Die handlungsleitenden und ermessensleitenden Hinweise gelten selbstverständlich auch für die Geflüchteten aus Afghanistan, beispielsweise wenn es um gut integrierte Jugendliche oder um Ausbildungszwecke geht. Es ist richtig – und beim letzten Flug nach Afghanistan auch geschehen –, dass dann im Einzelfall geprüft wird, ob es überhaupt verantwortbar ist, dass diese Menschen zurückgeführt werden.
Wir als Grüne haben durchgesetzt, dass bei Rückführungen zuallererst die freiwillige Rückkehr in den Mittelpunkt gestellt wird und nicht die Abschiebung, die Zwangsmaßnahme. Das ist auf jeden Fall im Sinne der Betroffenen. Im rot-grünen Koalitionsvertrag haben wir zur Flüchtlingspolitik vereinbart, dass wir unter besonderer Berücksichtigung integrationspolitischer und humanitärer Gesichtspunkte die landesrechtlichen Spielräume nutzen wollen, damit die Betroffenen von der bestehenden Rechtslage profitieren können.
Wir stehen daher weiterhin für eine verantwortungsbewusste, an Humanität orientierte Flüchtlingspolitik im Rahmen – das kann man auch kritisieren – der bundesgesetzlichen Vorgaben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich eine persönliche Bemerkung vorwegschicke. Heute Morgen in der Debatte, die sehr leidenschaftlich geführt worden ist, habe ich gegenüber dem Ministerialdirigenten Schnieder einen Zuruf gemacht, der mir nicht zusteht und der nicht angemessen war. Ich habe ihn angerufen und um Entschuldigung gebeten. Er hat die Entschuldigung angenommen. Ich finde, dass man, wenn man von anderen das Eingestehen von Fehlern verlangt, das auch selbst tun muss. Deswegen möchte ich das für das Protokoll festhalten.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe sehr viel Sympathie für den humanistischen Ansatz der Piratenfraktion. Ich weiß, mit wie viel Leidenschaft und Engagement die Kollegin Brand – die, glaube ich, krankheitsbedingt heute nicht hier sein kann; deswegen muss man das auch entschuldigen – und auch der Kollege Herrmann arbeiten. Trotzdem bin ich der Meinung, dass das inhaltlich der falsche Weg ist, weil wir nicht so pauschal über solche Stopps sprechen können. Das hat die falsche Signalwirkung, und es gibt auch Gebiete in Afghanistan, wohin – jedenfalls nach dem, was ich von den Experten höre – Abschiebungen durchaus vertretbar sind. Der Kollege Kuper hat soeben dazu ausführlich ausgeführt, dass dies nicht leichtfertig geschieht.
Ich möchte aber die Chance nutzen, noch einmal eine grundsätzliche Anmerkung zur Abschiebepolitik in Deutschland insgesamt zu machen. Ich habe den Eindruck – nach dem, was ich aus der Flüchtlingsarbeit höre –, dass wir in der Tendenz die gleichen Fehler wiederholen, wie sie in den 90er-Jahren gemacht wurden. Auf der einen Seite führen wir die gut integrierten Familien, die aber formal kein Bleiberecht haben, jedoch über Papiere verfügen, weil sie sich ordentlich aufgeführt haben, bevorzugt zurück – nicht speziell nach Afghanistan, sondern insgesamt. Auf der anderen Seite werden wir die findigen und kriminellen Straftäter nicht los. Das ist ein ganz großer grundsätzlicher Fehler, den wir in der grundsätzlichen Abschiebepolitik in Deutschland machen. Das
bedeutet eine große Herausforderung für Berlin. Ich würde mich freuen, wenn die Landesregierung Nordrhein-Westfalens dementsprechend aktiv würde.
Ich bin der Meinung, dass wir auf der einen Seite die Chance für ein Einwanderungsgesetz eröffnen sollten; auf der anderen Seite bedarf es dann aber auch der Chance, dass Flüchtlinge einen Rechtskreiswechsel vornehmen können und dass sie sich auf eine Einwanderung bewerben können. Wir sollten jedenfalls vermeiden, dass es zu einer ähnlichen Situation kommt wie in den 90er-Jahren mit den Menschen aus Bosnien und Herzegowina.
Ich finde, dass das, was sich hier abspielt, humanitär nicht zu verantworten ist. Es ist gesellschaftspolitisch falsch und – das muss man auch sagen – volkswirtschaftlich, wenn wir an unsere Demografie denken, ausgesprochen unverantwortlich. Von daher sollte man darüber nachdenken, wie man das korrigiert. – Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleich vorweg: Für einen generellen Abschiebestopp nach Afghanistan gibt es keinen sachlichen Grund. Der könnte durch das Land Nordrhein-Westfalen für maximal drei Monate ausgesprochen werden.
Die Innenministerkonferenz hat schon im Dezember 2005 festgestellt, dass die Sicherheitslage in Afghanistan die Rückkehr in einige Regionen zulässt. Die Bunderegierung wurde gleichzeitig auf mein Betreiben hin aufgefordert, sich um humanitäre Rahmenbedingungen zu kümmern. Bis zu einer endgültigen Klärung dieser Fragen werden in Nordrhein-Westfalen Abschiebungen nach Afghanistan wie bisher nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung und vorrangig bei Straftätern, Gefährdern sowie alleinreisenden und alleinstehenden Männern durchgeführt. Grundlage dafür ist weiterhin die entsprechende Beschlusslage der Innenministerkonferenz aus dem Jahre 2005.
Für die Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan ist nach der Aufgabenverteilung allein der Bund verantwortlich. Der Bundesinnenminister hat sich dazu geäußert. Er hat die Länder Anfang Oktober letzten Jahres darüber informiert, dass Deutschland und Afghanistan eine gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration unterzeichnet haben.
zur Organisation beschränkt. Für uns als Land war und ist aber entscheidend, dass die Bedingungen für die Rückkehrer verbessert werden, sowohl was die Ankunft auf afghanischem Boden als auch natürlich die Wiedereingliederung in die Gesellschaft angeht.
Dazu bedarf es nach meiner Auffassung verbindlicher Absprachen zwischen der Bundesregierung, der afghanischen Regierung, UNHCR und IOM. Hierzu haben wir beim Bundesinnenminister angefragt, was er in dieser Richtung unternommen hat. Eine schriftliche Antwort lag uns bis Mitte Dezember letzten Jahres nicht vor. NRW hat sich deshalb, was den Personenkreis angeht, nur sehr eingeschränkt an der Sammelabschiebung im Dezember nur nach Maßgabe des Beschlusses der Innenministerkonferenz beteiligt. Abgeschoben wurden lediglich zehn ausschließlich volljährige alleinstehende Männer. Fünf dieser Männer hatten einen strafrechtlichen Hintergrund.
Mit Schreiben vom 9. Januar dieses Jahres hat der Bundesinnenminister die Position von UNHCR und IOM dargestellt und bewertet und ist auch auf die Sammelabschiebung im Dezember eingegangen. Er teilte mit, dass die zurückgeführten Personen bei der Ankunft in Kabul vom afghanischen Flüchtlingsministerium, von IOM-Mitarbeitern, von Ipso – Kollege Kuper hat gerade erläutert, wer das ist –, von Angehörigen der deutschen Botschaft und der Bundespolizei in Empfang genommen und versorgt worden.
Meine Damen und Herren, was hat sich durch die Vereinbarung zwischen der deutschen Bundesregierung und Afghanistan in der Praxis geändert? – Die Rahmenbedingungen bei der Beschaffung von notwendigen Ausreisedokumenten haben sich entscheidend verbessert. Unter bestimmten Bedingungen kann nunmehr sogar von deutschen Ausländerbehörden ein sogenanntes EU-Laissez-passer ausgestellt werden.
Die Unterstützung für Rückkehrer kommt im Übrigen auch den vielen Menschen zugute, die freiwillig ausreisen wollen, und das ist immer noch die Mehrheit. 2016 sind aus Nordrhein-Westfalen über 450 Personen freiwillig nach Afghanistan zurückgekehrt. Dem stehen 14 Abschiebungen gegenüber. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt dem Inhalt des Antrags Drucksache 16/13681 zu? – Die Fraktion der Piraten, der
fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne, der fraktionslose Kollege Stüttgen sowie CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltung von Herrn Schulz, fraktionslos, also eine Enthaltung, ist der Antrag Drucksache 16/13681 mit breiter Mehrheit aus dem Hohen Haus abgelehnt.
über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 21. März 2016, zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Stiftung für Hochschulzulassung“ und zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in NordrheinWestfalen (Hochschulzulassungsstaatsver
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben (Anlage 1).
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14024, den Gesetzentwurf Drucksache 16/13377 unverändert anzunehmen. Wir kommen also zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf selbst zu? – SPD und Grüne, die CDU und Herr Stüttgen, fraktionslos. Wer stimmt dagegen? – Die Piratenfraktion. Wer enthält sich? – Es enthalten sich die FDP und zwei fraktionslose Abgeordnete, nämlich Herr Schulz und Herr Schwerd. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/13377 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.
rung der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/14025
Auch hier haben alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben (Anlage 2).
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/14025, das Einvernehmen zum Entwurf der Verordnung zu erteilen. Wir kommen zur Abstimmung über die Erteilung des Einvernehmens zu dem Entwurf der Verordnung Vorlage 16/4576. Wer stimmt diesem so zu? – SPD, Grüne, CDU, FDP und die Fraktion der Piraten sowie die fraktionslosen Abgeordneten Schulz und Stüttgen. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltung von Herrn Schwerd, fraktionslos, hat der Landtag das Einvernehmen zum Entwurf der Verordnung Vorlage 16/4576 mit breiter Mehrheit erteilt.
Zur Einbringung könnte ich das Wort erteilen. Das ist mir aber nicht möglich, weil Herr Minister Kutschaty in Vertretung von Herrn Minister Remmel mitgeteilt hat, dass er die Einbringungsrede zu Protokoll geben wird (Anlage 3).