Der heutige Antrag zeigt, wie wir das Erreichte sichern und wie wir den laufenden Entwicklungs- und Erneuerungsprozess unterstützen und diesen weiter begleiten können. Im Rahmen einer offenen Gedenkstättenarbeit sollte hierbei ein besonderes Augenmerk zum einen auf die Forderung nach ehrenamtlich betriebenen Einrichtungen, zum anderen aber auch auf die Begleitung im Aufbau befindlicher Einrichtungen gelegt werden.
In diesem Zusammenhang – das wünschen wir uns – ist auch eine weitere Zusammenarbeit mit Stiftungen, mit Hochschulen, aber auch mit Archiven wünschenswert. Dafür werden wir uns an dieser Stelle weiter einsetzen. Zu Recht weist der Antrag aber auch auf die Situation der Dokumentationsstätte Stalag 326 in Schloss Holte-Stukenbrock hin – darauf wurde eben schon hingewiesen. Ich weiß, dass sich gerade vor Ort viele Abgeordnete auch parteiübergreifend dafür engagieren. Deshalb bin ich optimistisch, dass hier mittelfristig eine Lösung gefunden werden kann, den Bund hier nicht aus seiner finanziellen Verantwortung zu entlassen. Die Landeszentrale für politische Bildung – das kann ich bereits heute sagen – wird sich auf jeden Fall weiterhin auch finanziell dafür einsetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Auschwitz-Überlebende Noah Pflug hat einmal gesagt – ich zitiere ihn –:
„Die Erinnerung ist wie das Wasser: Sie ist lebensnotwendig und sie sucht sich ihre eigenen Wege in neue Räume und zu anderen Menschen. Sie ist immer konkret: Sie hat Gesichter vor Augen, und Orte, Gerüche und Geräusche. Sie hat kein Verfallsdatum …“
Vor diesem Hintergrund können wir sehr stolz auf das Engagement vieler Kommunen sein, aber auch auf das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger, die sich in unserer Gesellschaft für eine vielfältige, für eine lebendige, aber auch für eine innovative Erinnerungskultur einsetzen. Sie haben unsere Unterstützung verdient, und deshalb bitte auch ich um die Unterstützung für diesen Antrag. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Kampmann. – Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 9 an dieser Stelle.
Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/13537. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Die führen wir jetzt durch, und zwar über den Inhalt des Antrages. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die CDU-Fraktion. Damit ist dann mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Wir kommen zur zweiten Abstimmung, jetzt über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/13641. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind die CDU-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Wer enthält sich? – Die FDP-Fraktion. Damit ist dann mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Entschließungsantrag abgelehnt worden.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sucht man heute als Studierender in Köln, Düsseldorf, Bonn oder Münster eine Wohnung, ist das schwierig, manchmal sogar aussichtslos. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet in seiner Online-Ausgabe vom 17. Oktober 2016, dass der AStA der Uni Köln eine Notschlafstelle eingerichtet hat, um Studierenden zu helfen, die zu Semesterbeginn noch keine bezahlbare Bleibe gefunden haben. Samstags bilden sich in den Städten lange Schlangen in den Hausfluren, wenn die Leute zum Besichtigungs-Casting vorgeladen worden sind. 1.000 € für 60 m² sind da leider keine Seltenheit mehr.
Wir wissen, dass seit einigen Jahren in bestimmten Ballungsräumen, insbesondere in den Städten der Rheinschiene, die Mietpreise bei der Wiedervermietung explodieren. Zum Teil werden 20, 30 oder sogar 40 % mehr als die ortsübliche Miete verlangt. Das ist unangemessen, aber das kann verlangt werden, weil der Markt das gerade so hergibt. Geringverdienende, Studierende, Rentnerinnen und Rentner oder Alleinerziehende werden durch dieses Marktversagen peu à peu aus der Stadt vertrieben.
Diese unhaltbaren Zustände zeigen, dass die Notwendigkeit zu einer Regulierung auf dem Wohnungsmarkt nach wie vor besteht. Die Mietpreisbremse ist und bleibt dazu das richtige Instrument, auch in Nordrhein Westfalen. Sie dient zu einer Begrenzung des Mietpreisanstieges bei der Wiedervermietung, und zum anderen wirkt sie auch preisbegrenzend auf die ortsüblichen Vergleichsmieten.
Dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, diese Mietpreisbremse ablehnen, wissen wir, bzw. bei der CDU wissen wir es nicht ganz so genau. Sie lassen ja hier in Nordrhein-Westfalen keine Gelegenheit aus, gegen die Mietpreisbremse zu wettern, haben sie aber in Berlin immerhin mit beschlossen.
Das gerne von der Opposition vorgebrachte Argument, dass die Mietpreisbremse abschreckend und investitionshemmend ist, ist schlichtweg falsch. Das wissen wir. Das bestätigt Ihnen der Mieterbund, das bestätigt ebenso der Bauindustrieverband. Das geht
aber auch aus den Zahlen hervor, die in NordrheinWestfalen inzwischen hinlänglich bekannt sein sollten.
Im ersten Halbjahr 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen mehr als 31.000 Wohnungen zum Bau freigegeben. Das ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein Plus von über 40 %. Damit übertreffen wir sogar den positiven Bundestrend von plus 30 % noch deutlich.
Über unsere positive Bilanz beim sozialen Wohnungsbau haben wir bereits gestern in der Haushaltsdebatte sehr ausgiebig gesprochen. Alle negativen Töne der Opposition ändern nichts daran: Nordrhein-Westfalen ist deutscher Meister beim sozialen Wohnungsbau. Doch gilt auch im Falle der Mietpreisbremse die alte Weisheit: Nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen könnte. Deswegen möchten wir dieses gute und sinnvolle Instrument mit dem vorliegenden Antrag fortentwickeln.
In diesem Zusammenhang muss man eines verstehen: Bei dem Antrag geht es nicht um ein pauschales Mieterhöhungsverbot. Die Intention dahinter ist vielmehr die vehemente Abkehr von ungerechtfertigten Mieterhöhungen.
Viele Mieter – das ist die traurige Realität – trauen sich heute aus Angst vor negativen Konsequenzen, die oft auch berechtigt sind, schlicht nicht mehr, von ihrem Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter Gebrauch zu machen. Deswegen ist die verpflichtende Offenlegung der Vormiete ein Instrument, mit dem wir Abhilfe schaffen wollen. Nur wer die Vor- und Vergleichsmieten kennt, kann auch effektiv von seinem Recht Gebrauch machen.
Frau Kollegin, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Der Kollege Schatz von den Piraten würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Am Ende kommt es darauf an, dass die Instrumente verbessert und auch verschärft werden. Hierzu gehört, dass die Mieterinnen und Mieter rückwirkend drei Jahre lang Anspruch auf zu viel gezahlte Miete haben sollen, wenn sich der Anspruch als begründet erweist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammenfassend ist zu sagen: Die Mietpreisbremse ist ein gutes und ein wichtiges Instrument, um in den
stark nachgefragten Regionen unseres Landes dauerhaft bezahlbaren Wohnraum sicherstellen zu können. Sie wirkt sich ausdrücklich nicht negativ auf Investitionen aus; vielmehr werden die Rechte der Mieterinnen und Mieter in unserem Land damit gestärkt.
Kollege Hausmann von der CDU hat in einer der letzten Debatten gesagt: Erst den Wohnungsmarkt beleben, dann folgt die Mietpreisbremse. – Wir machen glücklicherweise beides: Wir bauen Wohnungen für die Menschen, und wir schützen sie vor Wucher. Das ist unser Anspruch als Sozialdemokraten, und diesen Weg gehen Sie hoffentlich alle mit uns mit. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Philipp. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Klocke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Philipp hat gerade gesagt, die Mietpreisbremse sei ein wichtiges Instrument, um bezahlbaren, erschwinglichen Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.
Diese Ansicht teilen wir; aber – und deswegen stellen wir heute gemeinsam mit der SPD diesen Antrag – es braucht schon gesetzliche Scharfstellungen, um sie auch wirksam werden zu lassen. Die Mietpreisbremse gibt es jetzt ein gutes Jahr. Sie wurde im Frühjahr 2015 seitens der Bundesregierung in Berlin beschlossen. Jetzt ist sie seit einem Jahr in Kraft; das ist noch kein überragend langer Zeitraum, um ein Gesetz zu evaluieren und sagen zu können: bringt etwas oder bringt nichts.
Deswegen bin ich über manche Äußerungen ein wenig überrascht, vor allem in der Großen Koalition, insbesondere bei der CDU oder CSU, wenn dort gesagt wird, die Mietpreisbremse zeige keinen Erfolg, man müsse überlegen, sie abzuschaffen. Ich finde, dass man Gesetze durchaus zwei oder drei Jahre laufen lassen kann, um dann zu entscheiden, ob sie eine Wirkung erzielen.
Bei der Auswertung der Zwischenstände haben wir für uns selbst festgestellt, dass es mit Blick auf die nächsten Jahre Klarstellungen geben sollte, um eine größere Wirksamkeit zu erzielen – die Kollegin Philipp hat es vorhin bereits angesprochen –, beispielsweise bei der Offenlegung der Vormiete. Wir wollen, dass der Vermieter verpflichtet wird, seinem neuen Mieter die Vormiete offenzulegen, um diesbezüglich Klarheit zu haben. Das ist ein relevanter Punkt.
Wir wollen außerdem die Einführung eines transparenten, öffentlich erstellten Mietspiegels, sodass man Vergleichsmieten, die Miete im Quartier auch als Mieter kontrollieren kann. So kann man sich einen
Überblick verschaffen, wenn man in eine bestimmte Wohngegend ziehen möchte. Eine solche Vergleichsmöglichkeit besteht heute noch nicht. Deswegen fordern wir auch hier eine Nachjustierung.
Darüber hinaus wollen wir, dass die Rechte beim Rückzahlungsanspruch gestärkt werden. Auch hier gibt es in der jetzigen Form der Mietpreisbremse keinen richtigen Durchgriff für die Mieterinnen und Mieter, um im Falle einer Rückzahlungsnotwendigkeit die Ansprüche rechtsverbindlich einklagen zu können.
Wir glauben, dass zumindest bei diesen drei Punkten die Notwendigkeit einer rechtlichen Klarstellung gegeben ist. Mieterinnen und Mieter müssen insgesamt mehr Möglichkeiten haben, bei der Wohnungssuche auf dem Markt aktiv zu werden. Hier ist NRW definitiv Vorreiter; wir sind das erste Landesparlament, das diesen klaren Appell an die Bundesregierung richtet. Das gilt zugleich als Auftrag an unsere Landesregierung, in Berlin über den Bundesrat entsprechend aktiv zu werden.
Wenn die gesetzliche Mietpreisbremse, die zweifelsfrei – sonst hätte die CDU das in der Bundesregierung nicht mitgetragen – notwendig ist, ein Erfolg werden soll, dann brauchen wir rechtliche Klarstellungen, und zwar mindestens in den drei vorhin genannten Bereichen.
Schauen Sie sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt an: In Deutschland wohnen 24 Millionen Menschen zur Miete. Das ist keine geringe Anzahl. In den letzten 15 Jahren hat sich die Prozentzahl bei der Relation von Miete und Einkommen von 28 % auf 35 % erhöht. Das heißt, im Schnitt zahlen die Menschen 35 % ihres Nettoeinkommens für die Miete. Da ist ein klares Anwachsen zu verzeichnen.
Es gibt nach wie vor eine zu geringe Zahl an kostengünstigen, bezahlbaren Wohnungen in NordrheinWestfalen und überhaupt in Deutschland. Ein wichtiger Punkt ist natürlich das Bauen, um so neue Wohnmöglichkeiten zu schaffen.
Wir wollen aber auch, was den Bestand angeht, ein Instrument bieten, damit Menschen, die heute in bestehende Wohnungen einziehen, keine Mieterhöhung über 10 % zahlen müssen. Es soll also bei der Nachvermietung keine Mieterhöhung über 10 % hinaus ermöglicht werden. Das ist ja der Grundansatz der Mietpreisbremse.
Wir meinen, dass dieses Instrument notwendig ist, damit die Menschen in diesem Land bezahlbaren, erschwinglichen Wohnraum finden. Dafür gibt es – das besagen alle Zahlen, die wir aus der Wohnungswirtschaft kennen – eine dringende Notwendigkeit. Wir kennen kein anderes Instrument. Ich bin einmal auf die nachfolgenden Redner, auch von der FDP, gespannt.