Robert Stein
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Zimkeit, Ihre Analysefähigkeiten bezüglich des Oppositionsverhaltens scheinen nicht sehr ausgeprägt zu sein. Ich zeige Ihnen im Folgenden auch, warum.
Die Schuldenbremse ist deutlich kein Selbstzweck. Sie konkretisiert vielmehr das Prinzip der finanziellen Nachhaltigkeit. Ziel ist es doch, dass Bund und Länder die wahrzunehmenden Aufgaben künftig ohne neue Schulden stemmen und finanzieren können. Denn die Schulden von heute – das haben wir immer wieder betont und gesagt – bestimmen die Zinsausgaben und Steuersätze von morgen und haben somit einen großen Einfluss auf die Entwicklungschancen und Gestaltungsspielräume unserer Kinder und Enkel. Die Verschuldung unseres Landes hat insofern eben nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine moralische Dimension, die von der rot-grünen Schuldenkoalition seit Jahren bestritten wird.
Nordrhein-Westfalen hat seit 1973 – Herr Finanzminister, dafür sind Sie ein Stück weit mitverantwortlich – einen fast 144 Milliarden € hohen Schuldenberg angehäuft. Dafür mussten bis heute fast 139 Milliarden € Zinsen ohne Tilgung an die Banken gezahlt werden. Da sieht man, dass netto quasi nur 5 Milliarden € investiert worden sind. Das sind etwas über 3 % des Schuldenbergs.
Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der impliziten Staatsverschuldung
durch die in den nächsten Jahren stark steigenden Versorgungsausgaben, die Sie ja auch immer so gerne vertuschen wollen, ist eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik so wichtig. Wir brauchen deshalb jetzt einen Mentalitäts- und Paradigmenwechsel.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit den landesrechtlichen Umsetzungen beschäftigt. Bereits Ende der 14. Legislaturperiode und auch in der 15. Legislaturperiode haben wir zwei Gesetzesvorstöße zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung vorgelegt, und Sie dürfen raten: Beide wurden natürlich von Rot-Grün abgelehnt.
In dieser Legislaturperiode sollte die Verfassungskommission, die am 11. Juli 2013 eingesetzt wurde, die Einführung einer Schuldenbremse einschließlich gegebenenfalls geeigneter Sanktionsinstrumente prüfen. Rot-Grün war jedoch nur daran interessiert, Umgehungstatbestände in die Verfassung aufzunehmen. Ein konkretes Beispiel: Die Koalition wollte den Bau- und Liegenschaftsbetrieb mit einer generellen Kreditermächtigung von 5 Milliarden € ausstatten und zu einem Schattenhaushalt ausweiten. Das haben die Union und die FDP aber erfolgreich verhindern können.
Heute will diese Koalition nun die einfachgesetzliche Schuldenbremse verabschieden. Dieses Gesetz ist jedoch ein schlechter PR-Gag. Auf dem Papier kommt es harmlos daher, tatsächlich ist das aber keine Lösung. Denn eine einfachgesetzliche Regelung kann von jeder neuen Regierung leicht geändert werden, die Landesverfassung aber nicht. Das weiß auch die rot-grüne Schuldenkoalition. Das wissen auch Sie, Herr Finanzminister.
In der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurde dieser von den meisten Sachverständigen inhaltlich scharf kritisiert. Ihre auf der Zielgraden vorgenommenen Änderungen betreffen nur einzelne, sehr kleine Kritikpunkte. Allein hieran kann man feststellen, wie handwerklich schlecht die rot-grüne Koalition gearbeitet hat.
Größter Spielraum bleibt der Landesregierung durch Umgehung erhalten. So ist es zum Beispiel möglich, die Schuldenbremse durch eine Verlagerung von Krediten auf rechtlich ausgegliederte Bereiche zu umgehen. Diese Option wird vom vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-Grün nicht ausdrücklich unterbunden.
Die einfachgesetzliche Lösung – das habe ich gerade erwähnt – führt auch dazu, dass die Opposition hinsichtlich der Einhaltung der Schuldenbremse keine Überprüfungsmöglichkeiten mehr hat. Dafür
müsste die Schuldenbremse nämlich in der Landesverfassung verankert werden. Dann könnte man vor dem Verfassungsgerichtshof entsprechend tätig werden. Das verhindern Sie mit Ihrem Gesetzentwurf aber deutlich und wollen dadurch natürlich auch den Handlungsspielraum der Opposition einschränken.
Eine Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof muss unbedingt auch in Zukunft gewährleistet werden.
Dafür stehen wir als CDU. Dafür stehen auch die Kollegen von der FDP. Denn dass das notwendig ist, haben wir in dieser Legislaturperiode erlebt. Die Regierung Kraft hat bereits drei verfassungswidrige Haushalte vorgelegt. Es bestehen also gute Gründe dafür, eine Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern.
Herr Zimkeit, hören Sie zu! – In acht Bundesländern ist es auch schon möglich, dass die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert wird. Hier soll es aber offensichtlich nicht möglich sein. Ihr Wille dazu ist nicht zu erkennen.
Ihr Wille ist ein anderer. Sie wollen eine einfachgesetzliche Lösung. Wir haben Vorschläge eingebracht. Diese Vorschläge tragen Sie nicht mit. Die CDU wie auch die FDP will eine ehrliche und wirksame Schuldenbremse in unserer Landesverfassung verankern, die ihren Namen auch verdient, und nicht diese Scheinheiligkeit, die Sie uns hier präsentieren.
Nur diese wird auch dauerhaft dazu führen, dass unser Land Nordrhein-Westfalen, welches Sie zum Schuldenland Nummer eins in Deutschland gemacht haben – das ist nun einmal Fakt –, endlich nachhaltig wirtschaftet und das Potential ausschöpfen kann, das es zweifelsohne verdient.
Vor diesem Hintergrund ist Ihr Gesetzentwurf einfach abzulehnen, unserem Antrag ist zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Die Möglichkeit, staatliches Handeln kontrollieren zu können, gehört natürlich zu den wesentlichen Merkmalen eines Rechtsstaates. Es ist wahrscheinlich auch eines der wichtigsten Bürgerrechte, Entscheidungsprozesse in Staat und Verwaltung informativ, kritisch und konstruktiv hinterfragen zu können.
Um in diesem Zusammenhang dann die Transparenz im Zuge der Verwaltungsmodernisierung zu stärken, ist am 1. Januar 2002 das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.
Wie Sie auch in Ihrem Antrag erwähnt haben, Herr Herrmann, hat sich das Informationsfreiheitsgesetz für unser Bundesland bereits bewährt und etabliert.
Ihr Gesetzentwurf sieht jetzt drei Veränderungen für Open Data vor, die wir sehr gerne ausführlich inhaltlich mit Ihnen besprochen hätten. Da muss ich mich jetzt der Kritik meines Vorredners anschließen. Üblicherweise finden zu Gesetzentwürfen auch Anhörungen mit Experten im Ausschuss statt. Eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf ist leider wohl nicht mehr möglich, da der Innenausschuss nur noch einmal in dieser Legislaturperiode tagen wird und in der
letzten Sitzung des Innenausschusses bereits eine Beschlussempfehlung abgegeben werden muss. Eine Auswertung der Anhörung kann also nicht mehr seriös erfolgen.
Hätten Sie bei diesem durchaus sehr wichtigen Thema – das ist ja unstrittig – ernsthaft eine gesetzliche Regelung schaffen wollen, hätten Sie deutlich früher aktiv werden müssen. Was Sie letzten Endes daran gehindert hat, ist für uns nicht nachvollziehbar,
zumal es sich hier doch um eines Ihrer Kernthemen handeln sollte.
Ein geordnetes parlamentarisches Verfahren ist so leider nicht mehr möglich. Das hat mein Vorredner festgestellt, und das stelle ich hier fest.
Ich schließe mich auch den Worten meines Vorredners an: Natürlich stimmen wir der Überweisung an den Innenausschuss der Form halber zu, weil es gute Gepflogenheit ist. Ich glaube aber nicht, dass dort wirklich eine konstruktive und vielversprechende Beratung stattfinden kann.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Zeit ist wertvoll, und mehr muss man dazu nicht sagen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Der digitale Wandel bietet enorme Chancen für unseren Wohlstand und auch für Beschäftigung in unserem Land. Gerade die mittelständisch geprägte Industrie könnte vom digitalen Wandel enorm profitieren. Denn laut einer Studie des Branchenverbands Bitkom und des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation ist ein zusätzliches jährliches Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozentpunkten durch Industrie 4.0 möglich. Das ist Wachstum, das Nordrhein-Westfalen dringend braucht.
Seit 2010 wächst die Wirtschaft an Rhein und Ruhr unterdurchschnittlich. In den Jahren 2010 bis 2015, in Ihrer Regierungszeit, lag das Wirtschaftswachstum um 39 % unter dem Bundesdurchschnitt.
Unter Schwarz-Gelb – zum Vergleich – 2005 bis 2010 lag es dagegen knapp 14 % darüber. Einen traurigen Höhepunkt haben wir 2015 erreicht. Während die Wirtschaft in Deutschland um 1,7 % wuchs, verzeichnete die Wirtschaft in NRW null Wachstum, Platz 16 von 16, Herr Duin.
Die Folgen des unterdurchschnittlichen Wachstums sind auf dem Arbeitsmarkt zu spüren. NordrheinWestfalen weist die höchste Arbeitslosenquote aller westdeutschen Flächenländer auf. Seit dem Regierungswechsel 2010 ist die Arbeitslosigkeit in den übrigen Bundesländern fast dreimal so schnell gesunken wie in Nordrhein-Westfalen. Bei einer Entwicklung nur im Schnitt der übrigen Länder wären heute in Nordrhein-Westfalen 70.000 Menschen weniger arbeitslos, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD.
Nordrhein-Westfalen braucht daher dringend eine Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik, die Wohlstand und Arbeitsplätzen wieder Vorrang einräumt. Daher ist es wichtig für den Wachstumstreiber Digitalisierung, auch wenn einige den Sinnzusammenhang gerade für mich verständlicherweise nicht verstehen
konnten, Vorrang einzuräumen. Daher ist es wichtig, für den Wachstumstreiber Digitalisierung die richtigen politischen Weichenstellungen zu setzen. Das machen Sie einfach nicht, Herr Duin.
Wir haben dieses Thema in den vergangenen fünf Jahren mit weit mehr als 20 Anträgen zum Breitbandausbau, zu Industrie 4.0, zur digitalen Bildung oder zur Start-up-Förderung immer wieder zum Gegenstand der Debatte hier in diesem Landtag gemacht. Deshalb freuen wir uns auch – das ist das Einzige, worüber wir uns im Zusammenhang mit diesem Antrag freuen –, dass zum Ende der Legislaturperiode auch SPD und Grüne endlich die Bedeutung des Themas erkennen und ihren ersten – ihren ersten! – eigenen Antrag überhaupt zu Industrie 4.0 hier zur Debatte stellen.
Wie ich schon erwähnte, ist das aber leider wirklich schon das einzig Positive, was man über Ihren Antrag sagen kann.
Statt sich ernsthaft mit den grundlegenden Rahmenbedingungen für einen gelingenden digitalen Wandel zu beschäftigen, setzen Sie auch beim Zukunftsthema Nummer eins wieder einmal Ihre ideologische Brille auf. Gute Arbeit und Kreislaufwirtschaft ist alles, was Ihnen zu Industrie 4.0 einfällt.
Damit Sie mich jetzt nicht falsch verstehen: Natürlich sind beides wichtige Themen. Aber bevor wir über gute Arbeit und Kreislaufwirtschaft im Zusammenhang mit Digitalisierung, mit Industrie 4.0 debattieren, müssen wir erst einmal die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass unsere Wirtschaft den digitalen Wandel überhaupt erfolgreich bewältigen kann.
Das heißt, wir brauchen zu allererst eine gigabitfähige Infrastruktur, Herr Duin. Jeder fünfte Haushalt im Land hat noch kein schnelles Internet. Neun von zehn Gewerbegebieten in unserem Land haben bislang noch keinen Anschluss an schnelles Internet. Der Ausbau tritt nach wie vor auf der Stelle.
Um Ihr selbstgestecktes Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit mindestens 50 MBit/s bis 2018 zu erreichen, müssten in den verbleibenden knapp zehn Monaten dieses Jahres mehr Haushalte an das schnelle Netz angeschlossen werden als in den gesamten letzten fünf Jahren zusammen. Ich denke, diese Zahlen sprechen für sich.
Dadurch ist heute schon absehbar, dass Sie das nicht schaffen werden. Der Grund liegt auf der Hand: Sie haben es in den vergangenen sieben Jahren Ihrer Regierungszeit versäumt, ausreichend Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Jetzt träumen Sie vom flächendeckenden Glasfaserausbau bis 2026. Aktuell verfügen lediglich 7 % alle Haushalte über einen Glasfaseranschluss.
Ihrer Vision haben Sie bisher noch keine überzeugende Ausbaustrategie folgen lassen, auch nicht in Ihrem heute zur Debatte stehenden Antrag. Ohne schlüssige Ausbaustrategie und ohne ausreichende Fördermittel wird NRW jedoch zum Verlierer des nächsten Strukturwandels. Industrie 4.0 wird so nicht gelingen.
Ihrem Antrag fehlt zudem ein Konzept, wie wir den industriellen Mittelstand für den digitalen Wandel überhaupt sensibilisieren wollen. Im Sachverständigengespräch zu Ihrem Antrag ist deutlich geworden, dass viele Unternehmen Digitalisierung immer noch als nächsten Schritt der Automation betrachten, als Hilfsmittel zur Effizienz- und Produktivitätssteigerung. Industrie 4.0 endet jedoch nicht am Werkstor, sondern beginnt dort.
Industrie und Mittelstand müssen sich deshalb Gedanken über die Veränderung ihrer Geschäftsmodelle durch den digitalen Wandel machen, damit Industrie 4.0 eine Erfolgsgeschichte hier für uns in Nordrhein-Westfalen werden kann.
Schließlich fehlt in Ihrem Antrag jede Aussage, welche fundamentalen Veränderungen in der Bildungspolitik erfolgen müssen, damit der digitale Wandel gelingt.
Ich komme gleich zum Ende, Frau Präsidentin.
Der Einsatz vernetzter, intelligenter Systeme im produzierenden Gewerbe erfordert entsprechend qualifizierte Mitarbeiter. Sie müssen schon während der Berufsausbildung und in der Schule mit diesen Medien in Kontakt kommen. Wir müssen dieses ganze Thema ganzheitlich betrachten. Das passiert hier einfach nicht. Sie fokussieren auf einen ganz kleinen Ausschnitt, den Sie natürlich im Wahlkampf ideologisch in Ihr Korsett passen.
Das ist aber nicht die Lösung für die Probleme, die wir hier faktisch vor uns haben. Deswegen werden wir Ihren Antrag auch ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sogenannte Fake News und Social Bots haben in letzter Zeit einen immer größer werdenden Raum in der öffentlichen Wahrnehmung und auch in der politischen Diskussion eingenommen. Dieses politisch-gesellschaftliche Phänomen stellt uns vor die schwierige demokratische und juristische Abwägung von Presse- und Meinungsfreiheit auf der einen Seite und dem Schutz unseres freiheitlichen Rechtsstaates vor Manipulation auf der anderen Seite.
Die Verbreitung von Lügen, Falschmeldungen und gezielten Desinformationskampagnen, ja Propaganda, nimmt stetig zu, wobei die Bedeutung und die Einflussnahme auf die politischen Meinungsbilder bisher wissenschaftlich nur rudimentär analysiert worden sind. Es hat vermutlich – ich glaube, da sind wir uns alle einig – eine gewisse Rolle im Präsidentschaftswahlkampf der USA gespielt, jedoch kann man den Grad dieser Einflussnahme auf die politischen Meinungsbilder bisher nicht genau benennen. Nichtsdestotrotz sind wir uns hier hoffentlich alle darüber einig, dass hier ein gewisser Handlungsbedarf besteht. Nur über die Art und Weise gibt es anscheinend unterschiedliche Auffassungen.
Liebe Piraten, in Ihrem Antrag sprechen Sie davon, dass die deutsche Bundesregierung gegen Fake News vornehmlich mit gesteuerten staatlichen Eingriffen, die allesamt die Meinungs- und Pressefreiheit potenziell einschränken, vorgehen will. Das ist einfach nicht wahr.
Vielmehr gilt doch: Das, was das Grundgesetz als Schranken der Meinungsfreiheit definiert, und die Maßstäbe, die nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht für die Abwägung von Presse- und Meinungsfreiheit auf der einen und dem Schutz unseres Rechtsstaates auf der anderen Seite entwickelt hat, müssen auch für die Beurteilung von Aussagen in den sozialen Medien gelten.
Die Politik muss Phänomenen wie Hassreden, Cybermobbing und Fake News – oder wie auch immer wir es nennen wollen –, Propaganda und Lügen rechtlich mit Augenmaß und in Respekt vor der Bedeutung der Meinungsfreiheit entschieden begegnen.
Wir können das aber nicht so handhaben, wie Sie das offenbar fordern, so nach dem Motto: Auch erfundene falsche oder verfälsche Nachrichten, also Fake News, sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit abgedeckt.
Ja, Meinungsfreiheit ist ein verdammt wichtiges Gut unserer Demokratie. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. So steht es auch in Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Aber auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Und die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und einer gezielt gesteuerten Falschmeldung, einer Lüge oder Propaganda, mit dem Ziel, die politische Stimmung zu manipulieren, verläuft dort, wo es jemandem nicht darum geht, einen Beitrag zu einer Diskussion zu leisten, sondern unsere freiheitlich-demokratische
Grundordnung und unsere Werte an sich anzugreifen.
Eine gesetzliche Regelung kann und sollte nicht die Verantwortung jedes Einzelnen ersetzen. Dieser Aussage, die wir schon bei den Vorrednern gehört haben, pflichten auch wir bei. Aus diesem Grund sind neben gesetzlichen Lösungen Dinge wie Digital- und Medienkompetenz enorm wichtig, um fundierte Informationen von bloßen Ressentiments unterscheiden und sie einordnen zu können. Entsprechende Programme in Bund, Ländern und Kommunen sollten zukünftig vermehrt gefördert werden.
Ich bin der Meinung, dass die sogenannten Fake News und Social Bots Erscheinungsmerkmale einer unregulierten digitalen Gesellschaft sind, die viele bereits bekannte Phänomene der Offlinewelt mit einem hohen desinformativen Charakter in einem nicht geahnten Ausmaß in die heutige Onlinewelt transferiert haben.
Von daher halten wir es auch für richtig und wichtig, rechtsstaatlich und respektvoll zu überprüfen, wie wir unsere Werte mit Augenmaß und in Respekt vor der Bedeutung der Meinungsfreiheit schützen können.
Aus diesem Grund ist Ihr Antrag letzten Endes abzulehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Es ist jedem, der sich mit Digitalisierung beschäftigt, ersichtlich, dass die in der Entwicklung befindliche fünfte Generation der Mobilfunk- und Netztechnologie künftige Anforderungen an die Kommunikation sehr viel umfassender erfüllen wird, als dies bisher der Fall war. Dieser Standard wird bereits in naher Zukunft viele Lebens- und Wirtschaftsbereiche maßgeblich beeinflussen, mitbestimmen und zu einem standortrelevanten Faktor für Unternehmen und letztendlich dann auch für die Gesellschaft werden.
Für die autonome Kommunikation von Maschine zu Maschine beispielsweise im Rahmen von Industrie 4.0, für das autonome Fahren oder für auch E-Health
Anwendungen, um nur einige Beispiele hier zu nennen, ist diese neue Schlüsseltechnologie ein bedeutender Fortschritt.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung auf Betreiben von Minister Dobrindt im vergangenen Herbst auch die 5G-Initiative ins Leben gerufen. Ziel ist es, Deutschland als Leitmarkt für 5G-Anwendungen zu positionieren und eine schnelle und erfolgreiche Einführung der 5G-Schlüsseltechnologie zu gewährleisten.
Die 5G-Initiative basiert dabei auf fünf Säulen:
erstens der Bereitstellung von bedarfsgerechten Testfrequenzen mit der Ausrichtung auf eine schnellstmögliche und deutschlandweite Markteinführung von 5G-Freqenzen;
zweitens der substanziellen Förderung sowie Koordinierung von 5G-Forschungs- und Entwicklungsprojekten;
drittens dem sukzessiven Aufbau und Ausbau des wissenschaftlich begleitenden Dialogforums 5G zum Austausch und der Vernetzung zwischen der vertikalen Industrie, Anwendungsbranchen und dem Telekommunikationssektor;
viertens dem Aufbau einer 5G-Stadt als Demonstrationsprojekt, welche verschiedene Anwendungsmöglichkeiten veranschaulichen soll; dieses Projekt wird dann übrigens mit bis zu 2 Millionen € vom Bund unterstützt
da kann man sicherlich Beifall klatschen –; und darüber hinaus entstehen punktuell verschiedene Testfelder wie das Testfeld für autonomes Fahren auch hier in Düsseldorf, das ab 2017 und für später vorgesehen ist;
fünftens der Förderung des Infrastrukturausbaus zur Sicherstellung des 5G-Netzzugangs.
Die 5G-Initiative der Bundesregierung ist von großer Bedeutung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts. Ein schneller und erfolgreicher Rollout dieser Technologie ist auch für unser Bundesland unverzichtbar. Von daher wird die CDUFraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung in ihrem Ziel, Deutschland als Leitmarkt für 5G-Anwendungen zu positionieren, unterstützen.
Wir fordern Sie heute dazu auf, diese gute Initiative ebenfalls zu unterstützen und auf Ihren Scheinantrag zu verzichten. Sie wollen schnell noch eine Briefmarke auf ein Paket kleben, welches schon längst abgeschickt wird, und Sie würden es überdies überfrankieren. Ihr Antrag ist redundant, da er keine Ver
besserung zur Bundesinitiative hat, bei der Nordrhein-Westfalen übrigens auch schon gebührend berücksichtigt wird.
Heute Vormittag, Herr Duin, hatte ich die Gelegenheit, mit Vertretern eines großen Telekommunikationsunternehmens mit Sitz am Rhein zu sprechen, und ich kann Ihnen sagen – das geht dann auch an die Fraktionen hier –: Begeisterung für diesen Antrag sieht anders aus.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, Ihr Antrag führt nur zu Effizienzverlusten durch unnötige Doppelstrukturen und blockiert dadurch eine schnelle, erfolgreiche und flächendeckende Durchsetzung dieser Schlüsseltechnologie.
Wenn Ihnen etwas an der wirtschaftlichen Prosperität unseres Landes liegt – ich möchte, auch an die Adresse des Wirtschaftsministers, betonen, Sie könnten durchaus in Ihrer Politik berücksichtigen, dass unser Nordrhein-Westfalen ein bedeutender Telekommunikationsstandort ist –, dann lassen Sie uns gemeinsam die 5G-Initiative der Bundesregierung unterstützen. Sie schaffen hier nichts Neues. Sie wollen lediglich mit Ihrem Antrag so tun, als ob das, was eh kommen wird, ihre Etiketten tragen könnte. Das ist billig. Ich sage Ihnen, das werden wir Ihnen im Wahlkampf auch nicht durchgehen lassen.
Dieses Ganze ist schon längst auf den Weg gebracht mit der 5G-Initiative des Bundes. Ihr Antrag ist eine Mogelpackung. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stotko, Sie machen es mir einfach, denn Sie haben viele Teile meiner Rede vorweggenommen. Ich kann Ihnen in vielen Punkten beipflichten.
Wir haben uns nicht abgesprochen. Ich zitiere zumindest gleich noch den originalen Wortlaut des Gerichtsurteils bzw. eine Passage daraus. Dann haben wir es nicht nur sinngemäß.
Herr Herrmann, es ist richtig, dass der Europäische Gerichtshof am 21. Dezember 2016 ein Urteil zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation gefällt hat, welches sich auf Gesetze zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien bezieht. In Deutschland existiert das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht mit einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, welche – das haben Sie gesagt, Herr Herrmann; das ist richtig – spätestens bis zum 1. Juli 2017 endgültig umgesetzt werden muss.
Jetzt müssen wir im Detail aufpassen. Der EuGH hat vor allem auch das Fehlen einer richterlichen Instanz in Schweden und Großbritannien bemängelt. Ich zitiere eine kleine Passage aus dem Urteil des EuGH:
„… ohne den Zugang einer vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsbehörde zu unterwerfen …“
Das ist der entscheidende Unterschied. Hier in Deutschland gilt hingegen der Zugriff auf Verbindungsdaten nur für schwere Straftaten, und er steht unter einem richterlichen Vorbehalt. Dies ist der wichtige Unterschied zu den Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien, die der EuGH bemängelt hat.
Darüber hinaus – das möchte ich auch nicht unerwähnt lassen – sieht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sehr kurze Fristen vor.
In der heutigen Zeit, in der auch Deutschland im Fokus des internationalen Terrorismus steht, ist es von besonderer Bedeutung, dass Polizei und Strafermittler in seltenen Fällen auf alle rechtlich zulässigen Aufklärungsinstrumente zugreifen können, Herr Herrmann. Dies gilt insbesondere im digitalen Zeitalter, da schwere Verbrechen und terroristische Straftaten mitunter im digitalen Raum vorbereitet und geplant werden. Deswegen wurde ja auch dieser gesetzliche Rahmen geschaffen. Die Anschläge von Paris, Brüssel und Berlin unterstreichen die Notwendigkeit, glaube ich.
Grenzübergreifende Ermittlungsarbeit darf nicht dadurch, dass ein Mitgliedstaat keine Daten speichert, unnötig erschwert werden. Das sollte hier auch einmal betont werden.
Diese Daten können einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung solcher schrecklichen Verbrechen leisten und Spuren zu den Hintermännern und deren Gehilfen offenlegen. Darüber hinaus können sie hel
fen, diese Personen einer gerechten Strafe zuzuführen. Deswegen erleichtern diese Aufklärungsinstrumente im Idealfall den Ermittlungsbehörden ihre wichtige Arbeit und sorgen dafür, dass Schwerkriminelle, dass Terroristen und deren Unterstützer schneller aus dem Verkehr gezogen werden können, bevor sie weitere Straftaten begehen.
Durch die herausragenden innenpolitischen Entwicklungen, die wir in letzter Zeit erleben, sollte eigentlich die Notwendigkeit klar sein. Insofern können wir Ihrem Antrag nicht folgen und werden ihn bei der anschließenden Abstimmung ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Die Polizeiarbeit in Nordrhein-Westfalen ist längst nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Interne Systeme unterstützen die Beamten nicht automatisiert, und bürokratische Lasten werden nicht durch digitale Lösungen abgebaut. Daher haben wir heute diesen Antrag eingebracht. Er ist wichtig, wollen wir die Polizeiarbeit auf den aktuellen Stand der digitalen Möglichkeiten bringen. Die Bürger spüren, dass die Polizeiarbeit nicht auf der Höhe der Zeit ist – spätestens dann, wenn man selbst Opfer eines Verbrechens geworden ist und mit einem ungeheuren bürokratischen Akt konfrontiert wird.
Herr Jäger, im Prinzip müssen Sie sich da die Frage stellen, ob Polizeibeamte – ich vereinfache das einmal – weiterhin Schadensmeldungen abtippen oder ob die Effizienzpotenziale der Digitalisierung gehoben werden sollen. Denn leider werden Polizeibeamte wegen vermeidbarer Bürokratie an der Erfüllung wichtiger Aufgaben im Rahmen der Verbrechensbekämpfung gehindert. Daher muss die Polizei in die Lage versetzt werden, durch zeitgemäße digitale und zugleich bürokratiemindernde Möglichkeiten die Beamten vom Schreibtisch weg dorthin zu bringen, wo sie dringender benötigt werden. Das sind wir auch den vielen motivierten Beamtinnen und Beamten schuldig. Sie wollen Verbrechen aufklären und bekämpfen. Wir müssen ihnen dafür die Freiräume und die richtigen Instrumente an die Hand geben.
Die Realität sieht heute indes noch anders aus. In Nordrhein-Westfalen müssen Einbruchsopfer beispielsweise Schadensmeldungen handschriftlich auf einem mehrseitigen DIN-A4-Formular ausfüllen, welches von Polizeibeamten dann nachträglich auf den Dienst-PC übertragen werden muss. Diese Scha
densmeldung kann – abhängig von der Polizeidienststelle – nicht einmal gefaxt oder zugemailt werden, muss also in der Regel postalisch verschickt oder persönlich übergeben werden.
Dabei könnte die Schadensmeldung im heutigen Zeitalter längst von den Einbruchsopfern selbst über eine sichere Onlineverbindung in eine wohldefinierte Eingabemaske eingegeben, automatisch gespeichert, zügig ausgewertet und nutzbar gemacht werden. Das erspart dem Beamten – nicht nur ihm, aber ihm in allererster Linie – wertvolle Zeit. Auch Fotos und Videos von gestohlenen Gegenständen könnten beispielsweise seitens der Einbruchsopfer auf einer Datenbank der Polizei direkt hinterlegt werden. Bei definierten Gegenständen könnte ein Algorithmus erkennen, dass es sinnvoll ist, automatisch eine Sachfahndung auszulösen. Ich wollte damit nur ein paar Möglichkeiten und Beispiele aufzeigen.
Durch die Metadaten der Einbrüche könnte ein entsprechender Algorithmus auch Muster erkennen und wertvolle Beiträge im Rahmen einer Predictive-Policing-Analyse liefern. Auch wiedergefundene Beute könnte von Software automatisch zugeordnet und anschließend zurückgegeben werden. Herr Jäger, wenn heute in Recklinghausen Beute sichergestellt wird, die aus Bielefeld stammt, ist eine Zuordnung de facto kaum realisierbar. SECURIUS bietet hierfür übrigens auch keine zeitgemäße Lösung.
Nun weiß ich ja von Ihren Bemühungen im Rahmen der Fallbearbeitung. Dort gibt es ein Programm, das, wenn ich richtig informiert bin, VIVA heißt. Von VIVA wissen wir leider noch nicht allzu viele Details. Doch was bekannt ist, lässt wenig Ermunterndes erwarten. Zum einen wurde die Einführung von VIVA wohl wiederholt verschoben, jüngst noch einmal um ein halbes Jahr hinausgezögert. Zum anderen soll VIVA – so wie ich es verstehe – ein Versuch sein, vorhandene Systeme zu harmonisieren. Das ist jetzt nicht grundverkehrt; aber gemessen an den Potenzialen der Digitalisierung – wobei auch eine Modernisierung notwendig ist – ist das eben nicht weitreichend genug.
Diese Modernisierung im Sinne einer Bürokratieentlastung durch Automatisierung im Rahmen digitaler Möglichkeiten verspricht VIVA also nicht, obwohl diese dringend notwendig und geboten wäre. Von einer Unterstützung bei der Verbrechensbekämpfung durch Algorithmen, die die Vielzahl vorhandener Daten automatisch und sekundenschnell auswerten, sind Sie meilenweit entfernt.
Auch die Möglichkeiten polizeidienstlicher Erkennung im Rahmen von Kontrollen muss erleichtert werden, indem moderne Technik in Einsatzwagen zur Verfügung steht. Polizeiliche Datenbanken im In- und Ausland müssen auch miteinander harmonisiert werden. Hier ist unser Einsatz gefragt. Es kann nicht
sein, dass Kriminelle, nach denen gefahndet wird, nur deshalb nicht festgenommen werden können, weil im Rahmen von Personenüberprüfungen existierende Daten nicht abgeglichen werden können.
Die Digitalisierung der Polizeiarbeit wird zukünftig ein wichtiges Anliegen der nordrhein-westfälischen CDU sein. Herr Jäger, Sie müssen hier endlich mit dem Verwalten aufhören. Wir jedenfalls sind bereit, in Zukunft Verantwortung zu übernehmen, die Digitalisierung wirklich voranzutreiben und die Polizeiarbeit in ein neues Zeitalter zu führen. Nur so kann für unsere Bürgerinnen und Bürger eine optimale Sicherheit gewährleistet werden.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche auch ein frohes Fest.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Danke für die Wünsche für ein frohes Weihnachtsfest. Ich will meine Ausführungen nicht zu weit ausdehnen.
Wenn ich Sie anfangs richtig verstanden habe, haben Sie mir vorgeworfen, dass ich kein richtiges Bild von der konkreten Polizeiarbeit gehabt hätte. Ich kann Ihnen sagen, dass ich leider Einbruchsopfer geworden bin und all diese Erfahrungen machen musste, die mich sehr verwundert haben. Ich konnte zahlreiche Gespräche vor Ort führen. Die Sachen, die ich anbringe, sind durchaus Forderungen und Wünsche vieler Polizeibeamter.
Es ist nicht alles aus der Luft gegriffen, wie Sie es darzustellen versuchten, sondern das steht auf einem Fundament. Ich habe auch zahlreiche Telefonate auch mit Menschen ohne CDU-Parteibuch geführt. Diese haben auch bestätigt, dass diese Stoßrichtung grundsätzlich richtig ist.
Ich verstehe, dass Sie dazu eine andere Ansicht haben wollen, weil es unangenehm ist und weil die Digitalisierung in diesem Bereich nicht so zügig vorangeht, wie es sinnvoll wäre. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass Sie uns wie immer eine Totalüberwachung vorwerfen, weil wir sagen: Existierende Daten sollen in erster Linie nur vernetzt und ausgewertet werden. – Das hat nichts mit Totalüberwachung zu tun. Die Daten sind längst da.
Wir wollen einfach nur die Arbeit der Polizei auf den aktuellen Stand der Dinge bringen, damit weiterhin die Beamten motiviert und erfolgreich Verbrechen bekämpfen können, weil eine erfolgreiche Verbrechensbekämpfung zu höherer Akzeptanz der Polizei, der Polizeibehörden und letztlich auch des Staates führt.
Es ist doch länger geworden. – Ich komme zum Ende; denn sonst könnte ich noch fünf Minuten weiterreden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bin gespannt auf Ihre Antwort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich vernehme erfreut Ihre Worte. Aber können Sie das dann noch mit mehr Elan machen, bitte, weil wir das derzeit nicht spüren.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Lersch-Mense, die NWMD führt nach Recherchen der „Westdeutschen Zeitung“ …
Hallo? Funktioniert es jetzt? Ist das besser?
Darf ich das Mikrofon nebenan benutzen?
Hallo? – Es funktioniert.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin jetzt bei Frau Thönnissen eingeloggt, aber weiterhin Herr Stein.
Herr Minister Lersch-Mense, die NWMD führt nach Recherchen der „Westdeutschen Zeitung“ auf der Liste ihrer Referenzen im Bereich Audio/Video auch einen Radiospot mit der Ministerpräsidentin als Leistungsbeispiel auf.
Regierungssprecher Thomas Breustedt erklärte dazu, Frau Kraft habe den Spot als Vizevorsitzende der Bundes-SPD eingesprochen; der Beitrag sei ein – Zitat – völlig übliches Vorgehen. Dieser Beitrag ist mittlerweile nicht mehr über den ursprünglichen Link erreichbar.
Wie kann es sein, dass die Ministerpräsidentin einen Radiospot als Bundesvize der SPD einspricht, wenn sie sich im Spot selbst aber als Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen vorstellt und keinerlei Hinweise auf ihre Parteifunktion gibt?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte noch einmal auf den Radiospot zurückkommen, den die Ministerpräsidentin in ihrer Funktion als Bundesvize eingesprochen hat, obwohl sie sich in
diesem Spot ja nicht als Bundesvize, sondern als Ministerpräsidentin bezeichnet hat. Dieser Radiospot war ursprünglich über einen Link erreichbar und ist es nun nicht mehr.
Geht die Tatsache, dass dieser Radiospot auf den Internetseiten der NWMD auf einmal nicht mehr erreichbar ist, auf ein Verlangen der Ministerpräsidentin persönlich oder einer Person aus ihrem Umkreis zurück?
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Seit dem Frühjahr 2016 ist das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie des Europäischen Parlaments in deutsches Recht umgesetzt. Die deutsche Regelung wurde federführend vom Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas, entwickelt.
Vor dem Hintergrund ausländischer Immobilienkrisen, in denen viele Verbraucher mit der Rückzahlung ihrer Immobilienkredite überfordert waren, ist nachvollziehbar, dass die EU-Kommission sicherstellen will, dass eine Kreditvergabe verantwortbar ist.
Regulierungsmaßnahmen im Bankensenktor dürfen aber nicht isoliert betrachtet werden. Auch die europäischen Vorgaben zur Kreditvergabe insbesondere bei Wohnimmobilienkrediten müssen mit Augenmaß umgesetzt werden.
Die aktuellen Erfahrungen aus der bundesweiten Geschäftspraxis zeigen jedoch, dass die Kreditvergabe einiger Banken und Sparkassen zur Finanzierung
des Eigenheims nach der Umsetzung dieser Richtlinie in mehreren Altersgruppen drastisch zurückgegangen ist.
Die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern haben daher einen Gesetzesantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Richtlinie in den Bundesrat eingebracht. Dieser Gesetzesantrag führt zutreffend aus, dass bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht Gestaltungsmöglichkeiten, die der europäische Gesetzgeber bewusst zugelassen hatte, nicht genutzt wurden. Auch wird zutreffend ausgeführt, dass hierdurch in vielen Fällen die Vergabe von Immobilienkrediten faktisch erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird.
Dies trifft besonders junge Familien, wenn ihnen so die Möglichkeit zur Finanzierung eines Eigenheims – dieses dient ja auch der Altersvorsorge – genommen wird, oder Senioren, die ihre Wohnung altersgerecht kreditfinanziert umbauen wollen.
Der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas, trifft mit seiner überzogenen Umsetzungsregelung der Richtlinie somit genau die Mitte unserer Gesellschaft. Junge Familien sind die Stütze unseres Landes; denn sie geben unserer Gesellschaft Zukunft. Aber auch Senioren darf nicht die Möglichkeit genommen werden, in ihrer gewohnten Umgebung in Würde alt zu werden.
Der Gesetzesantrag verfolgt daher das Ziel, Umsetzungsdefizite zu beseitigen, um die Vergabe von Immobilienkrediten in Deutschland nicht an strengere Voraussetzungen zu knüpfen als in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Für weitere Einzelheiten verweise ich gezielt auf unseren Antragstext.
Leider hat Nordrhein-Westfalen den Gesetzesantrag faktisch blockiert, indem die Landesregierung im Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrates eine Vertagung bis zum 26. Januar 2017 durchgesetzt hat.
Die Landesregierung wird daher dringend von uns aufgefordert, sich gegenüber dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz dafür einzusetzen, dass sämtliche Umsetzungsdefizite gesetzlich beseitigt werden. Es darf nicht bei der bloßen Ankündigung des Bundesministers bleiben, sondern es bedarf einer schnellen gesetzlichen Überarbeitung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! In ihrem Antrag tut die Fraktion der Piraten so, als führe das EuGH-Urteil zu Störerhaftung zu großer Unsicherheit. Diese Sichtweise deckt sich aber nicht mit der Realität. Halten wir doch einmal fest, was in den letzten Monaten erreicht worden ist.
Das Providerprivileg ist deutlich ausgeweitet worden und gilt nun auch für Gewerbetreibende, die öffentliche Hotspots anbieten. Die Zahl der Hotspots vergrößert sich dadurch. Damit entsteht ein Vorteil für die User.
Das EuGH-Urteil bestätigt ausdrücklich, dass WLANAnbieter von der Haftung für Rechtsverletzungen Dritter befreit sind. Nach der E-Commerce-Richtlinie haften diese WLAN-Anbieter nicht als Störer für rechtswidrige Handlungen Dritter, wenn sie die Übermittlungen nicht veranlasst, den Adressaten nicht ausgewählt und die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.
Allerdings fordern Sie in Ihrem Antrag auch eine völlige Sanktionsfreiheit. Eine völlige Sanktionsfreiheit, Herr Lamla, kann es da nicht geben. Sollten über einen dieser Hotspots dauerhaft Rechtsverstöße verübt werden, muss der Staat auch die Möglichkeit haben, zu handeln.
Ihre Forderung gleicht einem Carsharing-Modell ohne Registrierung, bei dem die Autos keine Nummernschilder haben, der Schlüssel steckt und jeder das Auto fahren kann – egal wie. Dieses lädt doch geradezu zum Missbrauch ein und darf in einem Rechtsstaat so nicht stattfinden. Deshalb sind diesen Bestrebungen auch auf europäischer Ebene in der Durchsetzungsrichtlinie für Urheberrechte klare Grenzen gesetzt.
Außerdem hat der EuGH entschieden, dass die Einrichtung eines Passwortschutzes für den Internetzugang gerechtfertigt ist. Insofern hat die Forderung nach absoluter Anonymität, die Sie in Ihrem Antrag auch stellen, schlechte Aussichten, juristisch zu bestehen.
Vielleicht können wir uns im Ausschuss – dahin überweisen wir den Antrag ja – über den engen rechtlichen Rahmen austauschen und etwas differenzierter unterhalten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Ich muss ehrlich gestehen – das muss ich vorwegschicken –, dass ich den Antrag doch recht schwierig zu lesen fand, was die grammatikalische, orthografische und sprachliche Aufbereitung anbelangt. Nun ist der Antrag eingebracht, und wir setzen uns natürlich auch gerne damit auseinander.
Sie bemängeln, dass die zentrale Verbreitung bzw. Weiterleitung von Warnmeldungen zu Schwachstellen in Netzwerkdiensten, Applikationen und Betriebssystemen in Nordrhein-Westfalen bislang ausschließlich Aufgabe des Computer Emergency Response Teams – CERT – des Landes ist.
Diese Vorgehensweise, liebe Piraten, nennt man aber Spezialisierung. Wenn ich Ihren Antrag da richtig verstanden habe, schlagen Sie hier das Prinzip vor: Alle machen alles. Unserer festen Überzeugung nach verursacht das nicht nur Chaos, sondern im Zweifel auch Intransparenz und Mehrkosten. Sie sollten doch wissen: Viele Köche verderben den Brei.
Weiter sprechen Sie davon, dass die Interessen von Sicherheitsbehörden an der Geheimhaltung von Sicherheitslücken gar nicht berücksichtigt werden dürfen. Sie erwähnen es sogar explizit. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Unsere Sicherheitsbehörden tragen jeden Tag Sorge für unsere Sicherheit. Die permanente Gängelung nach einem Schwarzweißmuster, die Sie gerne in völliger
Undifferenziertheit betreiben, wird der verantwortungsvollen Aufgabe unserer Sicherheitsbehörden nicht gerecht.
Gänzlich erstaunt war ich, als ich Ihre Forderung gelesen habe, dass Sie als verbindliches Verfahren zur Veröffentlichung von Sicherheitslücken das sogenannte Responsible-Disclosure-Prinzip vorschlagen. Hier haben Sie mich einen ganz kurzen Moment auch leicht verunsichert. Denn ich bin immer davon ausgegangen, dass seitens des CERT bisher nach genau diesem Verfahren vorgegangen worden ist.
Dann habe ich gestern bei Ihnen, Herr Minister Jäger, im MIK angerufen. Und siehe da: Meine Verunsicherung konnte ebenso schnell weichen, wie sie zuvor gekommen war. Sicherheitslücken werden beim CERT schon längst nach diesem Verfahren kommuniziert. Es ist insofern überflüssig, was Sie hier fordern.
Der Überweisung an den Ausschuss stimmen wir trotzdem zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Zunächst möchte ich Stellung zum Antrag der Piraten beziehen. Wir haben ja insgesamt drei Anträge vorliegen. Sie, liebe Piraten, fordern immer wieder die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für vielerlei Gebiete, heute für den Bereich „Freifunk“, letztes Mal war es der Bereich E-Sports. Da frage ich mich schon, was als Nächstes kommt.
Sie begründen Ihre Forderung in Ihrem Antrag damit, dass insbesondere der Bildungscharakter im Vordergrund stünde. Belege liefern Sie allerdings in Ihrem Antrag nicht. Die bleiben sie schuldig. Natürlich mag es auch bei Freifunkinitiativen um Bildungsinteressen gehen, aber dass diese nicht zwangsläufig im Vordergrund stehen, wird dadurch klar, dass Freifunk ja einfach erst einmal den Zugang zum Internet darstellt.
Über Freifunk wird eben dann das Internet generell genutzt. Dadurch ist die Nutzung nutzerabhängig. Die User – schaut man sich Analysen an – nutzen das Internet aber überwiegend für die Bereiche „Social Media“ und „Shopping“ sowie für Musik- und Videostreamingdienste.
Richtig ist, dass der Freifunk bürgerlich und freiwillig organisiert und realisiert wird. Daher möchten wir uns an dieser Stelle auf jeden Fall für das vielseitige bürgerliche Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer bedanken.
Ja, gerne.
Diese Frage müssten Sie sich in erster Linie selbst stellen, denn in Ihrem Antrag schreiben Sie ja, dass ein Bildungscharakter im Vordergrund steht. Das müssen Sie auch belegen. In § 52 Abs. 2 gibt es in der Tat diesen Bestand, dass die Gemeinnützigkeit hergestellt werden kann, falls der Bildungscharakter im Vordergrund steht. Nur kann man das ja nicht einfach nur behaupten. Da muss ja ein Nachweis vorhanden sein.
Jetzt möchte ich kurz auf den Antrag der FDP eingehen: Freifunk und Journalismus in einen Topf zu werfen, erscheint mir sehr gewagt, Herr Nückel. Wir können gerne über eine mögliche Gemeinnützigkeit des Journalismus diskutieren, nur muss dann vielleicht auch ein etwas anderes Verfahren gewählt werden.
Es ist suboptimal, einen Erschließungsantrag auf den Weg zu bringen. Vielleicht ist es sinnvoll, noch einmal speziell im Ausschuss darüber zu diskutieren und das nicht mit einem kurzfristigen Entschließungsantrag bestimmen zu wollen.
SPD und Grüne behaupten in ihrem Antrag, dass das CDU-geführte Bundesministerium der Finanzen die Freifunk-Community nicht schätze. Liebe SPD, liebe Grüne, die Rechtslage lässt sich nicht nach Gutdünken anwenden. Ich bin mir sicher, auch das Bundes
ministerium der Finanzen schätzt bürgerliches Engagement genauso wie wir alle hier, und dass die Befolgung der Rechtslage Ihrer Auffassung nach einer Geringschätzung von Engagement gleichkommen soll, Herr Vogt, lässt eine gewisse Selbstgerechtigkeit in Ihrem politischen Handeln und Denken erahnen.
Das Bundesministerium der Finanzen ist zu einer nachvollziehbaren und seriösen Rechtsauffassung gekommen und leistet dieser Folge. Wir sollten hier lieber miteinander diskutieren, über welche anderen Wege eine adäquate Förderung des Freifunks noch geschehen kann.
Nicht zuletzt möchte ich darauf verweisen, dass gestern von unserem EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker vorgetragen wurde – ich zitiere –:
„Wenn der Netzausbau allen zugutekommen soll, heißt das auch, dass es keine Rolle spielen darf, wo man lebt oder wie viel man verdient. Wir schlagen heute vor, bis 2020 die wichtigsten öffentlichen Orte jedes europäischen Dorfes und jeder europäischen Stadt mit kostenlosem WLANInternetzugang auszustatten.“
Die nordrhein-westfälische CDU-Fraktion ist bereit, hierfür einen konstruktiven Beitrag zu leisten. Die heute gestellten Anträge lehnen wir aus den genannten Gründen ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Der Antrag suggeriert, dass Strom wirtschaftlicher selbst erzeugt werden kann, als diesen zu beziehen. Außerdem sollen durch Investitionen in Anlagen wirtschaftliche Impulse für Wachstum gesetzt werden.
Ihr letztes Argument greife ich zuerst auf, nämlich dass durch Investitionen in Anlagen wirtschaftliche Impulse gesetzt werden sollen. Wenn es Ihnen wirklich auf wirtschaftliche Impulse ankommen würde, müssten Sie zuerst andere Probleme beseitigen.
Erstens. Wirtschaft braucht Fläche. Seit 2010 sind Industrie und Handwerk fast 3.800 ha Fläche ersatzlos verloren gegangen.
Nordrhein-Westfalen braucht daher einen Landesentwicklungsplan,
der Wachstum ermöglicht und ihn nicht durch unnötige Restriktionen verhindert. Der Flächenschwund muss gestoppt, statt ausgeweitet werden.
Zweitens. Wirtschaft braucht Infrastruktur. Marode Straßen und Brücken bedrohen die Existenz vieler mittelständischer Industrieunternehmen im ländlichen Raum. Nordrhein-Westfalen muss seine Planungskapazitäten daher erhöhen, damit mehr Mittel des Bundes für die Verkehrsinfrastruktur abgerufen werden können.
Drittens. Wirtschaft braucht Innovation. Statt die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft mit dem neuen Hochschulgesetz in ein Zwielicht zu rücken, muss das Land endlich Kooperationen zwischen Wissenschaft und Unternehmen fördern. Nordrhein-Westfalen braucht die Wiederbelebung der Hochschulfreiheit.
Viertens. Wirtschaft braucht konkurrenzfähige kommunale Hebesätze. Die durchschnittlichen Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sind in keinem anderen Land so hoch wie in NordrheinWestfalen.
Zuletzt lenke ich die Aufmerksamkeit auf den Haushaltsentwurf 2017 mit der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020. Die von der Ministerpräsidentin Kraft geführte Landesregierung senkt die Investitionsquote von 9,0 auf 8,3 % im Jahre 2020. Wollen Sie, liebe Kollegen von Rot-Grün, so wirtschaftliche Impulse setzen?
Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte übrigens noch eine Investitionsquote von 10,7 %. Die Wirtschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, ist Ihnen offensichtlich ziemlich egal. Das sind nur einige Beispiele, wo wir sagen, wirtschaftliche Impulse kann man setzen, die kann man anders setzen. Es ist ganz nett, dass Sie das mit so einem Antrag versuchen, aber es gibt noch viel Arbeit und viele andere Baustellen.
Auch bezüglich Ihres zweiten Arguments schulden Sie jeden Beweis, dass Strom selbst zu erzeugen wirtschaftlicher sei, als diesen zu beziehen. In Ihrem Antrag unterstellen Sie dies lediglich. Auch da die Frage: Wo sind die gesicherten Erkenntnisse?
Auf mögliche steuerliche Probleme bzw. Besonderheiten geht Ihr Antrag überhaupt nicht ein. An der Stelle haben Sie offensichtlich noch nicht einmal ein Problembewusstsein. Das finden wir schade.
Auch der Begriff „Verpflichtungskonzept“ passt zu der Politik des Bevormundens, Verbietens und Umerziehens. Lassen Sie uns an sinnvollen Projekten gemeinsam arbeiten, aber bitte ideologiefrei. Das fällt Ihnen aber – so deute ich Ihre Reaktion – offensichtlich schwer. Das finde ich schade.
Dies zeigt, dass es mit Ihnen weiterhin keine gute Zukunft in Nordrhein-Westfalen geben kann. – Danke sehr.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Unsere zwischenmenschlichen Beziehungen verlagern sich zunehmend in die digitale Welt. Die Lebenswirklichkeit vor allem junger Menschen spielt sich zum großen Teil online ab. Es wird immer schwieriger, sich dieser Tatsache zu entziehen. Kinder und Jugendliche, die mit den sozialen Netzwerken groß geworden sind, können sich ein Sozialleben ohne Internet kaum noch vorstellen.
Die Digitalisierung vervielfältigt Informationen und macht sie jedem zugänglich. Vor diesem Hintergrund stellen Cybergewalt, Cybermobbing und die ähnlichen Formen, die im Antrag erwähnt sind, ein ernst zu nehmendes gesellschaftliches Problem dar. Diesem müssen wir über Parteigrenzen hinweg entschlossen entgegentreten.
Mobbing an sich ist kein neues Phänomen; gelästert wurde schon immer. Der Unterschied heutzutage ist allerdings – wir haben das gerade schon gehört –, dass die Hetze im Netz durch Geschwindigkeit und Reichweite ganz neue Dimensionen erreicht, die
nicht mehr einfach ignoriert werden können, und auch dauerhaft oder zumindest über einen langen Zeitraum abrufbar ist.
Cybergewalt richtet sich allerdings – das möchte ich hier erwähnen – nicht nur gegen Frauen und Mädchen. Auch Männer und Jungen sind gegen Mobbing nicht immun.
Einer von vielen tragischen Fällen des Cybermobbings, die sich jetzt im Netz recherchieren ließen, ist der Fall des 13-jährigen Joel aus Kärnten in Österreich. In einem bewegenden Interview mit der regionalen Tageszeitung „Kleine Zeitung“ vom 26. Januar 2011 schildert die Mutter ihre Verzweiflung – ich zitiere –:
„Ich verstehe nicht, warum das niemanden interessiert! Mein Kind wurde im Internet in den Tod getrieben. Ein Klick hat genügt.“
Das sagte sie, nach dem sich ihr Sohn Joel leider das Leben genommen hatte. Ein erniedrigender Post auf seiner Facebook-Seite führte zu dieser furchtbaren und schrecklichen Tragödie. In diesem Post wurde Joel als homosexuell verunglimpft.
Diese im Internet stattfindenden Schikanen und Erniedrigungen führten dazu, dass sich ein junger Mensch das Leben nahm.
Als Vater von drei jungen Töchtern finde ich solche Entwicklungen – ganz unabhängig vom Geschlecht der Opfer – äußerst bedenklich. Jede und jeder kann in eine Situation geraten, in der man Cybergewalt ausgesetzt wird – auch wir als Politiker übrigens. Wie Sie alle wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir oft mit Anfeindungen und Beleidigungen im Netz konfrontiert.
In scheinbarer Anonymität fallen Hemmungen und Manieren, und es entsteht nicht selten ein gefühlt rechtsfreier Raum. Dem müssen wir entschlossen entgegentreten. Als Erwachsener kann man mal mehr und mal weniger gut damit umgehen. Als heranwachsender Mensch kann man solche Anfeindungen allerdings nicht richtig einordnen und ist diesen Inhalten oft schutzlos ausgeliefert.
Jugendliche können sich diesen digitalen Anfeindungen durch die totale und permanente Vernetzung nicht mehr entziehen. Kommentare im Netz sind nur schwer zu tilgen. Dadurch leiden Betroffene auch nach Jahren noch unter dem Stigma.
Hier ist die Politik, hier sind wir gefordert, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein klares Signal gegen Cybergewalt zu setzen, das über begrüßenswerte Aufklärungsinitiativen für Jugendliche, Lehrer und Eltern wie zum Beispiel „SCHAU HIN!“ oder die europäische Initiative „klicksafe“ hinausgehen muss.
Aus diesem Grund begrüßen wir Ihren Antrag und hoffen auf konstruktive überparteiliche Gespräche. Vielleicht bekommen wir auch noch einen gemeinsamen Antrag hin – das werden die Beratungen ergeben –, um dieses Phänomen entscheidend einzudämmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer oder – in diesem Fall – lieber Zuschauer! Nordrhein-Westfalen ist dank großer internationaler Publisher wie Electronics Arts und einer ausgeprägten Entwicklerszene, welche auch das Rückgrat des hiesigen Games-Standorts in NRW bilden, für die Games-Branche von großer Bedeutung. Nicht umsonst runden die Gamescom in Köln als weltweit profiliertes Top Event der Videospielbranche und die Electronic Sports League – übrigens auch mit Sitz in Köln – dieses Bild des
bedeutenden Games-Standorts in NordrheinWestfalen ab.
Zudem kann unsere heimische Wirtschaft durch diese Nähe vom Transfer innovativer Games-Technologien wie etwa der Anwendung von Virtual-Reality-Brillen hin zu klassischen Industrien, Forschung und Medizin profitieren. Laut Berechnung des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware auf der Grundlage des GfK Consumer Panel und der GfK Entertainment wuchs der deutsche Markt für digitale Spiele in den Jahren 2014/2015 um 4,5 %.
Hierzu zählten neben den Käufen von Spielen auch der Vertrieb von Hardware wie Spielekonsolen und Handhelds sowie Mikrotransaktionen virtueller Güter, zum Beispiel in Form von In-App-Käufen.
Nichtsdestotrotz braucht die Branche unsere Unterstützung, um im internationalen Wettbewerb mit Hotspots der Spielebranche wie etwa Montreal in Kanada konkurrieren zu können. Daher ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass Sie mit Ihrem Antrag auf die Situation der Games-Branche im Allgemeinen hinweisen.
Eine Studie zur Erfassung der Leistungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Spielentwicklungsbranche ist auch eine gute Idee. Die Anhörung zeigte zwar, dass Sie sich da vielleicht ein bisschen zu sehr im Klein-Klein verlieren und ein Kennzahlenset festlegen wollen, welches viel zu rigide Vorgaben im operativen Bereich einer Studie macht. Wie eine Studie ausgestaltet ist, muss nach unserer Auffassung Aufgabe von Forschung und Wissenschaft sein, nicht von Politik.
Gemäß unserer Auffassung wäre eine offenere Evaluation mit Sicherheit besser für das Ergebnis und würde sicherlich auch von den beteiligten Verbänden begrüßt werden.
Trotz unserer Kritik werden wir von der CDU-Fraktion diesem Antrag zustimmen, da er nicht nur in die richtige Richtung geht, sondern auch ein wichtiges Signal setzt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen eine schöne Sommerpause.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann es auch relativ kurz machen, indem ich erst einmal auf unseren Entschließungsantrag aus dem letzten Plenum Drucksache 16/12126 verweise.
Dass Sie heute hier diesen Gesetzentwurf durchbringen wollen, verstehen wir. Aber dass Sie auch unserer Kritik Recht geben, die wir im letzten Plenum vorgetragen haben, zeigt sich daran, dass Sie noch diesen Entschließungsantrag eingereicht haben. Das ist Flickschusterei – flicken ohne Flicken.