Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Zur Klarstellung: Beim Kraftfahrtbundesamt ist nur dann eine Beziehung zwischen Fahrzeug und Halter herstellbar, wenn ein Halter ein Fahrzeug angemeldet hat. Da Steuern bezahlt werden müssen, ist ein
Bedeutet Ihre Argumentation, dass Sie möchten, dass von jedem Netznutzer, wenn er einen Telefon- bzw. Internetanschluss hat, die Beziehung, also IPNummer, Name und Adresse, direkt dauerhaft gespeichert wird?
Herr Herrmann, eigentlich sollte man Fragen, die so gestellt sind, weil man jemanden bewusst missverstehen will, am besten gar nicht beantworten. Ich tue es trotzdem: Nein!
Ich finde, Frau Düker hat zu Recht auf das Verfahren hingewiesen, das zurzeit am Europäischen Gerichtshof läuft – völlig zutreffend formuliert.
Unzutreffend ist, was hier in der Diskussion auch von Herrn Schwerd vorgebracht worden ist: dass sozusagen der Vortrag des Generalanwalts insgesamt die Mindestspeicherdauer in den Richtlinien der Europäischen Union für unzulässig erklärt hat. Das, Herr Schwerd, ist Quatsch.
Richtig ist, dass der Generalanwalt festgestellt hat, dass die Beschränkung des Zugangs zu den Daten und ihre Auswertung in der Richtlinie selber zu treffen ist und nicht den einzelnen Mitgliedsstaaten in der Umsetzungsakte überlassen bleiben darf.
Übersetzt heißt das, dass die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition in Berlin formulierten hohen Hürden – richterlicher Vorbehalt; nur bei schweren Straftaten; nicht der Staat selbst speichert, sondern die Provider speichern – in etwa dem entsprechen, was der Generalanwalt selbst vorgetragen hat. Die Fachwelt geht davon aus, dass sich der Europäische Gerichtshof den Aussagen des Generalanwalts anschließen wird.
90 Jahre lang gab es eine Mindestspeicherdauer oder Vorratsdatenspeicherung. Seit etwa 90 Jahren gibt es das Telefon. Seit 90 Jahren werden Verbindungsdaten gespeichert.
Wenn man so alt ist wie ich, kann man sich an die alte Erik-Ode-Sendung „Der Kommissar“ erinnern, in der bei einem Tötungsdelikt nachgesehen wurde, mit wem der Mensch in den letzten Wochen vor seinem Tod Kontakt hatte, auch über das Telefon.
Es ist, glaube ich, für jeden Menschen nachvollziehbar, dass solche Daten möglicherweise benötigt werden.
Ich glaube, dass diese Diskussion auch deshalb falsch geführt wird, weil Grundrechte in unzulässiger Weise pauschal gegenübergestellt werden, ohne sie gegeneinander abzuwägen. Ja, es gibt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Völlig klar! Das ist auch zu bewahren.
Aber Herr Kern, Grundrechte wie das Recht auf Freiheit, das Recht auf Leben, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Achtung der Würde des Menschen sind mindestens gleichwertig zu beachten. Die Grundrechte sind gegeneinander abzuwägen.
Es bringt Ihnen überhaupt nichts, ein einziges Grundrecht über alle anderen zu stellen und – das ist das Problem – zu leugnen, dass die Mindestspeicherdauer ein stumpfes Schwert ist.
Ich erneuere übrigens mein Angebot, mit Ihnen und dem LKA gemeinsam mal Hunderte von Fällen zu diskutieren, in denen die Strafverfolgung an der nicht vorhandenen Mindestspeicherdauer gescheitert ist.
Weil Sie das gerade geleugnet haben, will ich Ihnen einen Fall aus dem Jahre 2013 vortragen. Ich zitiere aus einem Vermerk des LKA: Im Rahmen eines Ursprungsverfahrens wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften wurden bei der Auswertung des Computers des Beschuldigten 27 Nutzer eines Messengerdienstes festgestellt, an die der Beschuldigte Dateien kinderpornografischen Inhalts geschickt und erhalten hat. Zwar konnte der Messengerdienst die IP-Adressen übermitteln. Die Provider der IP-Adressen konnten jedoch nur in drei Fällen zugeordnet werden, in 24 Fällen nicht.
Hier ist eine Ermittlung ins Leere gelaufen, weil die Mindestspeicherdauer nicht existiert. Das heißt für mich: Wir müssen an diesem Fall sehr konkret abwägen, ob die Würde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit dieses Kindes weniger zu achten ist als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Da haben wir uns in klarer Weise entschieden.
(Nicolaus Kern [PIRATEN], an das Präsidium gewandt: Ich hatte mich zu einer Zwischen- frage gemeldet!)
Ich hätte mich gefreut, wenn Sie diesen Antrag heute nicht wieder einmal zur direkten Abstimmung gestellt, sondern uns Gelegenheit gegeben hätten, im Ausschuss sachlich und ausführlich über diese Tatbestände zu diskutieren. Sie entziehen sich. Sie verweigern sich dieser inhaltlichen Diskussion. Wahrscheinlich werden Sie in wenigen Wochen denselben Antrag wieder stellen und feststellen, dass Sie mit Ihrer Haltung die Minderheit darstellen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen noch drei Fragen der Piratenfraktion und eine Kurzintervention vor.
(Nicolaus Kern [PIRATEN]: Ich finde es echt schlecht, dass die Zwischenfragen nicht ver- nünftig abgearbeitet werden! – Gegenrufe von der SPD)
Herr Kollege, wann ich dem Redner Zwischenfragen zu Gehör bringe, das müssen Sie bitte schon mir überlassen.
(Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP – Nicolaus Kern [PIRATEN]: Ich habe meinen Kommentar da- zu gemacht!)
Sie haben es auch nicht gerne, dass, wenn Sie oder ein anderer Kollege Ihrer Fraktion vorträgt, der sitzungsleitende Präsident in einen Satz „hineinspringt“.
Ich bin dabei, das zu sortieren. Im Übrigen habe ich überhaupt kein Interesse daran – und werde das auch nicht tun –, das mit Ihnen zu diskutieren, Herr Kollege.
Ich habe festgestellt, dass es noch den Wunsch nach drei weiteren Fragen aus den Reihen der Piratenfraktion gibt. Nach der Geschäftsordnung sollen pro Rede bis zu zwei Fragen zugelassen werden. Diese wurden von Kollegen der Piratenfraktion bereits gestellt.
Zudem gibt es, ebenfalls vonseiten der Piratenfraktion, den Wunsch nach einer Kurzintervention. Deshalb möchte ich um Verständnis dafür bitten, dass ich diese drei Fragen jetzt nicht mehr zulasse, zumal die Rede beendet war, und stattdessen die Kurzintervention des Herrn Kollegen Herrmann von der Piratenfraktion aufrufe.
(Nicolaus Kern [PIRATEN]: So viel zur Be- handlung von Minderheitenrechten in diesem Plenum! – Gegenruf von Sigrid Beer [GRÜNE]: Geschäftsordnung, Herr Kollege, lesen! – Gegenruf von Nicolaus Kern [PIRATEN]: So führt man hier Debatten! – Gegenruf von Sigrid Beer [GRÜNE]: Das ist Ihr Job: erstmal zu wissen, wovon Sie re- den! – Weitere Zurufe)
Herr Minister, ich musste mich einfach noch mal melden, weil ich es wirklich unerträglich finde, dass Sie wieder mit dem Argument „Suche nach Kinderpornografie im Internet“ kommen. Es ist wirklich unerträglich, sich ständig dieses Argument anhören zu müssen.
Es wird immer – egal, um welches Verbrechen es sich handelt – den Fall geben, wenn nicht die ganze Menschheit komplett 24 Stunden pro Tag überwacht wird, dass etwas nicht aufgeklärt werden kann, wie schlimm oder wie einfach ein Verbrechen auch immer ist. Ein solches Beispiel, wie Sie es gerade herausgestellt haben, wird es also immer geben – egal, wie viel Vorratsdatenspeicherung wir haben.
Sie unterschlagen völlig, dass 99 % des Kindesmissbrauchs im familiären Umfeld stattfindet und nichts mit dem Internet zu tun hat. Was tun Sie für diese 99 %? Wo sind Ihre Initiativen, dass zum Beispiel alle Männer und Frauen Fußfesseln oder was auch immer bekommen, um diese 99 % Kindesmissbrauch aufzuklären? Da passiert nichts.