Protokoll der Sitzung vom 06.04.2017

Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, deshalb schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14685, den Gesetzentwurf Drucksache 16/14380 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Ich darf darauf hinweisen, dass, weil es sich um ein verfassungsänderndes Gesetz handelt, für die Annahme des Gesetzentwurfs in zweiter Lesung gemäß § 43 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, aber in der zweiten Lesung auch ausreichend ist. Das Quorum der Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder des Landtags gemäß Art. 69 Abs. 2 unserer Landesverfassung ist erst für eine Annahme des Gesetzentwurfs in dritter Lesung erforderlich.

Dies gewärtig darf ich Sie um Ihr Votum bitten. Wer stimmt für den Gesetzentwurf der Piraten Drucksache 16/14380? – Das ist die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP-Fraktion.

(Christian Möbius [CDU]: Das wird aber knapp!)

Wer enthält sich der Stimme? – Der fraktionslose Kollege Schulz enthält sich der Stimme. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/14380 in zweiter Lesung abgelehnt.

Durch die Ablehnung des Gesetzentwurfs sind logischerweise alle wesentlichen Teile der Gesetzesvorlage abgelehnt. Gemäß § 77 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung unterbleibt damit jede weitere Beratung und Abstimmung, das heißt, auch eine dritte Lesung.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe auf:

13 Viertes Gesetz zur Änderung der Landeshaus

haltsordnung – Umsetzung der grundgesetzlichen Schuldenregel in das nordrhein-westfälische Landesrecht

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/13315

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/14686

Entschließungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/14760 – Neudruck

Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 16/14792

zweite Lesung

Wir treten in die Aussprache ein. Ich erteile dem bereits geduldig wartenden Kollegen Zimkeit von der SPD-Fraktion das Wort. – Bitte, Herr Kollege.

Danke schön. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde in der letzten Zeit nur noch sehr selten über die Einhaltung der Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen diskutiert. Das liegt wahrscheinlich daran, dass auch die Oppositionsfraktionen es aufgegeben haben, das falsche Schreckgespenst von der Nichteinhaltung in Nordrhein-Westfalen an die Wand zu malen.

Wir wären bereit gewesen, die Schuldenbremse in NRW auch verfassungsrechtlich zu regeln. Dies ist leider nicht zustande gekommen. Das ist alles schon sehr ausführlich diskutiert worden. Die FDP-Fraktion wollte ja diese Schuldenbremse in der Verfassung und auch die Absenkung des Wahlrechts in der Verfassung und hat es dann geschafft, so zu taktieren, dass sie beides nicht bekommen hat. „Chapeau“ muss ich dazu sagen.

In der Anhörung waren sich alle Experten einig, dass, wenn keine verfassungsrechtliche Regelung zustande kommt – die uns ja auch nicht vorgelegt worden ist –, dann eine einfachgesetzliche Regelung notwendig ist. Die haben wir vorgelegt. Wir haben sie aufgrund der Anhörung noch einmal geändert, indem wir sie an der einen oder anderen Stelle verschärft und insbesondere die Mitwirkungsrechte des Parlaments gestärkt haben.

(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Witzig!)

Insofern liegt jetzt eine flexible und tragbare Lösung vor, und ich würde Sie bitten, dem zuzustimmen.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Nein!)

Den Entschließungsantrag lehnen wir ab, weil es müßig ist, über die grundgesetzliche Schuldenbremse auf Bundesebene, die sowieso wirkt, zu diskutieren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Zimkeit. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Stein.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Zimkeit, Ihre Analysefähigkeiten bezüglich des Oppositionsverhaltens scheinen nicht sehr ausgeprägt zu sein. Ich zeige Ihnen im Folgenden auch, warum.

Die Schuldenbremse ist deutlich kein Selbstzweck. Sie konkretisiert vielmehr das Prinzip der finanziellen Nachhaltigkeit. Ziel ist es doch, dass Bund und Länder die wahrzunehmenden Aufgaben künftig ohne neue Schulden stemmen und finanzieren können. Denn die Schulden von heute – das haben wir immer wieder betont und gesagt – bestimmen die Zinsausgaben und Steuersätze von morgen und haben somit einen großen Einfluss auf die Entwicklungschancen und Gestaltungsspielräume unserer Kinder und Enkel. Die Verschuldung unseres Landes hat insofern eben nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine moralische Dimension, die von der rot-grünen Schuldenkoalition seit Jahren bestritten wird.

Nordrhein-Westfalen hat seit 1973 – Herr Finanzminister, dafür sind Sie ein Stück weit mitverantwortlich – einen fast 144 Milliarden € hohen Schuldenberg angehäuft. Dafür mussten bis heute fast 139 Milliarden € Zinsen ohne Tilgung an die Banken gezahlt werden. Da sieht man, dass netto quasi nur 5 Milliarden € investiert worden sind. Das sind etwas über 3 % des Schuldenbergs.

(Michael Hübner [SPD]: 1973 ist doch schon Quatsch!)

Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der impliziten Staatsverschuldung

durch die in den nächsten Jahren stark steigenden Versorgungsausgaben, die Sie ja auch immer so gerne vertuschen wollen, ist eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik so wichtig. Wir brauchen deshalb jetzt einen Mentalitäts- und Paradigmenwechsel.

Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit den landesrechtlichen Umsetzungen beschäftigt. Bereits Ende der 14. Legislaturperiode und auch in der 15. Legislaturperiode haben wir zwei Gesetzesvorstöße zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung vorgelegt, und Sie dürfen raten: Beide wurden natürlich von Rot-Grün abgelehnt.

In dieser Legislaturperiode sollte die Verfassungskommission, die am 11. Juli 2013 eingesetzt wurde, die Einführung einer Schuldenbremse einschließlich gegebenenfalls geeigneter Sanktionsinstrumente prüfen. Rot-Grün war jedoch nur daran interessiert, Umgehungstatbestände in die Verfassung aufzunehmen. Ein konkretes Beispiel: Die Koalition wollte den Bau- und Liegenschaftsbetrieb mit einer generellen Kreditermächtigung von 5 Milliarden € ausstatten und zu einem Schattenhaushalt ausweiten. Das haben die Union und die FDP aber erfolgreich verhindern können.

(Zuruf von den PIRATEN)

Heute will diese Koalition nun die einfachgesetzliche Schuldenbremse verabschieden. Dieses Gesetz ist jedoch ein schlechter PR-Gag. Auf dem Papier kommt es harmlos daher, tatsächlich ist das aber keine Lösung. Denn eine einfachgesetzliche Regelung kann von jeder neuen Regierung leicht geändert werden, die Landesverfassung aber nicht. Das weiß auch die rot-grüne Schuldenkoalition. Das wissen auch Sie, Herr Finanzminister.

In der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde dieser von den meisten Sachverständigen inhaltlich scharf kritisiert. Ihre auf der Zielgraden vorgenommenen Änderungen betreffen nur einzelne, sehr kleine Kritikpunkte. Allein hieran kann man feststellen, wie handwerklich schlecht die rot-grüne Koalition gearbeitet hat.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Wie viele Änderungs- anträge haben Sie denn eingebracht?)

Größter Spielraum bleibt der Landesregierung durch Umgehung erhalten. So ist es zum Beispiel möglich, die Schuldenbremse durch eine Verlagerung von Krediten auf rechtlich ausgegliederte Bereiche zu umgehen. Diese Option wird vom vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-Grün nicht ausdrücklich unterbunden.

Die einfachgesetzliche Lösung – das habe ich gerade erwähnt – führt auch dazu, dass die Opposition hinsichtlich der Einhaltung der Schuldenbremse keine Überprüfungsmöglichkeiten mehr hat. Dafür

müsste die Schuldenbremse nämlich in der Landesverfassung verankert werden. Dann könnte man vor dem Verfassungsgerichtshof entsprechend tätig werden. Das verhindern Sie mit Ihrem Gesetzentwurf aber deutlich und wollen dadurch natürlich auch den Handlungsspielraum der Opposition einschränken.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof muss unbedingt auch in Zukunft gewährleistet werden.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Dann hätten Sie den Vorschlägen zustimmen müssen!)

Dafür stehen wir als CDU. Dafür stehen auch die Kollegen von der FDP. Denn dass das notwendig ist, haben wir in dieser Legislaturperiode erlebt. Die Regierung Kraft hat bereits drei verfassungswidrige Haushalte vorgelegt. Es bestehen also gute Gründe dafür, eine Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Das ist ja vollkomme- ner Blödsinn jetzt!)

Herr Zimkeit, hören Sie zu! – In acht Bundesländern ist es auch schon möglich, dass die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert wird. Hier soll es aber offensichtlich nicht möglich sein. Ihr Wille dazu ist nicht zu erkennen.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Sie haben es doch ver- hindert!)

Ihr Wille ist ein anderer. Sie wollen eine einfachgesetzliche Lösung. Wir haben Vorschläge eingebracht. Diese Vorschläge tragen Sie nicht mit. Die CDU wie auch die FDP will eine ehrliche und wirksame Schuldenbremse in unserer Landesverfassung verankern, die ihren Namen auch verdient, und nicht diese Scheinheiligkeit, die Sie uns hier präsentieren.

(Zuruf von Michael Hübner [SPD])

Nur diese wird auch dauerhaft dazu führen, dass unser Land Nordrhein-Westfalen, welches Sie zum Schuldenland Nummer eins in Deutschland gemacht haben – das ist nun einmal Fakt –, endlich nachhaltig wirtschaftet und das Potential ausschöpfen kann, das es zweifelsohne verdient.

Vor diesem Hintergrund ist Ihr Gesetzentwurf einfach abzulehnen, unserem Antrag ist zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)