Ich würde jetzt die Aussprache eröffnen, darf Ihnen aber mitteilen, dass sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt haben, die Reden zu Protokoll zu geben (Anlage 1).
Somit können wir direkt zur Abstimmung kommen, erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die CDU. Die Enthaltungen sind demzufolge bei der FDP und dem fraktionslosen Abgeordneten Schulz. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/14761 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14676, den Gesetzentwurf in der Fassung
seiner Beschlüsse anzunehmen. Damit kommen wir zur Abstimmung, und zwar über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf. Wer stimmt also der Beschlussempfehlung zu? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU-Fraktion. Wer möchte sich enthalten? – Die Piraten, die FDP und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Damit ist über die Beschlussempfehlung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis positiv abgestimmt worden und auch der Gesetzentwurf Drucksache 16/13702 in zweiter Lesung verabschiedet.
Auch hier haben sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben (Anlage 2).
Deswegen kommen wir auch hier direkt zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/14778 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die FDPFraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. – Die Enthaltungen sind demzufolge bei der CDU und dem fraktionslosen Abgeordneten Schulz.
Und den Piraten. Das habe ich aber gesagt. Oder nicht? – Also: Piraten, CDU-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/14778 abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14629, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die
Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die FDP und die Piraten. – Die Stimmenthaltungen sind bei CDU und dem fraktionslosen Abgeordneten Schulz. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/13470 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in zweiter Lesung verabschiedet.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/14677
Auch hier haben sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben (Anlage 3).
Damit kommen wir auch hier sofort zur Abstimmung. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 16/14677, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer also dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die CDU, die FDP, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Möchte jemand dagegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. – Enthaltungen gibt es auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/13794 in zweiter Lesung einstimmig angenommen und verabschiedet.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/14512
Auch hier haben sich die fünf im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben (Anlage 4).
16/14512, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Piraten selbstverständlich. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/3948 in zweiter Lesung mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
chen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie zur Änderung weiterer Gesetze
Auch hier haben sich die fünf im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben (Anlage 5).
Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in der eben benannten Drucksache 16/14695, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Damit stimmen wir über den Gesetzentwurf und nicht etwa über die Beschlussempfehlung ab. Wer also dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die CDUFraktion. Wer stimmt dagegen? – Die Piraten und die FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? – Der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Dann ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/14330 mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis in zweiter Lesung angenommen.
schen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein – Körperschaft des öffent
lichen Rechts –, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe – Körperschaft des öffentlichen Rechts –, der Synagogen-Gemeinde Köln – Körperschaft des öffentlichen Rechts – und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V.