Das erste, was gesagt worden ist, war, es werde mit viel zu wenig Transparenz oder nicht vorhandener Transparenz verhandelt. Dieser Vorwurf trifft teilweise zu. Sie wissen aber auch, dass die Europäische Kommission ab März Konsultationen mit der
Zivilgesellschaft aufgenommen hat und dass Sie mit Datum des heutigen Tages die Diskussion mit der Europäischen Kommission im Internet verfolgen und Fragen stellen können, die entsprechend beantwortet werden sollen.
Der zweite Vorwurf betrifft die Absenkung des europäischen Datenschutzes. Meine Damen und Herren, keine Frage, sensible Themen, vor allem im Bereich Landwirtschaft, im Bereich Lebensmittel, aber auch im Bereich Datenschutz, müssen sorgfältig verhandelt werden. Ich will es mit meinen Worten so formulieren: Die Herausforderungen liegen darin, dass wir unter anderem beim Datenschutz nicht die amerikanische Großzügigkeit zum Maßstab werden lassen, was dort als Ergebnis verhandelt wird.
Ich möchte zum dritten Punkt kommen. Das ist ein wesentlicher Punkt. Sie sagen, das Ganze würde nur zugunsten der großen Konzerne und der Industrie veranstaltet. In Bezug auf die mittelständische Wirtschaft sagen Sie: Es sei nicht zum Vorteil, sondern nur zum Nachteil des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen, der uns, unseren Wohlstand trägt und uns Stabilität gibt.
Herr Kern, meine Damen und Herren von den Piraten, diese Ansicht teilen wir nicht. Ich glaube, dass ich das entkräften kann. Aus deutscher Sicht ist hervorzuheben, dass gerade der deutsche Mittelstand, das Rückgrat unseres Wohlstandes und der Wirtschaft, von TTIP profitieren wird.
Ich will einige Ausführungen machen und Zahlen anführen, die auf Untersuchungen des ifo-Instituts beruhen:
Gerade die bestehenden doppelten Zulassungs-, Zertifizierungs- und Nominierungsprozesse stellen für die kleinen und mittleren Unternehmen oft ein großes Handelshindernis dar. Es gibt zwischen Deutschland und den übrigen Staaten der Welt etwa 350 regionale Handelsabkommen. Im Durchschnitt, so sagt das ifo-Institut, erhöhen diese Handelsabkommen mit den jeweiligen Staaten den Handel zwischen den Beteiligten um 40 bis 120 %. Diese Modellrechnungen des ifo-Instituts zeigen zudem, dass mit dem TTIP – darauf hat der Kollege Töns dankenswerterweise hingewiesen; die Zahlen könnte ich auch vortragen – das reale Pro-KopfEinkommen in Deutschland langfristig um etwa 5% höher sein könnte als beim Status quo.
Das bedeutet: Über einen Zeitraum von etwa 15 Jahren läge das jährliche Wachstum um 0,3 Prozentpunkte höher als ohne die Handelsliberalisierung. Deutschland könnte – so das Ergebnis dieser Untersuchung – mit 45.000 bis 180.000 neuen Arbeitsplätzen rechnen. Das entspräche einer Senkung unserer Arbeitslosigkeit um bis zu 0,4 Prozentpunkte.
Meine Damen und Herren, ich will auch auf die Spezialität in Nordrhein-Westfalen eingehen, die Sie insbesondere zum Thema gemacht haben:
Wir haben bei uns in Nordrhein-Westfalen 1.344 amerikanische Unternehmen. Die USA ist der viertgrößte Investor bei uns im Land. Die Exporte aus Nordrhein-Westfalen in die USA könnten nach Berechnungen des ifo-Instituts um 29 % steigen. In Nordrhein-Westfalen könnten derselben Studie zur Folge 21.000 Arbeitsplätze neu entstehen.
Meine Damen und Herren, die Formulierung, die Sie im Titel Ihres Antrags verwenden, dass das Freihandelsabkommen nordrhein-westfälischen Interessen zuwiderlaufe, glauben wir nicht nur nicht, Herrn Kern, meine Damen und Herren von den Piraten, sondern das ist sachlich falsch.
Ich will mich mit einem vierten Punkt, den wir ernst nehmen, auseinandersetzen, nämlich der Frage der Regelung zum Investitionsschutz, die besonders strittig ist. Unter anderem wird vorgetragen, dass mit Hilfe eines solchen Schiedsverfahrens zum Beispiel ein deutsches Fracking-Verbot unterlaufen und ausgehebelt werden könnte. Meine Damen, meine Herren, das ist für uns keine Frage: Deutsche Entscheidungen, die wir auf lokaler, auf Landes- und auf Bundesebene treffen, dürfen nicht durch ein solches Streitbeilegungsverfahrens ausgehebelt werden. Wir wollen – dabei sind wir uns mit den Franzosen, den Briten, den Italienern, den Holländern und den Dänen einig – keine Sonderschiedsgerichte.
Meine Damen und Herren, unter dem ersten Punkt Ihres Antrags fordern Sie das Land NordrheinWestfalen auf, wir sollten sämtliche Verhandlungen stoppen. Meine Damen und Herren, lieber Herr Kern, ein Generalangriff auf die Demokratie! Ich fange mit ihren ersten Sätzen an: Die WirtschaftsNATO auf Annexionskurs! – Geht es nicht ein bisschen kleiner? Das stimmt absolut nicht. Das halten wir für falsch.
Meine Damen und Herren, kein falsches Signal, gerade vor dem Hintergrund, dass wir heute den polnischen Botschafter bei uns im Parlament hatten. Der hat unter anderem auf die Entwicklung der vergangenen Wochen und Tage hingewiesen, die uns alle beschäftigt: die Krim-Krise. Ich glaube, es ist unter anderem an der Zeit, dass der Schulterschluss zwischen den westlichen Ländern, den USA und der Europäischen Union, nicht nur bei den Werten wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärker wird,
sondern, Herr Sommer, auch durch Handelsbeziehungen, die uns dazu verhelfen, dass wir unseren Wohlstand stabilisieren und eine Freihandelszone bekommen, die allen zugute kommt.
Über Details und Dinge, die es zu kritisieren gilt, müssen wir uns unterhalten. Ich freue mich ebenfalls auf die Überweisung und die Diskussion bei uns im federführenden Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Jostmeier. – Herr Jostmeier, bleiben Sie noch einen Moment hier. Herr Kollege Olejak wollte Ihnen eine Zwischenfrage stellen, die noch rechtzeitig angemeldet war. Wollen Sie die zulassen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrter Herr Jostmeier, vielen Dank, dass Sie meine kurze Frage noch zulassen. Sie haben sich auf den Besuch des polnischen Botschafters heute im Hause bezogen. Ist Ihnen der Umstand bekannt, dass es gerade die polnische Zivilbürgerschaft war, die Acta damals explizit verhindert hat. Erst danach ging die Welle durch Europa.
Möglicherweise sehen Sie etwas falsch. Ich gebe zu, es war mir nicht bekannt, dass das von den Polen kam. Tatsache ist aber auch, dass bei dem Verfahren, das jetzt läuft, die Zivilgesellschaft entsprechend beteiligt ist und nicht nur die polnische, sondern auch die deutsche Zivilgesellschaft mit ihren Verhandlungen bei der Kommission in diesem Verfahren beteiligt ist.
Ich habe keine Sorge, dass das nicht zu dem Ergebnis führen könnte, dass wir unter Einbeziehung der Diskussionen mit der Zivilgesellschaft – nicht zuletzt mit der polnischen Zivilgesellschaft – zu einem Ergebnis kommen, dass die negativen Auswirkungen, die wir beide beklagen – einige Punkte habe ich benannt –, nicht in der Weise Wirklichkeit werden, wie wir das befürchten.
Westfalen wesentlich stärker, als das mit einer solchen Panikschlagzeilendiskussion – Herr Kern, seien Sie mir nicht böse – dargestellt worden ist. Das trifft die Wirklichkeit absolut nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der transatlantischen
Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika soll die größte Freihandelszone der Welt entstehen. Es geht hierbei jedoch weniger um den Abbau der ohnehin schon geringen Zölle als vielmehr um den Abbau zahlreicher Regelungen, die als Handelshemmnisse empfunden werden. Bisher werden die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen geführt.
Es gibt berechtigte Befürchtungen, dass damit zahlreiche europäische und deutsche Standards in vielen Bereichen gefährdet werden. Meine Damen und Herren, es droht eine Gefährdung des Umwelt-, Gesundheits-, Verbraucher- und Datenschutzes in Deutschland – und nicht zuletzt auch unserer rechtsstaatlichen Prinzipien.
Durch einen Landtagsbeschluss vom 16. Mai 2013, der sich an die Bundesregierung richtete, hat die Grünen-Landtagfraktion bereits mit dazu beigetragen, dass Teile des Kultur- und Medienbereichs von den Verhandlungen ausgenommen werden; denn Kultur und Medien sind für uns keine Handelsware und wurden bisher immer von Handelsverträgen ausgenommen, um die kulturelle Vielfalt und die freie Meinungsbildung sicherzustellen.
Wir Grüne haben im Europaparlament vergeblich versucht, das Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission sozial, ökologisch und demokratisch zu gestalten. Grundsätzlich könnten Handelsabkommen sinnvolle Instrumente für effektivere Märkte auch im Interesse des Gemeinwohls sein. Leider wurden die Grünen-Anträge in allen wichtigen Fragen im Europaparlament abgelehnt. Deswegen hat sich die Landtagsfraktion im Februar dieses Jahres mit einem Fraktionsbeschluss daraufhin kritisch zu dem geplanten Handelsabkommen positioniert, und die grüne Bundespartei ist wenig später dieser kritischen Positionierung gefolgt.
Erstens. Ein grundlegendes Problem stellt die Art und Weise der Verhandlungen zwischen den USA und der EU über das Freihandelsabkommen dar; denn diese finden hinter verschlossenen Türen statt. Bis zur endgültigen Fertigstellung bleiben Öffentlichkeit und Presse außen vor. Gleichwohl wird Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen ein privilegierter Zugang gewährt. Bereits vor den eigentlichen Verhandlungen wurden seit 2011 die Beratungen in internen Arbeitsgruppen unter der Beteiligung von Unternehmen vorbereitet. Für uns Grüne ist jedoch klar, dass ein so weitreichendes Abkommen, das hinter verschlossenen Türen verhandelt wird und bei dem zwar Unternehmen, nicht aber die Öffentlichkeit und die Parlamente mitsprechen dürfen, nicht akzeptabel ist.
Zweitens. Mit dem geplanten Investitionsschutz sollen Investor-Staat-Klagen eingeführt werden, bei denen ein Unternehmen gegen eine staatliche Regelung klagen kann, wenn es sich von dieser in seinen wirtschaftlichen Betätigungen benachteiligt fühlt. Geplant ist jedoch nicht, dass das Urteil von einem ordentlichen Gericht gefällt wird, sondern dass drei von Unternehmen und der Nationalregierung benannte Juristinnen und Juristen in einem Schiedsgericht entscheiden sollen und dass diese Entscheidung rechtskräftig ist.
Das ist eine immense Gefährdung des deutschen Rechtsstaates sowie der Souveränität und Handlungsspielräume von Gerichten, Parlamenten und Regierungen.
Diese Klagemöglichkeiten sind zudem überflüssig, weil Investorinnen und Investoren auf beiden Seiten des Atlantiks einfach die nationalen Gerichte anrufen könnten.
Ab heute – der Kollege Jostmeier hat es schon erwähnt – haben alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Chance, im Rahmen eines Online-Konsultationsprozesses der EU-Kommission ihre Meinung zu diesem besonders umstrittenen Kapitel des Freihandelsabkommens, dem Investitionsschutzkapitel, zu äußern. Das ist ein absolut richtiger Schritt. Die Kommission muss aber beweisen, dass das Konsultationsverfahren keine
Scheinbeteiligung, sondern ein ernst gemeinter Dialog wird. Deshalb reicht es nicht nur, einzelne Bausteine zu veröffentlichen, das gesamte Kapitel zum Investitionsschutz muss für die Öffentlichkeit einsehbar werden – eigentlich das komplette Verhandlungsmandat.
Andernfalls haben die Bürgerinnen und Bürger keine Chance, die gesamten Auswirkungen des Kapitels und des Mandates an sich zu bewerten. Außerdem muss Brüssel die Ergebnisse am Ende ernst nehmen und die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Wir Grünen meinen: Ein solches Investitionsschutzkapitel darf kein Teil von TTIP sein.