Protokoll der Sitzung vom 26.01.2017

Im Übrigen, Herr Kollege Sommer, natürlich beinhaltet dieses Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz auch einen Rechtsanspruch der Kolleginnen und Kollegen, weil Sie eben darauf hingewiesen haben, dass das oft sehr schwierig ist.

Dabei behält das Gesetz die Qualität der Weiterbildung deutlich im Auge. Nur anerkannte Veranstaltungen von anerkannten Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung können eben zu einer Freistellung führen. Auch müssen Bildungsveranstaltungen in diesem Sinne in der Regel täglich acht Unterrichtsstunden umfassen.

Die Anhörung von Sachverständigen im Landtag hat noch nicht die umfassende Informationsbasis für eine mögliche Gesetzesänderung erbracht. Wesentliche Qualitätskriterien, wie zum Beispiel die Fragen der didaktischen Qualität von Online-Angeboten, des Zugangs und der Überprüfung des Kompetenzerwerbs, müssen noch solide geklärt werden, vor allem aber auch die Frage, wie die Ortsgebundenheit ersetzt werden soll.

Derzeit hält es die Landesregierung noch nicht für angebracht, bei der Freistellung im Rahmen des Ge

setzes Online-Weiterbildungen den Präsenzveranstaltungen in jeder Hinsicht gleichzustellen. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz schließt keineswegs aus, dass solche Angebote in einem integrierten Lernen – das englische „Blended Learning“ – stattfinden, das virtuelle und nichtvirtuelle Lernsettings und Methoden miteinander kombiniert, also sowohl Präsenz- als auch Onlinephasen umfasst.

Nach Ansicht der Landesregierung wären weitergehende Konzepte jedoch zunächst in der Fachwelt und eben auch mit den Tarifpartnern sorgfältig zu prüfen. So bedürfen etwa völlig neue Veranstaltungsformen auch neuer Qualitätskriterien. Dabei sollte aus Sicht der Landesregierung natürlich ein Konsens angestrebt werden.

Abschließend möchte ich an dieser Stelle daran erinnern, dass das Gesetz im Jahr 2014 geändert und die Auszubildenden in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen wurden. Dieser Schritt, wir erinnern uns, wurde in einem konstruktiven Diskurs mit den beteiligten Sozialpartnern gemeinsam erarbeitet. Doch wir sollten uns auch bewusst sein, wenn wir uns zurückerinnern, dass sich sowohl Arbeitgeberverbände als auch Gewerkschaften damals zu Zugeständnissen durchgerungen haben.

Auch angesichts dessen bedarf eine weitere Ausweitung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes neben der fachlichen Prüfung und all den Kriterien, die ich gerade angesprochen habe, einer intensiven Abstimmung mit allen Beteiligten. Schnellschüsse – aber so habe ich Sie auch nicht verstanden, Herr Kollege Sommer – passen nicht in unsere sorgfältig erarbeitete Konsensstruktur. Ich bin mir sicher, wir werden das Thema wieder haben, und ich würde mich freuen, wenn wir Sie dann zur Beratung in den nordrhein-westfälischen Landtag als Zuschauer einladen dürfen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich an diesem Punkt die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 11.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/14039, den Antrag mit der Drucksachennummer 16/12837 abzulehnen. Wir führen jetzt die Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung durch. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piratenfraktion und der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Wer stimmt dagegen? – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Mit dem festge

stellten Abstimmungsergebnis ist der Antrag Drucksache 16/12837 der Piratenfraktion damit abgelehnt.

Ich rufe auf:

12 Sämtliche Umsetzungsdefizite der Wohnim

mobilienkreditrichtlinie müssen beseitigt werden!

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/14018 – Neudruck

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Krückel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten hat ein Gesetz, das gut gemeint war und den Verbraucherschutz verbessern sollte, derartig negative Auswirkungen in der Praxis zur Folge gehabt wie das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, insbesondere konkret bei der Vergabe von Immobilienkrediten.

Der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas, hat mit seiner überzogenen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie großen Schaden angerichtet. Die CDU-Fraktion hat das Problem bereits früh erkannt und entsprechende Anträge hier in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht. Dennoch haben die Fraktionen von SPD und Grünen in den Plenarsitzungen am 5. Oktober 2016 und 1. Dezember 2016 die entsprechenden Vorstöße allesamt abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, Sie haben bei den Problemen weggeschaut. Sie haben junge Familien und Senioren im Stich gelassen, die von der Vergabe von Immobilienkrediten plötzlich abgeschnitten wurden. Auch die Landesregierung hat das Problem vertagt. Sie hat einen Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern, der sämtliche Defizite beseitigt hätte, im Bundesrat auf die lange Bank geschoben. Die nordrheinwestfälische Landesregierung hat so eine schnelle Beseitigung der Umsetzungsdefizite blockiert.

Gut, dass Minister Heiko Maas nun endlich seine seit März 2016 geltenden Regelungen korrigieren möchte. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf am 21. Dezember 2016 beschlossen. Inhaltlich sollen mit dem Entwurf die bestehenden Regelungen präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht werden, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern. So wird klargestellt, dass eine

Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung einer Wohnimmobilie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden darf.

In dem Entwurf werden aber nicht alle Umsetzungsdefizite beseitigt. Insbesondere das Thema der Anschlussfinanzierung wird in dem Gesetzentwurf nicht aufgegriffen. Eigentümer von Immobilien könnten wegen der durch das Gesetz verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung ihre in der Vergangenheit zu anderen gesetzlichen Bedingungen finanzierten Häuser und Wohnungen bei der Anschlussfinanzierung verlieren.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das kann doch nicht richtig sein. Stellen wir uns das einmal im täglichen Leben vor: Eine Familie bedient zehn Jahre lang ihren Immobilienkredit und zahlt nach und nach das Familienheim ab. Nun möchte die Familie die Anschlussfinanzierung bei derselben Bank regeln und bekommt diese wegen der zweifelhaften Umsetzung der Richtlinie nicht. Das kann doch nicht richtig sein.

Diese Fehlkonstruktion wird durch den Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern behoben. Wir wollen daher, dass sich die Landesregierung gegenüber dem Bund und im Bundesrat dafür einsetzt, dass sämtliche Umsetzungsdefizite der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beseitigt werden. Der Gesetzesantrag der Länder BadenWürttemberg, Hessen und Bayern beseitigt diese Umsetzungsdefizite, nutzt die nationalen Gestaltungsmöglichkeiten und muss daher die Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren sein.

Nordrhein-Westfalen sollte hierbei unterstützen und nicht bremsen. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung unseres Antrags. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Krückel. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Wedel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Frühjahr 2016 ist eine neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft getreten. Dabei hat die Große Koalition im Bund eine EU-Richtlinie einmal mehr nicht nur eins zu eins in nationales Recht transformiert, sondern, wie leider häufig praktiziert, diese dabei auch noch verschärft.

Leidtragende sind insbesondere zwei Personenkreise: zum einen junge Familien, die erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwerben wollen, und zum anderen Senioren, die eine Sanierung oder Umbaumaßnahmen beispielsweise für Barrierefreiheit, verbesserten Einbruchsschutz oder eine energetische Aufwertung bei einem ansonsten schuldenfreien Objekt realisieren möchten.

Vor diesem Hintergrund haben wir bereits im letzten Oktober-Plenum einen Antrag eingebracht, der eine Bundesratsinitiative für eine Eins-zu-eins-Umsetzung vorsah. Überraschenderweise wurde dieser Antrag von der rot-grünen Mehrheit im Landtag abgelehnt. Stattdessen wurde ein deutlich abgeschwächter Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen beschlossen. Dieser zeigt wirklich harte Kante: Es solle doch besser erst einmal beobachtet werden, und die Landesregierung solle doch bitte fortlaufend über aktuelle Entwicklungen berichten.

Aktuelle Entwicklungen hat es in der Sache übrigens gegeben. Erstens haben die Länder Baden-Württemberg, Hessen und nach späterem Beitritt auch Bayern einen Gesetzesantrag zu diesem Vorgang in den Bundesrat eingebracht. Dies geschah wenige Tage nach unserer Initiative im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Die Forderung der Länder ist eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie.

Zweitens hat die Bundesregierung am 21. Dezember einen Gesetzentwurf mit Änderungen an der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Der Inhalt dieses Gesetzentwurfs macht zwar eine Verbesserung der Situation wahrscheinlich, ist jedoch weiterhin keine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie. Beispielsweise soll die Kreditwürdigkeitsprüfung in einer Verordnung geregelt werden. Diese liegt aber noch nicht vor.

(Beifall von der FDP)

Bevor ich weiter auf den Antrag von CDU und FDP zu dieser Sache eingehe, möchte ich fragen: An welcher Stelle ist eigentlich der Landtag durch die Landesregierung über diese aktuellen Entwicklungen informiert worden? Wenn die regierungstragenden Fraktionen im Landtag schon Schaufenster-Entschließungsanträge durchsetzen, die einen fortlaufenden Bericht von der Landesregierung explizit verlangen, erwarten wir auch diese Informationen von der Landesregierung.

(Beifall von der FDP und Bernd Krückel [CDU])

Im Haushalts- und Finanzausschuss wurden uns diese aktuellen Vorgänge nicht berichtet,

(Zurufe von der SPD: Ui!)

im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr ebenfalls nicht. Die Landesregierung kommt also ihrer Berichtspflicht nicht nach.

Es bleibt festzuhalten: Durch den Entschließungsantrag wurde der Landesregierung die Latte bereits ganz tief gelegt. Es ging lediglich darum, den Landtag zu informieren. Trotzdem schaffte es die Landesregierung, selbst diese niedrige Latte zu reißen.

(Beifall von Angela Freimuth [FDP])

Die rot-grüne Landesregierung kommt mittlerweile einfachsten, von den regierungstragenden Fraktionen beschlossenen Berichtsanforderungen nicht nach.

Dies reiht sich nahtlos in das Verhalten des Finanzministers im Haushalts- und Finanzausschuss ein. Dort kommen die erbetenen Vorlagen in der Regel nach Ablauf der vereinbarten Frist an. Fristgerechte Informationen sind beim Finanzminister eher die Ausnahme als die Regel.

(Angela Freimuth [FDP]: Das ist unver- schämt!)

Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich weiter auf den Antrag von CDU und FDP eingehen. Immobilien sind derzeit bei richtiger Standortwahl eine der letzten Möglichkeiten weitgehend risikoarmer Vermögensbildung für das Alter. Das wird immens wichtig in Zeiten zurückgehender Rentenerwartungen und in der Negativzinsphase.

Im Ergebnis sind die dem Verbraucherschutzgedanken zugrunde liegenden Grundsätze bei der Kreditvergabe durch diese Richtlinienumsetzung der Großen Koalition ins Gegenteil verkehrt worden. Das führt zu einer Mehrbelastung kinderreicher Familien und der älteren Generation.

Die Initiative der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern ist deshalb zu begrüßen. Eine Einszu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie ist besser als der von der Bundesregierung beschlossene und noch im Beratungsverfahren befindliche Gesetzentwurf.

(Beifall von der FDP)

Mit der Novelle des Gesetzes hat Bundesjustizminister Maas seine vorherige Fehleinschätzung letztlich bereits eingeräumt. Bei der Korrektur des Gesetzes sollte er nicht erneut von der Vorlage der EU abweichen, ansonsten werden wir uns noch in einem dritten Gesetzgebungsverfahren mit der Korrektur des novellierten Gesetzes auseinandersetzen müssen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und Bernd Krückel [CDU])

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Kämmerling.