Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ist irgendjemand mit den Beschlüssen des Petitionsausschusses nicht einverstanden? – Das ist auch nicht der Fall. Dann stelle ich gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass die Beschlüsse des Petitionsausschusses vom Landtag Nordrhein-Westfalen einstimmig bestätigt sind.