Wir haben Schwierigkeiten in Voerde. Wir haben das größte Unternehmen in Essen. Aber diese Besprechungen machen eines klar: Alle an diesen Standorten haben ein Problem mit der Orientierungslosigkeit der Bundesregierung in energiepolitischen Fragestellungen. Sie haben kein Problem mit der Haltung dieser Landesregierung.
Herr Kufen, Sie kennen doch das Unternehmen. Sprechen Sie dort mit den Verantwortlichen! Man wird Ihnen das dort schon klarmachen, wenn Sie sie nur halb so oft wie ich besuchen.
Was sagt die Wirtschaft? Die Wirtschaft sagt, die Unternehmen sagen durch die Bank: Wir brauchen klare Entscheidungen. Wir wollen Planungssicherheit. Wir wollen ein Projektmanagement. Wir wollen ein Monitoring. – All diese Elemente finden Sie in diesem Gesetz wieder. Auf Berliner Ebene: Fehlanzeige, meine Damen und Herren. Genau das ist der Punkt.
Abschließend will ich noch sagen, weil dieser Punkt beim Mittelstandsgesetz angesprochen wurde, das am 29. Dezember in Kraft getreten ist. Die Rechtsverordnung wird im Februar im Kabinett sein. Wir werden am 25. Februar mit den Beteiligten die Vereinbarung für die Clearingstelle unterzeichnen, die dann am 1. März eingerichtet wird und danach ihre Arbeit aufnimmt.
Dieses Clearingverfahren ist für kommende Gesetze. Wir brauchen dafür überhaupt nichts zu unterbrechen, um das Klimaschutzgesetz noch nachträglich in das Clearingverfahren hineinzubringen. Denn das, was bei der Erarbeitung des Klimaschutzplans gemacht wird, geht sogar weit über das, was wir sinnvollerweise beim Clearingverfahren eingeführt haben, hinaus. Mehr Beteiligung der Stakeholder, mehr Beteiligung der Betroffenen geht überhaupt nicht, als wir es mit der Erarbeitung des Klima
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Die Kolleginnen und Kollegen haben sich dazu auch eingefunden, wie man sieht, und zwar deshalb, weil es bei der Abstimmung zum Klimaschutzgesetz NordrheinWestfalen durchaus kontrovers zugehen kann. Wir haben jetzt drei Abstimmungen vorzunehmen. Da mehrere Anträge vorliegen, ist nach § 42 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung zuerst über den weitestgehenden Antrag abzustimmen.
Deshalb stimmen wir als Erstes über den Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/1909 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der CDU. Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Piraten, SPD und Grüne. Wer enthält sich? – Wie angekündigt, enthält sich die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit in diesem Hohen Hause abgelehnt.
Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf Drucksache 16/127, über den wir diskutiert haben. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1914, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt diesem so zu? – Die Fraktionen SPD, Grüne und Piraten. Wer stimmt dagegen? – CDU- und FDP-Fraktion. Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? – Das ist augenscheinlich nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag Drucksache 16/1958 – Neudruck – von den Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – SPD, Grüne und Piraten. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten angenommen.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, den Saal leise zu verlassen und Gespräche leise oder am besten gar nicht zu führen, damit sich der Redner in unserem Hohen Hause Gehör verschaffen kann. – Herr Kollege Kaiser, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Inklusion ist keine einmalige politische Verordnung, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der beharrliches Erarbeiten und Erkämpfen erfordert. Deshalb hat die CDU-Landtagsfraktion gemeinsam mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen Ende 2010 einen Antrag zur Inklusion in der Schule im Landtag von NordrheinWestfalen mit konkreten Handlungsanweisungen an die Landesregierung verabschiedet.
Unter anderem ist darin die intensive Einbeziehung aller Beteiligten aufgeführt. Frau Löhrmann, fragen Sie heute einmal die betroffenen Verbände, ob das so geschehen ist.
Weiterhin wurden die Schaffung der personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen schrittweisen Ausbau des gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen und die zeitnahe Vorlage eines Inklusionsplanes festgelegt. Davon bleibt das meiste bis heute unerfüllt. Die Frage bleibt: Was haben Sie eigentlich in den drei Jahren geleistet?
Wenn wir Bilanz ziehen zur Frage der Inklusion in der Schule, so können wir schlicht feststellen: Diese Landesregierung hat es nicht geschafft, eine gesellschaftliche Akzeptanz für diese große Herausforderung zu schaffen und den Konsens in der Frage der Inklusion zu vergrößern. Im Gegenteil, Inklusion in der Schule hat Frau Löhrmann in das verwaltungstechnische Klein-Klein ihres Handelns geführt. Manche sprechen inzwischen von kalter Inklusion für diese Art der Umsetzung und ungeordneten Eile.
Wir haben als CDU immer vor einer Inklusion nur um der Umsetzungsprozente willen – von denen Sie gestern offensichtlich in der Pressekonferenz stolz gesprochen haben –, ohne Qualität hochzufahren, gewarnt. Gründlichkeit vor Schnelligkeit, Qualität vor Quantität! Gründlichkeit geht nur auf der Grundlage eines sorgfältig erarbeiteten Gesetzes.
Wir müssen jedoch heute in der Zeitung lesen, dass Frau Löhrmann bei der Finanzierung – ich zitiere – „pokert“. So steht es in der „Recklinghäuser Zeitung“. Die Folge ist: Verunsicherung, Ängste und Widerstände prägen das Bild. Unruhe statt Aufbruch zu Neuem kennzeichnen die Wirklichkeit.
Zur gestrigen Pressekonferenz hatte ich wirklich erwartet, dass Sie diesem Antrag zuvorkommen und ein verbindliches Datum für die Einbringung des Gesetzentwurfs zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz nennen würden. Fehlanzeige, Frau Löhrmann! Ich hatte erwartet, dass Sie etwas Verbindliches zur Umsetzung des Rechtsanspruchs, das alle Betroffenen so dringend erwarten, sagen. Fehlanzeige! Sie haben mehr über Ausnahmen als über die Umsetzung des Rechtsanspruchs gesprochen. Das heißt, dass Sie es damit doch nicht so ernst meinen. Ich hatte erwartet, dass Sie etwas Verbindliches zu einer Aufstockung der Ressourcen und zur ernsthaften Beteiligung der Kommunen sagen. Aber auch hier Fehlanzeige!
Blicken wir eine Woche zurück. Es ist ein bisher einmaliger Vorgang, dass die Lehrerverbände von der GEW bis zum Philologen-Verband und alle kommunalen Spitzenverbände einen gemeinsamen Hilferuf senden, um die Inklusion in NordrheinWestfalen zu retten. Diese Verbände prangern das totale Versagen dieser Landesregierung in dieser Frage an. Zu Recht!
Frau Löhrmann, Sie müssen sich an Ihren eigenen Aussagen in dieser Frage messen lassen. Nehmen wir ein Beispiel. Sie haben auf Ihrer Internetseite am 14. April 2010 unter der Rubrik „Ihre Frage an Sylvia“ geschrieben – ich zitiere –:
„Wir wollen Schulen personell und räumlich so ausstatten, dass sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen umsetzen können.“
Man muss kein ausgesprochener Kommunalrechtler sein, um festzustellen, dass hier die Kommunen als Schulträger für die äußeren Schulangelegenheiten angesprochen sind,
also ohne jeden Zweifel ein Fall von Konnexität. Aus diesem Satz wird deutlich, dass das, was Sie wollen, die Kommunen finanziell betrifft.
Die Kommunen sind deshalb so wütend und haben nicht zuletzt auf Ihre gestrige Pressekonferenz sofort wieder mit einer Pressemeldung reagiert, weil Sie jede Konnexität leugnen. Diese Landesregierung missachtet bei der Inklusion explizit ihre verfassungsrechtlichen Pflichten nach Artikel 78 Abs. 3 Satz 2 der Landesverfassung von Nordrhein-West
falen, worin die Landesregierung bei Gesetzesvorhaben aufgefordert wird, eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen. Das heißt, die Berechnung der Auswirkungen der Inklusion auf die Kommunen ist durch die Landesregierung zu leisten. Deshalb fordern wir dies explizit in Punkt 2 unseres Antrags.
Frau Löhrmann, es ist sicherlich kein Beitrag zur Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Inklusion, sondern aus meiner Sicht schlichte Machtarroganz, wenn Sie sich in der „Westdeutschen Zeitung“ am 16. Januar dieses Jahres wie folgt äußern – ich zitiere –:
„Die Kommunen müssten erst mal den Nachweis erbringen, dass tatsächlich Mehrkosten entstehen. Das ist bislang nicht geschehen, und ich sehe das auch nicht.“
Unbestritten sind die Schülerfahrtkosten in ihrer Differenziertheit, die Hilfskräfte, die erforderliche räumlich-sachliche Schulausstattung, zusätzliche Lehr- und Lernmittel bei Sinnesgeschädigten, zusätzliche Personalkosten für Hilfs- und Pflegepersonal an den allgemeinen Schulen nur einige Aspekte, die konnexitätsrelevant sind. Es ist die Aufgabe der Landesregierung, dies zu berechnen, und nicht Auftrag der Kommunen.
Fragen wie die folgenden bleiben jedoch völlig offen: Wie viele Vorreiterschulen sind vorhanden? Wie viele Förderplätze an allgemeinen Schulen sollen zur Verfügung stehen? Wie viele Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sind in welchem Jahr zusätzlich erforderlich? Wie sieht der Fortbildungsplan aus? Wie viele Schulen werden in welchem Jahr fortgebildet und damit fit für die Inklusion gemacht? Wie garantieren Sie die nötigen Fortbildungskapazitäten?
Statt präziser Planung werden Nebelkerzen geworfen, die Aktivitäten dokumentieren sollen. Ihre Zahlen, Frau Löhrmann, sind ohne Referenzdaten, die den tatsächlichen Bedarf anzeigen, zwecklos und helfen nicht weiter.