Protokoll der Sitzung vom 16.03.2017

(Zuruf von Dr. Stefan Berger [CDU])

Sie können die politische Auseinandersetzung suchen, aber tun Sie bitte nicht so, als hätten wir eine schlechte Hochschullandschaft. Unsere Hochschulen sind hervorragend.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das können Sie hier im Parlament auch nicht wegdiskutieren. Deswegen danke ich noch einmal den Abgeordneten der Fraktionen der SPD, der Grünen und der Piraten für diesen wichtigen Antrag, der ein gutes Signal an unsere Hochschulen ist, die sich in diesen Themenfeldern sehr engagieren. Es ist ein gutes Signal, dass wir sowohl die Hochschulrektorenkonferenz als auch die Landesrektorenkonferenz in ihren Besorgnissen ernstnehmen und in ihren Stellungnahmen unterstützen. Ich hoffe, dass der Antrag eine Mehrheit bekommt. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Danke, Frau Ministerin. – Für die Piratenfraktion hat sich noch einmal Herr Kollege Dr. Paul zu Wort gemeldet.

Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich

muss hier noch einmal das Wort ergreifen, weil es offensichtlich eine völlige Verkennung der Tatsachen gegeben hat.

Ich selber habe um die 90er-Jahre herum in EUgeförderten Forschungsprojekten im IT-Bereich gearbeitet. Dabei schließt man auch Freundschaften. Mir persönlich, Frau Freimuth, reicht es zur Genugtuung, dass meine Freunde Charles Taylor, Alistair Sutherland und Bob Henery vom Turing Institute in Glasgow mir für diesen Antrag persönlich Danke sagen werden.

Wenn man den Brexit als schlechtes Momentum für die Wissenschaft erwähnt, zusammen mit anderen Dingen, die so auf der Welt passieren, dann ist das zunächst einmal eine Aufzählung von unterschiedlichen Dingen und keine Gleichmacherei.

(Beifall von den PIRATEN, der SPD und den GRÜNEN)

Was für eine Logik ist das denn überhaupt? – Das ist unglaublich! – Danke.

Danke, Herr Kollege Paul. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten haben direkte Abstimmung beantragt. So verfahren wir dann auch, und zwar stimmen wir ab über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/14393. Wer ist für diesen Antrag? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Piratenfraktion sowie der fraktionslose Kollege Stüttgen. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und FDP. Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/14393 angenommen.

Ich rufe auf:

10 Schlussbericht des Parlamentarischen Unter

suchungsausschusses II (WestLB)

Drucksache 16/14300

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/14516

Ich erteile zuerst dem Vorsitzenden des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Herrn Kollegen Haardt das Wort zu seiner mündlichen Berichterstattung. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich habe heute das Vergnügen, Ihnen den Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II vorzulesen,

(Heiterkeit)

nein, vorzustellen natürlich.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Nicht 20 Stunden, son- dern 20 Minuten!)

Das war sehr geschickt, um die Aufmerksamkeit zu fördern.

Lassen Sie mich kurz zunächst auf die Historie eingehen. Am 24. April 2013 hat der Landtag auf Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersu

chungsausschusses zum Themenkomplex WestLB beschlossen. Am 1. Oktober 2013 hat der Landtag die Erweiterung des Untersuchungsauftrages des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschlossen.

Heute, nach insgesamt 45 Sitzungen, der Vernehmung von 71 Zeugen und der Sichtung etlicher Tausend Seiten an Unterlagen liegt Ihnen nun der Schlussbericht vor.

Trotz intensiver Bemühungen wird der Schlussbericht zwar von der ganz überwältigenden Mehrheit der Mitglieder des Untersuchungsausschusses getragen, aber nicht von allen. Gerade in diesem Zusammenhang haben sich auch Fragen ergeben, die allgemein die Arbeit von Untersuchungsausschüssen berühren, etwa die, wie umfangreich Sondervoten im Vergleich zum Bericht selbst sein dürfen, oder, anders gesagt, wie umfangreich eine Darstellung sein darf, die nach § 24 Abs. 3 PUAG NRW in gedrängter Form zulässig ist. Das ist sicher ein Punkt, über den man sich zukünftig vielleicht noch einmal Gedanken machen muss.

Kommen wir nun zum Bericht selbst. Leider konnten wir nicht alle Themenkomplexe einzeln behandeln, mit denen uns das Parlament beauftragt hat.

Der Untersuchungsausschuss konnte die Themenkomplexe „Lion Heart“, Fehlspekulationen mit Vorzugsaktien von VW, BMW und der Metro sowie Beteiligung an der Metro, Phoenix-Portfolio, Vermittlung von Zinsswaps und anderen Swapgeschäften an Städte und Gemeinden mit betrügerischer Absicht, mutmaßliche Teilnahme an Zinsabsprachen mit Bezug auf den Zinssatz „Libor“, „Euribor“ und anderen Richtzinszusammensetzungen sowie verschwundene Konten bzw. Kundendepots nicht behandeln.

Einige konnten wegen anhängiger rechtlicher Verfahren, andere aus Zeitgründen nicht behandelt werden.

Verwertbare Unterlagen lagen teilweise nicht oder in nicht nutzbarer Form vor. Soweit Akten besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen, andere Beweismittel aber nicht vorhanden sind, konnten die Akten für einen Bericht auch nicht ausgewertet werden. Einige Unterlagen standen zeitlich erst so spät zur Verfügung, dass eine geordnete Bearbeitung nicht mehr möglich gewesen wäre.

Deshalb werden diese Themenkomplexe nicht in jeweils einzelnen Teilbereichen behandelt. Soweit jedoch einzelne Themen in anderen Teilbereichen von Bedeutung sind, wird dort auf sie eingegangen.

Insbesondere zum Themenbereich „Phoenix“ war der Untersuchungsausschuss über Monate hinweg bemüht, einen Beweisbeschluss zu fassen. Dies war aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten zunächst nicht möglich. Die Einzelheiten können Sie dem Bericht entnehmen. Als die Hindernisse dann schließlich entfallen waren, reichte nach Überzeugung der großen Mehrheit im Ausschuss die verbleibende Zeit zur Übergabe und Bearbeitung dieser umfangreichen Beweisunterlagen nicht mehr aus.

Nach diesem etwas allgemeineren Vorspann möchte ich kurz auf einzelne Themenkomplexe eingehen.

Wir haben die Entwicklung der WestLB von einer Förder- und Sparkassenzentralbank zu einer internationalen Groß- und Beteiligungsbank ab Beginn der 1980er-Jahre untersucht. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch einmal anmerken: Für die Arbeit war natürlich auch nicht ganz ohne Bedeutung, dass die zu untersuchenden Zeiträume zum Teil ganz erheblich in der Vergangenheit liegen.

Bei der Entwicklung der WestLB von einer Förder- und Sparkassenzentralbank zu einer Groß- und Beteiligungsbank kann man sich natürlich die Frage stellen, ob der Ausbau der Beteiligungen der Westdeutschen Landesbank zu den Aufgaben einer Landesbank oder zu den Aufgaben eines Landes gehört. Das kann in Abhängigkeit von der jeweiligen konkreten Beteiligung unterschiedlich beantwortet werden und bleibt letztendlich einer politischen Bewertung vorbehalten, die wir als Ausschuss nicht vorgenommen haben. Die jeweiligen Beteiligungen waren – das haben wir festgestellt – rechtlich zulässig. Von daher kann man nicht sagen, dass eine Beteiligung in irgendeiner Form illegal gewesen wäre.

Eine unmittelbare Einflussnahme der nordrheinwestfälischen Landespolitik, bezogen auf eine konkrete Beteiligung, ließ sich weder durch die Landesregierung noch durch einzelne Mitglieder der Landesregierung oder Mitglieder des Landtages feststellen. Die Landespolitik war in den jeweiligen Auf

sichtsgremien vertreten und damit auch in die Entscheidungen über Beteiligungen eingebunden. Insoweit hat sie sicherlich auch Einfluss auf die Entscheidungen genommen.

Eine politische Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstandsvorsitzes mit Herrn Neuber konnte wegen des weit zurückliegenden Zeitraumes – das war 1981 – weder festgestellt noch ausgeschlossen werden. Bei den späteren Neubesetzungen gaben nach den Feststellungen der Beweisaufnahme bankfachliche Gesichtspunkte den Ausschlag für die jeweilige Personalauswahl.

Zu Zeiten des Vorstandsvorsitzenden Neuber war dieser für die Beteiligungen zuständig, wobei es eine Doppelzuständigkeit gab, da der Zeuge Dr. Ringel ebenfalls für diesen Bereich zuständig war. Herr Neuber konnte allerdings jede Beteiligungsangelegenheit an sich ziehen. Allerdings war die Frage des Erwerbs oder der Veräußerung einer Beteiligung vom Vorstand zu entscheiden. Für diese Entscheidung galt dann das Einstimmigkeitsprinzip.

Für die konkreten Beteiligungen der WestLB gab es teilweise strukturpolitische Überlegungen. Im Vordergrund stand aber die Strategie, eine Beteiligung zu erwerben und diese nach einem längeren Zeitraum möglichst mit Gewinn wieder zu verkaufen. In der Haltezeit sollte über diese Beteiligung zusätzliches Geschäft, etwa in Form der Kreditvergabe an das Unternehmen, eingeworben werden.

Insbesondere die Kreditvergabe führte jedoch in einigen Fällen zu Folgeproblemen. So hat die Bank trotz interner Feststellung, dass die Voraussetzungen für ein Kreditengagement wegen der bestehenden Risiken eigentlich nicht vorliegen, Kredite gewährt, da bei Nichtgewährung eine Gefährdung für den Wert der eigenen Beteiligung befürchtet wurde.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass es bei der Beteiligung des Kreditausschusses Probleme sowohl mit der zeitgerechten Vorlage entscheidungsrelevanter Unterlagen als auch mit der Verständlichkeit gab. Festgestellt werden muss, dass auch die eigene interne Risikoprüfung nur unzureichend Berücksichtigung gefunden hat, was durch die Wirtschaftsprüfer kritisiert worden ist.

Vor diesem Hintergrund ist der Ausschuss der Auffassung, dass landeseigene Unternehmen grundsätzlich so aufgestellt sein sollten, dass es eine hausinterne Risikoüberwachung gibt, deren Empfehlungen mit einem hohen Verbindlichkeitsgrad Berücksichtigung finden sollten. Aufsichtsgremien müssen zudem rechtzeitig und durch verständliche Vorlagen informiert werden, um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können.

Wir haben uns mit der Integration des Wohnungsbauvermögens in die WestLB beschäftigt. Bei einer

abschließenden Betrachtung der Integration des Wohnungsbauvermögens in die WestLB kann zunächst festgestellt werden, dass die Folgewirkungen erheblich waren. Festzuhalten bleibt, dass insbesondere die Bank selbst, ihre Gesellschafter, aber auch die handelnden Akteure auf Landes- und später auch auf Bundesebene das Risiko einer Intervention der Europäischen Kommission unterschätzt haben.

Es zeigte sich, dass die privaten Banken die Integration der Wohnungsbauförderungsanstalt nicht widerspruchslos hinnehmen würden. So äußerten etwa die nordrhein-westfälischen Genossenschaftsverbände und die Bankenvereinigungen bereits Ende 1991 Bedenken im Hinblick auf eine geplante Eingliederung der Wohnungsbauförderungsanstalt. Die Westdeutsche Landesbank – das darf man nicht vergessen – war damals das drittgrößte deutsche Bankinstitut und stand im unmittelbaren Wettbewerb mit den großen Privatbanken.

Da die Risiken seitens der damaligen Akteure falsch eingeschätzt wurden, unterblieb der Versuch, sich im Vorfeld auf eine für alle Beteiligten akzeptable Kondition für die Integration zu verständigen, die auch von der Europäischen Kommission hätte akzeptiert werden können. Das Ziel der Integration war die Erhöhung des Eigenkapitals zur Erfüllung der europäischen Eigenkapitalvorschriften bei gleichzeitiger Erhaltung und Stärkung der nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Eingliederung der Wfa schien dieses Ziel zunächst erreicht; trotz aller Bemühungen der Akteure aufseiten der Bank, der Eigentümer und der Politik reichte das aber nicht, um die negativen Folgewirkungen abzuwehren.

Ich will kurz auf das Russlandgeschäft der WestLB eingehen. Es war für den Ausschuss vollkommen nachvollziehbar – und es war wahrscheinlich auch das Gebot der Stunde –, dass sich seinerzeit deutsche Banken ebenso wie die Industrie beim Auseinanderfallen der Sowjetunion auf diesen Märkten engagiert haben, etwa um dort Rohstoffvorkommen zu erschließen.