Behinderungen, an Mütter, die sehr früh schwanger werden, an alleinstehende Elternteile sowie an Eltern mit frühgeborenen Kindern und Mehrlingsgeburten.
Es ist zum einen falsch, Familien mit SGB-II-Bezug als Problemfamilien zu stigmatisieren. Zum anderen vernachlässigt diese Sichtweise Familien, die sich nur knapp über Wasser halten oder aus Scham oder Stolz keine Leistungen nach dem SGB II beziehen. Ich sage es ganz deutlich: Prekäre und hilfsbedürftige Lebenssituationen lassen sich nicht alleine am Bezug von SGB-II-Leistungen festmachen.
Ganz außen vorgelassen werden bei dieser Verteilung der Mittel zum Beispiel auch Familien, die Hilfe für behinderte Menschen oder zur Überwindung besonders schwerer Lebenslagen nach dem SGB XII erhalten. Gerade diese Familien benötigen Unterstützung.
Wir haben die Initiative ergriffen und mehrere Organisationen – ich habe sie schon genannt: pro familia, Caritas, Diakonie und auch den Kinderschutzbund – kontaktiert, um die sozialen Lebenslagen der Hilfe suchenden Personen zu erfragen. Im Gegensatz zu dem, was Sie vorhin gesagt haben, Frau Asch, kritisieren diese Organisationen den derzeitigen Verteilungsschlüssel auf jeden Fall.
Unsere Nachfragen ergaben, dass eine reine Verteilung nach dem vorhandenen SGB-II-Fällen das Ziel eindeutig verfehlt. Zwar gibt es ohne Frage in diesen Familien häufiger Probleme; doch nicht ausschließlich! Hinzu kommt die Tatsache, dass Beratungsbedarf nicht nur bei Familien mit Kindern unter drei Jahren zu finden ist – zwar nimmt die Anzahl der Fälle mit dem Eintritt in den Kindergarten rapide ab –, jedoch bekommt nicht nach wie vor nicht jede Familie einen entsprechenden Kindergartenplatz für ihr Kind. Auch dann sind Familien oft noch unterstützungsbedürftig.
Zu Beginn meiner Rede wollte ich eigentlich kritisieren, dass der Antrag zur direkten Abstimmung steht. Ich freue mich aber, dass wir doch noch Zeit haben werden, darüber im Ausschuss zu diskutieren. Denn wir können uns noch ganz andere Gewichtungen der Mittelverteilung vorstellen, wenn der derzeitige Schlüssel zu sehr in eine Richtung geht. Ein wenig Bedenken habe ich auch noch beim Antrag der CDU, wobei ich schon zugestehen muss, dass es derzeit wahrscheinlich besser wäre, den Antrag der CDU zu nehmen. Warten wir einmal auf das, was im Ausschuss kommt.
Trotzdem möchte ich hier noch etwas kurz erwähnen: Der Titel des Antrags ist doch sehr stark polarisierend und hinterlässt bei mir den Eindruck, dass unterschiedliche Bevölkerungsschichten – nämlich zum einen die Schicht mit und zum anderen die Schicht ohne SGB-II-Bezug – gegeneinander ausgespielt werden sollen. Unter diesem Aspekt betrachtet, hätte ich es heute niemandem verübeln
können, wenn er diesem Antrag der CDU heute nicht zugestimmt hätte, auch wenn ich das Gegenteil empfohlen hätte.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung erteile ich nun Frau Ministerin Schäfer das Wort.
Danke, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ich möchte noch einmal deutlich sagen, dass es ein zentrales Ziel der Landesregierung ist, Kinder und Familien stärker zu unterstützen. Risiken in den Familien wollen wir mit präventiven Ansätzen entgegenwirken.
Am Anfang meiner Ausführungen möchte ich auch etwas ganz deutlich sagen: Die frühen Hilfen insgesamt gibt es nicht erst, seitdem es das Bundeskinderschutzgesetz gibt,
Aber dort, wo Risiken bereits zu Gefährdungen geführt haben, wollen wir schnell und zielgenau Hilfe anbieten. Das setzen wir mit dem Landeskonzept zur Umsetzung der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhabammen“ konsequent und zielgerichtet um.
Für den Schlüssel, den wir gewählt haben, um die zusätzlichen Bundesmittel zu verteilen, sprechen gute Gründe. Wir orientieren uns konsequent an der zentralen Zielgruppe der frühen Hilfen, die in der Fachwelt unumstritten ist. Das sind Familien in belasteten Lebenslagen, mit geschwächten familiären Bewältigungsressourcen. Auf diese Familien müssen wir so früh wie möglich zugehen. So können wir sie wirksam in ihrer Erziehungskompetenz und beim Aufbau einer gelingenden Eltern-Kind-Beziehung stärken.
Die Erfahrungen im Aktionsprogramm des Bundes „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ von 2006 bis 2010 sowie die in diesem Zusammenhang in den Ländern erprobten Konzepte und Programme, die auch schon ähnlich aufgelegt worden sind, haben eindeutig gezeigt, wie wichtig das ist. Denn Lebenslagen und Belastungen sind bekanntlich regional sehr unterschiedlich verteilt. Wir steuern die Mittel somit am Bedarf orientiert. Dorthin, wo der Bedarf hoch ist, fließen eben mehr Fördermittel.
Trotzdem haben wir gleichzeitig sichergestellt, dass alle 186 Jugendämter in Nordrhein-Westfalen Mittel aus der Bundesinitiative erhalten. Damit ist die von Ihnen geforderte Grundausstattung durchaus gewährleistet, meine Damen und Herren, abgesehen vom ohnehin bestehenden gesetzlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII.
Dass kleinere Jugendämter bei einem einheitlichen Verteilerschlüssel weniger erhalten, versteht sich, glaube ich, von selbst. Wir haben in NordrheinWestfalen viele Kleinst- und Kleinjugendämter. Das ist die Struktur in diesem Land. Von 186 Jugendämtern sind immerhin 82 für unter 50.000 Einwohner zuständig. Sie können aber auf der Kreisebene mit anderen Jugendämtern oder mit freien Trägern kooperieren. Deswegen ist mir nicht ganz klar, was die CDU mit ihrem Antrag bezweckt, besonders zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits alles mit allen Beteiligten abgestimmt ist und wir auf dem Weg sind, das Landeskonzept umzusetzen. Sie wissen, dass wir sehr schnell gehandelt haben.
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist unmittelbar nach der Zuweisung des Bundes im November bei den Jugendämtern angelaufen. Die Auszahlungen an die Jugendämter sind bereits erfolgt, damit das Geld noch in diesem Jahr verausgabt werden kann.
Dabei haben wir unser Landeskonzept und damit den geplanten Verteilerschlüssel so schnell es ging kommuniziert. Uns ist die hier geäußerte Kritik bis jetzt nicht begegnet. Die beteiligten Verbände – die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Jugendverbände –, andere Fachressorts und auch die Fachöffentlichkeit haben keinerlei Einwände erhoben. Ich habe im Fachausschuss bereits im Oktober über das Landeskonzept berichtet, noch bevor es das Bundesfamilienministerium geprüft hatte und inzwischen gebilligt hat. Das heißt, wir haben es mit Berlin abgestimmt. Trotz des Zeitdrucks bei der Umsetzung des Programms gibt es inzwischen viele positive Rückmeldungen von den Jugendämtern. Das ist ein schöner Erfolg, über den ich mich freue und für den ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses bedanke, die das so zügig umgesetzt haben.
Ich kann Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nur bitten, die Bemühungen der Jugendämter zu unterstützen, und zwar im Hinblick auf die Familien in Nordrhein-Westfalen, die es ganz besonders schwer haben. Denen müssen wir zielgerichtet helfen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sagen, dass die Initiative der Länder dazu geführt hat, dass wir die Mittel für unsere Jugendämter verstetigen
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind damit am Ende der Beratung des Tagesordnungspunktes angelangt und kommen zur Abstimmung.
Entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, den Antrag Drucksache 16/1616 nicht direkt abzustimmen, sondern an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich weise darauf hin, meine Kolleginnen und Kollegen, dass die Beratung dieses Tagesordnungspunktes von einer Gebärdendolmetscherin übersetzt wird, die sich gleich neben dem Rednerpult aufstellen wird. Da ist sie schon. – Frau Ramona Kahl, herzlich willkommen.
Auf diese Art und Weise werden wir sicherstellen, dass die Debatte im Videostream über die Landtagsinternetseite auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer nachvollziehbar ist, die auf eine Gebärdendolmetscherin angewiesen sind.
Jetzt steigen wir in die Beratung ein. – Für die antragstellende CDU-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Doppmeier das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Wir beschäftigen uns heute mit einer besonders wichtigen Problematik, die von betroffenen gehörlosen Eltern an uns Politiker herangetragen wurde. Mit unserem Antrag setzen wir ein eindeutiges Signal für alle Betroffenen und zeigen, dass wir ihre Problematik verstanden haben. Wir sind gemeinsam mit ihnen verärgert, dass die Umsetzung eines solchen Punktes so lange dauert. Dabei herrscht doch auch im Peti
Für die CDU steht die Familie im Zentrum der Politik. Den Bedürfnissen von Eltern mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen gehört unsere besondere Aufmerksamkeit. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Landesregierung, kann man von Ihnen nicht behaupten, ansonsten hätten Sie doch schneller gehandelt.
Sie alle wissen: Die UN-Konvention bekräftigt in Art. 23 den Anspruch auf Unterstützung der Eltern bei der Versorgung und Erziehung. Dazu gehören nicht nur offizielle Termine mit Wahlen von Elternvertretungen, sondern selbstverständlich auch Elternabende in der Schule, Schulfeste und vor allem Elternsprechtage.
Nein, ich möchte gerne erst zusammenhängend vortragen. – Hier ist die Hilfe eines Gebärdendolmetschers für gehörlose Eltern unabdingbar. Andere Länder machen es uns doch vor. Wissen Sie, dass das Land BadenWürttemberg seit dem Jahr 2008 beispielsweise die Übernahme von Gebärdendolmetscherkosten anlässlich von Elternabenden oder sonstigen notwendigen Gesprächen mit Lehrern und Lehrerinnen für gehörlose Eltern fördert? Hier hat man eine ganz einfache unbürokratische Lösung gefunden. Das Land Baden-Württemberg weist dem Landesverband der Gehörlosen die entsprechende Summe zu. Dieser übernimmt dann die Kostenabwicklung. Im Jahr 2008 waren das 40.000 €, im Jahr 2009 60.000 €. Also alles ganz unbürokratisch und direkt für die Betroffenen.
Aber was machen Sie, die nordrhein-westfälische Landesregierung? – Zunächst kündigen Sie immer revolutionäre Entscheidungen an. Anschließend planen Sie erst einmal und dann warten Sie ab. Meine Damen und Herren, aber effektives Regierungshandeln zum Wohle der Betroffenen sieht anders aus.
Beweisen können Sie dies jetzt im Falle der Elternassistenz für gehörlose Eltern. Regeln Sie dieses jetzt hier auch einmal schnell und unbürokratisch. Sie zögern und vertrösten die betroffenen Eltern. Sie haben Ausreden, um nichts anzupacken. In diesem konkreten Fall wollen Sie jetzt erst auf ein Gutachten warten, welches im Mai zu dieser Problematik erscheinen soll.
Aber zu diesem Zeitpunkt ist doch das Schuljahr abgelaufen. Wir brauchen kein Gutachten mehr, das wahrscheinlich nur wieder ein Bürokratiemonster aufbaut, sondern schnelle aktive Hilfe für diese gehörlosen Eltern tut jetzt not.