Bernd Krückel

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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bischoff, ich kann Ihren Ausführungen und Ihrem Antrag nicht entnehmen, dass Sie konkreter unterwegs sind als wir. Das werden Sie zum Ende meiner Ausführungen noch erleben.
Wir schreiben in unserem Entschließungsantrag, dass es unumstritten ist, welche große Bedeutung das Ehrenamt in unserer Gesellschaft einnimmt – da kann ich meinen beiden Vorrednern Herrn Bischoff und Frau Paul nur zustimmen. Die Vielfalt des bürgerlichen Engagements in Nordrhein-Westfalen trägt entscheidend zur Attraktivität und Lebensqualität in unserem Land bei. Sie stärkt Bürgersinn, schafft Entfaltungsmöglichkeiten, fördert gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirkt identitätsstiftend.
Ohne das freiwillige Engagement so vieler Bürgerinnen und Bürger würde vieles in unserem Land nicht oder nur eingeschränkt funktionieren. Es ist somit nicht nur eine tragende Säule unserer Gesellschaft, sondern entlastet die organisatorischen und finanziellen Ressourcen des Staats erheblich.
Bei meinen Vorrednern habe ich festgestellt, dass die steuerlichen Überlegungen im Antrag von Rot
Grün in ihren Reden nur sehr unterschwellig zum Vorschein kamen und vielmehr ein Vorwurf in Richtung unseres Entschließungsantrags gerichtet
wurde. Die Würdigung des Ehrenamts und der Vereine nehme ich für die CDU-Fraktion ausdrücklich vor.
Ich möchte aber differenzierter auf die steuerliche Thematik eingehen, als Sie das getan haben, Herr Bischoff.
Der Antrag von Rot-Grün fordert zum einen für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine, die kein Zweckbetrieb sind, eine Erhöhung der Freigrenze für Einnahmen bei den Ertragssteuern von 35.000 € auf 40.000 €. Diese Forderung unterstützt die CDU ausdrücklich.
Zum andern fordert der rot-grüne Antrag lediglich die Prüfung, ob es weiteren Optimierungsbedarf gibt, um die Ehrenamtler in den gemeinnützigen Vereinen im steuerlichen Bereich von Aufgaben zu entlasten. Hieran erkennt man, dass Sie im Antrag das Thema „Steuern“ nicht wirklich ernst nehmen.
Wir gehen in unserem Entschließungsantrag weiter. Ich möchte in meinen Ausführungen ausdrücklich auf die Problematik von Lohnsteuer und Umsatzsteuer eingehen. Bedienen sich Sportvereine oder musizierende Vereine professioneller Unterstützung durch bezahlte Trainer oder Übungsleiter, kommt es zu abhängigen Beschäftigungsverhältnissen mit der
Folge, dass Lohnsteuer und Sozialabgaben entstehen.
Ohne die entsprechende Fachkenntnis sind viele Laien in den Vereinen überfordert. Während die Ertragssteuern bei den Freigrenzen der Einnahmen bei derzeit 35.000 € liegen, beträgt die Kleinunternehmergrenze im Rahmen der Umsatzsteuer nur 17.500 € und ist somit nur halb so hoch. Überschreiten die Vereine diese Einnahmen- oder, konkreter ausgedrückt, Umsatzgrenze, werden sie umsatzsteuerpflichtig.
Um die Lage dann noch zu verkomplizieren, gibt es bei der Vermögensverwaltung und im Zweckbetrieb der Vereine einen ermäßigten Steuersatz von 7 % und bei wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb den Regelsteuersatz von 19 %. Dies ist für umsatzsteuerliche Laien kaum zu verstehen und zu bewältigen.
Wenn eine Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer für gemeinnützige Vereine in gleicher Höhe wie bei den Ertragssteuern liegen würde, nämlich bei derzeit 35.000 € oder den geforderten 40.000 €, würden viele Vereine von der Umsatzsteuer verschont.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass sich die CDU-Fraktion differenziert und tiefgreifend mit dem Thema beschäftigt hat. Wir werden uns beim Antrag von Rot-Grün enthalten und hoffen – anders, als Sie es ausgeführt haben – auf Unterstützung unseres Initiativ- bzw. Entschließungsantrags.
Da ich beabsichtige, dem neuen Landtag wieder anzugehören, ist dies hoffentlich nicht meine letzte Rede. Ich freue mich auf Diskussionen in der neuen Plenarrunde in der neuen Legislaturperiode. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Stimmen Sie mir denn in der Einschätzung zu, dass
wir, wenn wir die Umsatzsteuer in die Betrachtung einbeziehen würden – Schlagwort „Kleinunternehmerregelung“ –, für die Vereine viel mehr tun und viel mehr für sie erreichen würden, als wenn wir nur die Freigrenze für die Ertragssteuer heraufsetzen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten hat ein Gesetz, das gut gemeint war und den Verbraucherschutz verbessern sollte, derartig negative Auswirkungen in der Praxis zur Folge gehabt wie das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, insbesondere konkret bei der Vergabe von Immobilienkrediten.
Der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas, hat mit seiner überzogenen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie großen Schaden angerichtet. Die CDU-Fraktion hat das Problem bereits früh erkannt und entsprechende Anträge hier in den Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebracht. Dennoch haben die Fraktionen von SPD und Grünen in den Plenarsitzungen am 5. Oktober 2016 und 1. Dezember 2016 die entsprechenden Vorstöße allesamt abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, Sie haben bei den Problemen weggeschaut. Sie haben junge Familien und Senioren im Stich gelassen, die von der Vergabe von Immobilienkrediten plötzlich abgeschnitten wurden. Auch die Landesregierung hat das Problem vertagt. Sie hat einen Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern, der sämtliche Defizite beseitigt hätte, im Bundesrat auf die lange Bank geschoben. Die nordrheinwestfälische Landesregierung hat so eine schnelle Beseitigung der Umsetzungsdefizite blockiert.
Gut, dass Minister Heiko Maas nun endlich seine seit März 2016 geltenden Regelungen korrigieren möchte. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf am 21. Dezember 2016 beschlossen. Inhaltlich sollen mit dem Entwurf die bestehenden Regelungen präzisiert und die Rechtssicherheit erhöht werden, um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern. So wird klargestellt, dass eine
Wertsteigerung durch Baumaßnahmen oder Renovierung einer Wohnimmobilie bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigt werden darf.
In dem Entwurf werden aber nicht alle Umsetzungsdefizite beseitigt. Insbesondere das Thema der Anschlussfinanzierung wird in dem Gesetzentwurf nicht aufgegriffen. Eigentümer von Immobilien könnten wegen der durch das Gesetz verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung ihre in der Vergangenheit zu anderen gesetzlichen Bedingungen finanzierten Häuser und Wohnungen bei der Anschlussfinanzierung verlieren.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, das kann doch nicht richtig sein. Stellen wir uns das einmal im täglichen Leben vor: Eine Familie bedient zehn Jahre lang ihren Immobilienkredit und zahlt nach und nach das Familienheim ab. Nun möchte die Familie die Anschlussfinanzierung bei derselben Bank regeln und bekommt diese wegen der zweifelhaften Umsetzung der Richtlinie nicht. Das kann doch nicht richtig sein.
Diese Fehlkonstruktion wird durch den Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern behoben. Wir wollen daher, dass sich die Landesregierung gegenüber dem Bund und im Bundesrat dafür einsetzt, dass sämtliche Umsetzungsdefizite der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beseitigt werden. Der Gesetzesantrag der Länder BadenWürttemberg, Hessen und Bayern beseitigt diese Umsetzungsdefizite, nutzt die nationalen Gestaltungsmöglichkeiten und muss daher die Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren sein.
Nordrhein-Westfalen sollte hierbei unterstützen und nicht bremsen. Ich bitte daher um Ihre Unterstützung unseres Antrags. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Der Antrag der Piraten greift zu Recht einen Sachverhalt auf, der einen unbedarften Betrachter an der Steuergerechtigkeit zweifeln lässt. Drastische Erhöhungen des Steuersatzes und zunehmende Inanspruchnahme von Gestaltungsmöglichkeiten sind die Ursache.
Der Erwerb eines Grundstücks ist kein Sachverhalt, der Ressourcen verbraucht. Die Steuer auf einen Erwerbsvorgang, die Grunderwerbsteuer, ist ausschließlich ein Instrument, Steuereinnahmen zu generieren.
Hiervon haben die Regierungsparteien in den letzten fünf Jahren reichlich Gebrauch gemacht. Die rot-grünen Koalitionsfraktionen haben im Jahr 2011 gemeinsam mit der Fraktion der Linkspartei den Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % auf 5 % erhöht. In einem weiteren Schritt wurde dieser Steuersatz durch die Fraktionen von SPD und Grünen zum Jahr 2015 hin noch einmal um 1,5 Prozentpunkte auf nun 6,5 % erhöht. Das ist insgesamt eine bemerkenswerte Erhöhung um rund 85 %.
Neben einer dramatisch höheren Belastung der Bürgerinnen und Bürger haben die Koalitionsfraktionen damit auch Steuergestaltungen provoziert, die unter
dem Namen „Share-Deals“ bekannt sind. Der Kollege von der SPD hat sehr zutreffend auf die Gestaltungsinstrumente hingewiesen. Statt eine Immobilie in vollem Umfang zu veräußern, werden Anteile an Kapital- oder Personengesellschaften, die Eigentümerin einer Immobilie sind, mit bis zu 94,9 % veräußert. Im Ergebnis fällt keine Grunderwerbsteuer an, da die maßgebliche 95-%-Grenze nicht erreicht wird. Diese Methode ist ein legaler Weg, die Grunderwerbsteuer zu umgehen.
Durch die beiden Anhebungen des Grunderwerbsteuersatzes auf nunmehr insgesamt 6,5 % hat die rot-grüne Koalition die Gestaltungsmöglichkeit
„Share-Deals“ zu einem deutlich häufiger genutzten Gestaltungsinstrument gemacht.
Dieses Instrument kann aber kaum vom vielzitierten kleinen Häuslebauer oder, besser gesagt, Häuslekäufer genutzt werden. Aufgrund der erforderlichen Gesellschaftsstruktur kommt diese Gestaltungsmöglichkeit eher großen oder institutionellen Erwerbern zugute. Der Normalbürger hat keinen Vorteil. Die rotgrüne Landesregierung hat die Steuermehrbelastung bei den Bürgern gewollt und die Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten der Immobilienriesen billigend in Kauf genommen.
Die CDU-Landtagsfraktion hat sich bereits im Dezember 2014 gegen die Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit den sogenannten ShareDeals ausgesprochen. Ganz aktuell hat sich die Finanzministerkonferenz – auch das haben die Kollegen schon ausgeführt – auf Initiative des hessischen CDU-Finanzministers Thomas Schäfer mit der Materie beschäftigt. Auf seine Initiative hin wurde durch die Finanzministerkonferenz am 8. September eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis Mitte November 2016 Lösungsvorschläge erarbeiten soll.
Lieber Herr Kollege Schulz, wenn im September eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, deren Ziel es ist, innerhalb von weniger als drei Monaten Lösungsvorschläge zu erarbeiten, ist der Vorwurf ungerechtfertigt, man würde auf die Bremse treten, um Dinge aus taktischen Gründen oder aus Wahlkampfgründen zu verschieben. Meines Wissens ist im November kein Wahlkampf, findet keine Wahl statt. Ich glaube, die Sache ist mit dem kurzen Zeitablauf sehr zutreffend.
Die durch eine konsequente Besteuerung entstehenden Mehreinnahmen sollen – und das ist die Meinung der CDU-Fraktion – in Nordrhein-Westfalen dazu genutzt werden, den Grunderwerbsteuersatz abzusenken, nicht bei 6,5 % zu belassen.
Wenn der Kollege Kämmerling sagt, wir brauchen eine gute Vorbereitung, dann möchte ich ihm an der Stelle ausdrücklich zustimmen. Der sachgerechte Umgang mit dem Thema braucht eine gute Vorbereitung, und ich glaube, dafür ist die Arbeitsgruppe in der Finanzministerkonferenz der richtige Ansatz.
Ich werbe um Zustimmung für unseren Initiativantrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, zu der die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie und die jüdischen Gemeinden gehören, arbeitet werteorientiert und spiegelt die Pluralität in unserer Gesellschaft wider. Sie sichert soziale Infrastrukturen, beteiligt die Betroffenen und leistet eine innovative soziale Arbeit, die bedarfsorientiert, fachlich qualifiziert und unverzichtbar ist.
Anfang Januar 2016 hat das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen mit den Länderfinanzministerien eine Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung bekannt gegeben. Die Änderung war notwendig aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Monat November 2013, der wesentliche Grundsätze zu der Frage entwickelt hat, unter welchen Voraussetzungen ein Zweckbetrieb im Sinne der Abgabenordnung Gewinne erzielen darf.
Dies hat in der Folge viele Wohlfahrtsverbände sehr verunsichert. Das sollten wir alle sehr ernst nehmen und nicht leichtfertig vom Tisch wischen. Uns kommt in Nordrhein-Westfalen als dem größten Bundesland dabei eine besondere Verantwortung zu.
Den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege geht es nicht darum, die Wohlfahrtspflege als Vorwand für Vermögensmehrungen zu benutzen. Vielmehr geht es ihnen darum, dass Einrichtungen auch zukünftig finanziell solide aufgestellt werden können – insbesondere, dass eine konjunkturelle Schwankung nicht gleich existenzgefährdend wird und dass der nachhaltige Fortbestand einer Einrichtung gesichert werden kann. Diese Zielsetzung sollte von uns allen uneingeschränkt unterstützt werden. Nur wirtschaftlich gesunde und solide Einrichtungen können dauerhaft gute und nachhaltige Arbeit leisten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Erlass stammt aus dem Bundesfinanzministerium. Er wurde im Vorfeld eingehend erörtert und mit allen Ländern abgestimmt. Hierbei wurde das übersehen bzw. nicht konkret genug formuliert, was wir nun korrigieren wollen: Die Regelung im Erlass zielt darauf ab, dass Einrichtungen der Wohlfahrtspflege auch in Zukunft Gewinne erzielen können, um eventuelle Risiken abzudecken. Dieser Punkt sollte jedoch nicht verklausuliert im Erlass untergehen, sondern vielmehr deutlich darin benannt werden.
Genau darum geht es uns mit dem vorliegenden Antrag: Der Erlass muss klargestellt werden. Sozialen Einrichtungen im Allgemeinen und insbesondere gemeinnützigen Einrichtungen dürfen keine Steine in den Weg gelegt werden; es darf keine Sphäre der Verunsicherung übrig bleiben, denn diese schwächt das große Engagement der Organisationen. Wir müssen die Tätigkeit der Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege, die in der Arbeit mit und für Menschen besteht, würdigen.
Die Landesregierung soll daher gegenüber dem Bund und den anderen Bundesländern für eine Klarstellung im Anwendungserlass zur Abgabenordnung eintreten. In der Änderung muss besonders herausgestellt werden, dass auch weiterhin Gewinne zulässig sind. Diese sind erforderlich, um beispielsweise notwendige Kapazitätsanpassungen vornehmen
bzw. finanzieren zu können. Gleiches gilt für Gewinne, die mögliche konjunkturelle Schwankungen
abdecken sollen und das Ziel haben, den nachhaltigen Fortbestand der Einrichtungen zu sichern. Insbesondere muss geprüft werden, ob es Lösungsmöglichkeiten gibt, wonach Gewinne der Einrichtungen andere Zweckbetriebe bzw. die übrigen ideellen Tätigkeiten finanzieren können.
Mit einem Signal aus Nordrhein-Westfalen können wir die Einrichtungen der Wohlfahrtspflege stärken und Sicherheit schaffen. Ich werbe daher in der Sache um Ihre Unterstützung für unseren Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Ich möchte den Inhalt des Antrags der Piraten auf den Punkt bringen: Mitglieder aller im Landtag vertretenen Fraktionen sollen im Verwaltungsrat der NRW.BANK und im Förderausschuss vertreten sein. Vermeintlich gibt es Kontrolldefizite.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten, wagen wir doch einen Blick über den Tellerrand hinaus. In Berlin glaubten die Landesparlamentarier, „Hauptstadtflughafen“ zu können – ein desaströses Projekt. In Hamburg meinten die Kollegen, „Elbphilharmonie“ zu können – ein Millionengrab. Und es ist noch nicht lange her, da meinten unsere Vorgänger hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen, „WestLB“ zu können. Ich erspare uns an dieser Stelle eine Bewertung.
Kommen wir zur NRW.BANK. Dass die Förderbank des Landes hervorragend aufgestellt ist, konnte man vor wenigen Wochen der Bilanzpressekonferenz 2015 mit einem Rekordjahresergebnis entnehmen.
Das liegt insbesondere daran, dass Fachleute die Geschäfte führen und die Politik nicht mehr die Rolle spielt, die sie bei der WestLB einmal gespielt hat.
Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die an Banken dieser Größenordnung gestellt werden, kommen aus der Politik und sollen verhindern, dass insbesondere systemrelevante Banken in Schieflage geraten.
Wenn die Politik auf der einen Seite hohe Anforderungen an die Qualifikationen der Mitglieder der internen Kontrollgremien stellt, dann kann nicht zugleich von der Politik gefordert werden, dass diese Gremien nach politischem Proporz besetzt werden. Glücklicherweise bestimmen nicht die Fraktionen …
Herr Zimkeit, melden Sie sich doch zu Wort. Dann ist das verständlich, was Sie äußern.
Herr Schulz, das Gleiche gilt für Sie. Drücken Sie die Taste, und stellen Sie die Frage. Dann gebe ich Ihnen gerne eine Antwort darauf.
Wenn die Politik auf der einen Seite hohe Anforderungen an die Qualifikation der Mitglieder der internen Kontrollgremien stellt, dann kann nicht zugleich aus der Politik gefordert werden, diese Gremien nach Proporz zu besetzen. Das möchte ich noch einmal deutlich machen.
Bitte schön.
Das mache ich gerne, Herr Kollege. Meine Fraktion hat mich vorgeschlagen. Der Finanzminister hat mich benannt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat geprüft, ob ich den Anforderungen entspreche.
Wenn ich Ihnen das schildern darf: Ich bin seit mehr als 27 Jahren im Aufsichtsrat einer Bank tätig und seit mehr als zwölf Jahren der Aufsichtsratsvorsitzende. Über diese zugegebenermaßen lange Zeit habe ich mir gewisse Erfahrungen erarbeitet, die mir jetzt in der Gremienarbeit in der NRW.BANK zugutekommen.
Noch einmal: Nicht ich, nicht meine Fraktion, nicht der Finanzminister hat entschieden, dass ich die Qualifikation besitze, sondern die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Insofern ist das,
glaube ich, ein ganz neutraler und sachlicher Vorgang.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch in der letzten Sitzung des Verwaltungsrats der NRW.BANK hat die Bankenaufsicht gefordert, dass bei Neubesetzungen der Gremien Personen mit umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen im Bankensektor zu wählen seien. Dies widerspricht einem politischen Proporz. Ich will niemandem persönlich die Qualifikation absprechen. Ich kann das schlicht und ergreifend auch nicht beurteilen. Es ist gut, dass eine neutrale Institution wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das macht.
Ich glaube, dass die Gremien der NRW.BANK und insbesondere der Verwaltungsrat gut und fachgerecht besetzt sind und dass es einer weiteren Kontrolle des Landtags nicht bedarf.
Wir haben den Parlamentarischen Beirat, der seiner Aufgabe gerecht wird. Und als Parlament können wir, wann immer das für erforderlich gehalten wird, insbesondere über den Haushalts- und Finanzausschuss unser Informationsbedürfnis in Sachen NRW.BANK befriedigen.
Die Tatsache, dass der Vorstand der NRW.BANK in der nächsten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am kommenden Donnerstag, dem 28. April 2016, wieder zu Gast ist und dem Parlament berichtet, belegt doch, dass wir als Abgeordnete unserer Aufsichtspflicht gerecht werden und der Vorstand der NRW.BANK die Informationspflicht uns gegenüber ernst nimmt und dieser gerne nachkommt.
Liebe Kollegen der Piraten, lassen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank ihr Geschäft machen. Lassen wir sie dies in einem schwierigen Umfeld weiterhin erfolgreich verrichten, und verzichten wir auf eine politische Einflussnahme. Die CDUFraktion wird den Antrag der Piraten ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Kollege. – Sie haben an mich die Frage gestellt, ob ich dafür eintreten würde, dass im Verwaltungsrat keine Politik mehr gemacht würde.
Das möchte ich ausdrücklich bejahen. Ein Verwaltungsrat, insbesondere der einer Bank, ist nicht da, um Politik zu machen, sondern ein Gremium, um die Geschäftsführung zu kontrollieren. Die Tatsache, dass da Vertreter unterschiedlicher Couleur und auch unterschiedlicher Ministerien vertreten sind und zum Beispiel am vergangenen Montag mit Einstimmigkeit einen neuen Vorstandsvorsitzenden bestellt haben, macht deutlich, dass da keine Politik gemacht wird, sondern wir uns sachgerecht um die Anliegen der Bank kümmern.
Es ist mir ein Anliegen, das deutlich zu machen. Ich frage Sie, ob Sie dem als Aufgabenstellung zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einfuhrumsatzsteuer ist sicherlich ein steuerliches Feinschmeckerthema. Da ich in unseren Reihen nur wenige Feinschmecker entdecke, die sich mit diesem Thema auskennen, werde ich mich …
Ich glaube, bei Ihnen sind auch nicht mehr vertreten.
Ich beschränke mich da, Herr Kollege, aber ausdrücklich auf die steuerliche Feinschmeckerei
und will den Bogen nicht weiter spannen. Da es ein steuerliches Feinschmeckerthema ist, will ich mich kurzfassen: Wir werden im Ausschuss die Dinge sachgerecht erörtern, sachgerecht diskutieren.
Die FDP hat eine Überweisung an den Ausschuss beantragt; dem stimmt meine Fraktion zu. Wir werden uns dort inhaltlich austauschen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörer! Ich möchte für die CDU-Fraktion deutlich machen, dass wir dem Thema des Beratungsgegenstandes der Piraten „Lobbyismus transparent machen“ grundsätzlich positiv gegenüberstehen.
Die Piraten beantragen, den Antrag federführend an den Hauptausschuss zu überweisen und den Innenausschuss zur Mitberatung vorzusehen. Wir begrüßen die Überweisung ausdrücklich, da dieser Antrag mit seinen umfangreichen Forderungen im Abschnitt II in diesem Plenum in einer Block-I-Debatte kaum sachgerecht behandelt werden kann.
Deshalb möchte ich heute nicht auf Ihre konkreten Forderungen eingehen. Das machen wir im Ausschuss ohne Zeitdruck. Ich möchte auf zwei Parallelen zum Antrag hinweisen:
Erste Parallele. Die Kollegen im Deutschen Bundestag haben am 19. März 2015, also ziemlich genau vor einem Jahr, den interfraktionellen Antrag „Transparenz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen“ beraten. Der Antrag hatte Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Gegenstand, die bereits ein seit dem Jahr 1972 bestehendes und bis heute fortgeführtes und immer wieder aktualisiertes Lobbyregister vorsieht.
In diesem Register werden zurzeit von rund 2.000 Verbänden die Namen, die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, der Interessenbereich, die Mitgliederzahlen und weitere Daten geführt. Die Eintragung in dieses Register ist die Voraussetzung dafür, bei Anhörungen im Deutschen Bundestag eingeladen zu werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion hat eine große Sympathie für eine analoge Regelung zu der im Deutschen Bundestag. Diese Regelungen sollten wir aber in aller Ruhe diskutieren.
Damit komme ich zur zweiten Parallele: Mit Datum vom 6. Oktober 2009 hat die SPD-Fraktion hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen die Einführung eines Transparenzgesetzes gefordert. Die Tatsache, dass wir heute, nach sechs Jahren Regierungszeit von Rot-Grün, keinen Bericht kennen, der den damaligen Ansprüchen der SPD genügt, macht deutlich, dass die derzeitige Landesregierung wenig Engagement in dieser Sache entwickelt hat.
Hieran hat ein Antrag der Piraten mit der Überschrift „NRW braucht ein Transparenzgesetz“, der am 9. November 2012 hier im Plenum beraten wurde, nichts geändert.
Wenn wir in den zurückliegenden sechs Jahren keine Lösung zur Handhabung insbesondere des Lobbyismus gefunden haben, habe ich Zweifel, dass uns das sachgerecht bis zum Ende dieses Jahres gelingen wird, wie die Piraten dies fordern.
Die CDU-Fraktion stimmt der Überweisung des Antrags zu und erwartet eine sachgerechte Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Mostofizadeh, wenn Sie den Kollegen von Klaeden ansprechen, frage ich Sie: Ist es für Sie ein Unterschied, ob zum Beispiel Arbeitnehmervertreter in Ministerien wechseln – wie das im Bundesarbeitsministerium bei vier Parlamentarischen Staatssekretären der Fall ist, die dort ihre Interessenarbeit als Ex-Gewerkschafter fortsetzen – oder ob Leute aus der Politik in die Wirtschaft wechseln?
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Witzel, Ihre Argumentation war wenig geeignet, steuersystematisch für den Erhalt der Abgeltungssteuer zu werben.
In Bezug auf den FDP-Antrag, insbesondere aber nach Vorlage des Entschließungsantrags von der SPD und den Grünen möchte ich die Historie der derzeitigen steuerlichen Regelungen in Erinnerung rufen:
Geistiger Vater des Teileinkünfteverfahrens war SPD-Bundesfinanzminister Hans Eichel. Die entsprechenden Regelungen hat er sicherlich nicht geschaffen, um den Reichen etwas Gutes zu tun.
Verantwortlich für die Abgeltungssteuer war SPDBundesfinanzminister Peer Steinbrück, der seinerzeit aufgrund des fehlenden Regelungswillen der Schweizer Regierung mit der Kavallerie in die Schweiz einmarschieren wollte und nach weiteren vollmundigen Ankündigungen und wenig Taten dann mit der Formel – ich zitiere –: „Besser 25 % von X als 42 % von nix“ für die Abgeltungssteuer warb und ihre Einführung umsetzte.
Für die damalige Situation war das eine pragmatische Einschätzung. Viele Steuerabkommen waren seinerzeit zwar in der Verhandlung, aber noch nicht abgeschlossen. Ein automatischer Informationsaustausch auf EU- oder OECD-Ebene lag in weiter Ferne.
Heute sieht die Situation deutlich anders aus. In den vergangenen Jahren wurden kontinuierlich Steuerabkommen geschlossen. Ab 2017 wird der automatische Informationsaustausch zwischen derzeit 56 Ländern stattfinden.
Diese veränderte Ausgangslage bildet die Grundlage dafür, über die Abgeltungssteuer neu nachzudenken. Bundesfinanzminister Schäuble hat die Debatte angestoßen, Zins- und Kapitalerträge in Zukunft wieder mit dem persönlichen Steuersatz zu besteuern.
Wir sind der Ansicht, dass es richtig ist, darüber nachzudenken. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden, ohne die eine Abschaffung der Abgeltungssteuer für uns nicht in Frage kommt. Ich nenne exemplarisch fünf Punkte.
Erstens: Der internationale Informationsaustausch greift erst vollständig ab 2017. Bis er auch praktisch funktioniert, wird es sicherlich noch weitere Zeit dauern. Das muss zunächst sichergestellt werden.
Zweitens: Die Abgeltungssteuer ist für die Finanzbehörde mit wenig bürokratischem Aufwand ver
bunden. Nach einem Systemwechsel wird die zukünftige Bearbeitung von den Steuererklärungen beigefügten Anlagen KAP durch das Finanzamt zu erheblicher Mehrarbeit führen. – Über Details können wir uns gerne an anderer Stelle unterhalten.
Drittens. Betroffen sind auch die Banken, die ihre Systeme seinerzeit umgestellt haben und heute dafür sorgen, dass die Abgeltungssteuer reibungslos abgeführt wird. Auch hier müssen der zusätzliche Aufwand, die Praktikabilität und die Zuverlässigkeit einer Neuregelung bedacht werden.
Viertens. Die sowohl von der FDP als auch von den Koalitionsfraktionen angeführte private Vorsorge durch Kapitalbildung ist ein wichtiger Punkt, der in die Diskussion mit einfließen muss.
Fünftens. Letztlich ist auch eine mögliche steuerliche Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger zu bedenken, wobei die zwingende Wiedereinführung des Werbungskostenabzugs gegenzurechnen ist.
Liebe Kollegin Andres, ich bin in vielen Punkten Ihrer Meinung, aber der Antrag der SPD ist unsachlich und populistisch.
Ich nenne hier insbesondere den Absatz II, in dem einerseits die Rückkehr zur herkömmlichen Besteuerung gefordert wird und andererseits steht, dass – ich zitiere – „durchschnittliches privates Sparen und Vorsorgen“ nicht höher belastet werden sollen. Definieren Sie einmal, was „durchschnittliches privates Sparen“ ist! Diese Forderung und diese Verknüpfung sind einfach unsinnig.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, beide Anträge sind für die CDU-Fraktion zu populistisch, wenig sachgerecht und können daher unsere Zustimmung nicht finden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Gewerbesteuer“ und hier die Hinzurechnungsvorschriften sind sicherlich ein steuerliches Feinschmeckerthema. Ich versuche daher, mich allgemeinverständlich auszudrücken.
Das Gewerbesteuergesetz sieht Hinzurechnungsvorschriften vor, die es ermöglichen, einen Unternehmensgewinn, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrechts zutreffend ermittelt wurde, für die Gewerbebesteuerung zu berichtigen. Ich erspare Ihnen andere Beispiele und möchte nur die Hinzurechnung von Mieten und Pachten aufgreifen, die den Grund unseres Antrags darstellen.
Haben zum Beispiel Miet- oder Pachtkosten für das Betriebsgebäude, welches in fremdem Eigentum ist, den Gewinn eines Betriebs gemildert – ich ergänze ausdrücklich: steuerlich zulässig gemildert –, sieht § 8 Nr. 1e Gewerbesteuergesetz die Hinzurechnung eines Viertels der steuerlich geltend gemachten Mieten oder Pachten vor, wenn die Pachten eine bestimmte Höhe übersteigen.
Der Gewinn nach Gewerbesteuergesetz ist somit höher als der Gewinn nach Einkommensteuerrecht. Dies ist auch in Ordnung und nicht zu beanstanden. Der Anwendungserlass aus dem Jahre 2012, gegen den sich unser Antrag richtet, regelt, dass in der Tourismusbranche die Zahlungen für die Anmietung von Hotelzimmern, Miet- oder Pachtaufwendungen im Sinne dieser Hinzurechnungsvorschrift des Gewerbesteuergesetzes sind. Das war, als das Gesetz erlassen wurde, so nicht beabsichtigt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Tourismusbranche mietet keine Gebäude an, wie dies zum Beispiel bei produzierenden Unternehmen der Fall ist. Die Tourismusunternehmen kaufen komplexe Dienstleistungen ein, deren Bestandteil auch die Hotelübernachtungen sind. Sie mieten aber keine – ich zitiere – „unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens an, die im Eigentum eines ande
ren stehen“, wie es das Gewerbesteuergesetz formuliert.
Diese Hinzurechnungen, die laut Erlass rückwirkend geltend gemacht werden sollen, wird die Branche bis zu 1,4 Milliarden € kosten. Dies führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen auf europäischer Ebene, da die anderen Länder hiervon nicht betroffen sind bzw. die Regelungen derartig nicht greifen. Ich werbe für unseren Antrag und hoffe, dass sich auch die Regierungskoalition dem anschließen kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. Dezember 2014 die bisherigen Regelungen zur Erbschaftsteuer bei Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine Neuregelung zu treffen. Dabei hat das Gericht in seinem Urteil klare Vorgaben gemacht.
Das BMF hat inzwischen Eckpunkte vorgestellt, die sich nun in der politischen Diskussion befinden. Wir alle konnten lesen, wie die Positionen des BMF und der Bundesländer, aber auch die wichtigen und berechtigten Interessen unserer mittelständischen Familienunternehmen aussehen.
Unsere Familienunternehmen gehören zum Kern des erfolgreichen Wirtschaftsmodells Deutschland. Wir sind in Deutschland gut durch die Krise der letzten Jahrzehnte gekommen, insbesondere in den letzten Jahren des vorangegangenen Jahrzehnts, weil unsere Unternehmer ihre Verantwortung nicht an der Börse abgegeben haben, sondern selbst wahrnehmen.
Wenn das Erben und Schenken für Unternehmer nun teurer wird als das Verkaufen, sind ausländischen Investoren Tür und Tor geöffnet. Wir dürfen ausländischen Investoren den Zugriff auf den Kern unserer Wirtschaft nicht leichter machen als den Unternehmensnachfolgern, die Unternehmensübergabe an die nächste Generation darzustellen.
Dass sich eine verfassungssichere Lösung nur durch eine detaillierte Beschäftigung mit der Materie finden wird, kann man anhand der folgenden Zahlen erkennen: Bislang waren Betriebe mit bis zu 20 Arbeitnehmern von der Lohnsummenregelung befreit. Nun hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass diese Regelung unverhältnismäßig sei, da eine große Zahl der Unternehmen in Deutschland weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt und somit das Verhältnis Regel/Ausnahme nicht eingehalten wird.
Das BMF schlägt vor, auf die Prüfung der Lohnsummenregelung bei Unternehmen mit einem Unternehmenswert von bis zu 1 Million € zu verzichten. Mit dieser Aufgriffsgrenze sollen Unternehmen sowie die Verwaltung von Bürokratie entlastet werden. Über die Grenze hinaus soll nun geprüft werden.
Ich möchte den Blick auf einen Punkt richten, der gerade uns als Landtagsabgeordnete beschäftigt: Welche Folgen hat eine neue Regelung für die Steuerpflichtigen, für die Steuerberater, für die Finanzämter und die Finanzgerichte in NordrheinWestfalen? Aus meiner beruflichen Praxis kann ich berichten, dass beispielsweise die geplante Neudefinition des betriebsnotwendigen Vermögens eine langjährige gerichtliche Klärung nach sich ziehen wird. Wie soll die Bedürfnisprüfung in der Praxis vorgenommen werden? Nach welchen Vorschriften wird letztlich die Bewertung vorgenommen? Gerade das Thema bewegt mich, und ich möchte Ihnen an einem Beispiel die Problematik vorstellen.
Die Berechnung der Erbschaftsteuer für nicht börsennotierte Unternehmen knüpft an den Unternehmenswert an.
Dieser rechnerische Unternehmenswert wird ermittelt, indem der durchschnittliche Gewinn der drei dem Erbfall oder der Übertragung vorangegangenen Jahre mit dem sogenannten Kapitalisierungsfaktor multipliziert wird. Hier liegt die Krux. Je geringer der Basiszins ist, umso höher wird der Kapitalisierungsfaktor. Bei einem Basiszins von 4,58 % im Jahr 2008 betrug der Kapitalisierungsfaktor 11,01. Heute, zu Beginn des Jahres 2015, beträgt der Basiszins 0,99 % und der Kapitalisierungsfaktor 18,21, Tendenz steigend.
Ein Unternehmen, welches in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Unternehmensgewinn von 500.000 € erzielt hat, hat unter Berücksichtigung des Kapitalisierungsfaktors im Jahr 2008 einen Wert für die Bemessung der Schenkung- und Erbschaftsteuer von rund 5.5 Millionen € gehabt.
Heute beträgt der Unternehmenswert bei diesem geänderten Kapitalisierungsfaktor 9,1 Millionen €. Im Jahr 2008 war Erbschaftsteuer von 19 % oder 1,046 Millionen € fällig. Heute sind aufgrund des progressiven Tarifs 23 % oder 2,1 Millionen € fällig – und das bei einer nicht veränderten unternehmerischen Situation des Unternehmens.
Dieses einfache Bewertungsmodell steht einer sachgerechten Wertermittlung diametral gegenüber. Meine Damen und Herren, wenn wir auf der einen Seite fordern, eine sachgerechte Besteuerung der Unternehmen vorzunehmen, aber auf der anderen Seite die Finanzverwaltung mit differenzierten Methoden nicht zu überfordern, dann wird das der Kern des Problems der Auseinandersetzung mit einem sachgerechten Erbschaftsteuerrecht sein.
Die CDU stimmt der Überweisung in den Ausschuss zu. Ich würde mich freuen, wenn wir hier einen sachgerechten Beitrag von Nordrhein-Westfalen leisten könnten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Hahnen, ich habe gedacht, nach der Bundestagswahl würden Sie mit Vorwürfen in Richtung Berlin ein wenig abrüsten. Das ist leider nicht der Fall.
Ich darf daran erinnern, dass es Finanzminister Peer Steinbrück war, der die Kavallerie in die Schweiz schicken wollte, tatsächlich aber keine Abkommen oder Vereinbarungen auf den Weg gebracht hat. Es war sicherlich der Bundestagswahl geschuldet, dass die Dinge, die Finanzminister Schäuble viel weiter reichend als Herr Steinbrück auf den Weg gebracht hat, den Bundesrat so nicht passieren konnten. Vielleicht finden wir nach Ihrem Parteikonvent morgen und dann in einer sachlichen Auseinandersetzung in Berlin eine gemeinsame Linie in der Steuerpolitik.
Ich stimme Ihnen zu, dass der internationale Steuerwettbewerb und die aggressive Steuerplanung ein wichtiges Thema von europäischer Bedeutung sind. Daher hat sich die Finanzministerkonferenz unter anderem im Mai dieses Jahres mit dem Thema beschäftigt. Grundsätzlich ist ein gesunder Steuerwettbewerb zu begrüßen und im Rahmen eines EUBinnenmarktes unumgänglich.
Auch ist es selbstverständlich, dass Unternehmen ihren Sitz frei wählen können. Jedes Unternehmen hat dabei die Möglichkeit, den Standort zu wählen, welcher die günstigsten Rahmenbedingungen bietet. Scharf davon zu trennen sind aber unlautere Steuervergünstigungen, welche teilweise sogar gegen internationale Übereinkünfte verstoßen. Hier ist ein gemeinsames Vorgehen der EU und ihrer Mitgliedstaaten erforderlich. Dieses Ziel wurde auf der Finanzministerkonferenz bereits formuliert.
In der EU wird seit Längerem über eine Reform der Unternehmensbesteuerung diskutiert. Die Schweiz hat im Rahmen dieser Diskussion eine Projektgruppe eingesetzt, die nach international akzeptierten Standards Sonderregelungen suchen soll, um die Standortattraktivität der Schweiz aufrechtzuerhalten. Die Schweiz verweist in dem Zusammenhang beispielsweise auf das Instrument der sogenannten Lizenzboxen, die meines Erachtens durchaus sehr kritisch zu sehen sind. Auch die Praxis einzelner Beneluxländer mit effektiven Steuersätzen von 5 bis 6 % oder von Großbritannien mit einem Steuersatz von 10 % ist hier nicht zu akzeptieren.
Die Piratenfraktion setzt sich in ihrem Antrag für die Abschaffung aggressiver Steuergestaltungsinstru
mente ein, wohlgemerkt in anderen Staaten. Hierzu gehört auch die Abschaffung der Lizenzboxen. Es freut mich, dass die Piraten noch die Kurve bekommen haben und statt der direkten Abstimmung eine Überweisung an den Ausschuss beantragt haben. Dort können wir uns der Diskussion sachgerechter widmen.
Ich freue mich auf die Diskussion und sage für die CDU-Fraktion ein konstruktives Mitdiskutieren zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Die Landtagspräsidentin hat den Bericht zur Anpassung der Abgeordnetenbezüge vorgelegt. In diesem Zusammenhang haben alle im Landtag vertretenen Fraktionen beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vorzulegen. Mit dem Gesetzentwurf verfolgen wir zwei Ziele.
Einerseits geht es um die wiederholte Aussetzung der Anpassung der Abgeordnetenbezüge für die Jahre 2013 und 2014. Zum anderen schaffen wir die Voraussetzungen für die Aufnahme der Kolleginnen und Kollegen aus dem Brandenburger Landesparlament in das Versorgungswerk unseres Hauses.
Ich will kurz einige Bemerkungen zur vorgesehen Aussetzung der Vergütungsanpassung machen: Wir
haben in den letzten Wochen und auch heute bereits mehrfach über die Entscheidung der Landesregierung diskutiert, die Tarifergebnisse nicht eins zu eins auf die Beamten in unserem Land zu übertragen. Auf den desaströsen Verlauf der Anhörung für die Landesregierung muss ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
Sie wissen, dass die CDU-Fraktion diese Entscheidung für falsch hält. Aber wenn der Landtag mit einer rot-grünen Mehrheit eine Nullrunde für einen Teil der Beamten in unserem Land beschließt, können wir nicht parallel den Beschluss fassen, die Abgeordnetenbezüge anzuheben. Das wäre weder angemessen noch darstellbar. Deshalb wollen wir heute den Beschluss fassen, die Bezüge für die Jahre 2013 und 2014 nicht anzupassen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nachdem wir nun acht Jahre lang Erfahrungen mit unserem Versorgungswerk sammeln konnten, freut es mich, dass mit dem Landtag von Brandenburg ein weiteres Parlament unserem Beispiel folgt. Es war richtig, die beamtenähnlichen Strukturen der Pension als Altersversorgung zu verlassen und ein eigenverantwortliches, selbstverwaltetes System ins Leben zu rufen.
Der Vorstand des Versorgungswerkes nimmt diese Aufgabe intensiv und verantwortungsbewusst wahr. Wir freuen uns darauf, bald auch zusammen mit den Brandenburger Kollegen die Verwaltung der Beiträge vornehmen zu können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Tenor des Antrages der Piraten ist, die Motivation der Mitarbeiter der Finanzverwaltung zu stärken und die Steuererhebung zu sichern. – Was aber in den letzten Monaten durch die Landesregierung und den Finanzminister als Signale in die Verwaltung gegeben wurde, ist sehr bedenklich.
Ich bin seit nahezu 30 Jahren, beginnend mit meiner Ausbildung, in der Steuerberatung tätig. Ich ha
be in dieser Zeit keine Situation erlebt, in der die Stimmung in der Finanzverwaltung so niedergeschlagen war, wie sie zurzeit ist. Die Gründe hierfür liegen in den Entscheidungen der Landesregierung und in der fehlenden Wertschätzung der Mitarbeiter der Finanzverwaltung durch die Landesregierung.
Der Finanzverwaltung wurde mit der Verordnung der Zusammenlegung der Oberfinanzdirektionen durch den Finanzminister ohne Beachtung der Mitbestimmungsregeln ein erster Nackenschlag versetzt. Das war und ist demotivierend für die Finanzverwaltung. Für die Steuererhebung wird sich die Entscheidung als gravierende Fehleinschätzung erweisen.
Wer die Finanzverwaltung und insbesondere die OFDen als Mittelbehörde kennt, weiß um die Bedeutung der Behörde für die Finanzämter und die Beraterschaft und damit für die Sicherung der Steuereinnahmen.
Durch die Zerschlagung der Strukturen und die Zusammenlegung der beiden OFDen wird mehr kaputt gemacht, als dass Einsparungen positive Wirkungen zeigen werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt wohl kaum eine Behörde, die so nah an der Wirtschaft dran ist wie die Finanzverwaltung. Hochqualifizierte junge Menschen, die sich für eine gehobene Beamtenlaufbahn entschieden haben und in die Finanzverwaltung eingetreten sind, erleben zurzeit nach der Ausbildung in Nordkirchen massive Abwerbebemühungen durch Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Welche Perspektiven gibt die Landesregierung diesen jungen Menschen? Den jungen Beamten, aber auch den hochmotivierten langjährigen Mitarbeitern wird durch die Besoldungspolitik der Landesregierung ein verheerendes Signal gegeben. Trotz Leistungen und motivierter Arbeit werden Beförderungen nur noch in unzureichendem Maß möglich, und wenn die Besoldungsstufe A 13 erreicht wurde, schiebt die Landesregierung diese Leistungsträger in die Schublade „Besserverdienende“ und streicht die Teilhabe an der Lohnentwicklung.
Ich empfinde es als billig und peinlich, einen Teil der Beamtenschaft die Unfähigkeit in der Haushalts- und Finanzpolitik bezahlen zu lassen. Wenn Lohnerhöhungen in Zeiten historisch höchster Steuereinnahmen nicht möglich sind, muss sich der öffentliche Dienst Sorgen um Zeiten mäßiger Steuereinnahmen machen. – So viel zum zukunftsträchtigen Signal an die jungen Menschen, die in den Dienst der Finanzverwaltungen eintreten sollen.
Ich sagte es bereits zu Beginn meiner Ausführungen: Der Tenor des Antrags der Piraten ist, die Motivation der Mitarbeiter der Finanzverwaltung zu
stärken und die Steuererhebung zu sichern. – Die CDU-Fraktion stimmt der Überweisung des Antrags an den Haushalts- und Finanzausschuss zu. Dort können wir im Detail diskutieren, und wir werden sicherlich vom Finanzminister hören, dass unsere Wahrnehmung der Finanzverwaltung anders ist als der Zustand in der Behörde. Warten wir es ab! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Erfolg Deutschlands beruht auf dem Fleiß und der Tatkraft seiner Bürgerinnen und Bürger. Um ihn für die Zukunft zu bewahren, müssen wir auch im Steuersystem die richtigen Anreize setzen.
Trotz guter Tarifabschlüsse in den vergangenen Jahren, die auch zum Inflationsausgleich beitragen sollten, werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Wirkung der kalten Progression nicht nennenswert mehr Geld in der Tasche haben; denn die kalte Progression wirkt als intransparente Besteuerung. Das Mehr an Einkommen wird höher besteuert, und zwar insbesondere in den unteren Einkommenssegmenten.
Nehmen wir als Beispiel einen Handwerker mit 2.000 € brutto im Monat. Dieser Handwerker zahlt monatlich 255 € Steuern. Nun bekommt dieser Handwerker eine Lohnerhöhung – nehmen wir an, 3 %. Das sind 60 € im Monat. Von diesen 60 € im Monat gehen erst einmal 16 € an den Staat. Das sind die Steuern auf die Lohnerhöhung. Der Lohn steigt um 3 %. Die Steuern steigen um 6 %. Auf die Sozialabgaben, die bekanntlich linear steigen, will ich an dieser Stelle nicht eingehen.
Wenn dann noch die Inflationsrate entsprechend ist – im Jahr 2012 lag sie bei 2 % –, sind von der Lohnerhöhung weitere 40 € weg. Dem Handwerker in meinem Beispiel bleiben von 60 € Lohnerhöhung real noch 4 €. Und das soll gerecht sein? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Leistung muss sich lohnen und darf nicht durch eine leistungsfeindliche Steuerpolitik bestraft werden.
Und die kalte Progression ist leistungsfeindlich. Sie ist weder ökonomisch vernünftig noch sozial gerecht.
SPD und Grüne sind unter dem Deckmantel der sozialen Gerechtigkeit unterwegs. Realität sind aber massive Steuererhöhungen für viele Bevölkerungsschichten und Verschärfung der Progression für die breite Mittelschicht der Facharbeiter und Handwerker.
Nun könnte man meinen, dass SPD und Grünen zumindest die kleinen und mittleren Einkommen am Herzen liegen. Aber auch hier Blockadehaltung! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur konsequenten Abschaffung der kalten Progression wurde auf Betreiben der nordrhein-westfälischen Landesregierung abgelehnt.
Herr Finanzminister, ich hoffe, dass Sie endlich zu einer seriösen Finanzpolitik zurückkehren. Es reicht nicht aus, in Talkshows als Robin Hood unterwegs zu sein.
Sie müssen gestalterisch Ihre Hausaufgaben machen. Das gilt im Einkommensteuerrecht und auch bei der drohenden Vermögensteuer. Ihre Schätzungen, dass weniger als 150.000 Personen von der Vermögensteuer betroffen seien und trotzdem ein Aufkommen von 11,5 Milliarden € erzielt werde, glaubt nicht einmal Ihr Kollege Nußbaum, SPDFinanzsenator in Berlin. Mir liegt ein Brief von Herrn Nußbaum an seine SPD-Finanzministerkollegen vor – also auch an Sie, Herr Finanzminister –, in dem er die Vermögensteuerschätzungen auf der Basis der im „manager magazin“ veröffentlichten Liste der 300 reichsten Deutschen für unzureichend hält und die Aufkommensschätzung bezweifelt. Insgesamt seien keine ausreichenden statistischen Daten vorhanden, so Senator Nußbaum. Dies zeigt, wie unseriös und undurchdacht Sie handeln.
Steuererhöhungen sind weder geeignet, die viel zitierte Schere zwischen Arm und Reich zu schließen, noch eignen sie sich, die nachhaltige Konsolidierung der Haushalte herbeizuführen. Einzig und allein wird den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land Kaufkraft entzogen, und zwar insbesondere im Segment der Bezieher mittlerer Einkommen. Das ist zutiefst unsozial und leistungsfeindlich.
Sehr geehrte Frau Kollegin Andres, Sie sind ja vom Fach. Sie kennen auch die Progressionskurve im Einkommensteuerrecht. Die Progression schlägt nach der Eingangsbesteuerung insbesondere bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 24.000 € besonders hart zu. Das ist jedem selbst Unkundigen ersichtlich, der einen Blick auf die Progressionskurve wirft. Insofern sind wir von der CDU-Fraktion der Meinung, dass wir die Entlastung der Bezieher unterer Einkommen herstellen können.
Wenn dies der Bund so ausgestalten kann, dass die Länder davon nicht betroffen sind, dann haben wir eine große Sympathie für den Antrag der FDP und werden diesen unterstützen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Finanzminister, wir haben häufiger gerügt, dass Sie es mit Zahlen nicht so ernst nehmen. Gerade haben Sie wieder einmal einen Beleg dafür geliefert: Der Grundfreibetrag ist von 8.004 € auf 8.130 € erhöht worden. Das sind 126 €, aber nicht 300 €, von denen Sie gesprochen haben. Haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre anderen Zahlen auch anzweifeln müssen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD und die Linke fordern die Wiedereinführung der Vermögensteuer schon seit Langem. Nun sind auch die Grünen auf diesen Zug aufgesprungen. Dabei gab es gute Gründe, die Vermögensteuer seinerzeit einschlafen zu lassen.
Was war der Hauptgrund, die Vermögensteuer im Jahr 1997 auszusetzen? – Der Hauptgrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Bewertung des Vermögens als nicht verfassungskonform beurteilt wurde.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Realität und die gesellschaftliche Wirklichkeit sind seit 1997 nicht einfacher geworfen. Die Gründe, die 1997 dazu geführt haben, die Vermögensteuer auszusetzen, gelten heute noch viel mehr. Wie sollen Immobilien und Betriebe verfassungssicher bewertet werden? Bei der Erbschaftsteuer erleben wir täglich, wie schwierig das ist. Wie soll dem Verfassungsgrundsatz entsprochen werden, nicht die Substanz zu vernichten? Wie sollen die Mitarbeiter in den Finanzämtern mit dieser erneuten Mehrbelastung vor einem rechtlich zweifelhaften Hintergrund umgehen?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt insbesondere in der SPD viele Bestrebungen, neue Steuern einzuführen, beispielsweise eine Bettensteuer oder eine Solariensteuer.
In der Sommerpause haben wir aus Köln von einer Warteschlangensteuer gehört. Für mich sind es kranke Köpfe, die sich so etwas ausdenken.
Der Grund, warum Rote, Grüne und Linke immer wieder neue Steuern erfinden, ist heute offensichtlicher denn je. Wer in Zeiten historisch höchster Steuereinnahmen mit den Einnahmen nicht auskommt und sich dramatisch weiterverschuldet, be
weist die grundsätzliche Unfähigkeit, mit der Realität klarzukommen.
SPD und Grüne treiben unser Land immer tiefer in die Verschuldung. Schauen wir auf die mittelfristige Finanzplanung, müssen wir erkennen, dass das Land NRW 36 Jahre brauchen würde, um der Schuldenbremse zu entsprechen, wenn wir die Zahlen aus den Haushalten 2012 und 2013 fortschreiben würden.
Und nun kommt der Hammer. Der Finanzminister will ausweislich einer dpa-Meldung an das Geld heran, das in den Unternehmen versteckt ist.
Hier wird die Plünderermentalität deutlich. Das ist nicht die Sichtweise der CDU-Fraktion. Neue Steuern und Steuererhöhungen sind mit uns nicht zu machen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Überweisung des Antrags in den Ausschuss stimmen wir zu. Wir freuen uns auf die Diskussionen im Fachausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.