Protokoll der Sitzung vom 25.01.2017

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn der Sitzungsvorstand noch nicht ganz komplett ist, möchte ich Sie alle ganz herzlich zu unserer heutigen, 133. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen begrüßen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Ganz besonders heiße ich heute mehrere Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen willkommen, um den Beginn unserer heutigen Sitzung zu verfolgen. Namentlich begrüßen möchte ich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Frau Dr. Ricarda Brandts, die erste Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Frau AnneJosé Paulsen, sowie die zweite Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Frau Margarete Gräfin von Schwerin, die gleich vor dem Landtag ihren Eid leisten wird. Herzlich willkommen, meine Damen!

(Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank)

Für die heutige Sitzung haben sich insgesamt sechs Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung führen wir die Verpflichtung von Abgeordneten gemäß § 2 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung durch. Der Landeswahlleiter hat mir mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 mitgeteilt, dass Herr Josef Rickfelder, CDU, mit Wirkung vom 1. Januar 2017 für den ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Wilhelm Droste, CDU, neues Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen geworden ist.

Ich darf Herrn Rickfelder jetzt zu mir bitten, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann. Herr Kollege Rickfelder wird gleich die Verpflichtungserklärung anhören und anschließend durch Handschlag bekräftigen.

Lieber Herr Kollege Rickfelder, ich lese Ihnen das nun einmal vor. Danach werden wir das beide mit Handschlag vor dem Parlament und damit vor den Bürgerinnen und Bürgern und der Öffentlichkeit in Nordrhein-Westfalen bekräftigen.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.)

„Die Mitglieder des Landtags von NordrheinWestfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen

und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“

Herr Kollege Rickfelder, bitte bekräftigen Sie das mit einem Handschlag.

(Josef Rickfelder [CDU]: Ich verpflichte mich!)

Ich freue mich sehr darüber, dass Sie in den Landtag zurückgekehrt sind, und wünsche Ihnen im Namen des Hohen Hauses alles Gute. Auf sehr gute Zusammenarbeit!

(Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank – Josef Rickfelder [CDU]: Vielen Dank!)

Gerne. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht haben Sie es bemerkt: Das war zum ersten Mal eine Verpflichtung mit dem Wortlaut des neuen § 2 unserer Geschäftsordnung. Diese Vorschrift ist im Nachgang zur Arbeit der Verfassungskommission an den geänderten Amtseid für die Mitglieder der Landesregierung angepasst worden.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich darauf hinweisen, dass bereits im Ältestenrat vom fraktionslosen Abgeordneten Herrn Kollegen Schulz ein Antrag zu Tagesordnungspunkt 2 auf Änderung des Beratungsverfahrens vorlag. Wie Sie der Tagesordnung entnehmen können, sehen wir den Punkt 2 auch nach Beratung der gesamten Tagesordnung im Ältestenrat ohne Debatte vor.

Herr Schulz hat bereits im Ältestenrat eine Aussprache zu Tagesordnungspunkt 2 beantragt. Ich frage daher Herrn Kollegen Schulz, ob er diesen Geschäftsordnungsantrag aufrechterhält. – Das ist der Fall.

Dann frage ich Sie weiterhin, Herr Kollege Schulz, ob Sie zur Begründung Ihres Antrags das Wort wünschen. – Das ist ebenfalls der Fall. Dann bitte ich Sie, nach vorne zu kommen.

Ich darf Sie vorsichtshalber noch einmal auf § 29 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung hinweisen, der die Dreiminutenregelung für Geschäftsordnungsanträge enthält und gleichzeitig deutlich macht, dass in einer Geschäftsordnungsdebatte lediglich Bemerkungen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgesehen sind. Sie wissen – Sie kennen das von mir –: Wenn Sie den Grat, der sehr schmal ist, verlassen, gehe ich im Zweifelsfall auch in Ihren Redebeitrag hinein. – Bitte schön.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Öffentlichkeit! Es geht hier heute unter anderem um die Behandlung eines Einspruchs gegen das Wahlverfahren in Bezug auf die Wahllisten oder Wahlvorschläge für die Mitglieder der 16. Bundesversammlung und deren Vertreterinnen und Vertreter.

Das ist den Kolleginnen und Kollegen des Hauses allgemein bekannt; es liegt Ihnen allen vor.

Ich hatte in der Tat die Aussprache beantragt. Es geht hier nicht nur um eine x-beliebige Wahlliste, sondern um Mitglieder sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter eines Verfassungsorgans, nämlich der Bundesversammlung. Sofern hier, wie von mir vorgetragen, erhebliche Zweifel auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht an der Gültigkeit dieser Wahl, dem Zustandekommen und letztendlich auch der Zusammensetzung der Bundesversammlung bestehen können, halte ich eine Aussprache des Hohen Hauses im Interesse des Kollegialsystems, welches ja im Übrigen existiert, für unbedingt erforderlich.

Es geht hier nicht um Regierung und Opposition, sondern um einen Konsens, der im Hause zu erzielen sein sollte. Vor diesem Hintergrund halte ich eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt für unerlässlich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den von Herrn Kollegen Schulz vorgetragenen Änderungsantrag, bei Tagesordnungspunkt 2 entgegen der festgestellten Tagesordnung eine Aussprache durchzuführen. Wer möchte sich dem Antrag von Herrn Kollegen Schulz anschließen? – Wenn ich richtig gezählt habe, acht Kollegen, nämlich Herr Kollege Schulz und die anwesenden Piraten. Würden Sie bitte noch einmal aufzeigen, damit wir das dann auch korrekt festgehalten haben?

(Zuruf von den PIRATEN: Die Piratenfraktion stimmt dafür!)

Es bleibt bei acht Stimmen für den Antrag von Herrn Kollegen Schulz. Wer stimmt dagegen?

(Michele Marsching [PIRATEN]: Zählen Sie das jetzt auch aus?)

Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-Fraktion und die FDPFraktion. Weitere fraktionslose Abgeordnete sind zurzeit nicht im Raum.

(Zurufe von den PIRATEN)

Wer möchte sich enthalten? – Niemand. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag von Herrn Kollegen Schulz abgelehnt.

Damit treten wir auch in die Tagesordnung ein.

Ich rufe auf:

1 Vereidigung eines neuen Mitglieds des Verfas

sungsgerichtshofs für das Land NordrheinWestfalen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Schreiben vom 9. Januar 2017 hat mir die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass die Landesregierung am 20. Dezember 2016 beschlossen hat, Frau Margarete Gräfin von Schwerin mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zur Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln zu ernennen.

(Zurufe von den PIRATEN)

Ich kann mir ja vorstellen, dass Sie das nicht sonderlich interessiert. Aber vielleicht sind Sie trotzdem so höflich, bei diesem Akt jetzt einmal ein bisschen Ruhe zu bewahren.

(Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Fortgesetzt Zurufe von den PIRATEN)

Unglaublich.

Im gleichen Schreiben hat die Ministerpräsidentin darum gebeten, die Vereidigung von Frau Gräfin von Schwerin in einer der Plenarsitzungen in dieser Woche vorzunehmen. Dieser Bitte bin ich sehr gern gefolgt.

Ich darf deshalb bei diesem Tagesordnungspunkt Frau Gräfin von Schwerin, die jetzt vor dem Landtag den Eid ablegen wird, bitten, zu mir zu kommen.

Außerdem darf ich alle Anwesenden bitten, soweit es ihnen möglich ist, sich für die Vereidigung von ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.)

Sehr geehrte Frau Gräfin von Schwerin, nach § 5 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen leisten sämtliche Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag den in dieser Vorschrift formulierten Eid, der auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden kann.

Ich spreche vor; Sie sprechen nach:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

Margarete Gräfin von Schwerin: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft

erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Vielen Dank. – Herzlich willkommen und viel Glück in Ihrem neuen Amt!