Protokoll der Sitzung vom 14.12.2012

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Alda das Wort.

Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich bei der vorletzten Rede eines Abgeordneten in diesem Plenarjahr von einer Gebärdendolmetscherin begleitet werde und auch genau zu diesem Thema Stellung nehmen kann. – Durch den Spielfilm „Jenseits der Stille“ von Caroline Link aus dem Jahr 1996, der zahlreiche Preise erhalten hat, ist die Lebenssituation von gehörlosen Eltern und hörenden Kindern ins Blickfeld einer größeren Öffentlichkeit gerückt.

Meine Damen und Herren, wir sind jetzt 16 Jahre weiter. Viel hat sich nicht getan. Daher bringe ich durchaus Verständnis für den Druck der CDU auf. Dass sich der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion dieses Personenkreises annimmt, hat allerdings einen ganz konkreten Hintergrund.

Dabei handelt es sich um zwei Petitionen, die dem Petitionsausschuss des Landtags im Jahre 2011 vorlagen. Diese Petitionen beziehen sich auf das Problem, dass die Frage der Kostenerstattung für einen Gebärdensprachdolmetscher für gehörlose Eltern von hörenden Kindern bei Gesprächen in Schulen und Kindertageseinrichtungen bislang ungeklärt ist. Da voraussichtlich über die beiden Einzelfälle hinaus weitere Familien von diesem Problem betroffen sind, haben FDP und Grüne beschlossen, das Thema im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beraten. Frau Kollegin, Sie haben netterweise vorhin darauf hingewiesen, und ich darf es noch einmal unterstreichen: Das gibt es neuerdings, FDP und Grüne machen etwas zusammen; darüber freue ich mich auch.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Dazu wurde ein Bericht des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales angefordert. Danach ergibt sich folgender Sachstand – es tut mir leid, jetzt wird es ein bisschen juristisch –:

Gemäß § 8 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) existiert in Verbindung mit § 2 der Kommunikationsverordnung ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Gebärdensprachdolmetschers unter folgender Voraussetzung: Der Anspruch besteht, wenn eine solche Hilfe zur Wahrnehmung eigener Rechte in einem Verwaltungsverfahren erforderlich ist und eine schriftliche Verständigung nicht funktioniert.

Veranstaltungen in den Schule oder der Kita, zum Beispiel Elternabende, sind jedoch nicht ein Bestandteil von Verwaltungsverfahren.

Im Schulgesetz gibt es nach § 65 ff. Schulgesetz einen geringen Haushaltansatz – das letzte Wort ist bewusst in Anführungsstriche gesetzt –, um auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht im Einzelfall Kosten für die betroffenen Eltern zu übernehmen.

Ich glaube, komplizierter geht es nicht. Ich quäle Sie nicht mehr allzu lange.

Aus dem im Kinderbildungsgesetz KiBiz verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag lässt sich zwar ein hoher Stellenwert der Zusammenarbeit mit den Eltern und eine entsprechende Beratung von Eltern ableiten – die jeweilige Kita kann Kosten für einen Dolmetscher erstatten, und zwar über einen Zuschuss, der den Trägern einer Kita vom zuständigen Jugendamt zur Erfüllung dieser Beratungsaufgaben bereitgestellt wird –, allerdings gibt es auch im KiBiz keinen gesetzlichen Anspruch auf Kostenerstattung für diesen Zweck.

Die Landesregierung hat im Rahmen des Normprüfungsverfahrens nach der UN-Behindertenrechtskonvention einen Änderungsbedarf festgestellt und diesen in den Aktionsplan der Landesregierung „Ei

ne Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ aufgenommen.

Auch an der Stelle unterstütze ich die CDU grundsätzlich, dass mehr Druck gemacht werden muss, insbesondere, was die angeführte Seite 62 angeht.

Zudem hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales ein wissenschaftliches Gutachten bei der Universität Köln in Auftrag gegeben. Auf diese Weise soll unter anderem die Lage gehörloser und schwerhöriger Menschen analysiert werden. Das Gutachten wird voraussichtlich Ende Mai 2013 vorliegen.

Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurde in der Sitzung am 21. November dieses Jahres über den Bericht des Ministeriums beraten. Im Zuge der Diskussion wurde festgestellt, dass es sinnvoll ist, die weiteren Aktivitäten auf der Basis zusätzlicher Erkenntnisse zu begleiten und für die betroffenen Familien eine unbürokratische, aber auch sachgerechte Lösung zu erreichen.

Der im Antrag der CDU vorgeschlagene Lösungsweg ist sicherlich gut gemeint. Ich freue mich allerdings auf die vertiefte Erörterung im Ausschuss und bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die mitgeholfen haben, dass wir das Thema noch mal im Ausschuss beraten können.

Also vorletzter Abgeordneter hier am Pult wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten, eine schöne Adventszeit und einen guten Rutsch! Ich freue mich auf das nächste Jahr. – Danke.

(Beifall von der FDP, der SPD, der CDU, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Alda. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Sommer das Wort.

(Torsten Sommer [PIRATEN] zögert, seine Rede zu beginnen, und betrachtet nachdenk- lich die Gebärdensprachdolmetscherin, die neben ihm steht.)

Herr Kollege, bitte.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! So wie Sie, liebe Kollegen, und wie auch ich fühlen sich gehörlose Menschen regelmäßig in unserer Gesellschaft. Man weiß erst mal nicht: Was hat derjenige jetzt gesagt? Was ist da passiert? Das ist schade. Denn die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hängt zu großen Teilen von der Kommunikation ab, sei sie verbal oder wie bei Menschen mit Fehl- und Schwerhörigkeit nonverbal.

Viele hörbehinderte Menschen, die auf die Kommunikation in der Gebärdensprache angewiesen sind,

haben hörende Kinder. Die Eltern neigen dazu, ihre Kinder in Alltagssituationen als Familiendolmetscher einzusetzen, so zum Beispiel beim Einkauf, bei Behördengängen, beim Fernsehen, beim Telefonieren sowie bei den Elterngesprächen in Schule und Kindergarten. Diese Möglichkeit der Kommunikationshilfe wird von den Eltern dann genutzt, wenn aus Kostengründen nicht rechtzeitig ein Dolmetscher zu einem Gesprächstermin bestellt wurde.

Hier wird hörbehinderten Eltern die Möglichkeit, ihre grundrechtlich geschützten Rechte als Eltern auszuüben, extrem erschwert. Wie kann es sein, dass in diesem unserem Land die Eltern nach § 8 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein

Westfalen in Verbindung mit § 2 …

Ist Herr Alda noch da? – Nein, sehe ich nicht, schade.

(Zuruf: Doch!)

Ah, danke schön.

… der Kommunikationshilfeverordnung NordrheinWestfalen im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein Recht auf Bereitstellung eines Gebärdensprachdolmetschers haben – an dieser Stelle vielen Dank an Julia Probst, die mich per Twitter daran erinnern ließ, dass es „Gebärdensprachdolmetscher“ heißt und nicht „Gebärdendolmetscher“, wie er volkstümlich genannt wird, leider auch im Antrag der CDU –, dies aber beispielsweise für Veranstaltungen wie Elternabende und allgemeine Informationsabende in Schulen und Kindergärten nicht gilt?

Wie ist das mit der Intention des Aktionsplans der Landesregierung „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ zu vereinbaren? – Gar nicht, steht zu befürchten. Missstände, die durch die Kommunikationshilfeverordnung Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 2004, übrigens unterzeichnet vom damaligen Ministerpräsidenten Peer Steinbrück sowie der damaligen Gesundheitsministerin Birgit Fischer, entstanden sind, wurden im Evaluationsbericht der Landesregierung vom 24. September 2008 nicht einmal thematisiert. Erst durch Einreichung diverser Petitionen wurden die gesamten Missstände der Kommunikationshilfeverordnung deutlich.

Die aktuelle Situation grenzt an einen Skandal, da sich die Landesregierung in den letzten beiden Jahren außerstande sah, diesen unhaltbaren Zustand abzustellen. Selbst der Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen hat schon vor über einem Jahr festgestellt – ich zitiere; mit Verlaub –, dass derzeit keine für hörgeschädigte Eltern befriedigende und vor allem verlässliche gesetzliche Regelung besteht.

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt in seiner letzten Sitzung fraktionsübergreifend fest, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht. Das war zumindest mein Eindruck.

Sehr geehrte Damen und Herren, in Anbetracht des eben geschilderten Prozesses stellt sich hier die Landesregierung ein Armutszeugnis aus. Nach wie vor besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Übernahme von Gebärdensprachdolmetschern,

wenn es sich nicht um die Wahrnehmung der eigenen Rechte der Verwaltung gegenüber handelt.

Hier ist die Landesregierung gefordert, sofort die angekündigten Maßnahmen des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ umzusetzen und unbürokratisch Übergangsregeln für den betroffenen Personenkreis zu schaffen

(Beifall von den PIRATEN)

ich wiederhole das kurz für den Stream: Beifall leider nur von der Piratenfraktion –, damit gehörlose Eltern ihrem Erziehungsauftrag uneingeschränkt nachkommen können.

Damit deutlich wird, wie die Hilfebegehren derzeit beschieden werden, zitiere ich – mit Verlaub – aus einem dieser ablehnenden Bescheide:

Die Veranstaltungen sind kein Bestandteil der Tätigkeit des Landkreises, und ihre Durchführung dient auch nicht der Vorbereitung oder dem Erlass von Verwaltungsakten. Vielmehr stellen sie Informationsangebote der von ihnen zur Betreuung ihres Kindes gewählten privaten Elterninitiative dar. Ihre Teilnahme daran ist ein rein privat-rechtlicher und kein öffentlich-rechtlicher Vorgang.

Es darf in dieser Gesellschaft nicht sein, dass Eltern mit solchen Argumenten abgespeist werden. Da wir hier noch erheblichen Verbesserungsbedarf sehen, stimmen wir zur Nachbesserung der Überweisung in den Ausschuss natürlich zu.

An dieser Stelle möchte ich auch noch anregen, dass zukünftig alle Plenarsitzungen durch einen Gebärdensprachdolmetscher begleitet werden. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Sommer. – Für die Landesregierung erteile ich nun in Vertretung für Herrn Minister Schneider Herrn Minister Groschek das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nach den heutigen Beiträgen der Fraktionen stelle ich gerne fest, dass wir uns darüber einig sind, dass gehörlose Eltern hörender Kinder besser als bisher unterstützt werden sollen. Und das ist gut so.

Es hat die Arbeit des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales in der Vergangenheit stets ausgezeichnet, behindertenpolitische Entscheidungen über alle Parteigrenzen hinweg im Konsens zu

treffen. Sehr geehrte Frau Doppmeier, ich hoffe, das gelingt auch bei dieser Frage. Ihr Temperament wird sich hoffentlich durch eine konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss ausdrücken.

Es liegt der Landesregierung jedenfalls sehr am Herzen, dass diese Gemeinsamkeit auf diesem so wichtigen Politikfeld bleibt. Die Erziehung hörender Kinder ist für gehörlose Menschen eine besondere Herausforderung. In Kitas, in Schulen ohne den Einsatz von Kommunikationshelfern wie zum Beispiel Gebärdensprachdolmetschern sind sie häufig nicht in der Lage, ihrem Informations- und Beratungsauftrag nachzukommen. Hier müssen wir so schnell es geht helfen, und die gerade zitierten Briefe sprechen auch Bände.

Herr Minister Schneider ist dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Soziales dankbar dafür, dass er den Impuls für kurzfristig umsetzbare Unterstützungsmöglichkeiten in den Bereichen Schule und Kitas gegeben hat. Dazu wird der Minister in Abstimmung mit seinen Kolleginnen Sylvia Löhrmann und Ute Schäfer den Ausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Schule und Weiterbildung sowie Familie, Kinder und Jugend einen Bericht mit Handlungsvorschlägen vorlegen.