Protokoll der Sitzung vom 27.03.2014

Wir müssen auch bei der Aufklärung der Eltern noch unterstützend tätig werden. Aber wie gesagt: Alles ist schon begonnen und befindet sich im Fluss.

Ihre Aufforderung, „schnellstmöglich“ tätig zu werden, halten meine Fraktion und ich für falsch. Wir sollten das gründlich und überlegt tun. Der Anfang ist bereits gemacht. Ihre Schnellschüsse sollten wir daher lassen und uns auf das konzentrieren, was sowohl vom Bundesjustizminister als auch vom Bundesrat in die Wege geleitet worden ist. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und Dietmar Schulz [PIRATEN])

Vielen Dank, Frau Kollegin Lüders. – Für die grüne Landtagsfraktion spricht Frau Kollegin Hanses.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ausmaß des gewerblichen Handels von kinder- und jugendpornografischen Bildern – auch wenn sie keine expliziten sexuellen Handlungen beinhalten –, das weltweit besteht, hat auch mich schockiert.

Die Nachrichten, die uns in den letzten Monaten erreichen haben, wie dort Handel funktioniert, sind dramatisch. Es ist unerträglich, wie Kinder und Jugendliche auch dadurch Opfer werden. Nicht nur sexuelle Handlungen, sondern auch der gewerbliche Handel mit den beschriebenen Bildern ist mehr als hochproblematisch. Auch das – das müssen wir hier klar benennen – ist sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Sie haben recht: Dies wird bisher im Strafrecht so nicht erfasst. Ja, das ist eine Grauzone oder eine Lücke. Doch das, was Sie hier vorschlagen, ist denkbar ungeeignet, damit umzugehen. Seit Jahrzehnten wissen wir durch wissenschaftliche Erkenntnisse, dass mindestens 1 % der männlichen Bevölkerung latent oder offen pädophile Neigungen hat. Es ist kein seltenes Phänomen in unserer Gesellschaft. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist selbstverständlich eine ganz wichtige Aufgabe der gesamten Gesellschaft.

Die Aufgabe des Bundesgesetzgebers – ich betone: Bundesgesetzgeber –, dies im Strafrecht zu definieren, ist sehr komplex, die wir aus NRW sehr aufmerksam und wachsam begleiten sollten. Ihr Antrag ist aus mehreren Gründen dazu jedoch nicht geeignet, und wir müssen ihn an dieser Stelle ablehnen.

Ihr Antrag berücksichtigt in keiner Weise, nicht mit einer Silbe, die Diskussion der Bundesratssitzung vom 14. März. Schade, das wäre zeitlich noch möglich gewesen. Ihre Ministerpräsidentin aus Thüringen hat einen Antrag eingebracht, der mit einem ganzheitlicheren Antrag aus Hessen zusammengeführt und in den Rechtsausschuss des Bundesrates mit den Stimmen aus Nordrhein-Westfalen überwiesen worden ist.

Nun ist dieses Thema aus unserer Sicht für Schnellschüsse nicht geeignet, eben weil wir dieses Phänomen bereits seit längerem kennen. Da das Ausmaß des gewerblichen Handels aber sicher nicht bekannt war, sollten wir jedoch sorgsam hinschauen. Der schnelle Ruf nach einer Verschärfung oder Ausweitung des Strafrechts ist aus Ihrer Fraktion ja besonders häufig zu hören. An dieser Stelle wollen wir gerne mit Ihnen gemeinsam schauen, wie es gelingen kann. Ob das alleine in den §§ 184 b und c richtig ist, stellen wir massiv infrage. Es gibt andere Überlegungen, wonach dies im § 201 a „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ anzusiedeln ist, weil die Erwachsenen, die diese Bilder machen, auch die Persönlichkeitsrechte der Kinder verletzen.

In Ihrem Antrag ist mit keiner Silbe etwas zum Thema „Prävention“ gesagt worden. Das bedauern wir sehr, weil gerade bei diesem Phänomen Prävention ganz besonders wichtig ist. Viele von Ihnen haben die Kampagne der letzten Monate „Kein Täter werden“, eine sehr mutige und provozierende Kampagne, aber eine, die für dieses schwierige Thema viel Aufmerksamkeit erreicht, verfolgt. Das ist ein Ansatz. In vielen Bereichen der Jugendhilfe, der Medizin ist Prävention ein Schwerpunkt. Am Standort Düsseldorf haben wir nun endlich eine ambulante Anlaufstelle für Pädophile.

Das Strafrecht kann aus unserer Sicht nicht gesellschaftliche Entwicklungen auflösen – leider nicht. Wir sollten daher mit dem scharfen Schwert des Strafrechts sorgsam umgehen.

Leider ist Ihr Antrag auch widersprüchlich, weil er den Erwerb, die Verbreitung, den Handel und auch den Besitz von diesen Bildern unter Strafe stellen möchte. Wir weisen noch einmal darauf hin, dass wir uns hier die Definition genau anschauen sollten. Der Besitz von Bildern von Kindern, die nackt sind, nimmt auch andere Formen annimmt. Ich habe eine DVD von „Ronja Räubertochter“ und „Wir Kinder aus Bullerbü“. Auch da sind Kinder nackt in Filmen und Bildern dargestellt. Die Freiheit der Kunst, der Wissenschaft oder auch – Stichwort: Prävention – die Schriften der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung …

Ihre Redezeit.

Ja, das habe ich gesehen.

… wären nach Ihrer Definition auch davon betroffen. Das lehnen wir selbstverständlich ab.

Bitte lassen Sie uns bei diesem sensiblen Thema genauer und sorgsam hinschauen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Kollegen Wedel das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kinderpornografie ist eine abscheuliche Straftat, die mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpft werden muss. Darin wissen wir uns über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig.

Die durch die Causa Edathy aufgekommene Diskussion hat gezeigt, dass es in diesem Zusammenhang Strafbarkeitslücken gibt, sprich, dass nicht jeder Fall, der strafwürdig ist, auch nach den geltenden Strafvorschriften geahndet werden kann. Es ist beispielsweise nicht hinnehmbar, dass Fotos von unbekleideten schlafenden Kindern, bei denen die Genitalien den Mittelpunkt des Bildes ausmachen, aufgrund der fehlenden Handlungsqualität straflos gehandelt, getauscht oder sonst wie über das Internet an einen größeren Personenkreis verbreitet werden können. Dasselbe gilt für Nacktaufnahmen von Kindern, die sie beispielsweise beim Baden, Spielen oder Toben zeigen.

Mit dem vorliegenden Antrag nimmt die CDU auf die Ankündigung des Bundesjustizministers Bezug, der den gewerbsmäßigen Handel mit Nacktfotos von Kindern bestrafen will. Nebenbei bemerkt: Der Antrag ist in sich selbst nicht ganz schlüssig. Darauf kann ich aus Zeitgründen aber leider nicht näher eingehen.

Hinweisen möchte ich aber darauf, dass sich auch dadurch nicht alle Probleme lösen lassen. Nicht erfasst blieben in dieser Konstellation zum Beispiel der Tausch und die kostenlose Weitergabe von Nacktaufnahmen von Kindern in Internetforen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Daneben sind wir uns aber sicher einig, dass der Familienvater, der am Strand seine Kinder für das Familienalbum fotografiert, sich nicht strafbar machen soll. Dies zeigt, dass es einer gründlichen Diskussion und keiner Schnellschüsse bedarf, um passgenaue Vorschriften zu formulieren.

(Beifall von der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren von der CDU, in der Zielrichtung des besseren Schutzes von Kindern stimmen wir überein. Es verbietet sich jedoch, das Leid

der Opfer für politische Profilierungsversuche zu instrumentalisieren.

(Dr. Joachim Stamp [FDP]: So ist es!)

Aufgrund der rechtlichen Komplexität des Themas halten wir die von Ihnen beantragte direkte Abstimmung des Antrags für unangemessen.

(Beifall von der FDP und der SPD – Verein- zelt Beifall von den PIRATEN)

Ihre niedersächsischen Landtagskollegen, die ebenfalls einen Antrag zu diesem Thema eingebracht haben, haben sich bei der Debatte am 27. Februar einer Beratung in den Ausschüssen jedenfalls nicht verschlossen.

Auch der Bundesrat hat einschlägige Entschließungen von Thüringen und Hessen am 14. März zur Beratung an die Ausschüsse verwiesen. Denn bezüglich der Details Ihres Antrags gibt es einigen Diskussionsbedarf. Ob die §§ 184 b und 184 c StGB und das Sexualstrafrecht tatsächlich der richtige Ort zur Verankerung der notwendigen Strafnormen sind, bedarf wohl noch näherer Prüfung.

Namhafte Rechtswissenschaftler weisen darauf hin, dass in diesen Fallgruppen nicht die sexuelle Handlung, sondern die Persönlichkeitsverletzung des Kindes im Vordergrund steht, zum Beispiel, wenn ein Teleobjektiv auf ein am Strand nackt spielendes Kind gerichtet wird. Die in diesen Tagen viel zitierte Professorin Tatjana Hörnle schlägt deshalb zu einem insoweit umfassenden Schutz der Intimsphäre eine Neufassung des § 201 a StGB vor, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe stellt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat diesen Vorschlag übrigens bei einem Fachgespräch am 12. März diskutiert.

Zudem darf bei der Debatte nicht aus dem Blick geraten, dass das Strafrecht kein Allheilmittel ist. Hinsichtlich der Entfernung strafbarer Inhalte aus dem Netz hat sich die von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger verfolgte Strategie „Löschen statt Sperren“ bewährt.

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Inländische Inhalte sind zwei Wochen nach Eingang des Hinweises beim Bundeskriminalamt zu 100 %, ausländische Inhalte nach vier Wochen zu 97 % gelöscht. Auch bedarf es fortgesetzter Anstrengungen im Bereich der Prävention. Vorbildhaft ist hier das von der Berliner Charité ausgehende Projekt „Kein Täter werden“, dessen Ziel es ist, Sexualstraftaten an Kindern sowie den Konsum von Missbrauchsabbildungen bereits im Vorfeld zu verhindern.

Meine Damen und Herren, das Thema bedarf einer intensiveren Debatte, als sie hier in 30 Minuten geleistet werden kann. Der Handlungsbedarf ist unstreitig, das Thema sehr komplex. Dies bildet der Antrag nur unzureichend ab. Darum wird sich die

FDP-Fraktion bei der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Piratenfraktion spricht der Kollege Schulz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer unterschiedlicher Altersstufen hier im Saal! Der Antrag der CDU – zur Kenntnis genommen. Sexueller Kindesmissbrauch ist zutiefst verabscheuungswürdig und verwerflich. Kinder- und Jugendpornografie ist mit aller Härte des Gesetzes zu verfolgen und als verabscheuungswürdig gesellschaftlich zu ächten.

Lassen Sie mich dennoch etwas weiter darauf eingehen, obwohl ich eigentlich sagen könnte: Es reicht, wenn wir den Antrag betrachten; denn der Antrag enthält viele Aspekte, die ihn leider untauglich für eine Zustimmung machen.

Es besteht ein Schutzbedürfnis hinsichtlich der Verbreitung von Darstellungen, jedweden Missbrauchs, insbesondere des gewerbsmäßigen, aber auch sonstigen Handels mit bildlichen Darstellungen zum Zweck der Förderung oder Unterstützung sexueller Erregung. Daran besteht in diesem Hause ganz sicher kein Zweifel.

Betrachten wir nun aber die Planung der Bundesregierung, welche mit dem heutigen Antrag der Fraktion der CDU allerdings verfälscht in diesen Landtag hineingetragen wird. Was hier im Rahmen des Antrags begrüßt werden soll, geht in seiner Dimension völlig an den Erfordernissen eines wirksamen Schutzes von Kindesmissbrauch vorbei.

Die Bundesregierung will nach den öffentlichen Ankündigungen ihres Justizministers den gewerblichen Handel jedweder Nacktfotos unter Strafe stellen. In diesem Zusammenhang wurde auch Thüringen erwähnt. Die Initiative wird jetzt im Bundesrat beraten. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich dieser ebenfalls angeschlossen. Und das ist gut so.

Dieser Antrag ist jedoch ein politischer Versuch, von Versäumnissen beim Schutz vor Kindesmissbrauch und Kinderpornografie abzulenken. Das muss Ihnen als Vorwurf doch mit ins Buch geschrieben werden. Die EU-Richtlinie 2011/92, die bisher nicht umgesetzt worden ist, wurde bereits erwähnt. Die Frist für dessen Umsetzung ist seit Monaten abgelaufen. Ich bitte Sie, die Ernsthaftigkeit Ihres Antrags noch einmal selbst zu überprüfen.

Die CDU verkennt des Weiteren einen wesentlichen Kernpunkt, bei dem es nicht darum geht, die Täterseite in Schutz nehmen zu wollen. Dennoch ist zu erkennen und auch zu benennen – und auch das klang bereits an – und vielleicht auch in den Antrag

einzubinden, dass es sich bei den Tätern um psychisch kranke Menschen handelt. Es handelt sich um psychisch kranke Menschen, die aus gesellschaftlicher Sicht zwingend und dringend der therapeutischen Möglichkeiten und der Wahrnehmung derselben bedürfen.

Und in diesem Zusammenhang gibt es in der Tat – Frau Kollegin Hanses und Herr Kollege Wedel hatten es erwähnt – sehr gute, nach vorne gerichtete Initiativen, denen sich das Land Nordrhein