Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

sodass der ursprünglich beabsichtigte Effekt verfehlt wird.

Die angesprochenen redaktionellen Änderungen sind selbstverständlich unproblematisch, und wir könnten sie mittragen.

Kritisch zu beurteilen ist hingegen, dass zum Beispiel die Berichtspflicht in § 51 Schiedsamtsgesetz NRW gestrichen werden soll, ohne dass dem Landtag vorher ein aktueller Bericht über die Erfahrungen mit dem Gesetz vorgelegt wurde. In der Gesetzesbegründung wird diesbezüglich auf einen Bericht aus dem Jahr 2006 verwiesen. Schon der Respekt vor dem Landtag gebietet es, den Abgeordneten einen aktualisierten Bericht vorzulegen, anstatt von ihnen zu verlangen, auf der Grundlage einer acht Jahre alten Vorlage zu entscheiden. Acht Jahre! Wo bleibt da der Respekt vor diesem Hohen Hause?

Ähnlich ist es mit der Streichung von § 55 Abs. 2 Nachbarrechtsgesetz NRW. Auch hier liegt kein aktueller Bericht vor, der eine Streichung der Befristungsregelung rechtfertigt. Der letzte Bericht ist aus dem Jahr 2009, also stammt aus der vorletzten Wahlperiode.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Von 2005 bis 2010 wurde in diesem Hohen Hause sehr gute Politik gemacht, nach meiner Überzeugung sehr viel bessere als heute.

(Beifall von der CDU)

Da hatten Begriffe wie „Entbürokratisierung“, „Schonung der personellen Ressourcen in der Verwaltung“ und „sorgfältige Aufarbeitung der politischen Herausforderungen“ noch einen Wert.

Solange diese Landesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt, dem Rechtsausschuss einen aktuellen Evaluierungsbericht zu den betreffenden Gesetzen vorzulegen, können wir einer Entfristung nicht zustimmen. Wir werden daher dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Danke.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Hanses.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können es an dieser Stelle sicherlich kurz machen.

Ich musste doch ernsthaft noch mal im Protokoll des Rechtsausschusses nachsehen, um festzustellen, wie die Opposition eigentlich abgestimmt hat; denn auch dort war es nicht wirklich kontrovers.

Das Vorgehen hier wundert mich schon; denn ich sehe nicht, dass CDU oder FDP wirklich etwas am BGB, am Schiedsamtsgesetz oder am Juristenausbildungsgesetz ändern wollen. Selbstverständlich hätten Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier jederzeit die Gelegenheit, dazu Vorschläge einzubringen.

Wir finden diese Entfristungen und kleinen Änderungen absolut unproblematisch.

(Beifall von Sven Wolf [SPD])

Wenn Gesetze dauerhaft fortbestehen, muss man sie selbstverständlich nicht befristen. Wenn sie zwingend erforderlich sind und dauerhaft fortbestehen, muss man sie nicht ändern. Das ist nur unnötige Bürokratie und beschäftigt uns an der falschen Stelle. Jedes Gesetz kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden. Das ist doch eine unserer Aufgaben. Da gibt es überhaupt kein Problem.

Entgegen Ihrer eben gemachten Äußerung, Herr Kollege Kamieth: Mit dem Nachbarrechtsgesetz haben wir uns hier sehr wohl beschäftigt. Wenn Sie Fragen zu bestimmten Gesetzestatbeständen haben, dann können Sie die selbstverständlich hier und auch gegenüber der Landesregierung jederzeit stellen.

Wir finden das also völlig unproblematisch. Wir begrüßen auch, dass an einer Stelle die Formulierung von DM in Euro geändert wird. Ich denke, damit sind wir wieder auf aktuellem Stand. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Wedel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nicht nur das Justizgesetz insbesondere im Bereich des Dolmetscherwesens angepasst werden; vor allem soll bei acht Gesetzen die bisherige Befristungsregelung oder Berichtspflicht aufgehoben werden bzw. eine Berichtspflicht von drei auf fünf Jahre verlängert werden. Damit ist heute ein weite

rer schlechter Tag für die Gesetzgebung in NRW und den Bürokratieabbau.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Oh!)

Die Befristung von Normen dient dem übergeordneten Ziel der Bürokratievermeidung. Eine regelmäßige entsprechende Evaluierung ermöglicht eine nachträgliche Wirkungsbeobachtung und Erfolgskontrolle durch Regierung und Gesetzgeber, zwingt zur periodischen Neubefassung und Selbstkontrolle und fördert den Qualitätsanstieg sowie Deregulierung mittels ständiger Rechtsbereinigung.

Die Verbreitung von und Erfahrung mit generellen Befristungsregelungen in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern sind wissenschaftlich positiv untersucht worden.

(Beifall von der FDP)

So kommt die Richterin beim Oberlandesgericht Hamm, Dr. Andrea Becker, zu folgendem Fazit – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

Erstens.

„Die Verknüpfung von Ressortübergreifender Normprüfung und Befristungsgesetzgebung hat sich als effektives Mittel zum Bürokratieabbau bewährt, will man die Normenflut eindämmen und zugleich die Normenqualität nachhaltig steigern sowie Bürokratieabbau effektiv und effizient betreiben.“

Zweitens.

„Das Bewusstsein, dass es eine Qualitätskontrolle durch eine Ressortübergreifende Normprüfung gibt, und die inzwischen über dreijährigen Erfahrungen der Ressorts mit der Ressortübergreifenden Normprüfung haben dazu geführt, dass sich die Normensetzungstätigkeit der Ressorts verbessert hat. Die Tätigkeit der Normprüfung wäre aber nur halb so erfolgreich, würde sich die Tätigkeit auf neue Normen beschränken und nicht auch auf Evaluierungsberichte und die Vorlage von Änderungs- und Mantelnormen erstrecken, mit denen Verfallklauseln verlängert werden sollen.“

Drittens.

„Die Befristungsgesetzgebung stellt insoweit eine grundlegende Kulturänderung dar, als die jahrhundertelang vorherrschende Vorstellung

des ‚in Stein gemeißelten‘, strukturell ‚für die Ewigkeit‘ erlassenen Gesetzes aufgegeben wurde. Die Erfahrungen mit der Befristungsgesetzgebung sind positiv. Die Erfahrungen von Regierung und Fraktionen im Landtag an die Einführung der Befristungsgesetzgebung dürften erfüllt worden sein.“

Meine Damen und Herren, auch wenn Gesetze fortlaufend überprüft werden sollen, hat es sich in der Praxis bewährt, jedenfalls alle fünf Jahre deren

Existenzberechtigung und Änderungsbedarf systematisch zu überprüfen und dem Landtag dazu zu berichten.

(Sven Wolf [SPD]: Sagen Sie doch mal konk- ret, bei welchen Gesetzen!)

Jedenfalls besteht auch Änderungsbedarf bei einigen der im vorliegenden Artikelgesetz enthaltenen Gesetze. Neben Verweiskorrekturen und Umstellung auf Euro-Beträge wird Art. 74 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch aufgehoben.

Der Landtag hat in den Jahren 2004 und 2005 das gesamte Landesrecht unter den grundsätzlichen Vorbehalt der Befristung gestellt. Von den Lobeshymnen des Staatsministers a. D. Dr. Fritz Behrens aus dem Frühjahr 2003 ist nichts mehr zu hören. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

„Mit dem beschlossenen Anti-Bürokratie

Programm durchbrechen wir den Kreislauf von Überregulierung.“

Und weiter:

„Das Festhalten an zeitlich unbegrenzt gültigen Rechtsvorschriften wird den aktuellen Anforderungen von Bürgern, Unternehmen und Kommunen an staatliche Regelungen nicht mehr gerecht.“

Das erklärte er damals auf einer Regierungspressekonferenz in Umsetzung eines Versprechens des damaligen Ministerpräsidenten Steinbrück.

(Dr. Joachim Stamp [FDP]: Hört, hört!)

Meine Damen und Herren, nach weniger als zehn Jahren wird dies alles über den Haufen geworfen. Die Landesregierung hat Ende 2011 die Abschaffung der Befristung des Landesrechts per Kabinettsbeschluss eingeleitet. In Änderungsentwürfen der Landesregierung wird seitdem vorgeschlagen, die in Stammgesetzen enthaltenen Befristungsregelungen, sprich: Verfallklauseln oder Berichtspflichten, zu streichen.

Bei den Herner Gesprächen 2012 der Fortbildungsakademie des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen lautete das Thema: „Mehr Bürokratie wagen!“ Es saßen nur geladene Vertreter von Grünen und SPD auf dem Podium.

Meine Damen und Herren, die Anforderungen von Bürgern, Unternehmen und Kommunen in puncto Bürokratieabbau haben sich nicht geändert – ganz im Gegenteil. Dass ein wirksames Instrument zum Bürokratieabbau wie die grundsätzliche Befristung des Landesrechts nunmehr sukzessive über Bord geworfen wird, können wir als FDP nicht mittragen.

(Beifall von der FDP)

Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab – nicht weil wir das Erfordernis der darin enthaltenen Gesetze infrage stellen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)