Diese Verantwortung können sie nicht dauernd auf die Landesebene verschieben. Vielmehr steht in unserem Entschließungsantrag bewusst, dass wir uns in kürzester Zeit genau angucken werden: Wie laufen die einzelnen Punkte, die in der Anhörung kritisch diskutiert worden sind? – Wir werden uns also schon bald wieder mit dem Thema beschäftigen und schauen: Müssen wir nachsteuern oder nicht?
Das ist eine moderne Herangehensweise – gerade in einem Bereich, in dem sich so viel verändert. Eines
ist klar: Mit diesem Minister und dieser Landesbauordnung hat Bauen Vorfahrt. Denn Nordrhein-Westfalen braucht dringend Wohnungen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 8.
Wir kommen zur ersten von insgesamt fünf Abstimmungen. Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/13778. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Wer stimmt dagegen? – CDU- und FDP-Fraktion. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Änderungsantrag Drucksache 16/13778 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Wir stimmen zweitens ab über den Änderungsantrag von CDU- und FDP-Fraktion Drucksache 16/13784. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Das sind die antragstellenden Fraktionen, also CDU- und FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Änderungsantrag Drucksache 16/13784 von CDU und FDP mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Wir kommen zur dritten Abstimmung, zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/12119. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt in Drucksache 16/13708, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen.
Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der soeben geänderten Fassung und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer also der Beschlussempfehlung in der geänderten Fassung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Wer stimmt dagegen? – CDU-, FDP- und Piratenfraktion. Wer enthält sich? – Niemand. Dann ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/13708 unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucksache 16/13778 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/12119 in der soeben geänderten Fassung in zweiter Lesung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis verabschiedet worden.
Wir kommen zur vierten Abstimmung, jetzt über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/13779. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Wer stimmt dagegen? – CDU-, FDP- und die Piratenfraktion. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/13779 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Wir kommen zur fünften und letzten Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/13792. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – FDP- und CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Enthalten haben sich die Piraten. Damit ist der Entschließungsantrag der FDP Drucksache 16/13792 mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt worden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass die in der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelten Einflussmöglichkeiten unserer Kreistagsmitglieder auf die Geschäfte der Kreisverwaltung sowie die Organisation und das Führungspersonal der Kreisverwaltung deutlich hinter den Möglichkeiten der Ratsmitglieder in den Städten und Gemeinden zurückbleiben.
Weder hat der Kreistag die Möglichkeit, sich in Einzelfällen die Entscheidung über die Erledigung der ausschließlich den Landrätinnen und Landräten zugewiesenen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorzubehalten, noch kann er – mit Ausnahme der Kreisdirektorin bzw. der Kreisdirektors – durch die
Wahl und Bestellung von Beigeordneten auf die personelle und organisatorische Struktur der Kreisverwaltung in gleicher Weise wie bei einem Rat einer Gemeinde Einfluss nehmen. Das werden wir heute mit unserem Gesetzentwurf korrigieren, meine Damen und Herren. Wir stärken damit die Demokratie und die Partizipation.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Stärkung des Kreistags, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollen deshalb die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten des Kreistages denen der Räte in Gemeinden angeglichen, und es sollen die gegenwärtig unterschiedlichen Regelungen der Kreisordnung und der Gemeindeordnung über Zuständigkeiten und Kompetenzen der verschiedenen Organe im Sinne einer Angleichung an diese Vorschriften harmonisiert werden.
Zusammengefasst kann ich feststellen, dass die Kreisordnung in folgenden Punkten geändert wird: Einführung einer Allzuständigkeit des Kreistags sowie eines Rückholrechts bei Geschäften der laufenden Verwaltung,
die Abschaffung des Kreisausschusses, die verpflichtende Bildung eines Hauptausschusses sowie die Option zur Wahl von Beigeordneten.
Die Einführung der Option, künftig auch bei den Kreisen Beigeordnete zu wählen, bedingt eine entsprechende Anpassung der Eingruppierungsverordnung.
Mit diesem Gesetz stärken wir die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten der Kreistage und werten das ehrenamtliche Engagement in den Vertretungskörperschaften der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger deutlich auf. Damit wird, wie ich finde, die kommunale Selbstverwaltung in den Kreisen insgesamt gestärkt.
Ich will aber noch kurz auf die Anhörung und auch auf die Bedenken, die vonseiten einzelner Sachverständiger – insbesondere aber vonseiten des Landkreistages – vorgetragen worden sind, eingehen.
Wir tragen dem insgesamt Rechnung, indem wir mit unserem Änderungsantrag noch einmal sehr deutlich präzisiert haben, dass wir – ganz besonders was die Bereiche der unteren staatlichen Aufgaben des Landrates, der Kreispolizeibehörde sowie des staatlichen Schulamtes angeht – nicht dem Rückholrecht unterliegen. Deshalb haben wir hierzu in der letzten Woche im Ausschuss für Kommunalpolitik einen Änderungsantrag eingebracht.
Ich will noch kurz auf den Änderungsantrag der Piratenfraktion eingehen. Dazu sage ich in aller Deutlichkeit: Nur die Überschrift zu verändern, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich habe das letzte Woche auch schon im Ausschuss gesagt –, entspricht nicht unserem demokratischen und schon gar nicht unserem
Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass wir mit diesem Gesetzentwurf die Optionen und das kommunale Ehrenamt stärken. Wir werden daher diesem Gesetzentwurf heute in zweiter Lesung zustimmen. Damit stärken wir auch die Kreistage. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einer Frage beginnen: Sorgt das neue Gesetz, das Sie das „Gesetz zur Stärkung des Kreistags“ nennen, dafür, dass für den Bürger Verfahren schneller oder einfacher werden? Die Antwort gebe ich gerne selber: Nein, das tut es definitiv nicht.
Es sorgt allerdings für wesentlich höhere Kosten, die sich übrigens früher oder später in der Umlage für die regionsangehörigen Kommunen niederschlagen, und es ist zudem ausschließlich durch politische Interessen getrieben. Es dient ausschließlich dazu, den rot-grünen Koalitionsvertrag zu erfüllen – nicht mehr.
Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich Prof. Oebbecke, der in der Anhörung dazu Folgendes gesagt hat:
„Letztlich geht es hier um die Frage: Will ein Land, das ohnehin in seiner Performance punktuell schwächelt, sich noch ein paar weitere Steine in die Tasche stecken in der Hoffnung, dann schneller zu laufen? Oder ist das vielleicht nicht intelligent?“
Die CDU hält es in der Tat für nicht intelligent und wird deshalb – das wird sie nach der Diskussion im Ausschuss auch nicht verwundern – das Gesetz zur Schwächung der Landräte ablehnen. Ich will Ihnen das gerne noch weiter begründen.
Es gibt weder sachliche Gründe noch irgendwelche Erforderlichkeiten für die geplante Änderung der Kreisordnung. Niemand beschwert sich, und die Kreise nehmen die ihnen obliegenden Aufgaben sachgerecht, effizient und auch wirtschaftlich wahr. Voraussetzung dafür war und ist das gute Zusammenwirken von Landräten auf der einen und Kreistagen auf der anderen Seite. Und mit dem Versuch, zwei ungleiche Systeme gleichzumachen, provozieren Sie nur Konflikte, die es jetzt nicht gibt. Man kann zwei unterschiedliche Vertretungskörperschaften mit
Wir wollen keine zusätzliche Verlängerung von Verwaltungsverfahren. Wir sind für den Erhalt des Kreisausschusses. Er ist ein funktionierendes Gremium, in dem ein Interessenausgleich von kreisangehörigen Kommunen und Kreisen stattfindet. Zudem wäre die Abschaffung des Kreisausschusses eine unsinnige Beschneidung bürgerschaftlichen Engagements.
Wir sind für den Verzicht auf die optionale Einführung der Beigeordnetenverfassung. Ein jahrzehntelang bewährtes Modell auf Kreisebene soll jetzt verändert werden – ohne überzeugende Argumente, ohne Bedarf und ohne Erfordernis,
dafür mit erheblichen Mehrkosten, aber ohne Mehrwert. Alle nordrhein-westfälischen Landräte lehnen die Einführung einer Beigeordnetenverfassung auf Kreisebene ab, und die CDU-Fraktion schließt sich hier an.