Christian Dahm
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion fordert mit ihrem Antrag, dass Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und Kommunalpolitiker besser vor Übergriffen geschützt werden sollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Antrag geht nach unserer Auffassung durchaus in die richtige Richtung. Aber wir hätten uns gewünscht, dass es bei diesem, wie ich finde, wichtigen gesellschaftspolitischen Thema eine gemeinsame Initiative des Parlaments gegeben hätte. Denn wir alle wissen, dass Angriffe, Gewalt und Hassparolen ein gesamtgesellschaftliches Phänomen sind und nicht so einseitig betrachtet werden dürfen, wie Sie es hier darstellen.
Wir sind uns sicherlich darin einig, dass jegliche Gewalt, sowohl in psychischer als auch in physischer Form, zu verurteilen ist. Wir stellen auch gemeinsam fest, dass die Respektlosigkeit und die Gewalt in unserer Gesellschaft gegen den Staat und seine Organe durchaus zunehmen. Das haben wir ja heute Morgen in der Debatte rund um den Fußball hier gemeinsam erörtert. Von unserer Seite aus verurteilen wir jegliche Gewaltattacke – sowohl körperlich als
auch verbal als auch im Netz – und sind natürlich dafür, konsequent dagegen vorzugehen.
Gerade die Hetze in den Social Media nimmt immer mehr zu. Diese Zunahme ist, wie ich finde, sehr besorgniserregend. Hier wird die scheinbare Anonymität für verbale Entgleisungen genutzt, um entsprechende Attacken zu fahren. Das kennt offenbar keine Grenzen mehr. Ich bin der Auffassung, dass das konsequent verfolgt werden sollte und hier Strafanzeige erstattet werden müsste.
Meine Damen und Herren der CDU, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie in Ihrem Antrag noch einmal den Vorsitzenden der SPD Bocholt erwähnt haben. Sowohl er selbst als auch seine Familie wurden durch Rechtsradikale derart bedroht, dass er sich nicht mehr in der Lage sah, sein kommunalpolitisches Engagement auszuüben. Wir danken an dieser Stelle Thomas Purwin für sein politisches Handeln und bekunden noch einmal ausdrücklich Respekt für seine Entscheidung.
Meine Damen und Herren, Sie fordern in Ihrem Antrag ganzheitliche Sicherheitskonzepte. Wir haben das ja gemeinsam im Innenausschuss, im Ausschuss für Kommunalpolitik und im Unterausschuss Personal erörtert und sind zu der Auffassung gekommen, dass es keine maßgeschneiderten Konzepte, Vorbeugungsmaßnahmen und Präventivmaßnahmen geben kann und geben sollte. Es ist sehr deutlich geworden, dass das nicht sinnvoll zu sein scheint. Denn viel zu unterschiedlich sind die beruflichen Situationen im Arbeitsfeld des öffentlichen Dienstes. Der Arbeitsplatz im Jobcenter ist anders als der im Rettungsdienst. Der Arbeitsplatz im Bürgerbüro unserer Städte und Gemeinden ist anders als der in den Schulen. Der Arbeitsplatz im Bauamt ist anders als der bei der Polizei.
Die Übergriffe im Netz sind auch von der Hetze gegenüber den Bürgermeistern und ehrenamtlichen Kommunalpolitikern zu unterscheiden. Allein das macht schon deutlich, dass es – einmal losgelöst von der Tatsache, dass das Land nicht für den kommunalen Bereich zuständig ist – keinen Sinn macht, maßgeschneiderte Konzepte für das gesamte Land vorzulegen bzw. vorzustellen.
So unterschiedlich wie die Arbeitsplätze sind, so unterschiedlich ist auch die Region. Maßnahmen, die vielleicht für Köln richtig sind, treffen vielleicht nicht gerade auf Stemwede zu. Auch das muss man eindeutig unterscheiden.
Daher geht Ihr Antrag, meine Damen und Herren der CDU, deutlich an der Realität vorbei.
Herr Lohn, das sollten Sie akzeptieren. – Daher haben wir auch einen Entschließungsantrag vorgelegt,
der deutlich weiter geht. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die Landesregierung und die regierungstragende Koalition tatenlos gewesen seien. Sie behaupten wahrheitswidrig wieder – das kennen wir ja schon –, dass hier keine Maßnahmen erfolgt seien.
Ich will an dieser Stelle noch einmal einige Dinge anführen. Schon heute gibt es umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen im Bereich des Konfliktmanagements, aber auch Selbstverteidigungskurse für die Rettungsdienstkräfte. Es gibt Sicherheitsmaßnahmen im Justizbereich, schon allein bei Einlasskontrollen. Schutz- und Alarmsysteme an den Arbeitsplätzen sind vorhanden. Auch bei der Polizei stehen eine verbesserte Schutzausstattung, Schutzwesten und verbesserte Einsatzschutzanzüge zur Verfügung. Alles das muss hier Erwähnung finden.
Ich will hier aber auch noch einmal ganz deutlich die Einführung der Bodycams erwähnen, die ebenfalls zu einer besseren Schutzausstattung für die Polizei gehören.
Wir begrüßen – das will ich hier noch einmal sehr deutlich betonen – an dieser Stelle ausdrücklich die Initiative der Landesregierung im Bundesrat bezüglich der Strafzumessung gemäß § 46 Strafgesetzbuch. Richtig ist, dass hier Amtsträger wie Lehrer und Gerichtsvollzieher, aber auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte mit einzubeziehen sind. Auch Personen ohne Amtsträgerschaft – wie Angehörige von Hilfsdiensten – müssen hier berücksichtigt werden. Die vorgesehene Strafzumessung soll nicht erst bei Angriffen – auch im Rahmen von Vollstreckungshandlungen –, sondern bereits bei Beleidigungen oder Bedrohungen greifen. Damit wird sehr deutlich, dass wir hier hinter allen Berufsgruppen stehen und der Staat sie schützen will.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Als letzten Punkt möchte ich die Erstattung von Schmerzensgeld ansprechen. In Ihrem seinerzeitigen Antrag hatten Sie ausschließlich die Beamten im Blick. Wir hingegen berücksichtigen den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes und beziehen auch die Tarifbeschäftigten mit ein. Wir sollten alle gleichbehandeln und nicht die Berufsgruppen spalten. Die Angestellten sind uns genauso so viel wert wie die Beamten. Daher werden wir Ihren Antrag heute ablehnen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Piratenfraktion beantragt, ein zentrales, landesweit und – so habe ich es verstanden – anonym nutzbares Internetportal einzurichten, über das die Bürgerinnen und Bürger landesweit Hinweise und Anregungen zu Straßen, Radwegen, öffentlichen Gebäuden oder sonstigen Mängeln einreichen können. Die Meldungen sollen dann geographisch auf einer Karte eingezeichnet sowie mit einem Foto versehen werden können und auch über mobile Endgeräte wie Smartphones möglich sein. Die Hinweise sollen an die jeweils zuständigen Stellen weitergeleitet werden.
Herr Bayer, Sie reklamieren einen flächendeckenden Bedarf. Ich sage Ihnen ganz offen: Mich haben Sie nicht überzeugt. Auch mit Ihrer flammenden Rede hier im Parlament haben Sie mich nicht vom Stuhl geholt, sodass ich Ihnen hätte Beifall klatschen können. Argumentativ konnte ich Ihnen auch nicht folgen, das sage ich ganz deutlich.
Meine Damen und Herren der Piratenfraktion, wir sehen Ihren Antrag sehr kritisch, denn wir sehen noch nicht einmal die Notwendigkeit dafür. Ich frage ganz deutlich: Was soll das?
Wo ist eigentlich der Mehrwert einer solchen Plattform? Das frage ich losgelöst von den Fragen nach der Zuständigkeit, den Kosten und sonstigen Dingen; das lassen wir mal noch außen vor.
Nach Ihrer Zielsetzung sollen flächendeckend Mängel gemeldet werden, die schwerpunktmäßig in kommunalen Zuständigkeiten liegen werden, denn es handelt sich um ortsbezogene Hinweise und Mängel.
Die Bearbeitung und Beseitigung solcher Mängel – etwa der verschmutzte kommunale Spielplatz, schiefe Bürgersteigplatten oder eine defekte Straßenlaterne – liegt doch ausschließlich in der Zuständigkeit einer Kommune, und zwar im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Das ist doch, sehr geehrter Herr Bayer, wahrlich keine Aufgabe des Landes, das muss man sehr deutlich sagen. Es mag Aufgabe der Kommunen sein, Beschwerden und Hinweise von Einwohnern – auch ortsfremden Personen – entgegenzunehmen, aber darüber hinaus habe ich schon meine Zweifel.
Dies ist ein Kernanliegen der Kommunen, nämlich die Beschwerden entsprechend abzuarbeiten. Viele Kommunen – ich weiß, dass auch Herr Bolte das gleich ansprechen wird – bieten bereits auf ihren Internetseiten Mängelmelder oder vergleichbare Systeme an, denn ihnen ist es wichtig, sich unmittelbar mit den Anliegen ihrer Bürger zu beschäftigen, unmittelbar Abhilfe zu schaffen und im Schadensfall zeitnah zu reagieren. Herr Bayer, nach meinen Erfahrungen ist jede Behörde nach wie vor per Telefon zu erreichen. Darüber hinaus haben mittlerweile fast alle Behörden einen E-Mail-Zugang.
Darauf bin ich gespannt.
Herr Kollege, ich wünschte, Sie hätten mir zugehört. Ich sehe überhaupt keinen Bedarf für ein flächendeckendes, landesweites Portal.
Es ist eine originäre kommunale Aufgabe, Abhilfe zu schaffen, wenn es solche Mängel und Beschwerden gibt. Ich glaube, ich habe mich sehr klar ausgedrückt, Sie wollten es nur nicht hören.
Oftmals gibt es beim Beschwerdemanagement, das direkt beim Rats- oder Bürgermeisterbüro angesiedelt ist, entsprechende Einrichtungen. Sollte es bei der Mängelbeseitigung zu Verzögerungen kommen – das
hatten Sie angesprochen, Herr Bayer –, dann liegt das doch manchmal daran, dass das Beschwerdemanagement kompliziert ist, aber es hat auch andere Ursachen, einerseits sicherlich finanzielle, sodass möglicherweise nicht sofort Abhilfe geschaffen werden kann, andererseits gibt es Probleme an den Schnittstellen, was hier auch angesprochen werden muss.
Ein solches landesweites System wäre auch nicht geeignet, die von Ihnen angesprochenen Mängel zu beheben. Die Einrichtung eines NRW-weiten Mängelmelders ist nach unserer Auffassung nur im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden möglich. Ich habe überhaupt keinen Bedarf vonseiten der Kommunen geschweige denn der kommunalen Spitzenverbände wahrgenommen. Das ist für mich originär kommunale Selbstverwaltung. Die nehmen wir ernst, und da greifen wir auch nicht ein.
Die Initiative zur Einrichtung eines flächendeckenden Mängelmelders im Sinne dieses Antrags sollte darüber hinaus, wenn überhaupt, dann von den kommunalen Spitzenverbänden oder aber von den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen selbst ausgehen, wenn sie denn einen solchen Bedarf erkennen. Bislang – das habe ich gesagt – können wir den nicht erkennen; bislang habe ich den nicht gesehen. Aus den Kommunen ist an uns nichts herangetragen worden.
Ich will aber die Gelegenheit nutzen, auch einmal auf die Gemeindeordnung hinzuweisen, Herr Bayer. Schauen Sie sich §§ 24 bis 26 der Gemeindeordnung an. Bereits danach bestehen zahlreiche Möglichkeiten, sich schriftlich oder mündlich an die jeweilige Kommunalverwaltung zu wenden, wenn man Anregungen oder Beschwerden vortragen will.
Von diesen Instrumenten wird doch hinreichend und vielfältig Gebrauch gemacht. Das hat sich mittlerweile bewährt und ist auch gut so, denn der direkte Draht zwischen der Bürgerschaft und dem Rat bzw. der Verwaltung auf der anderen Seite einer Stadt kann durch ein landesweites System nicht ersetzt werden, das in seiner Konsequenz bürokratisch, teuer, intransparent und vor allen Dingen überhaupt nicht zuständig ist. Unsere Unterstützung werden Sie nicht haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Piraten kritisiert mit dem Antrag die Bestrebungen des Bundesinnenministers, die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan zu erhöhen, und verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf die am 2. Oktober letzten Jahres durch die Bundesregierung und die afghanische Regierung unterzeichnete gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration.
Vor dem Hintergrund der Sicherheitslage und der prekären Rückkehrsituation vor Ort – das haben Sie eben ausgeführt, Herr Wegner – fordern Sie den Landtag und die Landesregierung auf, einen sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan zu verhängen. Landtag und Landesregierung sollen sich außerdem für eine weitere Bleiberechtsregelung in Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen einsetzen.
Ich sage Ihnen dazu Folgendes, meine Damen und Herren der Piratenfraktion: Ja, die Lage in Afghanistan kann sicherlich nicht allgemein als sicher be
zeichnet werden; ich glaube, da sind wir uns alle einig. Ich sage auch: Nicht ohne Grund sind Soldaten unserer Bundeswehr in Afghanistan tätig und sorgen dort für Sicherheit und Frieden und unterstützen den Aufbau einer Regierung und Verwaltung.
Umgekehrt darf die Lage dort auch nicht als grundsätzlich unsicher bezeichnet werden. Es gibt Provinzen und Distrikte, in denen die Lage vergleichsweise sicher und stabil ist. Die afghanischen Sicherheitskräfte sind weiterhin in der Lage, in den meisten Zentren – darunter fallen die Hauptstadt Kabul sowie die Mehrzahl der 33 Provinzhauptstädte – die Kontrolle auszuüben. Davon geht auch Generaldirektor Swing der Internationalen Organisation für Migration aus, der im Dezember letzten Jahres erklärte, dass Afghanistan vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit über 3.200 freiwillig Zurückgekehrten im Jahr 2016 in einigen Regionen ausreichend sicher ist.
Zu einer ähnlichen Einschätzung, Herr Wegner, kommt auch der UNHCR, der die Sicherheitslage in Afghanistan mit deutlichen regionalen Unterschieden beschreibt. Er betont, dass die Situation volatil sei. Deswegen sei stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich. In den Provinzen Bamiyan und Pandschschir würden derzeit grundsätzlich keine bewaffneten Konflikte stattfinden.
Diesen Bedenken des UNHCR tragen wir vor allem dadurch Rechnung, dass im Rahmen des Asylverfahrens in Nordrhein-Westfalen in jedem Einzelfall Schutzansprüche und Abschiebehindernisse vor Ort in Afghanistan geprüft werden. Hierzu gehört natürlich auch die Prüfung der Besonderheit der Sicherheitslage in der jeweiligen Region.
Die Gesamtschutzquote in 2016 für Afghanistan betrug etwa 56 % und macht damit mehr als deutlich, dass es in vielen Fällen tatsächlich eines individuellen Schutzes des Einzelnen bedarf. In anderen Fällen jedoch, die auch nach einem Gerichtsverfahren abgelehnt werden, ist es entscheidend, dass wir zu einer Aufenthaltsbeendigung kommen, vorzugsweise – ich denke, auch das muss man an dieser Stelle ansprechen – durch freiwillige Rückkehr, nötigenfalls dann durch Rückführung.
Wichtig dabei ist in allen Punkten die Sicherstellung und Gewährleistung, dass die nach Afghanistan zurückgeführten Personen bei ihrer Ankunft angemessen empfangen, aufgenommen und versorgt werden. Mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zwischen Deutschland und Afghanistan sowie der im Wesentlichen inhaltsgleichen Erklärung zwischen der EU und Afghanistan am 2. Oktober letzten Jahres hat die afghanische Regierung ihre Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen deutlich zum Ausdruck gebracht.
Doch genau diesen Punkt kritisieren Sie, Herr Wegner. Dafür habe ich kein Verständnis, liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten. Aus meiner Sicht ist das nicht nachvollziehbar. Denn die zurückgeführten Personen werden vor Ort empfangen und versorgt. Hierzu gehört auch eine psychosoziale Betreuung. Es werden Anschlussflüge zum Zielort innerhalb Afghanistans organisiert, und es werden Beratungsangebote zur Integration gemacht. Zudem prüft der Bund ergänzende finanzielle Anreiz- und StartupProgramme zur Wiedereingliederung vor Ort in Afghanistan.
In Anbetracht dieser schwierigen Situation müssen wir daher zu einer differenzierten Betrachtung kommen. Abschiebungen ohne Einzelfallprüfung werden in Nordrhein-Westfalen nicht durchgeführt. Abschiebungen mit vorherigen sorgfältigen Einzelfallprüfungen und Integrationsmaßnahmen vor Ort werden durchgeführt, und zwar vorrangig – Sie haben es angesprochen, Herr Wegner – von Straftätern, Gefährdern und alleinstehenden Männern. Auch das muss man an dieser Stelle deutlich machen.
Solange wir keine neuen Erkenntnisse zur Lageeinschätzung durch den UNHCR haben, die diese Praxis infrage stellen, werden wir auf Grundlage der Beschlusslage der Innenministerkonferenz handeln. Im Übrigen gibt es seit 2005 keine neue, veränderte Lage.
Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen und möchte darauf hinweisen: Der einseitige Vorstoß von Bundesländern, einen Abschiebestopp zu verhängen, führt zu einer Ungleichbehandlung in Deutschland gegenüber den anderen Asylsuchenden aus Afghanistan. Ich halte nichts davon, in NRW einen Abschiebestopp zu verhängen, und aus Niedersachsen werden sie zurückgeführt. Das wäre nicht in Ordnung und eine Ungleichbehandlung. Deshalb macht es nur Sinn, einen einheitlichen Abschiebestopp in der Bundesrepublik durchzuführen. Das können wir nicht allein machen. Ich bitte daher um Nachsicht. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass die in der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelten Einflussmöglichkeiten unserer Kreistagsmitglieder auf die Geschäfte der Kreisverwaltung sowie die Organisation und das Führungspersonal der Kreisverwaltung deutlich hinter den Möglichkeiten der Ratsmitglieder in den Städten und Gemeinden zurückbleiben.
Weder hat der Kreistag die Möglichkeit, sich in Einzelfällen die Entscheidung über die Erledigung der ausschließlich den Landrätinnen und Landräten zugewiesenen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorzubehalten, noch kann er – mit Ausnahme der Kreisdirektorin bzw. der Kreisdirektors – durch die
Wahl und Bestellung von Beigeordneten auf die personelle und organisatorische Struktur der Kreisverwaltung in gleicher Weise wie bei einem Rat einer Gemeinde Einfluss nehmen. Das werden wir heute mit unserem Gesetzentwurf korrigieren, meine Damen und Herren. Wir stärken damit die Demokratie und die Partizipation.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Stärkung des Kreistags, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollen deshalb die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten des Kreistages denen der Räte in Gemeinden angeglichen, und es sollen die gegenwärtig unterschiedlichen Regelungen der Kreisordnung und der Gemeindeordnung über Zuständigkeiten und Kompetenzen der verschiedenen Organe im Sinne einer Angleichung an diese Vorschriften harmonisiert werden.
Zusammengefasst kann ich feststellen, dass die Kreisordnung in folgenden Punkten geändert wird: Einführung einer Allzuständigkeit des Kreistags sowie eines Rückholrechts bei Geschäften der laufenden Verwaltung,
die Abschaffung des Kreisausschusses, die verpflichtende Bildung eines Hauptausschusses sowie die Option zur Wahl von Beigeordneten.
Die Einführung der Option, künftig auch bei den Kreisen Beigeordnete zu wählen, bedingt eine entsprechende Anpassung der Eingruppierungsverordnung.
Mit diesem Gesetz stärken wir die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten der Kreistage und werten das ehrenamtliche Engagement in den Vertretungskörperschaften der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger deutlich auf. Damit wird, wie ich finde, die kommunale Selbstverwaltung in den Kreisen insgesamt gestärkt.
Ich will aber noch kurz auf die Anhörung und auch auf die Bedenken, die vonseiten einzelner Sachverständiger – insbesondere aber vonseiten des Landkreistages – vorgetragen worden sind, eingehen.
Wir tragen dem insgesamt Rechnung, indem wir mit unserem Änderungsantrag noch einmal sehr deutlich präzisiert haben, dass wir – ganz besonders was die Bereiche der unteren staatlichen Aufgaben des Landrates, der Kreispolizeibehörde sowie des staatlichen Schulamtes angeht – nicht dem Rückholrecht unterliegen. Deshalb haben wir hierzu in der letzten Woche im Ausschuss für Kommunalpolitik einen Änderungsantrag eingebracht.
Ich will noch kurz auf den Änderungsantrag der Piratenfraktion eingehen. Dazu sage ich in aller Deutlichkeit: Nur die Überschrift zu verändern, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich habe das letzte Woche auch schon im Ausschuss gesagt –, entspricht nicht unserem demokratischen und schon gar nicht unserem
politischen Verständnis. Wir werden diesen Antrag selbstverständlich ablehnen.
Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass wir mit diesem Gesetzentwurf die Optionen und das kommunale Ehrenamt stärken. Wir werden daher diesem Gesetzentwurf heute in zweiter Lesung zustimmen. Damit stärken wir auch die Kreistage. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kuper, dass Sie am Ende Ihrer Rede die Zwischenfrage noch zulassen. – Sie haben ja beeindruckende Zahlen dargelegt. Können Sie mir sagen, wie hoch der Anteil des Bundes an den gesamten Kosten für das Land Nordrhein-Westfalen ist? Und wie bewerten Sie das?
Vielen Dank, Frau Vogt, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Weil Sie die Schulpauschale ansprechen, hätte ich gerne zweierlei von Ihnen gewusst. Erstens. Wo sind Ihre Haushaltsanträge dazu? Zweitens. Wie hätten Sie das denn finanziert?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Herr Sieveke – wo sitzt er? Da! –, hätten Sie doch heute Vormittag besser geschwiegen!
Es ist schon einiges darüber gesagt worden, was wir in Bildung investieren. Die Schulministerin hat das
sehr deutlich gemacht, und auch Frau Beer und Frau Hendricks haben es dargestellt. Wir investieren nicht nur in die Köpfe und in die Qualität, sondern auch in die Infrastruktur unseres Landes.
„Gute Schule 2020“ ist das größte und beste kommunale Konjunkturprogramm für unsere Städte und Gemeinden, das wir je aufgelegt haben.
In den nächsten Jahren wollen wir insgesamt 2 Milliarden €, jährlich 500 Millionen €, für die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung stellen. Das ist gut angelegtes Geld; denn wir wissen, dass Schulpolitik Zukunftspolitik ist.
Bis 2020 wollen wir gute und moderne Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen schaffen. Dabei unterstützen wir unsere Kommunen gerne; denn wir wissen, dass die Städte und Gemeinden das aufgrund ihrer Haushaltslage nicht allein bewältigen können. Wir helfen ihnen dabei.
Dieses Programm hilft und unterstützt nicht nur unsere Kommunen, sondern auch – es ist eben angesprochen worden, der Bauminister wird gleich darüber reden – unsere regionale Wirtschaft und das Handwerk. Das ist nicht nur – Frau Beer hat es angesprochen – ein Segen für die Schulen, sondern auch für die Schulträger und für unsere Städte und Gemeinden.
Grundsätzlich werden alle Investitionen gefördert – inklusive Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen, inklusive der Sportstätten –, ebenso Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und zur Ausstattung.
Herr Kuper, gestatten Sie mir einen Hinweis – Herr Sieveke hat es angesprochen –: Sie müssen dieses Programm nicht nehmen. Das ist kein Pflichtprogramm. Andere Städte werden gerne darauf zurückgreifen.
Ich sage ganz deutlich: Wenn wir in diesem Land viele kluge Köpfe haben wollen, wenn Inklusion und Integration gelingen sollen, dann brauchen wir gute Schulen. Das fängt schließlich beim Zustand der Schulen an. Dieses Programm leistet dazu einen ganz wichtigen Beitrag. Für uns ist es wichtig, dass alle Kommunen davon profitieren und keine Kommune ausgeschlossen ist. Für die Verteilung haben wir nach dem GFG-Schlüssel entsprechende Parameter angelegt.
Frau Vogt, befassen Sie sich einmal mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz und der Schulpau
schale. Das, was Sie hier vorstellen, ist „rechte Tasche, linke Tasche“. Sie erhöhen die Schulpauschale
und ziehen es von der Gesamtschlüsselmasse ab. Das geht zulasten aller Kommunen. Sie geben kein frisches Geld hinein.
Sie arbeiten hier mit Taschenspielertricks.
Ja, das ist die pure Verzweiflung. Damit täuschen Sie die Kommunen. Das muss man an dieser Stelle einmal ganz deutlich ansprechen.
Hier wird der besondere Bedarf finanzschwacher Kommunen berücksichtigt und gleichzeitig sichergestellt, dass alle Kommunen von dem Programm „Gute Schule“ profitieren können.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Satz sagen – Herr Kuper hat es angesprochen –: Die Aufnahme von Verbindlichkeiten wird sich weder auf das Eigenkapital noch auf die Ergebnisrechnung der Kommunen negativ auswirken. Aus haushaltsrechtlicher Sicht ist das Programm nämlich bilanzneutral zu bewerten.
Keine Kommune wird aufgrund ihrer finanziellen Situation ausgeschlossen. Auch das ist uns wichtig.
Das Verfahren ist unbürokratisch, weil es keiner Konzepte und keiner Eigenbeteiligung der Kommunen bedarf. Mit dem Programm „Gute Schule“ ist Nordrhein-Westfalen für die Zukunft gut aufgestellt. In der nächsten Woche findet die Anhörung dazu statt, und in 14 Tagen werden wir es beschließen, damit die Städte das Geld am 1. Januar 2017 abrufen können. – Herzlichen Dank dafür.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der gebotenen Kürze geht es um diese Uhrzeit um die Entfristung von zwei Gesetzen, des Kommunalwahlgesetzes und des Datenschutzgesetzes. Es ist richtig, dass diese Entfristung vorgenommen wird. Wir halten das für einen wesentlichen Bürokratieabbau. Das Kommunalwahlgesetz hat sich bewährt und wird vor und nach den Kommunalwahlen jeweils evaluiert. Deshalb ist es mehr als richtig, diese Entfristung vorzunehmen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der vor Ihnen liegende Gesetzentwurf ist im Wesentlichen das Ergebnis der Gespräche, die mit den Kommunen bzw. mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits vor gut einem Jahr, noch kurz vor Weihnachten 2015, geführt worden sind.
Wir, die Landesregierung, halten hier unsere Zusagen ein und zeigen einmal mehr, dass wir ein verlässlicher Partner unserer Städte und Gemeinden sind. Die Umsetzung der getroffenen Vereinbarung ist konsequent und greift die zentralen Erfordernisse auf. In erster Linie geht es darum, die Städte und Gemeinden bei der Aufnahme von zugewiesenen Flüchtlingen finanziell zu entlasten und sie zu befähigen, ihren Aufgaben vollumfänglich nachkommen zu können.
Hier sind wir bereits Anfang 2016 mit ersten Schritten vorangegangen. Erwähnen will ich die Berücksichtigung der Erstattungsleistung, die Absenkung der Schwelle für außergewöhnliche Krankheitskosten von 70.000 € auf 35.000 € und die Erhöhung der Pauschale – der Minister hat es eben kurz angerissen. Die Systemumstellung – auch das hat er erwähnt – auf ein elektronisches Meldesystem eröffnet uns nun die Möglichkeit, die Zuweisungspauschale an den Istzahlen zu orientieren.
Jede Kommune erhält zukünftig für jeden einzelnen Flüchtling eine festgelegte Zuwendung. Der Vorteil gegenüber der bisherigen Verteilung liegt hierbei klar auf der Hand. Jeder Cent fließt genau dorthin, wo er gebraucht wird, sodass auch einer zukünftigen Ungleichbehandlung entgegengewirkt wird.
Der gesamte Prozess wird darüber hinaus durch das neue Meldesystem übersichtlicher gestaltet, und die Kommunen bekommen ein praktikables System an die Hand.
Mit der 4%igen Erhöhung der Pauschale wird der Handlungsspielraum für die Städte und Gemeinden noch mal vergrößert. 866 € pro Monat, 10.400 € im
Jahr, die dazu befähigen sollen, eine adäquate Unterbringung und eine auskömmliche Versorgung geflüchteter Menschen sicherzustellen, sind eine gute und notwendige Investition, wie ich finde.
Die gleichen Zuwendungen bekommen geduldete Personen, also Menschen, die nicht dauerhaft bei uns bleiben werden, für drei weitere Monate nach Vorliegen eines rechtskräftigen Bescheides. Diese Menschen sind bisher nicht berücksichtigt worden. Das zeigt einmal mehr, dass wir hier ein verlässlicher Partner der Kommunen sind und diese nicht im Stich lassen.
Um Handlungsspielraum geht es auch bei der neuen Regelung zum vorübergehenden Zuweisungsstopp. Unvorhergesehene Ereignisse etwa bei der Schaffung neuer Aufnahmekapazitäten können praktische Schwierigkeiten mit sich bringen. Um hier den Druck von den Akteuren vor Ort zu nehmen, besteht künftig die Möglichkeit zur vorübergehenden Aufschiebung der Zuweisung für die Dauer von maximal acht Wochen.
Ähnlich wie die Pro-Kopf-Zuweisung trägt auch die Absenkung der Anrechnungsregelung dem Gerechtigkeitsgedanken Rechnung. Nachdem in der Vergangenheit diejenigen belohnt wurden, auf deren Gebiet Landeseinrichtungen geschaffen wurden, als der Handlungsdruck groß war, geht es jetzt darum, Schritt für Schritt zu einer Gleichverteilung der Mittel zu kommen. Dies geschieht in zwei Stufen: ab dem 1. Januar 2017 und ab dem 1. Januar 2018.
Ich will an dieser Stelle erwähnen, auch das war eine Forderung aus den Kommunen und insbesondere eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände. Das ist nach unserer Auffassung planbar. Das ist gerecht.
2017 – das ist mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart – kommen die Unterstützungsleistungen aus diesem Grund erneut auf den Prüfstand. Durch die Überprüfung der angefallenen Unterbringungskosten kann ein Vergleich zur Höhe der ProKopf-Pauschale gezogen und gegebenenfalls eine Anpassung vorgenommen werden.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung steht die Landesregierung zu ihren Zusagen. Die darin enthaltenen Ausführungen sind das Ergebnis eines engen Dialogs mit den Spitzenverbänden. Und genau hier zeigt sich ein roter Faden unserer Regierungskoalition.
Die Landespolitik steht hier als verlässlicher Partner an der Seite der Kommunen. Es wird nicht über die Köpfe der Beteiligten hinweg manövriert, sondern unter Einbeziehung der betroffenen Städte und Gemeinden. Das ist uns ganz besonders wichtig.
Die Kommunen bekommen ein gerechtes, ein übersichtliches Verteilungssystem an die Hand. Ihre Handlungsfähigkeit wird gestärkt und die Haushalte
weiter entlastet. Damit fügen sich die Maßnahmen stimmig in unsere kommunalfreundliche Politik der vergangenen sechs Jahre ein.
Gleichwohl wird deutlich, dass die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit ihren Aufgaben auch in Zukunft nicht alleingelassen werden. Schlussendlich kommt hier auch der Respekt gegenüber den enormen Leistungen zum Ausdruck, die im Zuge der großen Flüchtlingsbewegung landesweit erbracht wurden.
Ich freue mich auf die weitere Beratung in unseren Ausschüssen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Parlament ist sich weitestgehend einig, Frau Brand. Ich will einige Punkte noch ansprechen. Ich finde es bedauerlich, dass Sie uns allen vorwerfen, wir würden hier Märchen erzählen und Angst schüren. Auch Ihr Argument kann ich nicht nachvollziehen, das Sie aufgezeigt haben von der Person, die in Bielefeld wohnt und in Osnabrück studieren will.
Ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob für diese Person die Wohnortzuweisung überhaupt zutrifft.
Ich denke, das müsste man sich im Einzelfall anschauen. Das hier zunächst zu behaupten – das sage ich Ihnen an dieser Stelle –, halte ich für absolut unangemessen.
Die Bedenken Ihres Kollegen Sommer kennen wir. Die haben wir auch bei uns im Kommunalausschuss erörtert. Herr Sommer, Sie stellen ja im Lichte des Urteils des Europäischen Gerichtshofes, aber auch des OLG-Urteils, was Sie eben angesprochen haben, die Wohnortzuweisung infrage. Ich finde, dass die Verordnung, die der Minister eben angesprochen hatte, die derzeit in der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden ist, durchaus im Lichte dieses Urteils erfolgt ist. Ich bin zutiefst davon überzeugt – nicht nur ich, sondern, ich denke, auch meine Fraktion –, dass diese Verordnung natürlich rechtskonform ist.
Ich will noch einmal darauf hinweisen: Der Minister hat eben einige Zahlen angesprochen. Ja, 230.000 Flüchtlinge sind im letzten Jahr zu uns nach Nordrhein-Westfalen gekommen. Tatsächlich waren es über 300.000 Menschen, die kurzfristig Zuflucht hier in Nordrhein-Westfalen gesucht haben, Menschen, die angekommen sind, Menschen, die durchgefahren sind, Menschen, die auch aus anderen Bundesländern wieder zurückgekommen sind. Alleine diese Zahlen verdeutlichen meines Erachtens, dass es einer Steuerung bedarf.
Meine Damen und Herren, Integration – Frau Brand hat es nur auf den Arbeitsmarkt beschränkt – ist meines Erachtens mehr, als nur den Arbeitsmarkt zu be
trachten. Integration ist die Integration in unsere bürgerliche Gesellschaft, in die Zivilgesellschaft. Integration ist Bildung, Integration ist aber auch Wohnungsmarkt.
Ich will an dieser Stelle noch einmal ansprechen, dass wir vor wenigen Tagen den Integrationsplan für Nordrhein-Westfalen verabschiedet haben. In der gemeinsamen Anhörung, die wir hier durchgeführt haben, war ein wesentliches Argument der Sachverständigen die Wohnortzuweisung, damit Nordrhein-Westfalen hier endlich eine Steuerung erfährt. Ich denke, das ist ein Argument, das auch im parlamentarischen Raum aufgenommen worden ist, was wir berücksichtigt haben.
Ich will auch ansprechen, dass wir in diesem Haushalt 4,6 Milliarden € für die Integration zur Verfügung stellen. Die Hälfte davon kommt den Städten und Gemeinden unmittelbar zugute, der Rest ist für die Bereiche Bildung und Wohnungsbau, aber auch für kommunale Integrationszentren; das will ich an dieser Stelle deutlich sagen. Hier bedarf es einer Steuerung.
Gerade auch in der Anhörung, die ich hier explizit anführen möchte, ist sehr deutlich geworden, dass die Experten angerissen haben, dass es in NordrheinWestfalen völlig unterschiedlich läuft. Es gibt viele Städte, in denen es eine gute Integrationsleistung gibt; an anderen Stellen sind aber die Städte und Gemeinden hoffnungslos überfordert.
Der Minister hat auch eben Zahlen genannt, bei denen wir ein Steuerungserfordernis sehen, bei denen wir unsere Städte und Gemeinde meiner Meinung nach deutlich überfordern. Wir brauchen eine Wohnortzuweisung.
Ich hätte mir gewünscht, meine Damen und Herren von den Piraten, dass Sie mit Ihrer Pressemitteilung noch ein bisschen gewartet hätten, bis das Ende dieser Parlamentsdebatte zu diesem Tagesordnungspunkt erreicht ist, und nicht bereits nach Ihrem Redebeitrag die Pressemitteilung herausgegeben hätten.
Ich sage Ihnen an dieser Stelle: Wir brauchen Planungssicherheit, wir brauchen Handlungssicherheit für unsere Städte und Gemeinden. Wir dürfen sie an dieser Stelle nicht überfordern. Wir halten die Wohnortzuweisung für richtig. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kollegen und Kolleginnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute Morgen wird die dritte Stufe des Stärkungspakts eingebracht. Damit schreiben wir unseren erfolgreichen Kurs zur finanziellen Stärkung hochverschuldeter Kommunen fort.
Warum wollen wir das tun? Warum wollen wir dieses Erfolgsmodell fortsetzen? Das ist ganz einfach: weil uns die vorgelegten Berichte zum ersten und zweiten Stärkungspakt Mut machen, genau diesen Weg einzuschlagen und fortzusetzen und den hochverschuldeten Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu helfen.
Sie wissen, die Evaluierungsberichte zu den Stufen 1 und 2 liegen dem Landtag vor; die haben wir auch ausführlich im Ausschuss für Kommunalpolitik beraten. Daher möchte ich zu den aktuellen Entwicklungen im Jahr 2015 noch Folgendes hinzufügen:
Wir dürfen feststellen: Der Stärkungspakt wirkt. Das haben uns auch die kommunalen Spitzenverbände bestätigt.
Herr Kuper schüttelt den Kopf. Ja, ich weiß, was Sie gleich sagen werden. Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich, Herr Kuper: Der Stärkungspakt ist kein Steuererhöhungspakt, kein Gesetz, das die Steuererhöhungsspirale in Gang setzt. Sie wissen selbst, dass Steuererhöhungen in Gänze nur ein Drittel der Maßnahmen ausmachen, die die Kommunen durchgeführt haben.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist der Jahresfehlbetrag der …
Ein Drittel der Maßnahmen! Genau, Herr Lienenkämper! Schauen Sie sich die Ergebnisse an, dann werden Sie feststellen: 70 % der übrigen Maßnahmen sind eigene Konsolidierungsmaßnahmen, Anstrengungen, die die Kommunen noch selbst unternommen haben. Diese Kommunen haben eine erhebliche Kraftanstrengung geleistet. Davor haben wir größten Respekt. Das muss man an dieser Stelle mal sagen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist der Jahresfehlbetrag der am Stärkungspakt teilnehmenden Gemeinden nur noch etwa halb so hoch ausgefallen wie im Vorjahr und zudem deutlich besser als geplant. Bezogen auf die Stärkungspaktgemeinden, für die uns die Istwerte vorliegen, belief sich das Defizit auf annähernd 425 Millionen €. Im Jahr 2014 – vor zwei Jahren – ist der Fehlbetrag im Stärkungspakt noch annähernd doppelt so hoch ausgefallen und betrug fast 900 Millionen €.
Ursächlich für diese positive Ergebnisentwicklung – auch das gehört zur Wahrheit dazu – sind vor allem die wiedererstarkten Steuereinnahmen sowie die stark gestiegenen Einzahlungen aus Kostenerstattungen von Bund und Land. Wir können gleich an die Diskussion anschließen, die wir hier gestern Nachmittag zum Gemeindefinanzierungsgesetz geführt haben.
Erstmals seit 1999 sind die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung der Stärkungspaktgemeinden nahezu unverändert geblieben. In den beiden Vorjahren sind die entsprechenden Verbindlichkeiten noch um annähernd 700 Millionen € angestiegen.
Meine Damen und Herren, diese Ergebnisse sprechen für sich. Was soll jetzt konkret geschehen? Der Minister hat es eben schon ausgeführt: Bewerben können sich die Gemeinden, die bis einschließlich Haushaltsjahr 2015 überschuldet sind und dies durch den Jahresabschluss 2014 oder per Haushaltsdatum 2015 nachweisen können. Eine flächendeckende Abfrage bei den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hat noch nicht stattgefunden. Die Teilnahmebedingungen sind nach wie vor freiwillig.
Die Höhe der Konsolidierungshilfe richtet sich nach dem durchschnittlichen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit der Jahre 2013 und 2014. Von diesem Wert erhalten die Städte und Gemeinden 29 %. Dies entspricht dem prozentualen Ausgleichsgrad bei den Stufen 1 und 2 für die Stärkungspaktkommu
nen, dort bezogen auf die strukturelle Lücke. Deswegen mussten wir hier jetzt einen anderen Parameter anlegen.
Die Teilnehmer müssen den Haushaltsausgleich mithilfe des Landes im Jahre 2020 und ohne Konsolidierungshilfe im Jahre 2023 erreichen. Ob die Planzahlen tatsächlich erreicht werden, ist allerdings nach wie vor – ich denke, das werden Sie bestätigen – ungewiss.
Um sicherzustellen, dass die Konsolidierungshilfen bereits 2017 in voller Höhe ausgezahlt werden, ist beabsichtigt, den Stärkungspaktfonds vorübergehend bis einschließlich 2019 in begrenzter Höhe zu kreditieren.
Meine Damen und Herren, mit diesen freiwerdenden Mitteln helfen wir weiteren Kommunen, die von einer Überschuldung bedroht sind, und setzen damit unseren erfolgreichen Kurs fort. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen in den entsprechenden Ausschüssen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Unterstützung und finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen durch uns, durch das Land Nordrhein-Westfalen, hat für uns weiterhin allerhöchste Priorität. Wir setzen unseren gemeinsamen Kurs kontinuierlich fort, die finanzielle Handlungsfähigkeit zu stärken.
Wenn Sie, Frau Kollegin Thönnissen, heute Nachmittag hier von einer auskömmlichen Finanzierung sprechen, dann bin ich gespannt auf die künftige Debatte und auf Ihre Beiträge, was Sie unter „auskömmlich“ verstehen. Wir dokumentieren mit dem vorliegenden Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 mit einer Rekordsumme von 10,5 Milliarden € an Verteilmasse die Kommunalfreundlichkeit.
Das hat der Minister auch eben in seiner Einbringung sehr deutlich dokumentiert, wie ich finde. Aufgrund der Steuerschätzung von Mai 2016 und deren Regionalisierung durch das Finanzministerium, sind die Orientierungsdaten gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden veröffentlicht worden. Somit haben die Kommunen bereits frühzeitig eine Handlungsplanung für das kommende Jahr bzw. Orientierungsdaten bis zum Jahr 2020.
Demnach werden die Einzahlungen aus Steuern im Jahre 2017 um 7,7 % gegenüber dem Vorjahr steigen. Für die Folgejahre werden weitere Zuwachsraten zwischen 3 % und 4 % erwartet. Wir gestalten den kommunalen Finanzausgleich fair und gerecht. Gleichzeitig stehen wir aber auch für einen solidari
schen Ausgleich, der die Verteilung von Finanzmitteln an die Kommunen strikt von Bedarfen abhängig macht. Darauf lege ich deutlich Wert.
Die Entscheidung unseres Verfassungsgerichtshofs vom 10. Mai dieses Jahres – Frau Kollegin Thönnissen, Sie haben es eben angesprochen – nehmen wir sehr ernst. Das Verfassungsgericht hat einerseits sehr deutlich unser Verfahren zum Finanzausgleich bestätigt, andererseits aber durchaus die Gewichtung des Sozialansatzes sehr kritisch gesehen. Es ist daher richtig – das begrüßen wir ausdrücklich –, dass die Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden diese Systematik erneut durch ein wissenschaftliches Gutachten überprüfen lässt.
Sobald diese Ergebnisse vorliegen, sollten wir diese parlamentarisch begleiten. Ich rege heute schon an, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzurichten. Dazu lade ich Sie, meine Damen und Herren der Opposition, recht herzlich ein. Es hat hier im Hause schon eine gewisse Tradition, wie in der letzten und vorletzten Legislaturperiode eine sogenannte FiFo- Kommission einzurichten. Das sollten wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden tun.
Gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Sie haben ja den Kommunalsoli eben angesprochen. Auch der ist vonseiten des Verfassungsgerichtshofs überhaupt nicht infrage gestellt worden – das muss man an dieser Stelle mal ganz deutlich sagen. Wir sind auch nicht das erste und einzige Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland, das den Kommunalsoli eingefügt hat. Elf Bundesländer – insbesondere die Flächenländer – haben einen Kommunalsoli. Insofern befinden wir uns da in durchaus angenehmer Gesellschaft.
Meine Damen und Herren, insgesamt sind die positiven Entwicklungen der kommunalen Einnahmen natürlich auf die günstige Zins- und Konjunkturlage zurückzuführen – das haben beide Vorredner schon deutlich gemacht. Dies steht aber nach wie vor gleichwohl einer angespannten Finanzlage vieler Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gegenüber.
Daher gilt für uns auch weiterhin, dass wir die Kommunen am Aufkommen, an der Grunderwerbsteuer beteiligen und den Städten und Gemeinden seit dem Regierungswechsel im Jahr 2010 jährlich wieder mehr als 300 Millionen € zur Verfügung stellen; Geld – das müssen Sie jetzt ertragen, Frau Thönnissen –, dass Sie von der CDU und der FDP den Kommunen seinerzeit weggenommen haben. Wir geben es ihnen wieder.
Der Minister hat noch einmal sehr deutlich gemacht, wie hoch diese Finanzmasse ist.
Damit – darüber sind wir uns hier alle im Klaren – sind die Kommunen längst nicht saniert. Kostentreiber in
den Kommunen sind und bleiben die jeweiligen Soziallasten. Darüber, dass die Sozialausgaben in vielen deutschen Kommunen eine problematische Höhe erreicht haben und dass der Bund für diese Entwicklung maßgeblich verantwortlich ist, besteht sowohl in der Wissenschaft als auch in der Politik weitgehende Einigkeit, denn der Großteil der kommunalen Sozialleistungen basiert auf bundesrechtlichen Vorgaben; ich sage nur: SGB. Ich will hier noch einmal an den gemeinsamen Landtagsbeschluss vom 29. Oktober 2010, den Sie seinerzeit mitgetragen haben, erinnern.
Wir fordern nicht lediglich eine Umverteilung von Geldern, sondern setzen uns seit dem Regierungswechsel 2010 im Sinne aller nordrhein-westfälischen Kommunen dafür ein, dass der Bund seiner Finanzverantwortung im Sozialbereich stärker als bislang gerecht wird.
Dieser Einsatz hat sich ja im Übrigen schon zum Teil gelohnt. Der Bund hat sich an den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zunächst in Schritten und seit 2014 vollständig beteiligt. Die Kostenübernahme für die Grundsicherung im Alter entlastet unsere Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen in einer Höhe von annähernd 1,3 Milliarden € erheblich.
Zudem hat der Bund zugesagt – daran möchte ich erinnern –, die Kommunen 2018 in Höhe von mindestens 5 Milliarden € jährlich von Sozialkosten zu entlasten, Stichwort: Bundesteilhabegesetz. Vorab wurden und werden die Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 um jeweils 1 Milliarde € entlastet, im Jahr 2017 sollen es 2,5 Milliarden € sein.
Ich will an dieser Stelle gar nicht auf die Verteilmethoden eingehen. Ich sage ganz deutlich: Ich könnte mir da durchaus etwas anderes vorstellen.
Mit diesem Kurs gegenüber der Bundesregierung ist Nordrhein-Westfalen nach wie vor erfolgreich. Diesen Kurs sollten wir, wie ich finde, gemeinsam fortführen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam auf die Gesamtausgaben des Haushaltes schauen – wir hatten ja zuvor die Haushaltsdebatte. Der Landeshaushalt 2005 vor elf Jahren betrug 49 Milliarden €. Im Jahr 2017 wird er 72 Milliarden € betragen – eine Steigerung von mehr als 35 %. Betrachten wir die Zuweisungen an die Städte und Gemeinden: Im Jahre 2005 waren das 5,2 Milliarden und im Jahre 2017 10,6 Milliarden. Das ist eine Steigerung von annähernd 111 %.
Diese Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände haben in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen und führen zu einer durchaus verbesserten Finanzausstattung bei den Städten und Gemeinden sowie Gemeindeverbänden. Angesichts der finanziellen Bedürfnisse der Kommunen
wird bei der Verteilung der Mittel den finanzkraftabhängigen Zuweisungen, also den sogenannten Schlüsselzuweisungen, mit knapp 9 Milliarden € und einem Anteil von rund 85 %, dieser verteilbaren Ausgleichsmasse eine deutliche Priorität eingeräumt.
Sie haben zurecht die Schulpauschale und die Sportpauschale angesprochen. Darüber sollten wir noch einmal gemeinsam diskutieren. Das GFG 2017 trägt der damit verbundenen Zielsetzung im Haushaltsjahr 2017, wie ich finde, in einmaliger Art und Weise Rechnung. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, heute von einer gerechten Verteilung sprechen, bin ich gespannt auf Ihre Vorschläge in der nächsten Ausschusssitzung, was Sie unter einer gerechten Verteilung verstehen.
Meine Damen und Herren, was macht eine Stadt lebenswert? Wie ich finde, gehören ein lebendiges Sport-, Kultur- und Vereinsleben genauso dazu wie attraktive Einkaufsmöglichkeiten und ein guter öffentlicher Nahverkehr. Nicht zuletzt setzt Lebensqualität auch Sicherheit, medizinische Versorgung, bezahlbaren Wohnraum voraus. Aber all das können unsere Gemeinden nur dann bieten und auch finanzieren, wenn sie über ausreichende und entsprechende Finanzmittel verfügen.
Die Bürgerinnen und Bürger spüren es direkt und unmittelbar, wenn zu wenig Geld da ist, Bäder und Bibliotheken geschlossen werden und die Infrastruktur bröckelt und kaum noch investiert wird.
Ich glaube, wir sind hier in Nordrhein-Westfalen da auf dem richtigen Weg. Wir machen die Kommunen auch mit dem vorliegenden GFG 2017 wieder ein kleines Stück handlungsfähiger und zukunftsfähiger. – Ich freue mich auf die weitere Beratung dann in unserem Ausschuss. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Herrmann, herzlichen Dank für diese Lehrstunde, in der Sie uns einmal erklärt haben, was Safe-City ist, was Smart-City ist.
Aber ich gestehe ganz offen: Ich habe nicht verstanden, was Sie mit diesem Antrag erreichen wollen. – Offenbar haben auch unsere Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament nicht verstanden, was die Zielrichtung dieses Antrags ist. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück.
Sie fordern klare Regeln ein. – Ich bin der Auffassung: Wir haben klare Regeln und klare Grenzen in unseren Gesetzen, insbesondere im Datenschutzgesetz und in anderen Gesetzen. Wir haben immerhin einen CIO, eine Landesdatenschutzbeauftragte und andere bestellt. Insofern gibt es klare Vorgaben und Regeln.
Kommen wir zu Ihrem Antrag: Sie führen aus, anlässlich der diesjährigen CeBIT sei bekannt geworden, dass die Stadt Gelsenkirchen zusammen mit dem Elektronikkonzern Huawei zur Safe- und SmartCity werden wolle. – Grundsätzlich ist das zu begrüßen. Das muss man klar sagen. Das unterstützen wir
ja. Das schreiben Sie auch in Ihrem Antrag. In diesem Punkt sind wir uns also einig.
Gelsenkirchen wolle unter der Überschrift Safe-City alle sicherheitsrelevanten Lebensbereiche gestalten, also für die Sicherheit im öffentlichen Raum, bei Großveranstaltungen oder im eigenen Wohnumfeld sorgen. – Da bin ich hinreichend irritiert. Das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich.
Sie führen aus, es müsse eine klare Trennung zwischen der wirtschaftlichen Betätigung von Unternehmen und hoheitlichen Aufgaben der Kommunen geben, die auch im Rahmen von Pilotprojekten nicht überschritten werden dürfe. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger müsse gewahrt bleiben. – Das ist richtig. Diese Auffassung teilen wir.
Mit Ihrem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, Regeln aufzustellen und Kooperationen von Wirtschaftsunternehmen mit Smart- und Safe-Cities zu entwickeln.
Meine Damen und Herren, nach unserer Auffassung greift Ihr Antrag eindeutig in Regeln und in die klassische kommunale Selbstverwaltung ein. Von Ihnen wird wieder einmal ein Szenario konstruiert und dargestellt, mit dem Sie eine gewisse Befürchtungs- und Überwachungshysterie aufbauen, Herr Kollege Herrmann, und zwar ohne konkrete sachliche Untermauerung. Die Gründe haben Sie weder hier im Parlament noch in Ihrem Antrag dargelegt.
Der Antrag ist daher aus unserer Sicht kritisch zu sehen. Mir ist überhaupt nicht klar – das habe ich eben schon gesagt –, welche Zielrichtung hier verfolgt werden soll.
Die zitierten Äußerungen der Stadt Gelsenkirchen sind bisher offenbar nicht mehr als eine Absichtserklärung. Ich kenne keine andere Stadt, die dieses Ziel verfolgt. Sie haben auch keine andere Stadt in dieser Form benannt. Es steht auch nicht in Ihrem Antrag. Daher wäre ich Ihnen dankbar, wenn wir das in der weiteren Ausschussberatung erörtern würden und Sie das vielleicht belegen könnten.
Schon vor diesem Hintergrund gibt es für mich keinen Anlass, die Landesregierung heute aufzufordern, den Kommunen verbindliche Regelungen für solche Kooperationen mit privaten Unternehmen vorzugeben.
Für mich und uns – das eint uns auch in diesem Haus, glaube ich – gilt unmissverständlich die kommunale Selbstverwaltungshoheit im Rahmen des Art. 28 des Grundgesetzes. Das ist, wie ich finde, ein hohes und nach wie vor wichtiges Gut unserer Städte und Gemeinden.
Wenn es denn so ist, wie Sie es in Ihrem Antrag darstellen, ist es für uns selbstverständlich, dass sich die Kommunen an geltendes Gesetz, an geltende Vor
schriften und an die Vorgaben des öffentlichen Haushaltsrechts halten. Dazu bedarf es keiner erneuten Aufforderung.
Da Ihr Antrag auf eine Überprüfung der Stadt Gelsenkirchen hindeutet, Herr Kollege Herrmann, will ich nur noch einmal darauf hinweisen, dass dies eine Aufgabe des Kommunalministers und der Exekutive ist. Es ist keine Aufgabe des Parlaments und schon gar nicht des Landtags. Auch an dieser Stelle habe ich meine erheblichen Zweifel.
Wie ich schon gesagt habe, haben wir geltende Datenschutzgesetze. Wir lehnen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit erheblichen Kontrollen und vor allem Controlling ausdrücklich ab.
Ich sage Ihnen ganz offen: Wir haben keine ernsthafte Neigung, diesen Antrag zu unterstützen. Wir können das aber gerne im Ausschuss diskutieren. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin ein wenig verwundert, geschätzte Kollegin Frau Scharrenbach, einerseits über Ihren Antrag, andererseits darüber, dass Sie hier am Rednerpult stehen. Sie lassen den Antrag an den Ausschuss für Kommunalpolitik überweisen, aber es spricht niemand aus Ihren Reihen aus dem Kommunalausschuss dazu. Das verwundert schon sehr. Aber es stärkt wahrscheinlich noch einmal Ihre Position im PUA. – Na, gut!
Ich komme zum Antrag selbst. Noch nie haben seit dem Bestehen der Bundesrepublik so viele Menschen Schutz und Zuflucht in unserem Land gesucht wie im vergangenen Jahr. Nordrhein-Westfalen hat 330.000 Flüchtlinge aufgenommen. Hierzu wurden die Kapazitäten zur Aufnahme und Unterbringung Asylsuchender durch das Land mit Unterstützung der Kommunen – das ist mir besonders wichtig – bis Ende 2015 in einer großen Kraftanstrengung aller Beteiligten auf über 82.000 Plätze aufgestockt.
Eines möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben: Die Menschen hier bei uns in NordrheinWestfalen haben sich ihrer humanitären Verantwortung in außerordentlicher Art und Weise gestellt. Diese Anstrengungen wären ohne das große Engagement von Tausenden ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und -helfern, der im öffentlichen Dienst und bei den Einrichtungsträgern Beschäftigten, aber auch von Städten, Gemeinden und Kreisen, der Sicherheitsbehörden und der Träger der Einrichtungen selbst nicht möglich gewesen.
Ihnen allen gilt unser aufrichtiger Dank.
Ich sage einmal ganz deutlich in Richtung meiner Vorrednerin und der CDU-Fraktion: Die ersten beiden Sätze Ihres Antrags sind das Einzige, was uns bis hierhin eint.
Auch wenn die Anzahl der neu zu uns kommenden Flüchtlinge in den vergangenen Wochen geringer geworden ist als im Herbst des letzten Jahres – die Zahl ist eben genannt worden; im April dieses Jahres, Gott sei Dank, nur 5.324 Flüchtlinge –, werden voraussichtlich auch in diesem Jahr viele Menschen nach Europa und damit nach Nordrhein-Westfalen kommen. Doch wir alle wissen nicht genau, wie viele.
Daher sind aus unserer Sicht zwei Elemente besonders wichtig: Zum einen steht dieses Jahr eindeutig im Zeichen der Konsolidierung des Erfassungs- und Unterbringungssystems. Wir verfolgen zum Zweiten das Ziel, ein stabiles, zugleich flexibles System in den Regelunterbringungseinrichtungen des Landes aufzubauen.
Das ermöglicht, bestehende Kapazitäten bei niedrigen Zugangszahlen vorübergehend stillzulegen, um diese bei steigenden Flüchtlingszahlen kurzfristig wieder in Betrieb nehmen zu können. Zudem soll eine zusätzliche Flexibilisierung und eine Staffelung der Laufzeiten der Mietverträge für die Einrichtungen erreicht werden.
Was schlagen Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, vor? Was schlagen Sie vor, Frau Scharrenbach? – Sie fordern jetzt genau das Gleiche: ein stabiles und flexibles System zur Unterbringung von Flüchtlingen. „Bravo!“ kann ich da nur sagen. Das ist erst einmal gut so. Aber, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Scharrenbach, mit Ihren Forderungen kommen Sie mal wieder eindeutig zu spät; denn das hat die Landesregierung längst umgesetzt.
Zur Umsetzung dieser Strategie, ein stabiles, flexibles Unterbringungssystem für Flüchtlinge zu schaffen, werden schon heute Standortkonferenzen mit den Bezirksregierungen, den Kommunen und dem BLB durchgeführt, um die Planungen zu überprüfen und an den aktuellen Bedarf anzupassen.
Im Übrigen – auch eine Ihrer Forderungen –: Im Rahmen der Überprüfung der angebotenen bzw. zur Verfügung stehenden Liegenschaften wird auch immer die Frage der Wirtschaftlichkeit geprüft. Das betrifft nicht nur die Landesliegenschaften, sondern auch die Liegenschaften des Bundes.
Dabei sollen die Plätze in Notunterkünften so weit wie möglich abgebaut und, soweit erforderlich, durch Plätze in Regelunterkünften, nämlich den sogenannten EAEs und ZUEs, ersetzt werden.
Meine Damen und Herren, wir machen es anders als die Damen und Herren der CDU-Fraktion seinerzeit, als Sie Unna-Massen von heute auf morgen geschlossen haben.
Ich denke, hier sind wir eher auf Planung und Sicherheit ausgerichtet.
In Ihrem Antrag fordern Sie weiterhin eine Reduzierung der Landeskapazitäten und die Freigabe der Sporthallen. Fakt ist: Es wurden bereits 10.000 Plätze in Landeseinrichtungen abgebaut, dabei vorwiegend auch in Sporthallen. Mitte Dezember waren noch über 73 Sporthallen belegt, heute sind es weniger als 21.
Meine Damen und Herren, zusammengefasst stelle ich hier im Parlament fest: Die Bundesregierung ist derzeit nicht in der Lage, für das Jahr 2016 eine verlässliche Prognose abzugeben. Deshalb müssen wir hier in Nordrhein-Westfalen sehr flexibel reagieren können. Wir haben die notwendigen Schritte hierfür eingeleitet.
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und sage an Ihre Adresse, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion:
Nicht die flexible Anpassung des Aufnahmesystems von Flüchtlingen ist unser dringendstes Problem im Jahre 2016, sondern im Wesentlichen die Integration der Menschen, der Geflüchteten hier in unserem Land. Darauf sollten wir die Zeit, die Kraft und die Ressourcen konzentrieren. Dazu sind Sie herzlich eingeladen.
Intensiv sollten wir das in unserem Ausschuss weiter diskutieren. Der Überweisung werden wir zustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu einigen Punkten etwas sagen, die hier angesprochen worden sind, insbesondere von Herrn Lürbke.
Wenn Sie hier ausführen, in Nordrhein-Westfalen sei der polizeiliche Notstand eingetreten; die Sicherheit sei in Nordrhein-Westfalen in Gefahr; die Menschen seien verunsichert, dann sage ich Ihnen: Mit den Ängsten und Sorgen der Menschen in NordrheinWestfalen spielt man nicht. Das machen wir nicht mit. Das lassen wir nicht gelten.
Ich sage Ihnen an dieser Stelle: Was mir Angst bereitet, ist, wenn die FDP sich zum Fürsprecher der Gewerkschaften macht und sich hier als Wortführer des BDK, des Bundes Deutscher Kriminalbeamten, aufspielt, Herr Lürbke.
Das macht mir große Sorgen.
Wenn Sie ansprechen, Herr Lürbke – auch das will ich hier anführen –, dass mit Ihren Konzepten mehr Einbrüche aufgeklärt werden könnten: Ich habe hier kein Wort davon gehört, welche Konzepte Sie haben. Ich habe von Ihnen bisher kein Wort im Innenaus
schuss dazu gehört, welche Konzepte zu mehr Aufklärungsquoten bei Einbrüchen geführt hätten, Herr Lürbke. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Machen Sie doch einen Vorschlag, wie die Polizei optimaler, effektiver und effizienter aufgestellt werden kann! Dazu haben wir von Ihnen bisher gar nichts gehört. Das gehört auch zur Wahrheit dazu.
Wir haben den Polizei-Expertenbericht vorliegen. Sie haben kürzlich gesagt: Setzen Sie es um! Von Ihnen ist bisher kein einziger Vorschlag gekommen, der für Sie in Betracht kommt.
Lassen Sie mich einen Satz sagen zu Herrn Laschet. Bei Ihnen und in der CDU-Fraktion muss die Not ja sehr, sehr groß sein, Herr Laschet, wenn bei Ihnen der Fraktionsvorsitzende schon in die Bütt geht.
Herr Laschet, ich sage Ihnen ganz deutlich: Ich finde es unerträglich, wenn Sie den Vergleich mit Bayern an dieser Stelle heute Morgen anstellen, insbesondere die Vergleiche zur Silvesternacht, und wenn Sie dann noch sagen, wir sollten die Wertschätzung gegenüber unseren Polizisten deutlich machen. Das, was Sie heute Morgen dargestellt haben, ist eine Ohrfeige für unsere Polizei in Nordrhein-Westfalen.
Herr Laschet, ich finde es unerträglich, wenn Sie sich hier an das Rednerpult stellen und sagen, die Polizei in Bayern hätte es besser gemacht. Denen wäre das nicht passiert.