Mitte des kommenden Jahrzehnts in irgendeiner Weise realistisch ist? – Nein. Der Zielkorridor muss darauf hinauslaufen, dass wir 2025/2026 flächendeckend Glasfaser haben.
Die Landesregierung hat mit Unterstützung der sie tragenden Regierungsfraktionen finanziell und strukturell die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir in Nordrhein-Westfalen unsere Spitzenposition beim Ausbau des schnellen Internets inklusive Glasfaseranbindung in den Gewerbegebieten, in den Städten und am Ende für alle Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin wahrnehmen können. – Deswegen herzlichen Dank für den Antrag der Fraktionen; er zeigt in die richtige Richtung.
Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt dem Antrag zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Die CDU stimmt dagegen. Wer enthält sich? – Es enthalten sich die Piratenfraktion, die FDP und Herr Schwerd. Damit haben wir gleichwohl eine Mehrheit für den Antrag Drucksache 16/13995.
Wir kommen zur Entscheidung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Herr Schwerd, die Piratenfraktion und die FDP-Fraktion. Die Mehrheit ist eindeutig. Der Entschließungsantrag Drucksache 16/14093 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung von Piraten, FDP und Herrn Schwerd abgelehnt.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit gut sechs Jahren trägt RotGrün mit Innenminister Ralf Jäger die Verantwortung in dem wichtigen Politikfeld der inneren Sicherheit.
Seit 2010 versagt die Landesregierung bei der erforderlichen und aus unserer Sicht dringend notwendigen Ausrichtung der inneren Ordnung sowie des Zusammenhalts unserer Gesellschaft.
Nicht zuletzt die Vorfälle in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 und der Fall Amri haben weitere außerordentlich negative Schlagzeilen über die Sicherheitslage in Nordrhein-Westfalen produziert. Die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten gut 20 Jahren noch nie so schlecht regiert; das ist der Zeitraum, den ich in besonderer Weise überblicke.
Rot-Grün ruiniert unser hoch verschuldetes Land. Die desolate Bilanz Nordrhein-Westfalens im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung ist in der Tat das Ergebnis einer über Jahrzehnte hinweg verfehlten Ausrichtung der nordrhein-westfälischen Polizei durch die SPD-geführte Landesregierung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die CDULandtagsfraktion hat seit 2010 durch eine Vielzahl von Anträgen, Gesetzentwürfen, parlamentarischen Initiativen und Aktuellen Stunden Verbesserungsvorschläge eingebracht und Veränderungsnotwendigkeiten vorgetragen. Nach 2012 hat die CDU-Fraktion zwei Große Anfragen gestellt, eine zur Situation der Polizei insgesamt und eine zur Verbesserung der Aufstellung und Ausstattung für eine effektivere Kriminalitätsbekämpfung. Die Antwort der Landesregierung auf letztere ist heute Gegenstand der Beratungen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Antworten der Landesregierung offenbaren erhebliche Defizite in der Führung der Polizeibehörden. Sie erbringen den Nachweis, dass die Organisationseinheiten der Schutzpolizei durch das Innenministerium weder in der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz noch in der Direktion Verkehr auf die Kriminalitätsbekämpfung ausgerichtet sind. Eine erfolgreiche und wirksame Bekämpfung der Kriminalität erfordert jedoch, auch die Beamten der Schutzpolizei verstärkt für die Kriminalitätsbekämpfung auszubilden und zu motivieren.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass Sie, Herr Minister Jäger, der Innenminister unseres Landes, schon zu seinem Dienstantritt 2010 formuliert hatte, eine Aufgabenkritik bei der Polizei Nordrhein-Westfalen vornehmen zu wollen. Aber die Ergebnisse der Großen Anfrage 4 der CDU-Fraktion mit ihren entlarvenden Inhalten haben Sie nicht zum Anlass genommen, die Leistungen und Ergebnisse dieser wesentlichen Polizeiorganisation festzustellen.
Das Innenministerium weist in der außerordentlich späten Beantwortung der Großen Anfrage 19 darauf hin, dass die Verteilung der Kräfte auf die einzelnen Polizeibehörden nach der sogenannten Belastungsbezogenen Kräfteverteilung erfolgt. Die Kriminalpolizei unseres Landes hat immer wieder darauf hingewiesen, dass genau diese Berechnung ausschließlich auf quantitative Aspekte abstellt und eben nicht auf Vorgangsintensitäten und Vorgangsqualitäten. Das führt dazu, dass der Aufwand eines Ladendiebstahls in gleichem Maße gezählt wird wie die Bearbeitung eines Mordfalls.
Die sachliche Argumentation zur Nichtberücksichtigung von Qualitäten wurde immer wieder in den Wind geschlagen. Bis heute gibt es keine qualitative Differenzierung in der sogenannten Belastungsbezogenen Kräfteverteilung. Der einfache Verkehrsunfall mit Sachschaden wird genauso gerechnet wie der Verkehrsunfall mit Toten, der Ladendiebstahl oder der Mord.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der gebotenen Kürze möchte ich einen weiteren Aspekt ins Gedächtnis rufen und auf die Bemerkungen zum sogenannten Vorgangsbearbeitungssystem IGVP hinweisen. Diese zeigen, dass das Innenministerium scheinbar überhaupt kein Interesse daran hat, eine viele Millionen Euro verschlingende Polizei hinsichtlich der Wirksamkeit, der Leistungen und der Ergebnisse ihrer Arbeit in einem modernen Datenverarbeitungssystem abzubilden.
Die Tatsache, dass viele der Daten offensichtlich sehr mühsam durch Einzelauswertungen erhoben werden mussten und nicht durch automatisierte Recherchen gewonnen werden konnten, zeigt auch, dass das Interesse des Innenministeriums an relevanten Führungsdaten, die auch für die Aufgabenkritik bedeutsam wären und vor allem in der Langzeitbetrachtung Wirkung und Aussagekraft entfalten, sehr wenig ausgeprägt ist.
Ansprechen möchte ich auch die Anzeigenaufnahme durch den Bezirksdienst. Es gibt offensichtlich überhaupt keine landesweiten Vorgaben, wie die Anzeigen des Bezirksdienstes erfasst werden sollen. Dabei ist die Anzeigenaufnahme eine der wesentlichen Tätigkeiten insbesondere der Schutzpolizei. Beispielsweise konnten die Kreispolizeibehörden Hagen, Hochsauerlandkreis, Mettmann, Recklinghausen und Viersen überhaupt keine Zahlenwerte und Zuordnung von Anzeigeaufnahmedaten zu Organisationseinheiten zuliefern. Dies zeigt, dass es die Führungsverantwortlichen in diesen Behörden auch nicht für erforderlich halten, solche Tätigkeitsdaten zu ihrem Bezirksdienst zu erheben.
Die Zahl der aufgenommenen Strafanzeigen pro Jahr und Planstellen des Bezirksdienstes variiert von zum Beispiel acht in Bergheim über neun in Paderborn bis zu 96 in Euskirchen und 79 in Düsseldorf.
Es kann nicht geschlossen werden, woraus sich diese erheblichen Unterschiede erklären. Es gab scheinbar auch noch nie ein Interesse des Innenministeriums, die Arbeitsbelastung der Bezirksbeamten, die unter anderem aus Anzeigenaufnahmen besteht, zu prüfen. Offensichtlich gibt es bei diesen sehr unterschiedlichen Zahlen auch sehr unterschiedliche Regelungen in den Polizeibehörden, wann Bezirksbeamte Strafanzeigen aufzunehmen haben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, so könnte man ein Defizit nach dem anderen aufführen.
Ansprechen möchte ich noch die Aufnahme von Strafanzeigen an den Wachdienststandorten. Hier macht das Ministerium in der Antwort auf Frage 4 erneut deutlich, dass eine Berechnung der durchschnittlich aufgenommenen Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen auf Ebene einzelner Polizeiwachen und Wachstandorten nicht möglich ist. Auch dies zeigt erneut, dass das Ministerium an vergleichende Betrachtungen, zum Beispiel zur Leistungsfähigkeit gleich großer Dienststellen und/oder Polizeiwachen, überhaupt nicht interessiert ist.
Schon die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion zur Zahl der Polizeiwachen in den einzelnen Polizeibehörden und auch die Auflistung – siehe Anlage 5 – zeigen, wie unterschiedlich groß und zahlreich die Polizeiwachen in den einzelnen Polizeibehörden sind. Teilweise haben die Wachen nur bis zu 15 Mitarbeiter und sind dann natürlich nicht rund um die Uhr besetzt. Je mehr Wachen eine Polizeibehörde einrichtet, umso größer ist der Bedarf an Personal, an Liegenschaften und umso größer sind die Betriebskosten. Das Innenministerium scheint hier überhaupt keine Vorgaben machen zu wollen.
Ansprechen möchte ich aus aktuellem Anlass die Antwort der Landesregierung zum Thema „Aufhellung des sogenannten Dunkelfeldes“, also die Feststellung des illegalen Aufenthaltes einer Person. Die Auswertungen in der Anlage 25 zeigen sehr deutlich und aus meiner Sicht besorgniserregend, dass auch hier das Leistungsspektrum der Behörden sehr unterschiedlich ist, dass das Thema „illegaler Aufenthalt“ für manche Polizeibehörden überhaupt kein Thema ist. Es ist nicht erkennbar, dass von der Innenpolitik eine intensive Fahndung nach Illegalen betrieben werden soll. Dabei ist gerade im Rahmen der Flüchtlingskrise erkennbar, dass sich viele Tausend Personen illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, nach denen die Polizei in Nordrhein-Westfalen mangels professioneller Fahndungsdienststellen offensichtlich nicht fahndet. Das geht aus der Antwort auf unsere Große Anfrage 19 sehr besorgniserregend hervor.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Ergebnisse dieser Anfrage – ich habe die beiden Großen Anfragen, die wir seit 2012 auf den Weg gebracht haben,
erwähnt, die Große Anfrage 4 und die, die wir heute diskutieren – bestätigen – der Arbeitskreis der CDULandtagsfraktion hat sich ausführlich und intensiv mit dieser Antwort beschäftigt – unsere schlimmsten Befürchtungen. Die Landesregierung hat aus unserer Sicht selbst den Beweis für die schon seit Jahren erhobene Behauptung erbracht, dass weder die Organisationseinheiten der Direktion GE noch die der Direktion Verkehr auf die Kriminalitätsbekämpfung ausgerichtet sind.
Dass die Zahlenwerte allerdings auch bei den Straftaten im Straßenverkehr, die sicherlich in Bezug auf die Aufdeckung originär den schutzpolizeilichen Dienststellen zugerechnet werden können, so defizitär sind, das hätten wir nun wirklich nicht erwartet.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss sagen: Ein hohes Maß an Sicherheit ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und ganz ohne Frage ein wichtiger Standortfaktor. Nordrhein-Westfalen ist das schlechteste Flächenland in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bilanz von Rot-Grün in diesem Themenfeld ist grottenschlecht.
Bei uns arbeiten inzwischen mehr als 40.000 Beschäftigte bei privaten Sicherheitsdiensten, und zwar losgelöst von der Flüchtlingskrise. Somit sind inzwischen dort mehr Menschen beschäftigt als im operativen Geschäft der Polizeivollzugsbeamten. Wozu führt dies langfristig in unserem Bundesland? Deutlich mehr Menschen – eine Entwicklung aus dem vergangenen Jahr – als je zuvor haben 2016 in Nordrhein-Westfalen einen kleinen Waffenschein beantragt. Die Anzahl der Inhaber stieg im vergangenen Jahr auf insgesamt über 121.000 und nahm innerhalb eines Jahres um 50.000 zu.
Warum eigentlich? Diese Fragen stelle ich nicht nur der Landesregierung, sondern auch den regierungstragenden rot-grünen Fraktionen, die diese gesamte Entwicklung ganz ohne Frage mit zu verantworten haben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn die „FAZ“ am 9. Januar 2017, also vor wenigen Tagen, von Nordrhein-Westfalen als einem Land spricht – ich zitiere –, dessen rot-grüne Sicherheitspolitik und dessen rot-grüne Sicherheitsbehörden zu einem nationalen Risiko geworden sind, ist das an Deutlichkeit nicht zu überbieten.
Dieser rot-grünen Landesregierung mit dem aus unserer Sicht und aus Sicht vieler, nicht nur der CDUFraktion, populistisch agierenden Innenminister fehlt jeder Gesamtkonzeption, wie Nordrhein-Westfalen in
diesem so außerordentlich wichtigen Politikfeld besser werden kann. Ich bedaure das, wir freuen uns ja nicht über diese Gesamtentwicklung. Dies hat die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage besorgniserregend verdeutlicht. – Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich dem Kollegen Kruse gerade zugehört habe, hatte ich den Eindruck, er wollte einen Grundkurs in Polizeistatistik geben.