Ich komme daher zur Abstimmung im Rahmen der ersten Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/13689 in der Fassung des Neudrucks. Wer diesem Gesetzentwurf in erster Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, die Piratenfraktion sowie der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/13689 – Neudruck – in erster Lesung angenommen.
Wie Sie gerade schon gehört haben, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, die zweite Lesung in der heutigen Plenarsitzung unmittelbar im Anschluss an die erste Lesung durchzuführen. Rein formal und damit es hiermit auch kein Problem gibt, stelle ich fest, dass es hierzu keinen Widerspruch aus dem Haus gibt. – Das ist so.
Dann rufe ich jetzt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs aller fünf im Landtag vertretenen Fraktionen auf.
Da wir gleich zur Abstimmung kommen können, führe ich diese jetzt auch durch. Wer dem Entwurf des Gesetzes zur Aufnahme der Deutschen Hochschule in das Hochschulgesetz NRW in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, die Piratenfraktion und der fraktionslose Abgeordnete Schulz stimmen zu. – Möchte jemand dagegen stimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Ebenfalls nicht. Dann ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/13689 – Neudruck – in zweiter Lesung angenommen und verabschiedet, und zwar einstimmig.
Somit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/13683 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Aussprache und Abstimmung sollen dann nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann sehen wir den Antrag in einer späteren Plenarsitzung wieder, weil wir so überwiesen haben.
schuss IV (Silvesternacht 2015) gegen die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen wegen Verweigerung der Vorlage bestimmter Informationen
Wir kommen damit direkt zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/13666, in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof keine Stellung zu nehmen.
Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Möchte jemand dagegen stimmen? – Nein. Enthaltungen? – Ebenfalls nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache
Die Übersicht 48 enthält sieben Anträge, die vom Plenum gemäß § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an einen Ausschuss zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden, sowie einen Entschließungsantrag. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nunmehr abstimmen über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend der Ihnen vorliegenden Übersicht 48. Möchte jemand gegen die vorliegende Übersicht stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben Sie die Übersicht zustimmend zur Kenntnis genommen.
Mit der Übersicht liegen Ihnen die entsprechenden Beschlüsse zu den Petitionen vor. Wird das Wort hierzu gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Ist jemand mit den Beschlüssen nicht einverstanden? – Das ist auch nicht der Fall. Dann stelle ich gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass die Beschlüsse damit von Ihnen bestätigt wurden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende unserer heutigen Tagesordnung und des heutigen Plenartags angelangt.
Ich wünsche all denjenigen, die jetzt noch Weihnachtsfeiern haben, schöne Weihnachtsfeiern, und freue mich, Sie alle morgen wieder begrüßen zu können.