Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

lament, weil wir hier hautnah erfahren, welche Sorgen und Nöte die Menschen in unserem Land bewegen, hat das auch eine Bedeutung. Das ist eine Konstellation, die wir in dieser Form selten haben.

In guter parlamentarischer Gepflogenheit erstatte ich daher heute dem Plenum Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses im letzten Jahr.

Der Petitionsausschuss blickt wie das gesamte Landesparlament auf ein besonderes Jahr zurück. Die Auflösung des Landtags im März 2012 hat auch für unsere Arbeit Fragen aufgeworfen, mit denen wir in der Vergangenheit nie beschäftigt waren. Nun kennt die Bearbeitung von Petitionen generell keine Unterbrechung und keine Pause. Der Ausschuss tagt ja durchgängig auch in der parlamentsfreien Zeit. Deshalb gibt es bei regulären Wechseln der Legislaturperioden natürlich keinen Bruch. Die eingereichten Petitionen bestehen fort und werden dann weiter bearbeitet, anders als es für die sonstige Arbeit des Parlamentes gilt.

Aber eine parlamentslose Zeit durch Auflösung des Landtags wie im letzten Jahr war auch für uns etwas Neues. In dieser Zeit existierte kein Petitionsausschuss, wie wir ihn kennen. Der Ständige Ausschuss, bei dem ich mich wirklich bedanken muss, musste die Aufgaben des Petitionsausschusses übernehmen. Aber dadurch kam es auch in dieser Zeit nicht zum Stillstand der Arbeit, sondern selbst dann war die Bürgernähe jederzeit gewährleistet.

Wegen der außergewöhnlichen Ereignisse verbinde ich natürlich heute zwei Berichte miteinander. Ich berichte Ihnen abschließend über die Arbeit des Petitionsausschusses in der 15. Wahlperiode und über die Arbeit des ersten Halbjahres der

16. Wahlperiode.

Zunächst sind da einige Zahlen zu nennen, die den Umfang unserer Arbeit dokumentieren.

In der 15. Wahlperiode – zwei Jahre – haben den Petitionsausschuss des Landtags 8.572 Eingaben erreicht. Die Schwerpunkte der Eingaben haben sich im Vergleich zur 14. Periode etwas verschoben. Mit 22 % der Petitionen war der Bereich der sozialen Angelegenheiten am stärksten vertreten. Viele Bürgerinnen und Bürger schilderten uns ihre Probleme aus den Bereichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, Jugendhilfe, Opferentschädigung, Leistungen aus der Krankenversicherung und vieles andere.

Rund 14 % der Eingaben betrafen Fälle aus den Bereichen Bauen, Wohnen, Verkehr und Umwelt, 8 % das öffentliche Dienstrecht. Weitere Schwerpunkte lagen im Bereich Schule und Hochschule, Justizvollzug und Ausländerrecht mit jeweils 6 bzw. 7 % aller Eingaben.

Die Erfolgsquote des Petitionsausschusses ist dabei unverändert hoch. Von den rund 6.000 abgeschlos

senen Petitionen in dieser Zeit konnten wir 28 % der Fälle für die Bürgerinnen und Bürger mit einem positiven Ergebnis abschließen. Bei 42 % konnten wir keine Verbesserungen erreichen, und 30 % haben sich auf andere Weise erledigt.

In über 1.100 Petitionen hat der Ausschuss in dieser Zeit ein Erörterungsverfahren nach Art. 41a der Landesverfassung durchgeführt. Als Randbemerkung: Wir sind eines von den wenigen Bundesländern, die diesen besonderen Passus in ihrer Landesverfassung haben. Speziell wenn es zu diesen gemeinsamen Gesprächsterminen kommt, haben wir eine noch höhere Erfolgsquote aufzuweisen. 50 % aller Fälle sind abgeschlossen. Bei 50 % der Eingaben konnten wir Verbesserungen erreichen, bei 30 % leider keine, und 20 % erledigten sich auch so.

Aber bei allen diesen Terminen wird ganz, ganz klar, dass die Petenten für die Vertrauensbasis und das Gefühl, nicht ohnmächtig zu sein, sondern mit uns an einem Tisch zu sitzen, unheimlich dankbar sind. Für uns im Ausschuss ist das eine Bestätigung unserer Arbeit.

Die Tendenz setzte sich in der 16. Wahlperiode unverändert fort. Seit Beginn der Legislatur am 31.05.2012 haben den Petitionsausschuss rund 2.500 Eingaben erreicht. Genauso viele Petitionen sind auch durch Beschlüsse abgeschlossen worden, annähernd 400 Eingaben wieder in diesem besonderen Verfahren nach Art. 41a der Landesverfassung.

Auch hier bleiben wir unseren Erfolgsquoten treu und konnten wirklich 27 % aller Eingaben zu einem positiven Ausgang verhelfen. In den 41a-Verfahren waren es sogar 50 %.

Zahlreiche Petitionen mit über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung haben wir als Beratungsgrundlage an die Fachausschüsse weitergegeben. Dadurch stellen wir sicher, dass die Erkenntnisse, die wir durch die Bearbeitung der Petitionen erhalten, nicht einfach so verpuffen, sondern in unsere Gesetzgebungstätigkeit einfließen.

An dieser Stelle möchte ich mich dann auch wirklich ganz herzlich bedanken bei allen Kolleginnen und Kollegen in den Fachausschüssen, die diese Hinweise aus der Bearbeitung der Petitionsakten aufnehmen und nutzen, um bürgernahe und umsetzbare Gesetze für unser Land zu beschließen. Bitte, bitte arbeiten Sie weiter mit der nötigen Ernsthaftigkeit an diesem Ziel. Nehmen Sie es ernst! Ich denke, wir sind hier alle gemeinsam in der Pflicht.

Beispielhaft möchte ich Ihnen nun über einige Fälle berichten, die entweder exemplarisch für eine Vielzahl von Eingaben stehen oder die uns sehr berührt haben, weil sie eine besonders existenzielle Bedeutung für die Petenten hatten. Sie werden daran sehen, wie vielfältig unsere Arbeit ist. Jeder Fall ist

anders, und jeder Eingabe nehmen wir uns sorgfältig an.

Besonders bedeutsam war für eine Bürgerin die Unterstützung durch den Ausschuss in ihrer Rentenangelegenheit. Die Witwe wandte sich an den Ausschuss, weil der Rentenversicherungsträger ihren Antrag auf Bewilligung von Witwenversorgung mit der Begründung abgelehnt hat, ihr verstorbener Ehemann habe nur 12 Jahre in Deutschland versicherungspflichtig gearbeitet.

Der Frau war diese Entscheidung völlig unverständlich, hatte ihr Mann doch sein Leben lang gearbeitet. Die Familie hatte allerdings bis zur Wiedervereinigung in der ehemaligen DDR gelebt. Dort war der verstorbene Ehemann tätig. Unterlagen waren beim Rentenversicherungsträger jedoch unauffindbar,

sodass die Frau glaubte, 20 wertvolle Arbeitsjahre ihres Ehemannes seien für ihre Rente verloren. – Die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen ehemaliger DDR-Betriebe – das muss man wissen – endete im Jahr 2011. Somit war Eile geboten.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Der Petitionsausschuss veranlasste zunächst, dass alle Unterlagen vor der Vernichtung geschützt wurden, bis der Verbleib des Rentenbuchs abschließend geklärt war. Durch weitere Recherchen fanden sich die verloren geglaubten Unterlagen wieder ein.

Die Petentin konnte nun die von ihr zu Recht vorgetragenen Arbeitsjahre nachweisen und geltend machen und erhielt daraufhin eine Nachzahlung von 12.000 €.

In der 15. Wahlperiode meldete sich beim Petitionsausschuss eine große Zahl gehörloser Eltern hörender Kinder – eine besonders schwierige Situation. Sie forderten eine gesetzliche Regelung, nach der hörbehinderte Menschen mit hörenden Kindern einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für das Gebärdensprachdolmetschen bei Zusammenkünften mit Erzieherinnen und Erziehern in Kindertagesstätten und Schulen haben.

Der Petitionsausschuss lud daraufhin die betroffenen Eltern sowie die zuständigen Ministerien zu einem Erörterungstermin an einem Tisch ein. Die Kommunikation erfolgte auch an diesem Termin mittels Gebärdensprachdolmetschern. Ich darf bemerken: Diese Situation war auch für den Petitionsausschuss ein absolutes Neuland und für alle Parteien sehr anstrengend.

Die Probleme der Eltern wurden sehr schnell sichtbar. Da die Alltagssprache der Familie die Gebärdensprache ist, benötigen die Kinder – das ist nachvollziehbar – Förderung in der Lautsprache. Wir reden von Inklusion, und wir reden von früher Unterstützung. Um dies bei diesen Kindern zu gewährleisten, müssen die Defizite rechtzeitig erkannt werden, weil die Familien auf die Einschätzung der Kin

dertagesstätte und später der Schule angewiesen sind.

Die missliche Situation ist aber die, dass sie selbst die sprachlichen Defizite der Kinder nicht hören und erkennen können. Insofern benötigen die Eltern regelmäßig Informationen über den Sprachstand ihrer Kinder, die hörende Eltern sozusagen zwischendurch und im Vorbeigehen mitbekommen. Bei gehörlosen Eltern ist aber gerade das nicht der Fall.

Insgesamt bestand großes Einvernehmen, dass die geltende Kommunikationshilfeverordnung zu kurz greift, die Eltern keine verlässlichen Regelungen haben und dass es zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention noch großen Handlungsbedarf gibt.

Soweit unsere Landesregierung in ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes bzw. der Kommunikationshilfeverordnung ankündigt, bittet der Petitionsausschuss, die aus den Petitionsverfahren gewonnenen Erkenntnisse in die Änderungsüberlegungen einzubeziehen.

Zudem – das ist selbstverständlich – wurden auch hier unsere Fachausschüsse einbezogen, und der Petitionsausschuss wird die weitere Entwicklung verfolgen, weil es ein solch brisantes Thema ist.

Die Arbeit des Petitionsausschusses wird zunehmend internationaler. Immer öfter erreichen uns Fälle, die vor den Landesgrenzen nicht Halt machen und die Regelungen und das Recht der europäischen Nachbarn berühren. Aus diesem Grund pflegen wir den Beratungskontakt zum Europäischen Bürgerbeauftragten in Brüssel, aber auch zu den Petitionsausschüssen des Bundes und der anderen Länder.

Ein immer wiederkehrendes Problem ist dabei die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen.

So wandte sich eine italienische Staatsangehörige an den Petitionsausschuss, um in Deutschland als Lebensmittelkontrolleurin arbeiten zu können. Sie hatte in Italien eine fünfjährige Ausbildung als Sachverständige im Bereich Chemie und Industrie abgeschlossen, 16 Jahre in ihrem Beruf gearbeitet und war zuletzt durch eine Zusatzqualifizierung als Lebensmittelkontrolleurin tätig. Sie hatte sogar ein italienisches Fachbuch zu Hygieneverordnungen veröffentlicht.

Nachdem sie im Jahr 2007 zu ihrer Mutter nach Deutschland gezogen war, bat sie um Unterstützung, um eine Ausbildung als staatliche Lebensmittelkontrolleurin beginnen zu können. Sie erhielt nur Absagen, da die nach der Berufsausbildungsordnung vorgeschriebene Ausbildung in Italien nicht angerechnet werden sollte. Tatsächlich arbeitete die Petentin weit unter ihrem Ausbildungsniveau als Beschäftigte in einer Lebensmittelkette.

Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurden die in Italien absolvierten Zeiten erneut geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass Teile in der Ausbildung und der Berufstätigkeit der Petentin anzuerkennen waren. Nun kann sie sich freuen. Denn sie kann sich bei einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt um einen Ausbildungsplatz bewerben und damit entsprechend ihrer Qualifikation als Fachkraft auf dem nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt tätig werden.

Wir kommen zum Baurecht. Hier prallen in den meisten Fällen die Interessen des einzelnen Bürgers mit den oft übergeordneten Interessen des Gemeinwohls zusammen. Vielfach glauben Petenten, es könne doch nicht so schlimm sein, zum Beispiel die Bebauungsgrenze geringfügig zu verändern oder eine kleine Hütte mitten im Wald zu errichten. Das könne doch niemanden stören.

Die Bescheide der Behörden, die die Bauordnung, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne zitieren, sind für sie nicht verständlich und führen nur zu Verwirrung.

Hier nehmen die Abgeordneten des Petitionsausschusses häufig ihre Rolle als Mediatoren wahr. In Erörterungsgesprächen mit allen Beteiligten werden Kompromisse gesucht, die das Ziel haben, Verständnis für das jeweilige Handeln zu wecken, um in Zukunft auch bei Ablehnung der Petition wieder vertrauensvoll miteinander leben zu können.

Auch ganz unterschiedliche Fälle aus dem Ausländerrecht beschäftigen uns immer wieder.

Mit seinem Brief an den Petitionsausschuss bat ein junger Mann aus dem Libanon um Hilfe für seine Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik. Er wurde 1991 in Essen geboren und verbrachte sein gesamtes Leben in Nordrhein-Westfalen. Bei einem Schulpraktikum lernte er den Beruf des Rechtsanwalts kennen und hatte seitdem nur einen Wunsch: Jura zu studieren. Er erwarb seinen Hauptschulabschluss, schaffte den Wechsel ins Gymnasium und machte dort im letzten Jahr Abitur. Nun hatte er einen Studienplatz an einer Universität in Ostdeutschland in Aussicht. Weil aber seine Eltern vor seiner Geburt unter falschem Namen und mit falscher Identität hier eingereist waren, besaß der junge Mann keine gültigen Papiere. Sein Verbleib in Deutschland war also noch ungeklärt, und er durfte NRW nicht verlassen.

Hier konnte der Ausschuss helfen: Aufgrund seiner hohen Integrationsleistung, denn er hatte trotz seiner Jugend und trotz schwieriger familiärer Verhältnisse gute schulische Erfolge, wurde ihm zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt und ein Ausweisersatz ausgestellt. Auch wurde ihm die Erwerbstätigkeit ermöglicht. Wenn es ihm jetzt noch gelingt, mit dieser Erwerbstätigkeit oder einem Stipendium seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann er nach Ostdeutschland umziehen und dort sein Jurastudium aufnehmen.

(Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Um eine Petition an den Landtag richten zu können, muss man weder volljährig sein noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Der Ausschuss freut sich besonders, wenn ihn Eingaben von Kindern und Jugendlichen erreichen, denn wer sich mit einer Beschwerde an sein Landesparlament wendet, hat sich mit unserer Demokratie und unserem Regierungssystem auseinandergesetzt.

Dazu ein Fall aus dem Bereich Schule: Der Abiturstufe eines Gymnasiums wurde eine Woche vor Übergabe der Abiturzeugnisse die schriftliche Berechnung der Abiturnote ausgehändigt. Einige Tage später erhielten die Schüler dann einen Anruf der Schule. Es wurde mitgeteilt, es habe einen Computerfehler gegeben und die Noten müssten neu berechnet werden. Das führte bei einigen Schülerinnen und Schülern zu einer schlechteren Abiturnote.

Für eine Schülerin war das ein Grund zu einer Beschwerde an den Petitionsausschuss. Sie kritisierte, es habe weder eine Entschuldigung noch ein Gesprächsangebot vonseiten der Schule gegeben.

Der Fall wurde überprüft. Die Schule erklärte sich, allerdings in einer formaljuristischen Betrachtungsweise. Für die Petentin, die junge Abiturientin, war jedoch viel wichtiger, dass sich die Schule endlich ausdrücklich für den Fehler entschuldigte. Außerdem wurden alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um solche Fehler für die Zukunft auszuschließen. Ein wirklich guter Erfolg!

Ein anderes Thema, das aktuell an Bedeutung gewinnt, ist der Bereich Rundfunk und Fernsehen.

Eine Frau hatte sich hilfesuchend an den Petitionsausschuss gewandt, da die GEZ ihren Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren ohne Abwägung ihrer besonderen Situation abgelehnt hat. Sie hatte die Gebührenbefreiung beantragt, da sie nur ein geringes Einkommen erhielt. Ihr Sohn leistete ihr Unterhalt in Höhe der Grundsicherung. Staatliche Unterstützung bekam sie nicht. Hätte sie dieses Einkommen nicht von ihrem Sohn, sondern unmittelbar vom Staat erhalten, wäre sie sofort von den Rundfunkgebühren befreit worden. Die GEZ hatte den Antrag jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass sie eben keine Grundsicherung, sondern Unterhalt in gleicher Höhe erhalte.