Vielen Dank. Ich habe so viel zu sagen und nur 40 Sekunden Zeit. Ich versuche es trotzdem. – Herr Minister Jäger, erstens sind Parlamentarische Staatssekretäre per se keine Beamten. Das sollten Sie auch wissen. Insofern besteht, was diesen Personenkreis anbelangt, eine Regelungslücke.
Viel wichtiger ist jedoch: In der Kleinen Anfrage haben wir nachgefragt, wie viele solcher Fälle es gab. Es ist kein Fall bekannt; denn – und das sollten alle wissen – eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
(Hans-Willi Körfges [SPD]: Welches Beispiel meinen Sie denn? – Nadja Lüders [SPD]: Das ist eine Unverschämtheit!)
Zum Thema „Krankes System“: Das wurde mir nämlich vorhin vorgeworfen. Kranke Systeme sind nicht tot, sondern können geheilt werden. Als wir im Wahlkampf angetreten sind, haben wir gesagt, wir seien der Patch für dieses Betriebssystem. Wir wollen es heilen. Deswegen sind wir hier.
Ich möchte noch ganz schnell etwas zum Kollegen Engstfeld etwas sagen. – Sie können sich gerne mit den Lorbeeren der grünen Bundestagsfraktion rühmen, aber der größte Teil des Antrags stammt tatsächlich von der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, und zwar aus dem Jahre 2012.
Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache und stimmen ab.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/4816 – Neudruck – an den Hauptausschuss; die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Ist jemand dagegen oder enthält sich? – Dann ist das einstimmig so angenommen und der Antrag überwiesen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß, es ist Freitagnachmittag, und Sie sitzen auf Ihren gepackten Koffern. Trotzdem würde ich mir wünschen, es wären noch ein paar mehr Parlamentarier anwesend, die diesem Thema etwas Aufmerksamkeit schenken würden.
„Nordrhein-Westfalens öffentlicher Raum: Haben wir schon eine flächendeckende Videoüberwachung?“ Das haben wir die Landesregierung in einer Großen Anfrage gefragt. Die Antwort lautet frei übersetzt: Das wollen wir gar nicht wissen.
Anstatt, wie in Bayern bei einer ähnlichen Anfrage geschehen, das Bestmögliche zu tun, um ein klares Bild der Lage zu erhalten – 17.000 Kameras wurden in Bayern gezählt –, hat die Landesregierung hier lieber viele Ausreden und juristische Spitzfindigkeiten gesucht, warum sie sich nicht bemühen muss, uns, den Bürgerinnen und Bürgern, eine Übersicht über das Ausmaß der Videoüberwachung zu geben.
Meine Damen und Herren, 2.750 Kameras, die von Landesbehörden betrieben werden, hat die Landesregierung gezählt. 2.750! Wenn die Kameras in den Kommunen mit erfasst worden wären, hätte man leicht eine Null anhängen können. Denn 63 Kameras pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt hätten dafür gezählt werden müssen. Ich bin mir sicher, dass wir diese Zahlen leicht erreicht hätten. Die Kameras in Rathäusern, Schulen, Sportstätten usw. sind im Bericht gar nicht aufgelistet.
Wollen Sie, die Landesregierung, das nicht wahrhaben, oder warum sträuben Sie sich gegen eine Bestandsaufnahme? Eine Bestandsaufnahme ist doch immens wichtig, um eine Bewertung der Situation vorzunehmen. Ist die Videoüberwachung in diesem Maß überhaupt notwendig? Verhältnismäßig? Gesellschaftlich erwünscht? Sinnvoll? Wirksam?
Die Videoüberwachung ist heute omnipräsent. Schauen Sie sich in den Innenstädten, auf den öffentlichen Plätzen, in Geschäften, Bus und Bahn einmal um. Überall gucken Sie in diese Linsen, die jeden Schritt, den wir machen, festhalten und überwachen. Und es werden einfach immer mehr. Ohne Sinn und Verstand wird hier aufgerüstet.
Die Deutsche Bahn will zig Millionen in die Überwachung von Bahnhöfen stecken. Kürzlich gaben die Kölner Verkehrs-Betriebe bekannt, alle Busse mit jeweils mehreren Kameras ausstatten zu wollen. Die Stadt Meschede und die Stadt Köln wollen die Videoüberwachung öffentlicher Plätze zur Bekämpfung von Vandalismus und Sprayern. Zigtausendfache Persönlichkeitsverletzung gegen die Möglichkeit, vielleicht Vandalismusschäden aufdecken zu können? – Die Verhältnismäßigkeit ist hierbei schon lange nicht mehr gegeben.
Meine Damen und Herren, ich will hier keine Panik verbreiten oder Horrorszenarien beschreiben. Wir müssen aber realisieren, dass wir gerade einen technologischen Wandel erleben. Die Videoüberwachung heute hat nichts mehr mit der Pförtnerkamera von vor 20 Jahren zu tun. Die Kameras werden kleiner, machen hochauflösende Bilder und sind oft mit weit entfernt liegenden Leitstellen vernetzt. Wer einen durch diese Linsen anguckt, weiß man nicht.
nung werden – übrigens auch in einigen Städten in NRW – vermehrt eingesetzt, und zwar getarnt als Forschungsvorhaben. Wenn überhaupt, wird man durch ein kleines blaues Schild auf die Überwachung aufmerksam gemacht. Das reicht bei dieser neuen Technik jedoch nicht mehr aus.
Und die Wirksamkeit von Videoüberwachung wird seit jeher durch wissenschaftliche Forschungsergebnisse ganz klar in Zweifel gezogen. Bei der Prävention sagt uns die Forschung, dass oft Verdrängungseffekte in nicht überwachte Randgebiete stattfinden.
Auch beim Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zeigt sich, dass mehr Videoüberwachung das subjektive Sicherheitsgefühl nur kurzfristig steigert. Und überhaupt: Subjektives Sicherheitsgefühl bzw. gefühlte Sicherheit – was heißt das denn? Noch vor Jahren hätte man jemanden, der einem „gefühlte Sicherheit“ hätte verkaufen wollen, in die Wüste geschickt. Heute ist es das gängige Verkaufsargument, und wir zahlen viele Millionen Euro für dieses Gefühl!
Deshalb fordern wir eine Sicherheitspolitik auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen und eine breite gesellschaftliche Debatte darüber. Denn als man anfing, Videoüberwachung einzusetzen, sollte diese nur in Ausnahmefällen erfolgen. Mehr als 40 Jahre ist das nun her.
Was wir jetzt sehen, sind ein Gewöhnungseffekt und eine Normalisierung der Videoüberwachung. Unsere Gesellschaft gewöhnt sich daran, ständig überwacht und kontrolliert zu werden. Das steht in diametralem Kontrast zu unseren Rechten auf Freiheit und Selbstbestimmung. Gefühlte Sicherheit verspricht uns die Werbung. Gefühlte und tatsächliche Überwachung bekommen wir geliefert.
statt? – Wenn wir uns einmal umschauen, müssen wir diese Frage mit einem klaren Ja beantworten. Deshalb brauchen wir ein Bestandsregister, und wir brauchen neue Kennzeichnungen der Kameras. Denn ich möchte als Bürger wissen, ob ich dem Pförtner in die Kamera winken kann, damit er die Schranke öffnet, oder ob ich beim Blick in die Kamera mit einer Übertragung meiner Daten nach Wiesbaden, Washington oder Utah, einer biometrischen Erfassung und Datenabgleich rechnen muss.
Darüber hinaus brauchen wir endlich Studien, die nicht von der Sicherheitsindustrie bezahlt werden und die die Frage beantworten, ob wir uns mit Videoüberwachung überhaupt Sicherheit einkaufen können. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Herrmann, ich sehe es ja ähnlich wie Sie: Es wäre schön, wenn viele zuhören würden, wenn wir hier debattieren. Dass aber bei der Debatte über die Antwort auf eine Große Anfrage, die über 130 Seiten umfasst, Ihre eigene Fraktion auch nur zu zwei Dritteln vertreten ist, finde ich schon erwähnenswert. Es wäre also schön, wenn Ihre eigene Fraktion in Gänze anwesend wäre; schließlich hat sie diese Große Anfrage verfasst. Das möchte ich Ihnen zumindest mitgeben.
Wenn ich mir anschaue, dass auf 130 Seiten Antworten auf Fragen produziert wurden, von denen ich meine, dass man sie gar nicht hätte stellen müssen, frage ich mich, welcher Aufwand in den Behörden in Nordrhein-Westfalen von vielen Beschäftig
ten im öffentlichen Dienst betrieben werden musste, um mit viel Arbeit etwas auf 130 Seiten zusammenzutragen, was wir eigentlich schon wussten.
Wir wissen nämlich, dass die Videokameras, die im öffentlichen Raum durch die öffentliche Hand betrieben werden, auf der Basis von Rechtsgrundlagen aufgestellt werden und dass es überhaupt keine Probleme gibt. Die Probleme, die Sie hier beschreiben, Herr Kollege Herrmann, haben wir in Nordrhein-Westfalen nicht. Deswegen haben Sie auch keine Probleme in Nordrhein-Westfalen benannt. Insofern frage ich mich, woher Ihr Interesse an dieser Großen Anfrage eigentlich rührt.
Gerade haben Sie – das erwähne ich für diejenigen, die sich in dem Thema nicht so gut auskennen – relativ unbemerkt die Formulierung „aber in Bayern“ gewählt. Und genau da haben Sie es geklaut. Denn Sie haben über Ihren Piraten-Kollegen Nicolas Fennen festgestellt – das nur nebenbei –, dass die „Süddeutsche Zeitung“ eine interaktive Karte
Ihr Problem besteht allerdings darin, dass das Ergebnis für Nordrhein-Westfalen so schwach ist, dass es sich nicht einmal für eine interaktive Karte lohnen würde. Da muss man doch einmal ehrlich sein.
Was haben wir denn jetzt herausgefunden? – Es ist sicherlich interessant, dass die Kunstakademie Düsseldorf zur Sicherung ihrer Kunstschätze zehn Kameras betreibt. Sicherlich ist auch interessant, dass der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter keine Kamera hat. Das hat uns ja richtig nach vorne gebracht!