Meine Damen und Herren, der Minister spricht sehr gerne vom vertikalen Wohnen, vom vertikalen Dorf. Das ist ein Lieblingsthema von ihm.
Wir wissen auch, dass die Bundesregierung sagt: Jawohl, wir müssen etwas tun, damit wir in unseren Städten eine andere Dichte hinkriegen; diese Dichte, die wir in der klassisch gewachsenen europäischen Stadt auch durchaus schätzen, wenn wir nach Italien oder Frankreich fahren, eine Dichte, bei der Wohnen, Arbeiten, Cafés usw. gut zusammenpassen, weil eben auch die erforderliche Anzahl von Menschen da ist. Der Vorteil, in so einer Stadtszenerie zu wohnen, überwiegt gegenüber den Nachteilen, die man da durchaus an Lärm und anderen Sachen in Kauf nehmen muss.
Jetzt könnte man ja sagen: Wenn man das doch will – wir wollen die Grundstücke in der Stadt besser ausnutzen –, dann gehen wir auch bei der Neuaufstellung der Landesbauordnung diesen Weg mit und unterstützen den Weg, der im Bund gegangen wird.
Dieser Weg führt nun einmal an dem Thema „Abstandsflächen“ vorbei. Das haben wir gefordert. Nehmt die Musterbauordnung des Bundes und orientiert euch an den Abstandsflächen! Dann können wir in Zukunft in den Städten etwas dichter bauen,
ohne dass wir das Problem haben mit dem Brandschutz und mit der Belichtung. Denn das muss trotzdem nachgewiesen werden. Diese Gelegenheit haben Sie auch hier verpasst. Diese Möglichkeit, dichter zu bauen, städtische Grundstücke auszunutzen, haben Sie verpasst. Sie leisten auch hier nicht den
Dann ist auch noch die Frage: Wer passt auf der Baustelle auf, dass auch so gebaut wird, wie das in den Unterlagen drinsteht? Auch hier schießen Sie eindeutig am Ziel vorbei. Wir haben gefordert, dass man sagt, auch für ein Ein- oder Zweifamilienhaus müsse jemand, der qualifiziert ist, die Statik aufstellen, damit hier der Verbraucherschutz gewährleistet sei und damit die Sicherheit gegeben sei.
Aber wir brauchen dann auch einen qualifizierten Bauleiter, der entweder Architekt oder Ingenieur ist, der eine Berufshaftpflichtversicherung hat und der die Übereinstimmung gegenüber dem Bauamt erklärt, dass das, was draußen gebaut wird, die erforderlichen Bewehrungseisen hat, dass das fachlich so ausgeführt wird und auch korrekt in den Abmessungen ist ; so, wie es beim Bauamt eingereicht worden ist.
Meine Damen und Herren, das ist ein praxisnaher Weg. Er vermeidet viele andere Reparaturen, die mittlerweile beim Bauherrn Kosten verursachen, wie den zusätzlichen SiGeKo, der pro Bauvorhaben 3.000 bis 4.000 € kostet.
Sie haben stattdessen gesagt: Nein, Ein- und Zweifamilienhäuser müssen sogar noch bautechnisch geprüft werden. Das lässt das noch einmal 2.000 bis 3.000 € mehr kosten. Wir haben hier zwischen unseren Vorschlägen eine große Distanz. Bei einem normalen Einfamilienhaus drücken Sie dem Bauherrn 5.000 € mehr aufs Auge. Das ist sehr empfindlich. Das ist das Gegenteil von dem, was wir als Förderung von Wohnungsbau brauchen.
Wir haben auch das lange diskutierte Thema: Was ist denn eine vollständige Bauvorlage? Ich glaube, das ist das beliebteste Thema, wenn man überhaupt an die Bearbeitung von Bauanträgen denkt. Denn das weiß in Nordrhein-Westfalen kein Mensch. Der Gesetzgeber traut sich ja auch nicht, das in die Unterlagen reinzuschreiben. Es ist auch so, dass manche Städte das ja durchaus unterschiedlich auslegen.
Aber egal, wie das jetzt gehandhabt wird: Wir brauchen eine verlässliche Frist wie auch in der Musterbauordnung. Wenn Unterlagen eingereicht werden, ist innerhalb von acht oder zehn Tagen zu prüfen, ob diese Unterlagen vollständig sind. Oder brauchen wir – was nicht im Gesetz steht – aufgrund der Individualität jedes einzelnen Bauvorhabens vielleicht noch weitere Unterlagen, um das vernünftig beurteilen zu können, woran ja auch der Einreichende ein Interesse hat?
Das muss aber in einer verlässlichen, kurzen Frist dargestellt werden. Es muss auch schlussendlich dargestellt werden. Es kann nicht sein – was aber die Praxis im nordrhein-westfälischen Baualltag ist –, dass Monate später immer noch einmal Unterlagen nachverlangt werden und somit Bauvorhaben unerträglich in die Länge gezogen werden. Hierzu haben wir einen praktikablen Vorschlag gemacht, dem Sie leider nicht folgen.
Meine Damen und Herren, ich komme erst einmal zum Schluss. Wir haben hier einen weiteren rot-grünen Bremsklotz am Wohnungsbau,
der nach vier Jahren hier gelandet ist und der leider nicht das bringt, was wir eigentlich heutzutage von einer fortschrittlichen Landesbauordnung erwarten.
Wir haben selber viele Vorschläge gemacht. Wir haben viele Vorschläge von Verbänden gehört. Die sind von Ihnen ignoriert worden. Bei einem Teil drückt Sie das schlechte Gewissen. Das erklärt Ihre beiden sehr mit heißer Nadel gestrickten Änderungsanträge, die noch hereingekommen sind.
Wir haben nach wie vor eine Landesbauordnung mit viel zu vielen komplizierten Baustandards und Vorschriften, die die Kosten in die Höhe treiben. Wir haben in der Landesbauordnung auch eine Ansammlung von Schwachstellen, die Rechtsunsicherheiten mit sich bringen und das Bauen in Nordrhein-Westfalen in großen Teilen auch rechtsunsicher machen.
Lassen Sie sich das noch einmal gesagt sein: Wenn ich Ihren ersten Antrag im Ausschuss sehe, der ja quasi nicht von Ihnen verfasst wurde, sondern bei dem Ihnen das Ministerium etwas vorschreibt, was man allein daran sieht, dass da redaktionelle Änderungsvorschläge zum Ministeriumstext gemacht werden, dann muss ich mich wirklich fragen: Wie intensiv haben Sie sich mit der Problematik der Bauwirtschaft und der Bauwilligen in Nordrhein-Westfalen auseinandergesetzt?
Ich kann aufgrund der Bilanz, die man jetzt bei dem, was hier vorgelegt worden ist, sieht, nur sagen: Sie haben sich nicht intensiv genug damit auseinandergesetzt.
Viele, viele Probleme bleiben in Nordrhein-Westfalen ungelöst. Diese Chance haben Sie leider verpasst.
Wenn ich mir angucke, was Sie allein zum Beispiel – das will ich nicht vergessen – beim Thema „Stellplätze“ gemacht haben: Wir haben eben Frau Philipp gehört, die sich über das Thema „Stellplätze“ ausgelassen hat. Hier wird nach wie vor das Gericht in
Rechts und links vom Haus dürfen vier Autos vorbeifahren. Wenn Sie jetzt ein Zehnfamilienwohnhaus bauen, dann haben Sie zwei Stellplätze, die Sie nur mit Nachbarschaftszustimmung errichten können. Das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie unvollendet und wie unvollständig Ihre Landesbauordnung ist und dass sie nicht zu Ende gedacht worden ist. Meine Damen und Herren, das müssen Sie sich einfach sagen lassen.
Sie werden sich nicht wundern: Wir lehnen diese Form einer Novelle der Landesbauordnung natürlich ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Hausmann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Klocke das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist ja ein epochaler Tag heute hier im Plenum; nicht nur weil es kurz vor Weihnachten ist, sondern weil wir das ÖPNV-Gesetz verabschiedet haben – ein Gesetz, das lange öffentlich debattiert wurde und auch lange hier im Haus in der Diskussion stand. Heute kommen wir auch zu der abschließenden Beratung über die Landesbauordnung – ein Gesetzes, das man nur alle paar Jahre angeht. Das letzte Mal war das im Jahr 2000 der Fall.
Wir haben uns jetzt allerdings vorgenommen, eher eine Evaluation durchführen zu können als das früher der Fall war, weil wir meinen, dass sich im Baubereich so regelmäßig substanzielle Dinge ändern, dass man damit keine zehn, 15 Jahre warten muss und sollte.
Sie kommt von Herrn Kollegen Kerkhoff. – Nein, wer sitzt denn da am falschen Platz? – Niemand. Ist jemand aus Versehen an den Knopf gekommen? – Umso mehr gilt Ihnen der Dank für die vorauseilende Zulassung der Frage.
Lieber Kollege Hausmann, ehrlich gesagt war das jetzt sehr kurz gesprungen. Es war eine Mischung aus oppositioneller Rosinenpickerei und dem Versuch eines großen Wurfes, um der Landesregierung am Ende nachzuweisen, dass sie allgemein untätig ist. Ehrlich gesagt sind Sie meiner Ansicht nach viel zu schlau und viel zu sehr in der Materie, als dass dies Ihre Botschaft hätte sein können.
In den letzten Wochen und Monaten konnten wir bei vielen Verbändegesprächen und Podiumsdiskussionen sehr oft miteinander diskutieren. Selbstverständlich haben die die Landesregierung tragenden Fraktionen Anregungen aufgenommen.
Ich bin jetzt seit sechs Jahren Parlamentarier und empfand, ehrlich gesagt, die Anhörung zur Landesbauordnung Ende Oktober 2016 als mit die sachlichste, substanziellste und informativste, die ich je erlebt habe. Natürlich haben wir noch zahlreiche Anregungen aufgenommen, auch in dem von uns jetzt vorgelegten Änderungsantrag.
Von keinem Verband wird uns vorgehalten, dass wir über jegliche Argumente hinweggegangen seien. Daher kann ich diesen Vorwurf nicht verstehen, und Sie müssten mir schon einmal Ross und Reiter nennen.
Es gibt Lob von der Architektenkammer NordrheinWestfalen, von der Bauindustrie und insbesondere – gucken Sie mal in den „Pressespiegel“ von heute hinein – von den Behindertenverbänden und den Verbänden für Menschen mit Handicap. Diese Verbände loben, dass es mit dieser Landesbauordnung im Vergleich zur gültigen auf jeden Fall einen Fortschritt gibt.
Natürlich haben wir nicht alles aufgenommen; denn es waren auch Dinge dabei, die wir nicht als sinnvoll erachtet haben. Dennoch kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass es angesichts dieser über 30 Verbände eine breite Stimmung im Land gibt, die