den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren d’Hondt zugeteilt. Über die Zuteilung des letzten Sitzes […]“
Deshalb weise ich die Rechtsauffassung, die Sie vorgetragen haben, als interessant, aber dennoch für den jetzt durchzuführenden Wahlgang als nicht tauglich zurück. Im Übrigen sieht unsere Geschäftsordnung, auf die Sie eben abgehoben haben, nur in sehr begrenzter Zahl geheime Abstimmungen vor. Die Wahl der Mitglieder für die 16. Bundesversammlung gehört jedenfalls nicht dazu.
Vorsichtshalber frage ich aber das Auditorium, also die versammelten Abgeordneten, ob sie sich meiner Rechtsauffassung anschließen. Wer das tut, den würde ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Wer ist der Meinung, dass ich nicht recht habe, wer stimmt also dagegen? – Der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Wer würde gerne noch einmal darüber nachdenken oder sich enthalten – nur damit ich das abgefragt habe? – Zwei, drei, vier Abgeordnete. Damit stelle ich fest: Der Landtag Nordrhein-Westfalen, so wie er sich im Moment im Plenarsaal versammelt hat, folgt mit sehr großer Mehrheit der bislang vorgetragenen und von mir noch einmal deutlich gemachten Rechtsauffassung.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat mitgeteilt, dass die 16. Bundesversammlung am 12. Februar 2017 stattfinden wird. Die Bundesregierung hat im Bundesgesetzblatt I vom 30. September 2016, Seite 2.194, bekannt gemacht, wie viele Mitglieder die Volksvertretungen der Länder zur 16. Bundesversammlung zu wählen haben. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen insgesamt 135 Mitglieder.
Nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung – ich zitierte es eben – wählen die Landtage die
auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Bei der Wahl sind die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtags entsprechend anzuwenden.
Nach § 4 Abs. 3 dieses Gesetzes werden die Sitze, wenn wie hier – auch das habe ich schon zitiert – mehrere Vorschlagslisten vorliegen, den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren d’Hondt zugeteilt. Die Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Namen auf den Vorschlagslisten zugewiesen.
Da zwei Vorschlagslisten eingereicht worden sind, sind entsprechend dieser Grundsätze gleich zwei Abstimmungen durchzuführen.
Da für die Wahl die Zahl der Stimmen maßgeblich ist, die tatsächlich für eine Vorschlagsliste abgegeben werden, sind zur Unterstützung des Sitzungsvorstandes – den ich noch einmal darauf aufmerksam machen will: Wenn ich das Mikro offen habe, kann man auch hören, was der Sitzungsvorstand miteinander bespricht – mehrere Schriftführerinnen und Schriftführer eingeteilt. Die Kolleginnen und Kollegen sehen Sie bereits.
Diese werden gleich die tatsächlich abgegebenen Stimmen zählen. Die Stimmabgabe erfolgt durch Handzeichen. Da die Stimmen gezählt werden müssen, bitte ich Sie, bei dieser Abstimmung die Hand so lange oben zu lassen, bis alle Stimmen von den Schriftführerinnen und Schriftführern eindeutig gezählt worden sind.
Schließlich darf ich darauf hinweisen, dass jeder Abgeordnete nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung nur eine Stimme hat.
Nach diesen Vorbemerkungen kommen wir zur Abstimmung. Ich bitte die eingeteilten Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze zur Zählung der Stimmen einzunehmen. Im Anschluss an den Zählvorgang bitte ich Sie, die gezählten Stimmen pro Fraktion hier oben mitzuteilen. Wenn die Schriftführerinnen und Schriftführer an ihren Plätzen sind, kommen wir zur Abstimmung.
Ich mache vorsichtshalber darauf aufmerksam, dass wir als Sitzungsvorstand gleich gesondert abstimmen – das gilt auch für die Regierungsbänke –, damit der Vorgang nicht unnötig unübersichtlich wird.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar nacheinander über die vorliegenden Wahlvorschläge. Sie dürfen bei dieser Abstimmung jeweils nur einem Wahlvorschlag zustimmen.
Die erste Abstimmung erfolgt über den Wahlvorschlag aller fünf Fraktionen Drucksache 16/13713. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den
bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Schriftführerinnen und Schriftführer werden jetzt die Stimmen auszählen.
Dann gebe ich jetzt das Abstimmungsergebnis bekannt, und zwar immer die in den Reihen der Fraktionen gezählten Stimmen inklusive derjenigen der jeweiligen Schriftführerinnen und Schriftführer.
In den Reihen der SPD wurden 86 abgegebene Stimmen gezählt, in den Reihen der CDU wurden 59 abgegebene Stimmen gezählt, bei Bündnis 90/Die Grünen waren es 29 Stimmen, bei der FDP 19 Stimmen und bei den Piraten 16 Stimmen. Auf der Regierungsbank wurden fünf Stimmen abgegeben, und im Sitzungsvorstand wurden drei Stimmen abgegeben. Der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen hat dem gemeinsamen Wahlvorschlag zugestimmt. Damit kommen wir auf 218 abgegebene Stimmen für den Wahlvorschlag aller fünf Fraktionen.
Das Einvernehmen der Schriftführerinnen und Schriftführer sowie des Sitzungsvorstandes habe ich damit hergestellt.
Dann kommen wir jetzt zur zweiten Abstimmung über den Wahlvorschlag des fraktionslosen Abgeordneten Schulz Drucksache 16/13754.
Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Sonst sehe ich niemanden.
Damit stelle ich im Einvernehmen mit den Schriftführerinnen und Schriftführern und dem Sitzungsvorstand fest, dass die 135 Personen und die Ersatzmitglieder der ersten Vorschlagsliste Drucksache 16/13713 gewählt worden sind. Für den ersten Listenvorschlag wurden 218 Stimmen abgegeben, und für den zweiten Listenvorschlag wurde eine Stimme abgegeben.
Ich bitte die gewählten Delegierten und die gewählten Ersatzmitglieder, soweit sie anwesend sind, im Laufe der nächsten Stunde draußen vor dem Plenarsaal an einem der hierfür vorbereiteten Tische ihre Annahmeerklärung zu unterzeichnen. Dort erhalten Sie auch Schreiben mit weiteren Informationen, insbesondere zum geplanten Ablauf der Bundesversammlung. Diejenigen, die wir heute nicht erreichen können, werden umgehend angeschrieben.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Drucksache 16/13711
Mehr Raum für Wachstum – Landesentwicklungsplan muss Weichen für mehr Wohlstand und Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen stellen
Die Frau Präsidentin macht sich gerade auf den Weg, darum: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute steht ein völlig überarbeiteter, umfassend neuer Landesentwicklungsplan zur Beschlussfassung an, der alle bisherigen landesplanerischen Regelungen zusammenfasst und den alten LEP von 1995 ablöst.
Die Zeiten ändern sich. Wesentliche geänderte Rahmenbedingungen mussten berücksichtigt werden. Der demografische Wandel, Auswirkungen der Globalisierung, der Klimawandel – das alles musste neu gewichtet werden. 1995 galt es vor allem, den sich aus der deutschen Einheit und der politischen Öffnung Osteuropas ergebenden neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Es ging – lang ist es her – auch um das Zusammenwachsen Europas.
Allerdings ging es auch damals um einen sparsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Freiraum – Zitat –, „um die Sicherung des unverbauten und unversiegelten Raumes als Voraussetzung der natürlichen Lebensgrundlage“.
Sorgen bereitete schon damals, dass der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Nordrhein-Westfalen von 14,6 % in 1961 auf über 21 % bis 1995 angestiegen war. Der Bundesdurchschnitt lag damals
bei 12,3 %. Ende 2014 liegen wir bereits bei einer Inanspruchnahme von 23 % Siedlungs- und Verkehrsflächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen.
Vom Umweltminister Nordrhein-Westfalens wurde 2006 die „Allianz für die Fläche“ ins Leben gerufen. Das war im Jahr 2006! Ziel war die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, die bis 2020 bundesweit den täglichen Zuwachs des Siedlungs- und Verkehrsflächenverbrauchs auf 30 ha begrenzen wollte, also ein durchaus konservatives Ziel des Flächensparens. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet das eben die berühmte Begrenzung auf 5 ha neue Siedlungs- und Verkehrsfläche täglich. Es geht auch heute noch um den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen.
Dass Rot-Grün dieses politische 5-Hektar-Ziel weiter verfolgt und als Grundsatz in den LEP aufgenommen hat, das greift die CDU nun heftig an. Wie geschichtsvergessen ist das denn? Das ist ein starkes Stück politischer Amnesie! Wo sind denn da die konservativen Werte des Erhalts der natürlichen Lebensgrundlagen geblieben? Weg sind sie, genau wie viele andere konservative Werte, sodass die CDU sich selbst nicht mehr wiedererkennt. Das ist doch Ihr Problem.
Ihr Problem ist mangelnde konservative Profilbildung. Auch beim Landesentwicklungsplan: kein Profil, keine eigenen Ideen, kein eigener Vorschlag – alles nur abgeschrieben in Ihrem Antrag. Das ist eine völlig undistanzierte und unreflektierte Übernahme von aus den Beteiligungsverfahren noch übrig gebliebenen Wünschen der Verbände der Wirtschaft. Die Anregungen der Clearingstelle Mittelstand, die die wirtschaftlichen Anregungen gebündelt hatte, wurden im zweiten Bearbeitungsverfahren bereits im Wesentlichen abgewogen und übernommen. Das wurde übrigens ausdrücklich von der Wirtschaft begrüßt.
Es ist kein Wunder, dass Sie in Ihrer Regierungszeit keinen neuen LEP zustande gebracht haben. Sie sind an der Komplexität der Materie, an der Aufgabe, die zahlreichen widersprüchlichen Anforderungen an den Raum abzuwägen und Konflikte auszugleichen, letztendlich gescheitert. Sie verkennen deswegen bis heute die eigentliche Leistung dieses nun vorliegenden Landesentwicklungsplans, nämlich in einer zeitgemäßen und zukunftsorientierten Weise sicherzustellen, dass eine nachhaltige Entwicklung unseres Industrielandes weiter möglich ist.
Dabei sind die sozialen, ökonomischen und ökologischen Anforderungen an den Raum abzuwägen. Denn darum geht es im LEP. Es geht um Raumplanung als Instrument für den Ausgleich der unterschiedlichen, konkurrierenden räumlichen Nutzungsinteressen. Es besteht ausdrücklich eine Abwä