Frau Kollegin, darf ich Sie kurz unterbrechen? – Die Kollegin Freimuth würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Möchten Sie die zulassen?
Die Förderrichtlinie des Ministeriums besagt unter Ziffer 1, dass es der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen sei, Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch
deutlich sichtbar zu machen, dass das Thema „künstliche Befruchtung“ zu enttabuisieren ist, um darüber zu einer Akzeptanz und Entstigmatisierung kinderloser Frauen und Paare beizutragen.
Unter Ziffer 3 der gleichen Förderrichtlinie wird dann der Gegenstand der Förderung genannt: Behandlungen im ersten bis vierten Behandlungszyklus in Form von In-vitro-Fertilisation oder intracytoplasmatischer Spermieninjektion.
Unter Ziffer 4 werden als Zuwendungsempfänger Ehepaare genannt, die sich einer der unter Ziffer 3 genannten Behandlungen unterziehen.
Die Gesamtkonzeption der psychosozialen Beratung der Paare und die Aufklärung ungewollter Kinderlosigkeit spielen in Ziffer 3 keine Rolle mehr. Sprich: Dafür erhalten Paare keine finanzielle Unterstützung; diese Leistungen müssen sie aus eigener Tasche bezahlen – es sei denn, sie wohnen in Nordrhein-Westfalen. Hier kann man zu Familienberatungsstellen gehen und in dem gesamten Prozess – vor, während oder nach einer solchen Behandlung – kostenfreie Beratung erhalten. Das ist möglich, weil das Land diese Beratungsstellen fördert.
Deswegen ist Ihr Antrag zu kurz gesprungen. Ich habe nur noch wenig Zeit und verweise daher nur noch auf die einstimmige parteiübergreifende Saarbrücker Erklärung der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister, die Krankenkassen dazu in die Lage zu versetzen, ihren Anteil zu erhöhen und dies als Länderanteil anzuerkennen.
Wir sind für die Überweisung des Antrags. Ich setze darauf, dass wir im Ausschuss darüber hinaus all die Themen diskutieren, die hier anzusprechen mir aus Zeitgründen gar nicht mehr möglich war. Hierzu gehört beispielsweise die Haltung der Kirchen, das Marktpotenzial von Pharmakonzernen und Ärzten, aber auch die Frage, warum das Bundesfamilienministerium nicht erst die Ergebnisse der in Auftrag gegebenen Milieustudie abwartet, die sich zu den Gründen der ungewollten und gewollten Kinderlosigkeit und ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz verhält, bevor eine solche Förderrichtlinie erlassen wurde. Im Übrigen ist die Kürzung, die 2004 in Kraft trat, mit Zustimmung der CDU im Bund zustande gekommen.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine interessante, kritisch-konstruktive Diskussion im Ausschuss. – Danke schön.
keit – die Debatte macht es deutlich; da sind wir uns auch einig – ist ein persönliches Schicksal, unter dem betroffene Paare oftmals sehr leiden. Ihr Wunsch, alle medizinischen Möglichkeiten auszuschöpfen, ist daher nur allzu verständlich.
In dieser Lebenslage geht es aber um wesentlich mehr als um finanzielle Fragen. So wichtig für die Betroffenen auch die Frage der Kostenübernahme ist, geht es weit darüber hinaus: Es geht um qualifizierte Beratung, es geht um Betreuung und um Begleitung der Paare.
Im Antrag von CDU und FDP wird dieser Aspekt leider nur in einem Nebensatz aufgeführt. Kein Wort auch zu den Risiken, die mit einer solchen medizinischen Behandlung verbunden sind. Für die Frauen sind diese Behandlungen mit diversen medizinischen Risiken – von der Hormongabe über die Entnahme von Eizellen bis hin zu möglichen Komplikationen bei Mehrlingsschwangerschaften – verbunden. Darüber hinaus ist eine sogenannte Kinderwunschbehandlung auch mit großen psychischen Belastungen verbunden, insbesondere dann, wenn sie temporär oder auf Dauer ohne Erfolg bleibt.
Es ist also bei Weitem nicht allein eine Frage nach Anzahl und Art der Finanzierung der Versuche. Die Tiefe und die Vielschichtigkeit dieses Themas blieben Ihnen möglicherweise verborgen, zumindest schlagen sie sich nicht in Ihrem Antrag nieder. Das ist schade und aus unserer Sicht eine vertane Chance.
Aber auch einige andere Aspekte stellen Sie in Ihrem Antrag, wie ich finde, etwas verkürzt dar. Da wäre beispielsweise die von Ihnen erwähnte rotgrüne Gesundheitsreform – Frau Kopp-Herr hat es gerade auch schon deutlich gemacht –, oder nennen wir das Kind beim Namen: das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Es ist richtig: Im Zuge dieser Reform einigte man sich in der Tat auf eine Leistungseinschränkung bei den Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. Ein wichtiges Detail bleiben Sie uns aber in Ihrem Antrag schuldig, nämlich folgendes: Diese Leistungseinschränkung basiert auf einem Kompromiss von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU.
Noch in einem weiteren Punkt bleiben Sie in Ihrem Antrag eine wichtige Detailinformation schuldig. Bereits in der Ausschussdebatte zu diesem Thema – basierend auf dem Bericht der Landesregierung – hat Ministerin Schäfer darauf hingewiesen, dass Bundesfamilienministerin Schröder ihr Förderprogramm zwar an die Kofinanzierung der Länder gebunden hat. Eines hat sie dabei jedoch vergessen: Sie hat nämlich vergessen, mit den Ländern zu sprechen und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen zu suchen und sich mit den Ländern dabei abzustimmen.
Auch dazu verlieren Sie in Ihrem Antrag kein Wort. Anstatt Ihrer Bundesfamilienministerin vielleicht einmal den Hinweis zu geben, dass dies kein sachdienlicher Umgang mit dieser Frage im Sinne der Betroffenen ist, ignorieren Sie und ignoriert Ihre Bundesministerin alle offenen Fragen, und die Länder dürfen zusehen, wie sie mit diesen Fragen und möglichen Antworten darauf umgehen.
Es erfolgt auch kein Hinweis darauf, dass sich die Gesundheitsminister- und Gesundheitsministerinnenkonferenz im Juni darauf geeinigt hat, die Krankenkassen aufzufordern, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und ihren Anteil in der von Ihnen ausgeführten Art und Weise zu erhöhen und darüber hinaus Satzungsleistungen der Krankenkassen als Kofinanzierung der Länder zu akzeptieren. Frau KoppHerr hat es gerade schon sehr deutlich gemacht.
Das zeigt noch mal, die Landesregierung kümmert sich sehr wohl um die Belange von Paaren, die ungewollt kinderlos sind. Aber unter Umständen kommen wir nicht zu ganz so einfachen und plakativen Antworten, die sich in einem Antrag schön zusammenfassen lassen, ohne genauer hinzuschauen und auf Details zu achten.
In Richtung FDP möchte ich noch eine Bemerkung loswerden. Ich finde es wirklich schade, dass auch Sie die Thematik der künstlichen Befruchtung nicht unter dem Aspekt der gewünschten Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare betrachten.
Es liegt auf der Hand, die Hintergründe für solche Kinderwunschbehandlungen bei hetero- und homosexuellen Paaren können sehr unterschiedlich sein, sodass die Rahmenbedingungen nur bedingt vergleichbar sind. Trotzdem hätte ich mir gewünscht – diese Chance haben Sie leider mit Ihrem Antrag bislang vertan; ich setze auf eine Anhörung, die Sie möglicherweise beantragen werden –, dass die von Ihnen mit initiierte Debatte auch diesen gesellschaftspolitisch hoch relevanten Bereich mit aufgreift.
Hier geht es vor allem um die längst überfällige Klärung rechtlicher Fragen rund um den Zugang, aber auch um die familienrechtliche Absicherung dieser Regenbogenfamilien und nicht zuletzt um die Finanzierung. Eine reine Verengung dieser Thematik auf die Finanzierung greift zu kurz. Aber selbst in diesem Abschnitt bleiben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, auf halber Strecke stehen. Denn würden Sie die Finanzierung so ins Zentrum rücken, hätten Sie auch schon zum Haushalt 2013 einen Änderungsantrag stellen können.
Es bleibt also der etwas fade Beigeschmack in Ihrem Antrag, aber auch in der Initiative der Bundesministerin, die sich nicht mit den Ländern abgestimmt hat, dass in erster Linie schwarz-gelbe Betriebsamkeit zur Schau gestellt werden soll. Die be
reits von mir oben angesprochenen vielschichtigen Hilfen, die betroffene Paare eigentlich bräuchten, sind Ihnen entweder nicht bekannt oder schlicht egal. Verantwortungsvolle und konstruktive Politik im Sinne von Paaren mit Kinderwunsch sieht aus unserer Sicht anders aus. Da hoffen wir auf ein bisschen mehr Vielschichtigkeit in der Debatte im Ausschuss.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es einfach mal so formulieren: ein guter Antrag, zumindest in der Überschrift und in der Beschlussfassung. Dazwischen wird eine ganze Menge „wild reingeworfen“, um es vorsichtig auszudrücken. Darüber können wir uns im Ausschuss unterhalten. Ich glaube, dass wir da nicht sehr weit voneinander entfernt sind.
Ich will kurz auf die momentane Rechtslage eingehen. Wir haben gerade gehört, 2004 ist diese geändert worden: Die Patienten zahlen bei der Kinderwunschbehandlung 50 % selber. – Wir können uns darüber unterhalten, ob das, was damals geändert wurde, gut ist. Wir können uns auch fragen, warum Schwarz-Gelb – seit einiger Zeit hat Schwarz-Gelb die Mehrheit im Bund – das nicht geändert hat oder warum die CDU die seinerzeit getroffenen Kompromisse mitgetragen hat. Ich will nicht ausführlich darauf eingehen.
Aktuell haben wir folgende Situation: Vor einem Jahr ist diese Förderrichtlinie herausgekommen, die, wie ich finde, den richtigen Weg geht. Damit besteht die Möglichkeit, dass 75 % der Kosten durch den Staat, durch Bund, Land, Kasse, übernommen werden und – in Anführungszeichen – „nur“ noch 25 % vom Patienten zu tragen sind.
schenswert. Aber mit einem zwischenzeitlichen Kompromiss kann man durchaus leben. Von der Zielrichtung gehen wir also bei dieser Regelung mit.
Die Förderrichtlinie beinhaltet, dass sich das Land an der Bereitstellung der Mittel beteiligen muss. Darüber müssen wir uns hier unterhalten. Ich hoffe, dass wir von der Landesregierung entsprechende Signale bekommen, um das Bundesprogramm in Nordrhein-Westfalen anzuwenden.
Um es noch mal ganz klar zu sagen: Unser Ziel sind 100 %. Im Antrag ist erläutert, wie die Eigenbeteiligung aussieht: zwischen 6.000 und 10.000 € je nach Umfang der Behandlung. Bei einer Reduzierung des Zuschusses des Patienten auf 25 % sind
wir immer noch bei 3.000 bis 5.000 €. Das ist für eine Familie immer noch wahnsinnig viel Geld und wird immer noch viele Menschen daran hindern, diese Kinderwunschbehandlung vorzunehmen. Bitte lassen Sie uns daher das Ziel nicht aus den Augen verlieren!
Bei der Recherche zu dem Antrag ist mir noch einiges aufgefallen. Frau Paul hat es eben schon kurz angesprochen, Sie hatten in der letzten Legislaturperiode eine Kleine Anfrage zu der Thematik bei lesbischen Paaren gestellt. Das Gesundheitsministerium hat damals, wenn ich es recht in Erinnerung habe, geantwortet. Mich interessiert – Frau Steffens ist gerade nicht hier, vielleicht kann Frau Ministerin Schäfer etwas dazu sagen –, ob Gespräche mit den Ärztekammern geführt wurden oder ob möglicherweise noch gar nichts passiert ist.
Mich interessiert auch der Bundesratsbeschluss aus März 2012. Der Antrag liegt jetzt so im Bundestag rum. Er sieht auch 75 % vor, aber ohne zwingende Beteiligung der Länder. Warum hält der Bundesrat mit rot-grüner Mehrheit nicht weiter an diesem Antrag fest?
Ein weiterer Antrag der grünen Bundestagsfraktion, der die von Frau Paul eben schon angesprochene Problematik mit aufgreift, liegt seit knapp zwei Jahren im Bundestag. Für unsere weitere Beratung würde mich auch der Stand bei diesem Antrag interessieren. Vielleicht können Sie Ihre Kontakte nutzen, damit wir auch darüber reden können, warum bei diesem wichtigen Thema auf Bundesebene nichts weiter passiert.
Ich will es dabei belassen. Ich freue mich sehr auf die weitere Beratung im Ausschuss. Ich bin gespannt, ob wir zu dem Antrag eine Anhörung machen. Es ist ein sehr wichtiges Thema, zu dem wir wohl gemeinsam etwas hinkriegen. – Vielen Dank.
Danke schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat – darin sind wir uns alle einig –: Ein unerfüllter Kinderwunsch kann bei vielen betroffenen Paaren zu einem großen seelischen Druck und zu Leid führen. Deshalb ist die Intention, die in diesem Antrag auch steckt, nämlich dies öffentlich zu thematisieren und zu enttabuisieren, sehr richtig und wichtig. Dieser Debatte, dieser Diskussion sollten wir uns alle stellen.
Es ist auch darauf hingewiesen worden, mit welcher Sensibilität wir bei diesem Thema vorgehen sollen und müssen. Ich möchte in erster Linie auch gar