Wir kommen damit unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/4444 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und
Handwerk – mitberatend. Die Beratung und Beschlussfassung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Ist niemand dagegen? – Niemand, der sich enthält? – Dann ist die Überweisung des Antrags angenommen.
Jahresbericht 2011 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2010
Erstens. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Ziffer 1 der Drucksache 16/4324, die vom Ausschuss festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine sowie die ausgesprochenen Missbilligungen gemäß § 114 Landeshaushaltsordnung zu bestätigen. Möchte dem jemand widersprechen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Empfehlung in Ziffer 1 angenommen und entsprechend bestätigt.
Zweitens. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Ziffer 2 der Drucksache 16/4324, der Landesregierung für die Landeshaushaltsrechnung 2009 in der Fassung von Drucksache 16/709 – Neudruck – im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2011 des Landesrechnungshofs über das Ergebnis der Prüfung im Geschäftsjahr 2010 Drucksache 15/2341 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 der Landesverfassung Entlastung zu erteilen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Piraten. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist die Empfehlung in Ziffer 2 Drucksache 16/4324 angenommen und der Landesregierung gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 der Landesverfassung Entlastung erteilt.
der Behauptung der Stadt Oer-Erkenschwick, das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungs
paktgesetz) vom 9. Dezember 2011 (GV. NRW 2011 S. 661 ff.) verletze die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung
Eine Debatte ist nicht vorgesehen, sodass ich über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/4335 abstimmen lasse.
Diese lautet, in dem Verfahren nicht Stellung zu nehmen. Möchte dem jemand widersprechen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Eine Debatte ist ebenfalls nicht vorgesehen, sodass ich über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/4455 abstimmen lasse.
Sie lautet auch hier, in dem Verfahren nicht Stellung zu nehmen. Möchte dem jemand widersprechen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Eine Debatte ist ebenfalls nicht vorgesehen, sodass ich über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/4456 abstimmen lasse.
Auch hier lautet die Empfehlung, in dem Verfahren nicht Stellung zu nehmen. Möchte jemand dagegen stimmen? – Nein. Stimmenthaltungen? – Das ist
Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/4457, über die ich abstimmen lasse, lautet auch hier, in dem Verfahren nicht Stellung zu nehmen. Ist jemand gegen diese Empfehlung? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist auch diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.