Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle zu unserer heutigen, 39. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen ganz herzlich willkommen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich acht Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden wir wie immer in das Protokoll aufnehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Schreiben vom 29. Juli dieses Jahres hat die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass Frau Christiane Fleischer zur Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf ernannt worden ist. Sie ist damit gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund ihres Amtes Vertreterin der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf in deren Funktion als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs. Die Frau Ministerpräsidentin bittet im zuvor genannten Schreiben um Vereidigung der Vizepräsidentin.
Ich darf deshalb Frau Fleischer hier im Landtag ganz herzlich begrüßen. Ebenfalls begrüße ich als Gast herzlich die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Frau Dr. Ricarda Brandts sowie die Zweite Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs Frau Anne-José Paulsen, die im Plenarsaal hinter Ihnen Platz genommen haben.
Nach § 5 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof haben die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag den entsprechenden Amtseid zu leisten. Ich bitte Frau Fleischer zu mir, damit ich ihre Vereidigung vornehmen kann.
Liebe Frau Fleischer, ich werde die Eidesformel abschnittsweise vorlesen und bitte Sie, die Schwurhand zu heben und mir nachzusprechen:
„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Vielen Dank, Frau Fleischer. Damit sind Sie vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen vereidigt worden. Wir wünschen Ihnen eine glückliche und gute Hand. Es ist immer schwierig, dem Verfassungsgerichtshof zu sagen: „Wir freuen uns auf die gute Zusammenarbeit“,
weil wir ja eigentlich unterschiedliche Rollen wahrnehmen. Aber herzlich willkommen in Ihrer neuen Aufgabe und alles Gute für Sie!
(Allgemeiner Beifall – Christiane Fleischer: Ganz herzlichen Dank! – Das neue stellver- tretende Mitglied des Verfassungsgerichts- hofs nimmt Glückwünsche von Ministerpräsi- dentin Hannelore Kraft und der stellvertreten- den Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann entgegen.)
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes NordrheinWestfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Nach- tragshaushaltsgesetz 2013)
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2014 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 – GFG 2014)
GFG 2014 fair und sachgerecht ausgestalten – Rot-Grün darf wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ignorieren
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine relativ große Fülle von Gesetzentwürfen und Anträgen, die wir miteinander beraten. Deshalb will ich noch einmal darauf hinweisen, dass sich die Fraktionen einvernehmlich darauf verständigt haben, bei diesem Tagesordnungspunkt 2, da er im Schwerpunkt den Haushalt umfasst, auf Kurzinterventionen zu verzichten.
Zur Vorstellung des Haushaltsgesetzes, der Finanzplanung und des Nachtragshaushaltsgesetzes erteile ich nunmehr für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Walter-Borjans das Wort. Lieber Herr Minister, das Mikrofon gehört Ihnen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Haushalt 2014, den ich dem Landtag heute im Entwurf vorstelle, ist eine Wegmarke auf der Strecke vom Jahr 2010, in dem die Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Regierung übernommen hat, zum Jahr 2020, in dem die Landeshaushalte ohne neue Kredite auszugleichen sind.
Nach weniger als der Hälfte dieser Strecke werden wir im Jahr 2014 die Neuverschuldung im Landeshaushalt von 6,6 Milliarden €, wie sie noch 2010 geplant war, auf 2,4 Milliarden €, also um fast 64 %, zurückfahren. Das ist konsequente Konsolidie
rungspolitik, ohne auf zukunftssichernde soziale, ökologische und wirtschaftsfördernde Politik zu verzichten.
Wir verkennen nicht die großen Herausforderungen, die auch in den Jahren 2014 bis 2020 und darüber hinaus auf uns zukommen werden. Dazu gehören die dringend notwendige Sanierung der Infrastruktur, der weitere Ausbau des Bildungssystems, die Beseitigung der kommunalen Finanznot, aber auch die Beobachtung der schwer kalkulierbaren Zinsentwicklung.
Ich sehe aber auch die Chance für eine Stärkung der Einnahmenseite durch mehr Steuergerechtigkeit ebenso wie die Chance für eine gerechtere Verteilung der Finanzströme und der Kreditlasten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Die Weichen müssen aber auf der Bundesebene gestellt werden. Da hängt vieles davon ab, ob die Wahlsieger vom vergangenen Sonntag sich dieser Verantwortung auch stellen.
Hier in Nordrhein-Westfalen hat die schwarz-gelbe Vorgängerregierung 2010 nicht nur den schon erwähnten beschlossenen Landeshaushalt für 2010 hinterlassen, der 6,6 Milliarden € neue Schulden vorsah. Die damalige Landesregierung hat auch eine mittelfristige Finanzplanung hinterlassen, die bis 2013 reichte. Sie sah eine deutliche Erholung bei den Steuereinnahmen vor. Man rechnete mit zusätzlichen Steuereinnahmen von 4,7 Milliarden €. Trotzdem ging die Planung Jahr für Jahr von 6,5 Milliarden € neuen Krediten aus. Damals stand die Schuldenbremse übrigens schon im Grundgesetz.
Seither hat sich noch einmal vieles verändert. Das ist keine Frage. Die Steuereinnahmen sind über die damaligen Erwartungen hinaus gestiegen. Sie werden 2013 rund 3 Milliarden € höher sein als seinerzeit prognostiziert. Allerdings geht davon wie immer knapp ein Viertel an die Kommunen – auch deshalb, weil die heutige Landesregierung den Städten und Gemeinden keine Mittel aus der Steuerverbundmasse vorenthält.
3 Milliarden € mehr als erwartet sind also rund 2,3 Milliarden € mehr für den Landeshaushalt. Trotzdem liegen wir schon im laufenden Jahr mit der Neuverschuldung 3 Milliarden € unter der Planung der damaligen Landesregierung für 2013.
2014 werden wir die Kreditaufnahme nochmals um rund 1 Milliarde € auf 2,4 Milliarden € senken – und das trotz des weitergehenden Anstiegs nicht beinflussbarer Ausgaben.