Behauptung der Stadt Ahaus sowie weiterer 13 Städte und Gemeinden, § 8 Abs. 3 und 5 des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2012 (Gemeindefinanzierungsgesetz – GFG 2012) vom 28. November 2012 (GV. NRW. S. 568 ff.) verletzten die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung
Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/4836, in dem Verfahren keine Stellung zu nehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die FDP und die CDU. Stimmt jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? Hat der fraktionslose Abgeordnete Stein mitgestimmt? Mit Ja? – Gut. Das ist für das Protokoll wichtig: Er hat mit Ja gestimmt. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/4836 einstimmig angenommen, und ich kann den Tagesordnungspunkt 24 schließen.
Landtag Nordrhein-Westfalen und der ihr angehörenden 19 Abgeordneten gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen Erlass der § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 26 Abs. 1 1. Alt. des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (VSG NRW) durch das Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 2013, GV. NRW. S. 367
16/4837, in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Stellung zu nehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten, der fraktionslose Abgeordnete Stein, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Möchte jemand dagegen stimmen? – Ein Kollege bei den Piraten stimmt dagegen. Jemand, der sich enthalten möchte? – Sieben Abgeordnetenkollegen bei den Piraten enthalten sich. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis die Beschlussempfehlung Drucksache 16/4837 angenommen, und ich kann den Tagesordnungspunkt 25 schließen.
gen der Behauptung der Gemeinde Alpen sowie weiterer 67 Städte und Gemeinden, §§ 2 Abs. 1, 3 Nr. 2, 5, 6, 7, 8, 10, 11 und 12 des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2012 (Gemeindefi- nanzierungsgesetz – GFG 2012) vom 28. November 2012 (GV. NRW. S. 568 ff.) verletzten die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt mit der vorgenannten Drucksache, in dem Verfahren keine Stellung zu nehmen. Wer sich dieser Beschlussempfehlung anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP, der fraktionslose Abgeordnete Stein. Möchte jemand dagegen stimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch keine. Dann haben wir einstimmig so entschieden, die
Beschlussempfehlung Drucksache 16/4838 angenommen, und ich kann den Tagesordnungspunkt 26 verlassen.
gen der Behauptung der Gemeinde Alpen sowie weiterer 68 Städte und Gemeinden, §§ 2 Abs. 1, 3 Nr. 2, 5, 6, 7, 8, 10, 11 und 12 des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2013 (Gemeindefinanzie
rungsgesetz – GFG 2013) vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 167 ff.) verletzten die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung
Wir kommen deshalb auch hier unmittelbar zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in der vorgenannten Drucksache, in dem Verfahren keine Stellung zu nehmen. Wer möchte dem zustimmen? – Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, der fraktionslose Abgeordnete Stein. Möchte jemand dagegen stimmen? – Nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist auch hier einstimmig entschieden worden, und die Beschlussempfehlung Drucksache 16/4839 ist angenommen.
Die Übersicht 15 enthält acht Anträge, die vom Plenum an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überweisen wurden, sowie einen Entschließungsantrag und einen Änderungsantrag. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den Ausschüssen entsprechend der Übersicht 15. Möchte jemand gegen die Übersicht 15 stimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit haben Sie positiv votiert, und die in Drucksache 16/4841 enthaltenen Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse sind bestätigt.
Ist jemand mit den Beschlüssen nicht einverstanden? – Das ist auch nicht der Fall. Dann stelle ich gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass damit diese Beschlüsse bestätigt sind.