Statt präziser Planung werden Nebelkerzen geworfen, die Aktivitäten dokumentieren sollen. Ihre Zahlen, Frau Löhrmann, sind ohne Referenzdaten, die den tatsächlichen Bedarf anzeigen, zwecklos und helfen nicht weiter.
Frau Löhrmann, Sie sprechen davon, dass jährlich zusätzlich 500 Studienanfänger für das Lehramt an Förderschulen ihr Studium ab 2013 beginnen sollen. Das war gestern das Highlight des Sprechzettels. Und die Schuld, dass nicht genügend Förderschullehrer vorhanden sind, geben Sie dann an die Opposition weiter.
Genau. So ist es Ihrem Sprechzettel zur gestrigen Pressekonferenz zu entnehmen. Das ist ein Armutszeugnis und hält auch einem Faktencheck nicht stand.
Nur so viel zu den Fakten, Frau Löhrmann: Die UNKonvention trat in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft.
Daraufhin hat die damalige schwarz-gelbe Regierung zum 1. August 2009 den GU ohne erweiterte Rechtsgrundlage ausgeweitet, um es möglichst allen Eltern, die es für ihre Kinder wünschten, einen Platz im GU zu ermöglichen. Dies ist unbestritten weitestgehend gelungen. Damals wurde sofort eine Konferenz mit allen Betroffenen einberufen, und ihre jeweiligen Anliegen wurden konkretisiert. Diese lagen bei Ihrem Amtsantritt vor.
Dass sich die Zahl der Sonderschullehrer erhöhen sollte, war die Folge der angefangenen Umsetzung. Wir sind jetzt im Jahr vier nach Inkrafttreten der UNKonvention. Ein knappes Jahr davon gab es Schwarz-Gelb, drei Jahre gab es Rot-Grün. Jetzt wollen wir einmal fragen: Wer musste handeln?
Das heißt, diese Argumentation, Frau Löhrmann, ist eigentlich intellektuell nicht Ihr Niveau. Es zeigt nur, wie sehr Sie in der Ecke sind. Dass Sie schon mit solchen Scheinargumenten durch die Lande ziehen, zeigt, dass Sie im Prinzip Ihr Handeln nicht vernünftig aufgestellt haben.
Sachlich entscheidend für die CDU-Fraktion war jedoch von Anfang an die Qualität für alle Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht. Leider gibt es nun Beispiele für das Gegenteil. Die Qualität wird schlechter. Nach Auskunft von Frau Löhrmann beträgt die Integrationsquote in der Grundschule heute ca. 33 %, in der Sekundarstufe I dagegen 18 %. Das bedeutet: Viele Kinder finden nach der Grundschule keine weiterführende Schule, die sie aufnimmt.
Was tut Frau Löhrmann? Nachdem sie jahrelang die Notwendigkeit einer erhöhten Lehrerausstattung an den weiterführenden Schulen beschworen hat, lässt sie nun die integrativen Lerngruppen auslaufen und verschlechtert die Qualität an den Schulen mit der Zählung derjenigen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf als normale Schüler der Schule. Konkret bedeutet das: Sie kürzt den Lehrermehrbedarf auf die Hälfte – nachzulesen im Referentenentwurf zum
9. Schulrechtsänderungsgesetz: weniger statt mehr Qualität in der Sek I, wo die Probleme liegen. – Das ist von Ihnen in der gestrigen Pressekonferenz auch nicht besonders herausgearbeitet worden.
Weiter zum Thema Qualität! Ebenfalls unter der Rubrik „Ihre Frage an Sylvia“ im Internet sagten Sie am 14.10.2010 – ich zitiere –:
Das war doch wohl nur hohles Wahlkampfpalaver. Lassen Sie sich mal aus den Schulen berichten! Was bisher viel zu wenig war, soll nun plötzlich reichen, und Sie haben noch die Stirn, sich mit den vielen angeblich geschaffenen Stellen zu brüsten, während Kinder und Lehrer unter ungenügenden Bedingungen lernen und lehren müssen.
Wie schlecht die Stimmung an den Schulen ist, wird auch durch die gestrige Pressemeldung deutlich. Sie haben es bei der Weiterbildungsmaßnahme nicht einmal geschafft, im ersten Durchgang die von Ihnen angekündigten 250 Lehrerinnen und Lehrer für die Fortbildung zum Sonderschulpädagogen zu kriegen. Sie haben nur davon gesprochen, dass es etwa 200 sind. 50 Plätze bleiben also frei. Das heißt, die Lehrerinnen und Lehrer trauen dem nicht, sind unsicher, und das gibt die Stimmungslage in den Schulen wieder.
Sie können allerdings nicht behaupten zu wissen, welche Bedarfe da sind. Sie geben überhaupt keine Auskunft darüber, ob diese 250 auskömmlich sind. Sie geben Zahlen ohne Referenzrahmen an, ohne klarzumachen: Dadurch wird eine Bedarfsdeckung von x Prozent in dem und dem Jahr erreicht. – Die Planung ist also immer rückwärtsgewandt, nie nach vorne, und das löst die Unsicherheit aus.
Alle Betroffenen haben aber einen Anspruch darauf zu erfahren, was sie erwartet. Lehrerinnen und Lehrer haben Anspruch auf ausreichende Ressourcen und Vorbereitung. Kinder aller Schulformen haben Anspruch auf gleiche Unterrichtsqualität. Die Eltern haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wann und vor allem mit welcher Qualität ihr Rechtsanspruch umgesetzt wird.
Frau Ministerin Löhrmann, bei diesem größten bildungspolitischen Reformprojekt sind Sie seit 2010 keinen Schritt weitergekommen. Statt Aufbruchstimmung für dieses gesellschaftliche Projekt zu erzeugen, haben Sie für Lethargie, Angst und Aggression gesorgt. Deshalb unser dringender Appell: Legen Sie endlich das 9. Schulrechtsänderungsgesetz vor!
Frau Ministerpräsidentin, Ihr Spruch „Kein Kind zurücklassen!“ wird durch das Handeln des Schulministeriums zur hohlen Phrase. Ihre Inklusionspolitik ist unsozial und ungerecht. Es ist höchste Zeit zum richtigen Handeln. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der UN-Behindertenkonvention heißt es – ich zitiere mit Ihrer Genehmigung –:
„Die Vertragsstaaten … prüfen sorgfältig die Schaffung oder Bestimmung eines staatlichen Koordinierungsmechanismus, der die Durchführung der entsprechenden Maßnahmen in verschiedenen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen erleichtern soll …“
Die Betonung liegt auf Sorgfalt. Wir befinden uns in einem ganz normalen Gesetzgebungsverfahren, und dazu gehört die Beteiligung der Öffentlichkeit, wie es die Landesregierung im Referentenentwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz vorbildlich gemacht hat. Sie finden, wenn Sie sich die Mühe machen, den Referentenentwurf und weitere Dokumente auf der Internetseite des Ministeriums. Selten ist so breit und so offen über einen Gesetzentwurf diskutiert worden. Das ist auch gut so. Denn wir wollen und werden Anregungen und Kritik berücksichtigen. Auch hier gilt das Struck’sche Gesetz: Kein Gesetz verlässt den Plenarsaal so, wie es hineinkommt.
Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Landesregierung eine klare Linie zum Verfahren vorgegeben hat. Die Ministerpräsidentin hat erst letzte Woche noch einmal bekräftigt: Der Gesetzentwurf kommt mit Wirkung für die Klassen 1 und 5 zum Schuljahr 2014/15. – Wir halten uns an unseren Zeitplan. Entscheidend ist, dass das Gesetz rechtzeitig vor Beginn der nächsten Anmeldephase für die Grundschulen im November 2013 in Kraft tritt.
Noch mal zur Erinnerung: Der Referentenentwurf ist bereits seit September für die Verbände zur Stellungnahme freigegeben. Das heißt, diejenigen, deren Sorge Sie hier angeblich vertreten, beteiligen sich längst an der Debatte.
Wenn Sie also lauthals Forderungen stellen, sollten Sie sich bewusst machen, dass die Regierungsfraktionen schon lange auf dem Weg sind. Deshalb gehört der Antrag auch jetzt nicht in die plenare Debatte.
Ich füge einen weiteren wichtigen Punkt hinzu. Schon jetzt wächst allein durch die veränderte Erlasslage seit Dezember 2010 die Zahl der gemeinsam unterrichteten Schülerinnen und Schüler. Die Integrationsquote hat sich fast verdoppelt. Schon jetzt erleben wir in sehr vielen Schulen des Landes, wie erfolgreicher gemeinsamer Unterricht aussieht. Aus diesen langjährigen Erfahrungen mit dem gemeinsamen Unterricht in Nordrhein-Westfalen lassen sich wertvolle und wichtige Erkenntnisse ziehen. Deshalb unterstützen wir die Schulen, die sich auf den Weg in die Inklusion begeben, mit 100 Stellen.
Wir werden als Gesetzgeber dafür sorgen, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Arbeit vor Ort gegeben sind. Darauf bereiten wir uns vor. Dazu hat das Gutachten von Prof. Preuss-Lausitz und von
Prof. Klemm von 2011 wichtige Hinweise gegeben. Mittlerweile gibt Bertelsmann weitere Antworten darauf, welche Lehrkräfte und welches unterstützende Personal notwendig sind. Das Personal aus den demografischen Effekten sowie die Lehrerinnen und Lehrer aus allgemeinen und Förderschulen rüsten uns gut für erfolgreichen inklusiven Unterricht. Wir machen weiter mit dem gemeinsamen Unterricht, und zwar nicht gehetzt, sondern sorgfältig.
Insgesamt werden zum nächsten Schuljahr knapp 1.700 Stellen bereitgestellt. Wir investieren in Fortbildungsmaßnahmen und stellen zusätzlich
Ebenso investieren wir in die Ausbildung von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen. Wir haben 500 neue Studienplätze eingerichtet. Wir haben die Möglichkeit geschaffen, 2.500 Lehrkräfte zu sonderpädagogischen Fachkräften weiterzubilden. Sie dagegen hatten bis 2010 ganze 65 Stellen geschaffen.
Wir unterfüttern die Maßnahmen im Inklusionsprozess jetzt schon mit der nötigen Ausstattung. Keine Landesregierung hat so viel Geld an die Kommunen weitergegeben wie die jetzige. Keine ist so kommunalfreundlich wie die jetzige.
Unzweifelhaft und täglich beweisbar nimmt die Landesregierung die Sorgen der Kommunen ernst und lässt sie nicht im Stich, auch in dieser Frage nicht – anders als noch unter der schwarz-gelben Regierung, als das Land hemmungslos in die kommunalen Kassen gegriffen hat.
Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir die Debatte inhaltlich führen und nicht strukturell. Wir möchten die Kritik der Verbände ernst nehmen und mit ihr umgehen. Das führt dazu, dass wir die Frage nach dem Zeitplan neu gestellt haben. Dann können wir uns mit allen Sorgen und Ängsten auseinandersetzen.
Unbestritten bleibt: Die Umsetzung der Inklusion und der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine große Aufgabe. Wir werden uns im Landtag die notwendige Zeit nehmen, um über den Gesetzentwurf sorgfältig zu diskutieren. Ja, Herr Kaiser: Gründlichkeit vor Schnelligkeit – das erwarten alle Beteiligten zu Recht.
Wir haben auch die unterschiedliche Geschwindigkeit bei der Umsetzung der Inklusion vor Ort im Blick. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist eine Generationenaufgabe. SPD und Grüne haben sich zum Ziel gesetzt, aus Betroffenen Beteiligte zu machen und diese Beteiligten inhaltlich
Was Ihre Forderung nach einem Stufenplan betrifft: Genau das haben wir getan; diesen Weg werden wir beschreiten. Inklusion geht nicht mit der Brechstange, auch wenn Sie das mit Ihrem Antrag glauben machen wollen. Daher fangen wir zum Schuljahr 2014/2015 mit den Klassen 1 und 5 an.
Schulträger, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern haben erfahren, dass die rot-grüne Landesregierung eine verlässliche Schulpolitik im Sinne der Beteiligten macht.
So haben alle Beteiligten die Möglichkeit, sich im Gesprächskreis „Inklusion“ zu informieren und einzubringen.
Gleiches gilt für Ihre Forderung nach einer Aufklärungskampagne. Im Aktionsplan der Landesregierung zur Inklusion sind viele Maßnahmen im Einzelnen aufgelistet. Wir haben eine Projektgruppe Inklusion eingerichtet, und wir haben einen runden Tisch eingerichtet. Wir informieren in Veranstaltungen zum Sachstand, zum Inhalt und zu allen Fragen, die Inklusion betreffen. Die Kollegen der Opposition sollten sich – wenn sie schon so oft ins Internet gucken – die Maßnahmen, die diese Landesregierung und die vorige Landesregierung in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben, vielleicht noch einmal anschauen.