Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/2143
Anforderungen an eine neu zu erstellende Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsver
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/2144
Ich weise darauf hin, dass der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/1265 gemäß § 79 Abs. 2 Ziffer b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der Maßgabe überwiesen wurde, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage der Beschlussempfehlung erfolgt.
Hiermit eröffne ich die Beratung und erteile für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Meesters das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen uns wieder einmal mit einem Wasserthema auseinander, der Funktionsprüfung der privaten Abwasserkanäle in Nordrhein-Westfalen. Das ist ein Thema, mit dem wir uns schon seit langem beschäftigen. Als ich 2010 in den Landtag kam, war das schon ein The
Heute werden wir uns auch etwas länger als geplant damit beschäftigen, weil Sie ja eine namentliche Abstimmung beantragt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, machen Sie mir bitte die Freude, dass sie bei dieser namentlichen Abstimmung dann alle vollzählig sind, anders als ich das bei den Abstimmungen zum Haushalt heute hier erleben durfte!
Wie ich schon sagte: Die Funktionsprüfung der privaten Abwasserkanäle ist lange in der Diskussion, und was lange währt, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird endlich gut. Heute erfüllen wir das Versprechen, das wir im Wahlkampf gegeben haben, die bestehenden Regelungen bürgerfreundlicher und kommunalfreundlicher zu gestalten.
Die wichtigste Aussage in diesem Zusammenhang ist: Die Hauseigentümer werden gegenüber der Regelung, die bis zum heutigen Tage gültig ist, bessergestellt.
Warum ist das so? – Erlauben Sie mir einen kurzen Blick in die Vergangenheit. Der ist nötig. § 61a Landeswassergesetz ist Kind der schwarz-gelben Koalition.
Sie haben im Jahre 2008 diesen Paragrafen geschaffen. Sie verfolgten nämlich das Ziel, die Erhöhung der Regelungsschärfe herzustellen und einen stärkeren Umsetzungsdruck zu erzeugen. Herr Uhlenberg hat damals als Umweltminister deutlich gemacht, dass 70 % der privaten Abwasserkanäle undicht seien, und Herr Ellerbrock hat zum Ausdruck gebracht, dass Verschärfungen notwendig seien. Die Notwendigkeit dieser Regelung ist von Ihnen damals niemals infrage gestellt worden.
Das Fazit dieser Regelung ist allerdings gewesen – zu der Zeit, als ich in den Landtag kam, war das schon eine virulente Diskussion –, dass die Umsetzung mangelhaft war, dass diese Regelung insgesamt wenig Bürgernähe gezeigt hat,
dass sie wenig praxistauglich war und dass deswegen Änderungsbedarf bestand. Diese gemeinsame Diskussionslinie zur Verbesserung haben wir noch im Juli 2011 zu Zeiten der Minderheitsregierung
Aber Ende 2011 war das vorbei. Da bildete sich eine Anti-Kanalprüfungs-Volksfront aus CDU, FDP und den Linken, und ihr Lied hieß damals nicht „Avanti Popolo“, sondern „Avanti Populismus“.
Damit ist es losgegangen. Kein Argument ist seitdem in der Diskussion zu flach gewesen, dass Sie es nicht verwendet hätten.
Und das unsinnigste dieser Argumente, die Sie erfunden haben, ist das Argument vom Generalverdacht, unter den wir alle Menschen und alle Hausbesitzer hier stellen würden. Richtiger wäre es, von Generalamnesie zu sprechen, die Sie überfallen hat, weil Sie nämlich die wirklich wichtigen Regelungsbedarfe
Wie gesagt, heute haben wir endlich eine neue, bürgerfreundliche Lösung. Sie schafft Rechtssicherheit und trägt wirksam zum Schutz des Trinkwassers bei.
Die Anhörung hat eines deutlich gemacht, dass nämlich die Erfüllung des Besorgnisgrundsatzes im Wasserrecht einer der wichtigsten Punkte ist. Deswegen ist Ihr Antrag von CDU und FDP völlig untauglich und muss abgelehnt werden; denn er entspricht diesem Besorgnisgrundsatz eben nicht. Wenn Schaden offenkundig wird, ist es zu spät. Deswegen ist unser Antrag die richtige Lösung für eine bürgerfreundliche und umweltgerechte Änderung.
Wir sehen keine Fristen außerhalb von Wasserschutzgebieten vor. Innerhalb von Wasserschutzgebieten werden wir Fristen vorsehen, weil es uns wichtig ist, das Trinkwasser zu schützen.
Sie können ihre Satzungen auch behalten. Sie müssen es aber nicht. Wenn die Kommunalpolitik feststellt, dass es vor Ort besser ist, anders zu handeln, dann ist das gut. Wir überlassen es den Kommunen und sind deshalb in unserem Handeln kommunalfreundlich und stärken die Selbstverwaltung der Kommunen.
Nein, es ist mittlerweile so viel darüber diskutiert worden. Alles ist ausgetauscht. Das sollten wir heute auch klar zum Ende bringen.
Die Lösung ist nicht nur bürgerfreundlich, sondern auch sozialorientiert. Wir stellen erstmalig 10 Millionen € in den Haushalt ein, um Härtefälle auszugleichen, indem wir Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen geben. Auch das hat es vorher nicht gegeben.
Ich fasse unseren Vorschlag zusammen: Unser Vorschlag trägt dem Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes Rechnung. Er bietet einen besonderen Schutz für das Trinkwasser. Er legt außerhalb der Wasserschutzgebiete keine Fristen fest. Er stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Er unterstützt die Bürger durch Förderprogramme und sorgt durch ein begleitendes Monitoring für aktualisierte Erkenntnisse.
Der Umweltausschuss hat den rot-grünen Anträgen mehrheitlich seine Zustimmung gegeben. Denn die CDU/FDP-Kanallösung besteht die argumentative Dichtheitsprüfung absolut nicht. Sie hat zahlreiche Lecks. Ihre Lösungsvorschläge gefährden das Trinkwasser. Mein Sanierungsvorschlag ist: Stimmen Sie unserem rot-grünen Vorschlag zu. Dann ist es eine gute Entscheidung fürs Trinkwasser in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.