Protokoll der Sitzung vom 15.05.2013

Ich hoffe, dass das für die Schienenverkehrswege ein wenig anders akzentuiert wird. Denn da brauchen wir dringend Schienenneubaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Wir brauchen dringend das überfällige dritte Gleis der Betuwe-Lijn, wir brauchen dringend die notwendigen Infrastrukturausweitungen insbesondere zwischen Köln, Bonn und Dortmund, was die künftige Rhein-Ruhr-Express

Linienführung angeht, wir brauchen weiter dringend den zweigleisigen Ausbau der Strecke Lünen– Münster, um endlich Westfalen angemessen schienenmäßig anzubinden. Ich finde es skandalös, dass der Bundesverkehrsminister sich weigert, diese Westfalen-Tangente endlich zu ertüchtigen. Westfalen und das Münsterland haben eine adäquatere Behandlung verdient.

All das hat letztendlich indirekt Auswirkungen auch auf die Fragestellung, was wir mit der Landesstraßen-Ortsumgehung Frauwüllesheim machen. Denn das Benehmen des Ausschusses zum Landesstraßenbauprogramm 2014 wird auch davon abhängen, inwieweit das Land gezwungen sein wird, Deckungslücken zu schließen, die der Bundeshaushalt lässt.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Fragen vor. Wir sind am Ende der Fragestunde.

Wir müssen dann noch über die Beantwortung der offenen Mündlichen Anfragen sprechen.

Mündliche Anfrage 22

Herr Kollege Witzel, wie wollen Sie verfahren?

(Ralf Witzel [FDP]) : Das nächste Mal aufrufen!)

Also mündliche Beantwortung.

Mündliche Anfrage 23

Frau Kollegin Schmitz, soll die Anfrage das nächste Mal aufgerufen oder schriftlich beantwortet werden?

(Ingola Schmitz [FDP]: Aufrufen!)

- Auch mündliche Beantwortung. Das wird so zu Protokoll genommen und dann, wie ich dieses Hohe Haus kenne, auch so passieren.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

10 Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Ver

sorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/2880

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Landesregierung dem Finanzminister, Herrn Dr. WalterBorjans, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt in erster Lesung der Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vor.

Mit diesem Gesetz soll in erster Linie das für die Tarifbeschäftigten der Länder am 9. März erzielte Verhandlungsergebnis auf die verbeamteten Beschäftigten des Landes und der Kommunen übertragen werden.

Der Inhalt des Gesetzentwurfes ist mittlerweile hinreichend bekannt und viel diskutiert. Ich will noch einmal kurz darstellen, was die Eckpunkte unserer Entscheidungen und unserer Vorlage sind.

Wir wollen für die Beamtinnen und Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vornehmen, das heißt eine lineare Erhöhung der Grundgehälter um 2,65 % für das Jahr 2013 und um 2,95 % für das Jahr 2014.

Wir wollen für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 eine lineare Erhöhung der Grundgehälter vornehmen: in den Jahren 2013 und 2014 jeweils um 1 %.

Wir wollen für die Pensionäre entsprechende Anpassungen der Versorgungsbezüge vornehmen.

Für Anwärterinnen und Anwärter wollen wir die Anwärtergrundbeträge erhöhen, so wie es für die gesamten Tarifbeschäftigten gilt, nämlich um 50 € im Jahr 2013 und linear um 2,95 % im Jahr 2014.

Für die übrigen Besoldungsgruppen – das sind die Besoldungsgruppen A 13 und darüber – sowie für die Besoldungsgruppen B, R, C, H und W wird es nach dieser Vorlage in den Jahren 2013 und 2014 keine Erhöhung geben.

Das Tarifergebnis soll für alle Besoldungsgruppen – auch für die zuletzt genannten – in vollem Umfang übernommen werden: in Höhe von 2,65 % im Jahr 2013 und 2,95 % im Jahr 2014, soweit das die allgemeine Stellenzulage, den Familienzuschlag, die Amtszulagen, die Auslandszuschläge und einige Mehrarbeitsvergütungsbeträge und Erschwerniszulagenbeträge betrifft.

Wir haben zudem, nachdem eine unterschiedliche Bemessung des Urlaubs für unterschiedliche Altersgruppen als altersdiskriminierend verworfen worden ist, in unserer Vorlage vorgesehen – wie auch bei den Tarifverhandlungen –, den Urlaub für alle gleichermaßen auf die Dauer von 30 Tagen festzulegen. Wir werden auch, wie wir den Vertretern der Beamtenschaft und der Gewerkschaften insgesamt mitgeteilt haben, keine weiteren Abzüge vornehmen – etwa für die Versorgungsrücklage –, die diese von uns weiter vorgesehene Erhöhung in irgendeiner Weise mindern würden.

Wir konnten den Tarifabschluss der Angestellten für die Beamtinnen und Beamte nicht 1:1 übernehmen, so wie wir das im Jahr 2011 zeitnah getan haben. Wir haben ihn jetzt gestaffelt übernehmen müssen. Ich sage an dieser Stelle noch einmal, was ich hier auch in der ersten Runde gesagt habe: Das ist uns alles andere als leicht gefallen. Ich stehe zu der schon mehrfach zitierten Auffassung, dass der öffentliche Dienst auch in Zukunft attraktiv bleiben muss und dass wir ein Interesse daran haben müssen, dass Menschen, die im öffentlichen Dienst ihre Arbeit tun, dafür anständig entlohnt werden. – Ich sage genauso offen, ich hätte gerne einen Vorschlag eingebracht, in dem wir eine ähnlich hohe Übertragung des Ergebnisses hätten darstellen können, wie wir sie für die Tarifbeschäftigten erzielt haben.

Ich stehe allerdings genauso deutlich zu einer von mir ebenfalls immer wieder geäußerten Meinung, die sich allerdings in den Zitaten nicht wiedergefunden hat: Wir müssen sagen, was geht und was nicht geht, und wir müssen sagen, dass wir eine Beamtenbesoldung haben, die auch mit der Anpassung, wie wir sie jetzt vorschlagen, im Mittelfeld der Länder ist und damit die Attraktivität des öffentlichen Dienstes sicherstellt.

Ich habe auch immer gesagt, dass ein Kostenblock, der über 40 % des gesamten Landeshaushalts ausmacht, bei unseren Bemühungen um die Konsolidierung des Landeshaushalts nicht außen vor bleiben kann. Die komplette Übertragung des Tarifergebnisses hätte das Land bis 2014 mit rund 1,3 Milliarden € belastet. Wir sind nach dem Grundgesetz verpflichtet, die Schuldenbremse einzuhalten. Die Personalausgaben – ich habe das gesagt – liegen bei über 40 %. Wir müssen auch in diesem Bereich einen Beitrag zur Konsolidierung leisten.

Die eingeschränkte Übertragung des Tarifergebnisses hat deshalb mit mangelnder Wertschätzung für die Arbeit der Beamtinnen und Beamten nichts zu tun. Diese Arbeit ist und bleibt für unser Land von großer Bedeutung. Ich habe hier auch immer gesagt, anders als man es aus anderen Reden heraushört, es geht hier nicht darum, dass das, was wir vorschlagen, alternativlos ist, sondern schlicht und ergreifend darum, dass alle anderen Alternativen schlechter gewesen wären. Dazu gehören vor allen Dingen Alternativen, wie sie mir schon bei der Beratung des Haushaltes 2013 in vielen Anträgen der Oppositionsfraktionen entgegengehalten worden

sind.

Beispielsweise hieß es, man könne die Personalausgaben Jahr für Jahr insgesamt um 2 % herunterfahren. Dazu brauche man auch keinen Aufgabenabbau, weil sich das aus der Steigerung der Produktivität von selbst ergebe. Erzählen Sie das einmal den Beamtinnen und Beamten in den unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Dienstes!

Was die Vorstellung betrifft, man könne mal eben 14.000 Stellen abbauen – mal waren es auch 12.000 –, weil das die Beteiligung des Personalkostenblocks des Haushaltes an der Konsolidierung sei: Das wäre unserer Meinung nach nicht das gewesen, was man uns jetzt vorwirft, nämlich dass man zwischen den niedrigeren und den höheren Besoldungsgruppen unterscheidet – also spaltet, wie das hin und wieder genannt wird –, sondern dann hätte man zwischen denen unterschieden, die jetzt einen Job haben, und denen, die anschließend keinen mehr bekommen hätten, weil die Stellen alle nicht mehr hätten nachbesetzt werden dürfen. Das hätte man deutlich sagen müssen. Wenn es im Laufe der Zeit so gekommen wäre, hätten auch diejenigen gemerkt, was das bedeutet, etwa wenn der Nachbar am Arbeitsplatz, der seinen Job aufgibt – wegen Pensionierung beispielsweise –, nicht ersetzt wird.

Wenn jetzt so leichtfertig erklärt wird, das liege alles daran, dass die Prestigeprojekte finanziert werden müssen und dass das zulasten der Beamtinnen und Beamten geht, sage ich noch einmal: Es ist wirklich nicht statthaft, diesen Zusammenhang herzustellen: dass man zwar auf der einen Seite sagt, man könne die Studiengebühren wieder einführen, und die Leute studieren lässt, es anschließend aber im öffentlichen Dienst keine Stellen mehr für sie gibt; denn diese müssen als Ersatz dafür abgeschafft werden.

Wir hätten andere Möglichkeiten gehabt, etwa wieder an die Arbeitszeiten heranzugehen, an einen Beförderungsstopp, an eine weitere Kürzung oder an die Streichung des Weihnachtsgeldes. Man hätte über die Versorgungsbezüge reden können. Das waren alles Dinge, die wir ausgeschlossen haben.

Wir haben stattdessen gesagt: Wenn es so ist – und daran geht kein Weg vorbei –, dass wir den Personalkostenanteil des Haushaltes an der Konsolidierung beteiligen müssen, dann ist es richtiger, dass ein bestimmter Bereich – ich sage noch einmal ganz deutlich, auch an die Adresse der FDP, dass ich nie von „Spitzenbeamten“ geredet habe, sondern vom „höheren Dienst“ –, nämlich der höhere Dienst, in zwei Runden nicht an der Besoldungserhöhung teilnimmt.

Die gestaffelte Anpassung gewährleistet einerseits allen Bezügeempfängerinnen und -empfängern auch weiterhin eine amtsangemessene Lebensführung,

(Christian Möbius [CDU]: Ha, ha!)

insbesondere im Vergleich zu entsprechenden Tarifbeschäftigten und auch im Vergleich – ich habe das schon gesagt – zu anderen Bundesländern.

Mit der Staffelung haben wir eine klare Entscheidung getroffen für den Erhalt der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, für die Sicherung von Beschäftigung, für die Sicherung einer sozial gerechten Politik und für eine Politik für gute Bildung, Familienvorbeugung und leistungsfähige Kommunen.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Daneben sieht der Gesetzentwurf noch einige redaktionelle Änderungen im Besoldungsrecht vor und eine längst überfällige Anpassung der Fachleiterzulage für Lehrer.

Mit dem Ihnen im Entwurf vorliegenden Gesetz soll die notwendige gesetzliche Rechtsgrundlage für die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich geschaffen werden. Damit die Beamtinnen und Beamten nicht bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens auf die Bezügeerhöhung warten müssen,

(Christian Möbius [CDU]: Das sind doch nur 20 %!)

sondern möglichst frühzeitig das erhalten, was jetzt an Erhöhung kommt, hat die Landesregierung wie schon bei Bezügeerhöhungen in früheren Jahren beschlossen, im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss die Mehrbeträge abschlagsweise unter Vorbehalt auszuzahlen. Das dürfte voraussichtlich Ende Juni der Fall sein.

Im Namen der Landesregierung bitte ich Sie deshalb, meine Damen und Herren, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben und ihn zunächst in die Ausschüsse zu überweisen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)