Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat erstmals im Jahre 2015 auf diese Vorgehensweise hingewiesen. Wir haben als Landesregierung daraufhin umgehend die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Das Justizministerium, aber auch das Ministerium für Inneres und Kommunales haben
Insbesondere wurde mitgeteilt, wie öffentliche Stellen eine Überprüfung des Onlineregisters vornehmen und dort Löschungsanträge stellen können. Betroffenen Bediensteten wurde für den Fall einer persönlichen Inanspruchnahme die Gewährung von Rechtsschutz auf Veranlassung des Dienstherrn in Aussicht gestellt. Ich habe darüber hinaus meinen Geschäftsbereich gebeten, Zustellungs- und Vollstreckungsersuche aus Malta, die mit der „Malta-Masche“ in Zusammenhang stehen könnten, nicht ohne vorherige Prüfung auszuführen.
Aufgrund der getroffenen Vorkehrungen ist bislang in Nordrhein-Westfalen die betrügerische Durchsetzung einer fiktiven Forderung mittels der „Malta-Masche“ in noch keinem einzigen Fall gelungen. Auch auf Nachfrage bei den nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften sind bisher keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zur „Malta-Masche“ bekannt geworden.
Durch Erlasslage ist im Übrigen gewährleistet, dass etwaige Aktivitäten von „Reichsbürgern“ in Zusammenhang mit dieser Masche dem Ministerium für Inneres und Kommunales unverzüglich zu berichten sind.
Meine Damen und Herren, auch der Bund ist durchaus bereits aktiv geworden. Das Auswärtige Amt hat die zuständigen maltesischen Behörden auf höchster Ebene über die Problematik der „Malta-Masche“ informiert. Diese haben die Rechtsauffassung des Auswärtigen Amtes bestätigt, wonach die unrechtmäßige Forderung gegen deutsche Amtsträger nicht mittels des maltesischen besonderen Mahnverfahrens vollstreckbar gemacht werden kann. Mahnverfahren gegen nicht auf Malta ansässige Schuldnerinnen und Schuldner sollen zukünftig einer besonders genauen Überprüfung unterzogen werden.
Ferner haben die maltesischen Behörden bestätigt, dass die vorsätzliche Geltendmachung von fiktiven Forderungen auch nach maltesischem Recht strafbar ist.
Um eine konsequente Verfolgung sicherzustellen, werden wir daher alle hier bekannt werdenden Fälle über den Bund auch an die maltesischen Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
Meine Damen und Herren, für die Angehörigen der Landes- und Kommunalverwaltung besteht mithin auch auf mehreren Ebenen Schutz vor einer Inanspruchnahme durch die „Malta-Masche“. Einer besonderen Aufforderung der CDU durch diesen Antrag hätte es daher heute gar nicht mehr bedurft.
Ich danke Ihnen insofern, als wir damit insgesamt hier die Bereitschaft bekundet haben, uns in diesem Hause generell noch intensiver mit Fragen der „Reichsbürger“ beschäftigen zu wollen. Ich sagte ja schon, dass das nur ein ganz kleiner Ausschnitt aus
Da ich nach der Tagesordnung heute der letzte Redner an diesem Pult bin – nach dem natürlich noch der Präsident das letzte Wort hat –, gestatte ich mir auch, Ihnen ein schönes Weihnachtsfest zu wünschen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Damit sind wir am Ende der Aussprache. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar erstens über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/13686. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Also stimmen wir über den Inhalt des Antrags ab. Wer stimmt dem zu? – Die CDUFraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, FDP, Piraten und Herr Stüttgen, fraktionslos. Wer enthält sich? – Es enthält sich Herr Schulz, fraktionslos. Damit ist dieser Antrag mit breiter Mehrheit abgelehnt.
Zweitens kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/13790. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – SPD, Grüne und Herr Stüttgen, fraktionslos. Wer stimmt dagegen? – Die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Piratenfraktion, der FDP-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten Schulz ist der Entschließungsantrag mit Mehrheit angenommen.
Daher kommen wir gleich zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/13693 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Aussprache und die Abstimmung werden nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses dann hier erfolgen. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig so überwiesen.
Nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid kommt eine Volksinitiative rechtswirksam zustande, wenn unter anderem 0,5 % der Wahlberechtigten zur letzten Landtagswahl die Volksinitiative durch ihre Unterschrift unterstützen. Für dieses Quorum sind in dieser Wahlperiode 66.322 Unterschriften erforderlich.
Mit Drucksache 16/13138 hat die Präsidentin des Landtags mitgeteilt, dass die Volksinitiative „Volksinitiative für ein ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW“ dieses Quorum erreicht hat.
Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid hat der Landtag hierüber Beschluss zu fassen und festzustellen, dass diese Volksinitiative rechtswirksam zustande gekommen ist.
Der Landtag hat nach § 4 Abs. 5 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid die Volksinitiative innerhalb von drei Monaten nach ihrem Zustandekommen abschließend zu behandeln. Die Vertrauenspersonen sind von den zuständigen Ausschüssen anzuhören.
Eine Debatte zur Unterrichtung Drucksache 16/13754 ist heute nicht vorgesehen. Also kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über die in Drucksache 16/13745 enthaltene Beschlussempfehlung.
Erstens. Die Volksinitiative „Volksinitiative für ideologiefreies, praxisgerechtes Jagdrecht in NRW“ ist rechtswirksam zustande gekommen. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann haben wir das einstimmig so beschlossen und diese angenommen.
Zweitens. Wir kommen zur Abstimmung zu folgendem Punkt: Zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative wird das Anliegen der Volksinitiative an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen. Wer stimmt diesem Verfahren so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es
Enthaltungen? – Das ist alles nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen und die Überweisung einstimmig erfolgt. – Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, anstelle dieses Textes hätte ich Ihnen natürlich viel lieber ein schönes Weihnachtsmärchen vorgelesen. Aber unsere Demokratie beinhaltet solche Verfahrensvorgaben. Wir haben sie hier auch sauber abgearbeitet – wie alles, was wir bisher gemacht haben.
Ich möchte mich bei allen sehr herzlich bedanken. Insbesondere möchte ich mich aber ausdrücklich bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken.
Denn ohne all die fleißigen Menschen im Hintergrund, die wir ja selten sehen und vor allen Dingen nie am Pult erleben – außer sie ließen sich einmal hier ins Parlament wählen –, wären wir gar nicht in der Lage, die Arbeit hier zu vollziehen. Deshalb danke ich Ihnen auch für den Applaus für die Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Hause, die uns das alles mit ermöglichen.
Sie alle entlasse ich jetzt mit einem herzlichen Gruß in die Weihnachtszeit. Ich wünsche Ihnen allen und Ihren Familien ein frohes – denen, die es wünschen, selbstverständlich auch ein gesegnetes – Weihnachtsfest.
Rutschen Sie nicht, sondern kommen Sie gut ins neue Jahr herüber. Für das neue Jahr 2017 wünschen ich uns allen viel Erfolg und alles Gute, vor allem Gesundheit. Auf ein gutes Wiedersehen!