliche Beschäftigte, die helfen, den größten Wandel in der Justiz oder in der Justizverwaltung der letzten Jahre erfolgreich zu meistern.

Zum Vollzug hat der Kollege Jens Kamieth hier ja schon einige Dinge erzählt. Ich will noch einmal daran erinnern, dass wir das größte Justizvollzugsmodernisierungsprojekt auf den Weg gebracht haben, um die alten Anstalten zu modernisieren, um moderne Haftplätze zu schaffen.

Dann, lieber Jens Kamieth, hast du hier die JVA Münster angesprochen. Es ist natürlich gefährlich, wenn man als CDU-Politiker die Standortsuche in Münster anspricht. Alle Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss wissen sehr genau, woran es scheiterte, dass das Justizministerium und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb keinen Platz gefunden haben. Das lag an der Verweigerungshaltung der CDU im Bundesministerium für Verteidigung. Das ist das Problem.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das werden wir auch in der Anhörung, die für die nächste Sitzung des Rechtsausschusses beantragt ist, sehr deutlich sagen. Aber soweit ich das gesehen

habe, weigert sich euer Parlamentarischer Staatssekretär im Verteidigungsministerium, hier im Landtag Rede und Antwort zu stehen. Diese Frage muss die CDU beantworten.

(Beifall von der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will aber kurz noch auf den Punkt eingehen, dessen wir, SPD und Grüne, uns als Änderungsantrag angenommen haben. Wir werden das Zwei-Säulen-Modell für die Nachsorge in Nordrhein-Westfalen stärken. Wir haben auf der einen Seite den allgemeinen Sozialdienst der Justiz, das, was früher die Bewährungshelfer waren. Wir haben auf der anderen Seite die freiwillige Straffälligenhilfe. Wir haben in sehr intensiven Gesprächen darüber gesprochen: Wie viele Fälle werden da bearbeitet? Wie sieht die finanzielle Deckung dort aus? – Wir haben festgestellt, den freien Trägern müssen wir helfen. Wir haben im letzten Haushalt 700.000 € beantragt, und wir werden in diesem Haushalt noch einmal zusätzlich 1 Million € beantragen und hoffentlich gleich auch gemeinsam beschließen, um den freien Trägern hier unter die Arme zu greifen.

Im Rechtsausschuss gab es ja auch die Diskussion: Wie sind wir eigentlich auf die Zahl gekommen? Ich will dem Kollegen Wedel, der vielleicht gleich etwas dazu sagen wird, eine kleine Antwort geben. Wir haben uns hier sehr umfangreiches Zahlenmaterial geben lassen und haben sehr intensiv und transparent mit den freien Trägern darüber gesprochen. Das sind also keine erfundenen Zahlen, sondern sehr belastbare Zahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie alle ganz herzlich ein, so wie die SPDFraktion dem Einzelplan zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Wolf. – Nun spricht Herr Wedel für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beratung des letzten Haushalts dieser Landesregierung gibt auch in der Rechtspolitik Anlass zur Bilanz.

Herr Minister, ein gewisses Talent zum Selbstmarketing kann man Ihnen wahrlich nicht absprechen. So habe ich nicht schlecht gestaunt, dass der Bundesrat beim Thema des gesetzlichen Vertretungsrechts unter Ehegatten Herrn Minister Wolf zum Beauftragten ernannt hat. Der zentrale Baustein Ihres Aktionsplans „Betreuungsvermeidung“ ist eine Initiative Baden-Württembergs. Dieses Beispiel ist symptomatisch für die rot-grüne Rechtspolitik – viel Marketing und wenig Substanz.

(Beifall von der FDP)

Um der nach der Silvesternacht erfolgten Ankündigung der Ministerpräsidentin zur verstärkten Nutzung besonders beschleunigter Verfahren endlich Leben einzuhauchen, verkündete Justizminister Kutschaty bei einem Pressefrühstück am 10. Oktober 2016, dass besonders beschleunigte Verfahren nunmehr nicht nur in Köln und Düsseldorf, sondern auch in neun anderen Großstädten durchgeführt würden. Man kann nur hoffen, dass die reisenden Täter dies nicht mitbekommen haben, sonst schlagen sie in Zukunft genau an anderer Stelle zu. Dazu, wie das Ganze umgesetzt werden soll, ist der Justizminister allerdings bis heute nicht sprechfähig. Ein Bericht ist nunmehr für Januar angekündigt.

Herr Minister, Ihre vornehmste Aufgabe ist es, die Justiz in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit zu machen. Doch auch bei den größten Baustellen der nordrhein-westfälischen Justiz – nein, ich meine nicht die JVA Münster – stolpern Sie mittlerweile über Ihr Marketing. Sie flüchten sich in Rabulistik, um die durch ihre langjährige Kommunikationslinie zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Geschäftsbereich geweckten Erwartungen abzufangen. Leider kann ich das aus Zeitgründen nicht näher ausführen, aber dazu ist bestimmt an anderer Stelle noch Gelegenheit.

Nirgendwo wird die Diskrepanz zwischen rot-grünem Schein und Sein allerdings deutlicher als im Personalhaushalt der Justiz. Bei dem besagten Pressefrühstück ließ der Minister große Zahlen sprechen und verkündete völlig undifferenziert, seit seinem Amtsantritt im Jahre 2010 habe die Landesregierung 1.658 neue Stellen bei der Justiz geschaffen oder entfristet. Da war von einem gezielten Personalaufbau und einem Investitionsprogramm, das seinesgleichen sucht, die Rede.

Es war nicht die Rede davon, dass mit der Entfristung der 550 Stellen zwar den berechtigten Belangen der Betroffenen Rechnung getragen worden ist, dass aber deswegen kein zusätzlicher Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz ist.

Es war nicht die Rede davon, dass nach den letzten verfügbaren Zahlen 1.000 Stellen in der Justiz nicht besetzt waren und dass nach der letzten Personalbedarfsberechnung heute jeden Tag 41 Richter weniger am Start sind als 2010, während sich der Personalbedarf um 177 Richter erhöht hat, die Justiz also heute um 218 Richter schlechter dasteht als 2010. Bei den Staatsanwälten gilt dies mit einem Delta von 111 genauso.

Ebenfalls war nicht die Rede davon, dass Sie die Auswirkungen der PEBB§Y-Fortschreibung gravierend unterschätzt haben. Nachdem Ihr Staatssekretär im Juni 2015 im Rechtsausschuss noch frohlockte, die Personalbedarfe hätten sich als zutreffend erwiesen, fehlen nun auf einmal zusätzlich 200 Richter an den Landgerichten. Angesichts des seit Ihrem

Amtsantritt zu verzeichnenden kontinuierlichen Anstiegs der durchschnittlichen Verfahrensdauer bei den Landgerichten – besonders markant in den erstinstanzlichen Zivilsachen von 7,9 auf 9,7 Monate und in den Strafsachen von 6,0 auf 7,8 Monate – ist dies doch keine besondere Überraschung.

Unter Ihrer Amtsführung, Herr Minister, ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Nichthaftsachen an den Landgerichten von 239 Tagen im Jahr 2010 Jahr für Jahr kontinuierlich um insgesamt 41 % auf 337 Tage angestiegen. Was tut der Minister dagegen? – Er tut nichts; jedenfalls nichts mehr. In der Ergänzungsvorlage finden sich keine zusätzlichen Stellen. Es gibt lediglich trotz zurückgehender Eingänge in der Sozialgerichtsbarkeit einige neue Sozialrichter, um sich im Wahljahr das soziale Mäntelchen umhängen zu können.

Herr Minister, Sie haben sich mit dem Nachtragshaushalt 2016 wohl schon verausgabt. Dann hat die Landesregierung für die nächste Wahlperiode noch 298 kw-Vermerke ausgebracht. Bevor Sie deren Prolongation in den Raum stellen, sollten Sie sich besser erst einmal mit dem Finanzministerium verständigen, das von deren Realisierung ausgeht.

Meine Damen und Herren, der Haushaltsentwurf für 2017 trägt nicht zur Lösung der Probleme bei. Meine Fraktion wird ihn deshalb ablehnen, zugleich aber durch Änderungsanträge Wege für einen sinnvolleren Mitteleinsatz aufzeigen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Wedel. – Nun spricht für die grüne Fraktion Frau Kollegin Hanses.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelplan des Justizministeriums trägt dazu bei, dass wir eine effektive Justiz haben, die Nähe zu Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, einen humanen Strafvollzug mit dem Ziel der Resozialisierung, und er nimmt die große Herausforderung der Digitalisierung an.

Seit 2010 sind neue Aufgaben, die sich der Justiz stellen, immer mit Personal- und Sachmitteln hinterlegt. Wenn Aufgaben kommen, werden sie auch ausfinanziert. Das, was CDU und FDP dargestellt haben, ist unhaltbar und eigentlich eine Unverschämtheit.

Wo sind Ihre Anträge? Sie tragen nichts Produktives bei, um im Justizhaushalt nach vorne zu kommen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir haben mit jedem Einzelplan insgesamt alle Berufsgruppen der Justiz gestärkt. Herr Wedel, dass

Sie erkannt haben, dass es einen Unterschied zwischen neuen Stellen und der Entfristung von Stellen gibt, ist schon mal ein Erkenntnisgewinn vom Rechtsausschuss zu heute. Allerdings ist von Ihnen völlig verschwiegen worden, dass der Minister im Ausschuss selbstverständlich auch darauf hingewiesen hat, wie viele Stellen nicht besetzt sind, dass es ein Bruchteil ist und wir eine gute Quote haben, so wie die Stellenbesetzung funktioniert.

Wenn die CDU sich ernsthaft zur JVA Münster äußert, kann ich nur sagen: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. – Es ist unfassbar! Sie und Ihre Parteifreunde tragen die Verantwortung dafür, dass wir in Münster nicht weitergekommen sind, und selbstverständlich wird das Ministerium daraus Konsequenzen ziehen und andere Standorte finden. Das ist peinlich. Nehmen Sie Ihren Oberbürgermeister, Ihr Verteidigungsministerium und Ihre Partei in Münster mal zur Seite, weil das unglaublich ist.