Die Sicherung dieser fairen Bedingungen und die Gewährleistung von Rechtssicherheit sowie ihre fortwährende Anpassung an veränderte wirtschaftliche, technische und auch politische Rahmenbedingungen: Das ist die Aufgabe von Handelsabkommen.
Ich will das hier in aller Deutlichkeit sagen und sehe mich dort auch in Übereinstimmung mit dem, was der Abgeordnete Töns hier vorgetragen hat: Ich würde mir wünschen, dass die hierfür geschaffenen internationalen Organisationen – allen voran die WTO – schneller mit ihren multilateralen Verhandlungen vorankämen. Einheitliche und transparente Regeln möglichst für die gesamte Weltwirtschaft sind besser als ein Wust von bilateralen Abkommen, die kaum jemand überblicken kann und oft mit einer Vorzugsbehandlung einzelner Länder verbunden sind.
Solange Einigungen im Rahmen der WTO und der anderen internationalen Organisationen aber nicht möglich sind, weil zum Beispiel einzelne Länder aufgrund singulärer Interessen eine Blockadehaltung einnehmen, sind wir auf solche bilateralen Abkommen wie TTIP angewiesen.
Die Themen, über die die EU und die USA verhandeln, sind in einigen Bereichen – das ist in der bisherigen Debatte schon angeklungen – sehr stark interessengebunden und berühren auch politisch sehr sensible Bereiche. Das gilt im Übrigen für beide Seiten am Verhandlungstisch. So wie wir eine Absenkung oder ein Unterlaufen unserer hohen Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsstandards durch eine Öffnung für amerikanische Produkte befürchten, sehen Amerikaner – und das ist bemerkenswert genug – eine Aushöhlung ihrer vergleichsweise straffen Regulierung ihrer Finanzmärkte als Gefahr der Verhandlungen an.
Um ein anderes Beispiel zu nehmen: Deutsche Städte und Gemeinden haben Angst vor einer Konkurrenz für ihre kommunalen Versorgungsunternehmen durch amerikanische Anbieter. Eine ähnliche Befürchtung gibt es auch in den amerikanischen Bundesstaaten, nämlich die, dass sie sich bei der Vergabe ihrer öffentlichen Aufträge öffnen und auch europäische Unternehmen berücksichtigen müssen.
Die Verhandlungen über TTIP werden nur dann zu einem Abschluss führen, wenn sich beide Seiten mit ihren Interessen darin wiederfinden und es unter dem Strich eine Win-win-Situation für beide Verhandlungspartner gibt, das heißt, wenn beide feststellen, dass die Vorteile, die sie daraus ziehen, überwiegen und dass essenzielle Schutzinteressen gewahrt bleiben und eben nicht geopfert werden. Keine Seite – weder die EU noch die USA – wird am Ende ein Abkommen unterzeichnen, das diese Vorgaben nicht berücksichtigt.
Ich finde es gut, dass auch wir hier im Landtag schon sehr frühzeitig – im letzten Jahr – an verschiedenen Stellen darüber diskutiert haben, wo nach unserer Meinung rote Linien gezogen werden müssen. Manches von dem, was wir hier diskutiert haben, hat sich auch in dem Verhandlungsmandat der EU entsprechend wiedergefunden.
Niemand wird die EU zwingen, das Niveau der Rechtsvorschriften zu genveränderten Organismen oder ihre Verbraucherschutzstandards abzusenken oder die im EU-Vertrag geregelte Gewährleistung der kommunalen Daseinsvorsorge auszuhebeln. Auch der unter anderem vom Bundesrat geforderte Ausschluss von Kultur und Medien aus dem Verhandlungsmandat – ich kann mich sehr gut an die sehr intensive Debatte erinnern, die wir hier dazu geführt haben – gehört dazu.
Wir sollten uns – davon bin ich überzeugt – jetzt nicht in Spekulationen darüber ergehen, was am Ende in dem Abkommen stehen wird, sondern wir sollten die Verhandlungen kritisch und konstruktiv begleiten. Ganz konkret werden wir uns erst dann zu dem Text des Abkommens äußern können, wenn er am Ende der Verhandlungen auch auf dem Tisch liegt.
Ich halte es für wichtig, sich auch aktiv in diesen Prozess einzubringen – das tun wir als Wirtschaftsministerium in enger Abstimmung mit anderen Ressorts –, um so die Möglichkeit zu nutzen, die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen dort vorzutragen und deutlich zu machen, bei welchen Themen wir sehr kritisch hinsehen. Das betrifft die Themen, auf die in der Debatte schon hingewiesen worden ist, zum Beispiel den Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge und den Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz.
Ein Sonderthema ist sicherlich der Investitionsschutz. Man kann trefflich darüber streiten, ob es wirklich zusätzlicher Regelungen bedarf, um die Investitionssicherheit auf der jeweils anderen Seite des Atlantiks zu erhöhen. Die EU und die USA gewährleisten allen Unternehmen – egal woher ihre Eigentümer kommen – die weltweit höchste Rechtssicherheit und verfügen über leistungsfähige Verwaltungen und Gerichte, um diese dann auch durchzusetzen. Daher ist es richtig, dass die Europäische Kommission die Verhandlungen über dieses Thema erst einmal ausgesetzt und eine öffentliche Konsultation dazu eingeleitet hat. Der Vorstoß von Bundeswirtschaftsminister Gabriel findet unsere ausdrückliche Unterstützung.
Eine Behauptung im Antrag der Piraten, die ich ebenfalls für grundfalsch halte – sehr geehrter Herr Jostmeier, Sie haben auch schon Bezug darauf genommen –, ist auch mir aufgefallen. Es wird nämlich behauptet, das TTIP nütze nur den großen Konzernen und nicht der mittelständischen Wirtschaft.
Ich sehe das genau umgekehrt. Die großen Unternehmen, die wir auch in Nordrhein-Westfalen beheimaten, haben viele Möglichkeiten, mit den unterschiedlichen Standards und Handelshemmnissen auf der anderen Seite des Kontinents umzugehen. Ihnen geht nicht die Puste aus, wenn Medikamente, Fahrzeuge, Maschinen oder andere Produkte doppelt und dreifach geprüft oder genehmigt werden müssen. Zur Not können sie auch neue Produktionsstandorte jenseits des Atlantiks errichten, wenn dies den Markteintritt erleichtert, wie das zum Beispiel Automobilhersteller und zum Teil auch deren Zulieferer längst getan haben.
Aber kleinere und mittlere Unternehmen können das nicht. Sie würden den größten Nutzen aus einer Angleichung oder gegenseitigen Anerkennung von Normen und Standards ziehen.
Gerade unsere Hidden Champions, die uns doch fraktionsübergreifend und unabhängig von Parteizugehörigkeiten so am Herzen liegen, die nicht selten in einer kleiner Marktnische unterwegs sind, die damit den Weltmarkt bedienen und für die es nicht lohnt, eine eigene Fertigung in den USA aufzubauen, erwarten große Erleichterungen von TTIP.
Völlig unabhängig davon bin ich sehr Ihrer Meinung und unterstütze Ihre Forderung nach mehr Transparenz und weniger Geheimniskrämerei bei den Verhandlungen. Natürlich benötigen die Verhandlungsführer Vertraulichkeit bei der Festlegung von taktischen Positionen. Aber dies darf eben nicht zulasten einer breiten öffentlichen Debatte über die Regelungsinhalte des Abkommens gehen.
Meine Damen und Herren, abschließend komme ich zu dem Ergebnis: Das TTIP bietet für unsere Wirtschaft und für unseren Arbeitsmarkt erhebliche Chancen, ohne dass man dabei die Risiken kleinreden muss. Aber wir sollten diese Chancen unvoreingenommen prüfen und am Ende eine nüchterne Abwägung vornehmen. Jetzt schon, am Beginn der Verhandlungen, deren Beendigung zu fordern, wie die Piraten es tun, läge eben nicht – davon bin ich überzeugt – im Interesse Nordrhein-Westfalens und nordrhein-westfälischer Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ziel eines Freihandelsabkommens im ursprünglichen Sinne ist, Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse zu beseitigen. Der Ökonom David Ricardo hat vor mehr als 200 Jahren in seiner Theorie von den komparativen Kostenvorteilen aufgezeigt, dass internationaler Handel für die beteiligten Länder vorteilhaft sein kann. Bis heute wird immer wieder angeführt, dass eine Liberalisierung des Handels zu einer Stärkung der Wettbewerbsintensität führt. Man erwartet eine Steigerung der Außenhandelsbeziehungen und gewinnt zugleich Bündnispartner im Wettbewerb um die Erschließung neuer Märkte.
Doch was in der Theorie unter bestimmten Annahmen nachgewiesen wird, kann in der Praxis ganz anders sein. Da teile ich den grenzenlosen Optimismus des Kollegen Jostmeier nicht.
In den letzten 200 Jahren hat sich die Welt erfreulicherweise weiterentwickelt. So wurden Arbeitnehmerrechte erstritten, der Sozialstaat geschaffen und zahlreiche weitere Rechte und Standards mehr. Als
Folge der industriellen Produktion, des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts und eines veränderten Menschenbildes wurden zudem zahlreiche Schutzrechte kodifiziert.
In diesen Schutzrechten sehen die Neoliberalen nichttarifäre Handelshemmnisse und wollen sie am liebsten schleifen. Das erlebt man ja auch hier jeden Monat, wenn das Tariftreuegesetz wieder einmal als Handelshemmnis erwähnt wird. Freihandelsabkommen erfordern aus Ihrer Sicht eine Nivellierung der Standards oder am besten eine Angleichung der Standards nach unten.
Die Umsetzung dieser Ideologie könnte zu einer faktischen Einschränkung oder gar Abschaffung von Handelsspielräumen von nachgeordneten Gebietskörperschaften wie EU-Mitgliedstaaten, Bundesländern oder Kommunen führen.
Das Abkommen kann aber auch eine Chance sein, um die Abwärtsspirale bei Lohn- und Arbeitsstandards unter der Rechtfertigung der angeblichen Wettbewerbssituation zu durchbrechen. Diese
Chance wird auch von den US-amerikanischen Gewerkschaften gesehen. Deswegen haben sie sich zum ersten Mal nicht prinzipiell gegen ein Freihandelsabkommen positioniert. Anzustrebendes
Ziel sollte sein, dass sowohl Handelsbilanzgewinne als auch eine Steigerung der sozialen Wohlfahrt auf beiden Seiten erzielt werden. Die möglichen Vorteile eines Abkommens sind gegenüber den Risiken abzuwägen.
Es liegt in den Händen der EU-Verhandlungspartner, die im Auftrag der Mitgliedstaaten die Verhandlungen führen, die Interessen von föderativ aufgebauten Mitgliedstaaten zu wahren und die Grundprinzipien dieser Staaten nicht zur Disposition zu stellen. Hierzu gehört die innerstaatliche Aufgabenteilung und Handlungsautonomie. Mitbestimmung, Tarifautonomie und Betriebsverfassung
Dagegen sind die Investorenschutzvorschriften aus unserer Sicht abzulehnen, da sie zu unüberschaubaren Schadenersatzansprüchen zum Beispiel im Zusammenhang mit Fracking führen können; das ist hier auch schon erwähnt worden. Es ist prinzipiell auszuschließen, dass durch das Abkommen politische Entscheidungen gefährdet, ausgehebelt oder umgangen werden. Es gilt einen engen Handlungsrahmen abzustecken.
Wir gehen fest davon aus, dass NordrheinWestfalen seine berechtigten Interessen in die deutsche Position einbringt. Lange vor der Ratifizierung durch den Bund haben die Länder zu prüfen, ob ihre Rechte und Interessen tangiert sind. Der dem gegenüberstehende Nutzen bedarf einer gründlichen Analyse, allerdings nur dann – hier liegt eine wesentliche Einschränkung –, wenn Länder
Mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages liegt die Zuständigkeit für die Handelspolitik mit all ihren Aspekten ausschließlich bei der EU. EU
Handelsabkommen bedürfen der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Daher sind es unsere Abgeordneten des Europäischen Parlaments, des Bundestages, unsere Mitglieder im Rat der Regionen, die ihren Einfluss geltend machen müssen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Witt. – Der nächste Redner ist der Kollege Dr. Paul für die Piratenfraktion.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eines klarstellen: Es geht hier nicht um Chlorhühnchen. – Ich versuche mit Ihnen einmal so etwas wie einen historischen Schnelldurchlauf.
In den 80er-Jahren setzt eine neue Welle der regionalen Integration, genannt offener Regionalismus, ein: APEC 1989, MERCOSUR 1991 und NAFTA 1994. In der Folge erhöhen die transnationalen Konzerne den Druck auf Regierungen, den globalen und handelspolitischen Kontext gemäß ihren Vorstellungen anzupassen. Es entstehen Verträge für Dienstleistungen, GATS 1995, Immaterialgüterrechte, TRIPS 1996, und handelsbezogene Investitionsmaßnahmen, TRIMS 1995.
Dabei wird die Entwicklung hin zu einem neuen Typus von Handelsabkommen getrieben. Es handelt sich um die Erzeugung einer wettbewerbszentrierten transnationalen Rechtsstaatlichkeit, die einerseits Effizienz, Disziplin und Investorenvertrauen betont, gleichzeitig aber Kernfragen einer demokratischen politischen Kontrolle aushöhlt und diese den Staaten de facto entzieht.
Minister Duin, es sollte Ihnen zu denken geben, dass einer der führenden US-Ökonomen, Joseph Stiglitz, sich konkret in „Le Monde diplomatique“ gegen TTIP geäußert hat und die Europäer gewarnt hat, dieses Vertragswerk zu unterschreiben.
Der neue Typus ist durch einen Dreiklang aus Marktförderung, Eigentumssicherung aus Sicht der transnationalen Konzerne und Entdemokratisierung charakterisiert. Beispiele für diese neue Generation der Abkommen – es wurde schon genannt – sind ACTA, TPP im pazifischen Raum, unser TTIP und CETA.
Das TTIP-Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Regelungen quasi in Stein gemeißelt sind. Das gilt auch dann, wenn eine demokratisch gewählte Regierung in Zukunft dringenden Änderungsbedarf sehen würde. Dann wird es schwierig mit den Schiedsgerichten. Die Staaten, die regionale Wirtschaft und die Bevölkerungen sind den Wirkungsweisen der einzelnen bis jetzt bekannten TTIP-Kapitel, also dem, was da diskutiert wird, ausgeliefert – selbst dann, wenn sich herausstellen sollte, dass die vorgeschobenen Ziele mit dem Vertrag gar nicht erreicht werden können.