Daher werde ich persönlich für den Antrag stimmen, andere werden ihn womöglich anders interpretieren. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Eckpunkten zum Hochschulzukunftsgesetz hat die Landesregierung ihre Anforderungen an eine zeitgemäße und leistungsfähige Wissenschaftspolitik sehr deutlich formuliert. Angesichts der ethischen Verantwortung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen erwarten wir zentrale Beiträge zu umfassenden technologischen und sozialen Innovationen. Dabei sollen ökologische, ökonomische und soziale Folgen gleichermaßen berücksichtigt werden. Das gilt vor allem für die Anwendung und Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Meine Damen und Herren, mir liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass Wissenschaft und Forschung in Nordrhein-Westfalen einen anderen Ansatz favorisieren. Die intensive Auseinandersetzung mit ethischen Fragen findet alltäglich an unseren Hochschulen statt, ohne als Einschränkung der Freiheit von Wissenschaft und Forschung gewertet zu werden, die übrigens grundgesetzlich garantiert ist. Die kann man überhaupt nicht einschränken.
Angesichts der Debatte möchte ich Ihnen noch ein gutes Beispiel vorstellen, und zwar das Kompetenznetzwerk Stammzellforschung. Dort werden seit mehr als zehn Jahren ethische Fragen mit und in der Öffentlichkeit diskutiert. Es wird größten Wert auf die Beteiligung und die Transparenz in der Arbeit gelegt. Auch in den Leitbildern etlicher Hochschulen in Nordrhein-Westfalen spiegelt sich die Haltung wider, in Forschung und Lehre Teil und Vorbild eines friedlichen Miteinanders zu sein.
Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen verbinden ihre ethische Verantwortung ganz souverän mit der Wahrnehmung der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Die Landesregierung sieht keinen Grund, daran etwas zu verändern. Wer etwas anderes sagt, bewegt sich außerhalb des hier seit Jahrzehnten entwickelten Konsenses. Dafür braucht man keine neuen Bekenntnisse.
Eben ist gesagt worden, dass das Ganze auch etwas mit der Finanzierung der Hochschulen zu tun hat. Nur damit am Ende des Tages nichts Falsches stehen bleibt: Wenn man vergleicht, welche Zuschüsse die Hochschulen 2007 bekommen haben und welche sie heute erhalten, dann sind es rund 25 % mehr. Dann kann man nicht davon reden, dass sie ausgehungert werden oder zu wenig Geld bekommen. Zeigen Sie mir einen Bereich in der Landesverwaltung, der in den letzten Jahren solche Zuwächse realisieren konnte!
Damit kommen wir zur Abstimmung. Die FDPFraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt dem Antrag Drucksache 16/2289 zu? – Die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion.
Wer stimmt gegen den Antrag? – Grüne und SPD. Wer enthält sich bei dem Antrag? – Es enthält sich ein Teil der Piratenfraktion. – Ich habe gesehen, ein Teil hat zugestimmt. Damit haben wir dennoch durch die Mehrheit ein eindeutiges Ergebnis: Der Antrag ist abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer und Zuhörer, gleich wo! Als ehemalige Fraktionsvorsitzende und langjährige Mandatsträgerin im kommunalen Ehrenamt freue ich mich ganz besonders, heute die ersten Worte in diesem Hohen Haus zu einem mir wohl vertrauten Anliegen an Sie richten zu dürfen:
Nahezu pünktlich zum Frühlingsanfang – obwohl das Wetter es nicht spürbar macht – sollte es uns mit dem Gesetzentwurf gelingen, Fehlentscheidungen aus der Vorzeit auszumerzen und Flurschäden zu bereinigen, den Boden zu bereiten, um der kommunalen Selbstverwaltung nachhaltig Triebkraft zu geben.
Mit der Zusammenlegung kommunaler Wahlen stärken wir die Demokratie. Die gemeinsame kommunale Verantwortung von Rat und Verwaltung ist verfassungsrechtlich geregelt, wobei der im kommunalen Kontext gerne so genannten Fachverwaltung eben die Rolle der Verwaltung zukommt, während der Wille des Volkes, die Stimme der Bürger aber durch die gewählten Vertreter in Kreistagen, Räten und Bezirksvertretungen und die dazugehörigen Bürgermeister und Landräte zum Ausdruck kommt.
Ich betone an dieser Stelle gerne, dass das kommunale Mandat in NRW als Ehrenamt weiterhin eine Besonderheit in der politischen Landschaft Deutschlands darstellt und für Menschen, die kommunalpolitisch Verantwortung übernehmen, die sich neben Beruf und Familie ehrenamtlich einsetzen, zunehmend große Herausforderung nach sich zieht.
Ihnen gebührt der größte Respekt in diesem Gefüge. Diesen Respekt, meine Damen und Herren, zollen wir dem Engagement der gewählten kommunalen Vertreter, indem wir für alle nachvollziehbare Rahmenbedingungen schaffen, die der Gemeinschaft aus Räten und Hauptverwaltungsbeamten ein effektives Handeln möglich machen.
Seit Einreichung unseres Gesetzentwurfs im November 2012 haben wir uns intensiv und mit allen Fraktionen über die Grundstrukturen von Rat und Verwaltung in den Kommunen auseinandergesetzt, um einen eklatanten Fehler im Kommunalwahlrecht zu korrigieren. Ich danke Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, den kommunalen Spitzenverbänden und den Sachverständigen für die weitestgehend konstruktive Debatte in der Anhörung und der darauf folgenden Ausschusssitzung.
Aus der Anhörung haben wir folgende Punkte mitgenommen: Die Synchronisation von Wahlzeiten ist Kernstück der gesetzlichen Initiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und ist uns daher besonders wichtig. Eine Zusammenlegung der Wahlen schafft Klarheit für die Wähler und betont die Verantwortungsgemeinschaft als wesentliche Säule der kommunalen Demokratie.
Der Wegfall eines zusätzlichen Wahltermins und der gesonderten Wahlgänge für Räte und Hauptverwaltungsbeamte hilft den Kommunen, Kosten zu sparen. Die gemeinsame Wahl fördert die Nachvollziehbarkeit der Bürger für die politischen Gefüge und erhöht die Wahlbeteiligung. Und diese, liebe Abgeordnete, ist die gewichtigste demokratische Legitimation.
Eine ab 2020 dauerhaft einheitlich verknüpfte Amtszeit der Räte, Bürgermeister und Landräte von fünf Jahren bringt stabile Planbarkeit vor allem in Bezug auf das Ehrenamt. Das steigert die Effizienz und die Funktionsfähigkeit kommunalen Handelns.
Der Vorstoß, die ab 2020 zwingende flächendeckende Zusammenlegung schon ab 2014 einleiten zu können, ist zulässig und verfassungskonform. Denn bei einer vorzeitigen Amtsniederlegung handelt es sich um Freiwilligkeit. Es werden auch keine besonderen Anreize geschaffen, aber es bietet sich für gewählte Hauptverwaltungsbeamte unter Umständen an, die Zumutbarkeit von Kommunalwahlen in 2014 und dann erneut in 2015 zu überprüfen. Ein freiwilliger Rücktritt beweist an dieser Stelle politische Verantwortung gegenüber seinen Wählern und dient guter Zusammenarbeit vor Ort.
Die Warnung vor einem Flickenteppich in NRW ist in der lokalen Wahrnehmung völlig unerheblich. Ob sich ein Oberbürgermeister in Aachen für eine vorzeitige Amtsniederlegung entscheidet und eine neue Kandidatur anstrebt, wird in Westfalen vermutlich wenig Ausschlag finden.
Die Frist zur Entlassungserklärung setzen wir auf den 30. November fest. Ein guter Termin, der nicht in die Ferien fällt und sowohl der Verwaltung als auch konkurrierenden Kandidaten und Einzelbewerbern hinreichend Vorbereitungszeit ermöglicht. Kommunen, in denen die Amtszeit ihrer Hauptverwaltungsbeamten bereits vor den anstehenden Kommunalwahlen in 2014 ausläuft – das betrifft nurmehr sechs Gemeinden – können die entsprechende Neuwahl auch vor September 2014 durchführen.
Fristen für Stichwahlen werden wir nicht gesetzlich normieren. Der Wahltermin für die Stichwahl ist binnen einer bis hin zu drei Wochen zulässig. In der Kürze liegt die Würze – das haben wir mit dem knackigen Wahlkampf im Mai 2012 bewiesen. So stehe ja auch ich heute als neue Landtagsabgeordnete hier vor Ihnen. In der Kürze liegt der Würze – so entfällt zum Beispiel nach einer Woche der Aufwand für den erneuten Versand von Wahlbenachrichtigungen. Die Wahl ist zudem noch im Bewusstsein des Wählers. Das hält die Motivation hoch und die Wahlbeteiligung unter Umständen auch höher.
Aber je nach kommunaler Situation mag die Entscheidung unterschiedlich ausfallen. Auch Feiertage wie in 2014 der 8. Juni, der auf einen Pfingstsonntag fällt, können maßgebliche Gründe sein, die Freiräume innerhalb der Frist zu nutzen. Die Festlegung des Wahltermins obliegt dabei aber ausschließlich den Kommunen selbst.
Zur Sperrklausel, meine Damen und Herren, ist in allen Runden alles gesagt worden. Das Verfassungsgericht anerkennt unsere Argumente bislang nicht. Wir sind aber weiterhin für gute Ideen offen. Ich lade Sie – auch alle Fraktionen der Opposition – herzlich ein, sich ebenso intensiv wie bisher in die Ehrenamtskommission einzubringen, die wir noch in diesem Frühjahr einberufen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kurzum: Mit dem vorliegenden rot-grünen Gesetzentwurf haben Sie, haben wir gemeinsam die große Chance, Kommunen und ihre Handlungsträger wirklich zu stärken. Unsere Kommunen brauchen nicht nur Solidarität in punkto Gemeindefinanzausgleich, Städte und Gemeinden in NRW brauchen einen verlässlichen Gesetzgeber. Kommunalpolitik in NRW braucht außerdem starke Leistungsträger vor Ort. Diese zu stärken, das sollte uns im Landtag NRW über Parteigrenzen hinweg nicht nur Pflicht, sondern vor allen Dingen eine Herzensangelegenheit sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.