Werner Jostmeier
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Herr Präsident Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir sind auch für Teilhabe und Partizipation. Wir haben mit diesem und den nächsten sechs Tagesordnungspunkten, bis zum Tagesordnungspunkt 12, Themen zu behandeln, die wir bereits in der Novembersitzung, im Januarplenum und im Märzplenum behandelt haben und zweimal im Hauptausschuss, und zwar zuletzt am 23. März dieses Jahres. Wir haben dieses Thema in der Verfassungskommission lange diskutiert. – Herr Körfges, die Argumente sind in der Tat ausgetauscht worden.
Es geht nicht darum, dass wir nicht mehr Demokratie wagen wollen – im Gegenteil: Wir bieten den Jugendlichen, wo immer es möglich ist, die entsprechenden Beteiligungsmöglichkeiten an.
Was Sie aber zum Teil als wissenschaftliche Ergebnisse dargestellt haben, trifft nicht zu. Wir haben auch im Hauptausschuss mehrfach darauf hingewiesen, dass das Interesse an Politik bei den Sechzehn- und Siebzehnjährigen deutlich geringer ausfällt als bei den Achtzehn- bis Vierundzwanzigjährigen.
Wir haben in Sachsen-Anhalt seit 1999 ein Wahlalter von 16 Jahren bei den Kommunalwahlen. Das Ergebnis kennen Sie, Herr Körfges, und das hätten Sie
auch der Vollständigkeit halber sagen sollen. Ergebnis ist, dass die Wahlbeteiligung der Jugendlichen im Durchschnitt niedriger ist als die durchschnittliche Wahlbeteiligung.
Es gibt zahlreiche Studien und Umfragen mit dem Ergebnis, dass die Jugendlichen das Wahlrecht mit 16 Jahren mehrheitlich ablehnen. Wir haben die Shell Jugendstudie aus dem Jahre 2002. Wir haben die Umfrage Grüne Jugend Ost-Alb 2009. Wir haben die forsa-Umfrage 2010. Wir haben eine Umfrage aus Österreich aus 2011. Das Durchschnittsergebnis dieser Umfragen lautet: 52 % dieser Jugendlichen lehnen das Wahlrecht mit 16 Jahren ab. 27 % der Jugendlichen sind dafür und 22,8 % dieser Jugendlichen ist es gleichgültig.
Wir haben einen weiteren Punkt. Darf ich den eben zu Ende bringen, Herr Präsident?
Wir hätten das Auseinanderfallen von aktivem und passivem Wahlrecht. Das ist keine Kleinigkeit. Dann gibt es ein Wahlrecht zweiter Klasse für die Jugendlichen, die nicht gewählt werden können, sondern die nur wählen dürfen.
Wir haben einen weiteren Punkt. Das Strafrecht zieht beim Jugendstrafrecht sehr deutlich eine Grenze bei 18 Jahren. Wir haben das BGB. Nach § 2 BGB beginnt die Volljährigkeit mit dem 18. Lebensjahr.
Herr Körfges, beim Wahlrecht mit 16 Jahren koppeln wir die Rechts- und Lebenswirklichkeit der Jugendlichen von der Institution des Wahlrechtes ab. Wir hätten eine Differenz und einen Konflikt zwischen Wahlrecht auf der einen Seite und den Bürgerrechten und den Bürgerpflichten auf der anderen Seite. In der Verfassungskommission haben wir das Thema 15mal behandelt. Wir haben neunmal mit den Obleuten diskutiert. Wir hatten in der Verfassungskommission keine Zweidrittelmehrheit. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dann kam hinzu, dass das Wahlalter als Wunsch zur Verfassungsänderung zum Knackpunkt für ein Paket der Verfassungskommission gemacht worden ist. Daran ist es dann gescheitert. Sie wissen ganz genau, dass wir zu einer anderen Regelung hätten kommen können, um das ganze Paket zu retten. Das war von Ihnen nicht gewollt.
Deswegen lehnen wir diese Verfassungsänderung heute ab. – Herzlichen Dank.
Wenn Sie mögen …
Ich streite nicht ab, dass der durchschnittliche Satz in den Wahlen der letzten Jahre gestiegen ist. Aber an den statistischen Ergebnissen, die ich hier vorgetragen habe, ändert das nichts.
Der Frage zwei stimme ich zu. Zur Frage eins, ob die Beteiligung ein Indiz dafür sein muss: Jeder kann sich an den Wahlen so beteiligen, wie er möchte. Ich habe als Hauptargument vorgetragen, wir möchten mit dem Wahlrecht keine Differenz zu und keine Abkoppelung von den normalen Lebenswirklichkeiten und den rechtlichen Gegebenheiten, die wir unter anderem durch das BGB haben, die wir unter anderem beim Strafrecht haben, die wir unter anderem beim Führerschein haben und die wir unter anderem bei der Wehrpflicht hatten
und nun nicht mehr haben.
Das sind die Gründe.
Das sind einige der Gründe, warum wir bei unserer Meinung bleiben. Die Verfassung wollen wir aus diesem Grund nicht ändern. Sie hätten eine andere Regelung haben können, Herr Marsching. Sie haben es nicht gewollt,
weil Sie die Verfassungsänderung durchdrücken wollten.
Danke.
Dafür vielen Dank, Herr Düngel. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Kollege Dr. Wolf, weißhaarig, dass ich, Jahrgang 1950, ebenfalls weißhaarig, wie Sie das da genannt haben – ob ich das persönlich nehmen muss, weiß ich nicht, ich nehme das mal kollegial, leger, wie Sie es vielleicht gemeint haben – …
Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich sehr viele Jahre in der Jugendarbeit tätig war und bin und dass ich mir unter anderem auch als Vater von vier Söhnen durchaus erlauben kann, zu bewerten, ob man ein Argument bei der Frage, Wahlalter 16 ja oder nein, als sachgerecht oder als nicht sachgerecht vortragen darf? Das hat mit meiner Haarfarbe nichts zu tun. Ich darf um Nachsicht bitten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vieles von dem,
was gerade von der Kollegin vorgetragen wurde, könnte ich, was die Rechtszusammenhänge betrifft, wiederholen.
Eine Rechtsschutzlücke besteht in der Tat nicht, weil nach Artikel 93 Abs. 1 des Grundgesetzes die Individualmöglichkeit vorhanden ist. Wir hatten in der Diskussion vorher deutlich gemacht, dass es uns ganz wichtig ist, dass wir eine klare, formale und saubere Abgrenzung zwischen den Landes- und den Bundesverfassungsbeschwerden hinbekommen und vor allen Dingen bei den zulässigen Prüfungsgegenständen die Subsidiarität sauber definiert wird. Das scheint mir nicht in einem Maße gewährleistet zu sein, dass wir dem zustimmen könnten.
Wir werden uns hier als CDU enthalten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den wir jetzt behandeln, den wir jetzt zum x-ten Mal behandeln, dient im Grunde der Umsetzung der Vorschläge der Verfassungskommission in die normale Gesetzgebung.
Wir hätten uns normalerweise hier enthalten, weil in den Gesprächen der Obleute in der Verfassungskommission vereinbart worden ist, dass die Altersgrenze für die Richter von 68 Jahren abgeschafft werden sollte. In Wirklichkeit ist sie dann nach dem
bisher vorliegenden Entwurf von 68 Jahre auf 70 Jahre erhöht worden.
Unter diesen Umständen hätte sich die CDUFraktion enthalten. Seitdem wir seit heute Nachmittag den gemeinsamen Änderungsantrag 16/14787 vorliegen haben, wissen wir: Wir haben wir einen Konsens gefunden, und dem stimmen wir natürlich zu.
Wenn ich das, Herr Kollege Marsching, jetzt wieder ziemlich knapp gemacht habe, dann liegt das nicht daran, dass ich es nicht für wichtig hielte – weil Sie vorhin sagten: in 20 Sekunden abgehandelt –, sondern wir haben es im November-Plenum behandelt, wir haben es im Januar-Plenum behandelt, wir haben es im März-Plenum und zweimal im Hauptausschuss behandelt, wir behandeln es heute wieder. An die vielen Sitzungen der Verfassungskommission mag ich gar nicht mehr erinnern.
Wir haben es jetzt wirklich ausführlich hin und her diskutiert. Wir kommen zu einem Ergebnis: Wir stimmen mit allen Fraktionen zu, und dieses Ergebnis ist auch klasse. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir waren in der Tat, wie Herr Prof. Bovermann gerade vorgetragen hat, einem Konsens sehr nahe. Aber der Konsens hat aus den bekannten Gründen des gemeinsamen Paketes nicht stattgefunden. Herr Dr. Wolf hat das beim Tagesordnungspunkt 7 hinsichtlich der Historie und vor allen Dingen der Auswirkungen ausführlich dargestellt. Ich könnte das jetzt noch weiter begründen.
Die Senkung der Eingangsquoren bei Volksbegehren von 8 % auf 5 % kann man vornehmen. Meine Damen und Herren, ich war im Jahre 2003/2004 seinerzeit federführend mit den Grünen beteiligt, als wir die Quoren von 15 % auf 8 % gesenkt haben. Es ist nicht in jedem Fall ein Segen, wenn man die Quoren von Volksbegehren und Volksentscheid senkt. Wie gesagt, wir hätten es in diesem Fall machen können. Das Paket ist nicht zustande gekommen. Deswegen stimmt die CDU-Fraktion aus Gründen des Gesamtzusammenhangs mit dem Paket nicht zu. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns in Wahlkampfzeiten. Spätestens wenn das Plenum heute oder morgen vorbei ist, werden die Wahlkampfmethoden noch stärker werden. Aber mir fällt es schwer, der Darstellung von Prof. Bovermann, wie die Diskussion im Hauptausschuss abgelaufen ist und wie die Debatten im vergangenen halben Jahr und auch in der Verfassungskommission stattgefunden haben, etwas entgegenzusetzen und zu sagen, das sei falsch gewesen.
Meine Damen und Herren, die schriftliche Sachverständigenanhörung, die wir im Hauptausschuss durchgeführt haben, hat in der Tat dazu geführt, dass die Sachverständigen sagten: Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist nicht notwendig. Die bisherige Rechtslage rechtfertigt keine Änderung, weil der Aufwand der Kommunen in dieser Weise begrenzt ist.
Was für uns noch wichtig ist und was ich vielleicht hinzufügen kann, ist, dass vor allem die kommunalen Spitzenverbände dafür plädiert haben, diese Regelung beizubehalten. Und nicht zuletzt kommt hinzu: Wir haben ja zurzeit das laufende Volksbegehren G8/G9. Vielleicht warten wir da ab, in welcher Weise das durchläuft, um dann möglicherweise in der kommenden Wahlperiode die entsprechenden Schlüsse daraus zu ziehen und ggf. Änderungsvorschläge zu machen. – Herzlichen Dank. Das heißt, die CDU stimmt auch diesem Vorschlag der Piraten nicht zu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gefechtslage und die Diskussionslage ist genau wie bei Tagesordnungspunkt 10. Wir als CDU würden aus den bekannten Gründen wegen der Paketlösung, wenn es denn zur Abstimmung kommt, dem auch nicht zustimmen. Ich gebe zu, Herr Präsident: Ich darf seit 22 Jahren in diesem Parlament bei Plenarabstimmungen dabei sein, aber dass der Antragsteller dem eigenen Antrag nicht zustimmt, habe ich auch noch nicht erlebt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich vielleicht die sechs Tagesordnungspunkte, die wir jetzt behandelt haben, bzw. den, den wir jetzt noch behandeln, in folgender Weise mal zusammenfassen: Der Tenor sämtlicher Anträge, die wir hier beraten und über die wir hier abgestimmt haben, war und ist, egal von welcher Partei die Argumente vorgetragen worden sind, dass man die Demokratie stärken will, dass man die
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stärken will, dass man den Landtag stärken will und dass man das Land Nordrhein-Westfalen stärken will.
Meine Damen und Herren, ich stehe hier nach 22 Jahren Zugehörigkeit zu diesem Landtag von Nordrhein-Westfalen letztmalig als Mandatsträger vor Ihnen, und ich durfte davon 17 Jahre als Sprecher beziehungsweise als Vorsitzender im Hauptausschuss hier mitgestalten und tätig sein. Von daher habe ich mich bei diesem Thema im Hauptausschuss zu Hause gefühlt.
Ich möchte für die nächste Wahlperiode eine Bitte an den Landtag formulieren:
Meine Damen und Herren, seit dem 23. Mai 1949 – dem Tag des Grundgesetzes – haben wir in Deutschland 53 oder 54 Grundgesetz- bzw. Verfassungsänderungen gehabt, die in das Kompetenzgefüge zwischen Bund und Ländern – in dreiviertel der Fälle zugunsten des Bundes und zum Nachteil der Länderkompetenzen – eingegriffen haben. Man hat in der Verfassungskommission 2 vor – wann war es? – 6 bis 8 Jahren beispielsweise die Länder hinsichtlich des Jagdrechts gestärkt. Insgesamt aber sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten die Landesparlamente geschwächt worden. Ich habe deshalb auch die Bitte, dass Sie dafür sorgen, dass in den nächsten Jahren die Landesparlamente – darum geht es mir vor allen Dingen – nicht weiter geschwächt werden.
Ich möchte dafür zwei Beispiele nennen, zunächst ein Beispiel, wie man es nicht machen sollte:
Meine Damen und Herren, man stärkt die Landtage und das föderale System nicht dadurch, indem man bei ureigensten Kompetenzen der Länder immer nach dem Bund ruft, wenn man Geld braucht oder er es mitfinanzieren soll. Ich halte es bei den gegebenen Zuständigkeitsverteilungen und auch bei der Festlegung der Finanzierung für sehr wichtig, dass die Bürger wissen: Wer bestellt, der bezahlt auch und ist dafür zuständig.
Das Zweite: Der Verfassungsvertrag von Lissabon hat ein neues Institut vorgesehen, nämlich das sogenannte Frühwarnsystem bei den Subsidiaritätsrügen. Die süddeutschen Bundesländer haben in den letzten Jahren mehrfach daran teilgenommen. – Das Land Nordrhein-Westfalen hat bei den Subsidiaritätsrügen und bei dem Frühwarnsystem nicht teilgenommen. Wir haben im Jahr 2008 bei den Versuchsstadien an zwei Verfahren teilgenommen, und zwar mit sehr viel Erfolg; denn das, was Nordrhein-Westfalen seinerzeit vorgeschlagen hat, wurde sogar mit in den endgültigen Text der Europäischen Union aufgenommen.
Das wäre meine Bitte an den neu zu wählenden Landtag, von dieser Kompetenzmehrung, die die europäische Union den Bundesländern gibt, auch entsprechend Gebrauch zu machen.
Meine Damen und Herren, ich bin dankbar für das, was ich hier über 22 Jahre im Landtag mitgestalten durfte. Ich bin vor allen Dingen dankbar für die Sonderaufgaben, die mir zugetraut worden sind. Ich durfte die deutsch-baltische Parlamentariergruppe gründen und sie zehn Jahre lang leiten, ich durfte die deutsch-polnische Parlamentariergruppe sieben
Jahre leiten. Ich war und bin der Beauftragte für Flüchtlinge, Vertriebene und Spätaussiedler. Ich sage Ihnen, jedem Kollegen und jeder Kollegin, ein herzliches Dankeschön für die letzten 22 Jahre, die mir sehr viel Freude gemacht haben und die ich nicht nur als Beruf, sondern als Berufung verstanden habe.
Ich bedanke mich auch bei all denen, die nebenher dazu beigetragen haben, den Stenografen und dem Besucherdienst. Wenn ich das richtig überschlage, dann habe ich in den letzten 22 Jahren – ich habe es nicht genau gezählt – etwa 13.500 Besucher und Besucherinnen hier im Landtag haben dürfen.
Meine Damen und Herren, Ihnen und euch allen persönlich für die nächste Zeit und für die Zukunft alles Gute!
Für den 14. Mai wünsche ich jedem Kandidaten und jeder Kandidatin und jeder Partei den Erfolg, den er oder sie verdient, und ein Wahlergebnis, das jeder von Ihnen verdient. Wenn der liebe Gott danach seinen Beitrag leistet, dass jeder das Wahlergebnis bekommt, das er verdient, dann mache ich mir als CDUMann für den 14. Mai keine Sorgen.
Ich bedanke mich herzlich. Ihnen alles Gute!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich könnte Teile der Reden, die wir hier vor vier Wochen im letzten Plenum und auch beim vorletzten Plenum gehört haben, wiederholen. Wir haben die Thematik der Senkung der Quoren auf 20 % bzw. auf ein Fünftel im Rahmen der Verfassungskommission bzw. der Diskussion um das Paket bezüglich der Verfassungsreform behandelt.
Herr Marsching, Sie wissen, dass wir bei Ihnen waren. Wir hätten zu dieser Thematik eine Einigung finden können. Da es aber für das Gesamtpaket nicht die erforderliche Mehrheit gegeben hat, ist das in der Weise nicht durchgekommen.
Wir können uns jetzt gerne noch einmal darüber unterhalten. Heute werden wir es ja an den Hauptausschuss verweisen. Wir können uns im Hauptausschuss darüber unterhalten, welchen Weg dieser Antrag gehen wird. Diesen Weg hätten wir uns, wenn wir abgewartet hätten, aus meiner Sicht sparen können.
Ich habe Verständnis dafür, dass Sie noch einmal versuchen, diese Thematik hier hochzuziehen, um die eine oder andere Schlagzeile zu bekommen. Wir sind in der Sache an Ihrer Seite. Weil damals aber bestimmte Themen – wie Wahlrecht, Schuldenbremse und derartige Dinge mehr – mit dem Paket verbunden worden sind, gab es halt nicht die entsprechende Mehrheit.
Wir werden uns im Hauptausschuss darüber unterhalten. In diesem kleinen Punkt unterstützen wir Sie. Wie wir es dann nachher hinbekommen werden und welches Ergebnis das in dieser Legislaturperiode haben wird, warten wir ab. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Dafür vielen Dank, Herr Kollege. Darf ich dich fragen, lieber Thomas, wann du zum letzten Mal mit einem Kollegen der GdP, der
Gewerkschaft der Polizei, gesprochen hast? Und wenn ja – können diese Polizeikollegen das, was gerade vorgetragen worden ist, in der Weise bestätigen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes ist dargestellt worden, nämlich die Eintragungsfristen bei Volksbegehren mit der freien Unterschriftensammlung zu harmonisieren. Die freie Unterschriftensammlung lehnt sich an das Verfahren zur Volksinitiative an, bei dem die Initiatoren ein Jahr nach Bekanntgabe der Zulassung Zeit haben.
In der Verfassungskommission, Herr Kollege Marsching, war, wie Sie wissen, dieses Thema, nämlich die Listenauslegung, kein Schwerpunktthema. Es gab Experten, es gab Sachverständige, die darauf hingewiesen haben, dass das ein Gegenstück sein könnte zu einer weiteren Senkung der Quoren. Dann ist aber gleichzeitig wieder darauf hingewiesen worden, dass die Gefahr bestehen könnte, dass gut organisierte Interessengruppen durch eine weitere Senkung der Quoren vielleicht Vorteile haben oder das Ergebnis als Ganzes vorwegnehmen könnten.
Wir halten diesen Vorstoß der Piraten, der ja nicht neu ist, nicht für falsch. Wir sind aber sehr dafür, dass wir sorgsam darauf achten müssen, dass auch die Prinzipien der repräsentativen Demokratie funktions
fähig bleiben und ihren Stellenwert behalten. Insofern sollten wir die ganze Debatte um die plebiszitären Elemente auch in dem Verhältnis sehen, inwieweit wir Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheid senken und die Funktionsfähigkeit oder die Wirksamkeit der repräsentativen Demokratie beibehalten.
Wir sind – da kann ich Sie voll unterstützen, Herr Marsching – genauso wie Sie für die unmittelbare Teilnahme der Bevölkerung an Fragen des Gemeinwohls. Das ist überhaupt keine Frage.
Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass wir es im Wesentlichen gewesen sind – damals unterstützt von den Grünen, und die SPD hat sich, Herr Kollege Körfges, dann nachher in den Jahren 2003 und 2004 daran gehängt –, die die Volksinitiative als Institut neu in die Verfassung hineingebracht und damals schon die Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheid wesentlich gesenkt haben.
Also, wir stehen einer Diskussion dieses Themas sehr offen gegenüber. Wir stimmen natürlich der Überweisung in den Hauptausschuss zu und freuen uns auf die weitere Diskussion. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können es schon aus dem Grunde kurz machen, weil ich der Forderung oder dem Wunsch des Kollegen Körfges, wie er sich gerade hier geäußert hat, in der Weise nicht folgen kann und folgen werde. Wir haben das ganze Thema am 10. November des vergangenen Jahres schon einmal behandelt; ich könnte dieselben Stichworte vortragen.
Natürlich wäre es bei dem ganzen Paket, das verhandelt worden ist, möglich gewesen, die Quoren für die Volksbegehren zu senken. Wir haben das in der Verfassungskommission zigmal behandelt. Wir haben es mehrfach in allen Gremien durchgesprochen. Die CDU war sogar bei dem Kompromiss oder bei dem ganzen Paket so kompromissbereit, dass wir über das Wahlalter hätten reden können.
Aber, liebe Kollegen von den Piraten, es gab bei diesem Thema halt keine Mehrheit. Die Zweidrittelmehrheit wurde nicht erreicht. Wir haben es am 10. November behandelt. Wir werden es jetzt noch einmal im Hauptausschuss behandeln neben weiteren Dingen,
über die wir heute gesprochen haben. Man sollte aber auch einmal zur Kenntnis nehmen: Wenn ein Pferd schon totgeritten ist, muss man irgendwann auch mal absteigen.
Nichtsdestotrotz werden wir der Überweisung in den Hauptausschuss zustimmen
und uns dann dort weiter unterhalten. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hätten nichts dagegen, wenn der Kollege, der Herr Vizepräsident Keymis, zu dem Ergebnis käme, dass er sich bei uns in der CDU-Fraktion ganz wohlfühlen würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bertelsmann Stiftung ist 1977 von Reinhard Mohn gegründet worden. Sie hält 77,6 % des Aktienkapitals der Bertelsmann KGaA. Ich gebe zu: Die Bertelsmann Stiftung ist nicht irgendwer. Das wird am deutlichsten in der Rede, die der frühere Vorstandsvorsitzende und Präsidiumsvorsitzende Gunter Thielen im Jahr 2002 auf dem 25. Jahrestag der Bertelsmann Stiftung gehalten hat. Er hat unter anderem gesagt: Die Bertelsmann Stiftung möchte durch die Verbesserung der Beratungsqualität direkt Einfluss nehmen auf politische Entscheidungsträger.
Ich möchte in diesem Zusammenhang das, was das mit Politikberatung zu tun hat, wie weit Politikberatung gehen darf und was Politikberatung per se schon ist, hier gar nicht weiter ausführen. Ich kann mich da auf vieles berufen und mich mit vielem einverstanden erklären, was mein Vorredner, der Kollege Bovermann, gerade zu dieser Thematik gesagt hat.
Wir können in diesen Tagen – heute steht das in der Presseschau – nachlesen, welche hilfreichen Ratschläge oder hilfreichen Erkenntnisse uns zum Beispiel die Bertelsmann Stiftung dadurch gibt, dass sie in dem Gutachten die Frage beantwortet hat, was populistischen Parteien in Europa die Wähler zutreibt.
Meine Damen und Herren, nach Auffassung der CDU liefert die Bertelsmann Stiftung hervorragende Impulse für den politischen Diskurs. Allerdings sollte das Gefühl oder der Eindruck vermieden werden, die Bertelsmann Stiftung wolle damit die politische Agenda bestimmen, und dazu gab und gibt es – das das gestehen wir Ihnen, Herr Dr. Paul, bzw. den Piraten zu – kritische Stimmen. Von vielen Organisationen oder auch von den Medien und Medienvertretern wurde die Behauptung der parteipolitischen Neutralität bezweifelt.
So fragte zum Beispiel der „Der Tagesspiegel“ im September 2006 – ich darf zitieren –:
Die Experten der Bertelsmann Stiftung sind in der deutschen Politik allgegenwärtig: Von den Kommunen bis zum Kanzleramt, von den Hochschulen bis zur Sozialhilfe. Die entscheidende Frage ist: Beraten sie Politiker nur – oder machen sie selbst Politik?“
Ich bin der Auffassung, dass man nicht zu dem in einem anderen Zusammenhang vorgetragenen Ergebnis kommen kann: Egal, welche Partei die Mehrheit bekomme, egal, wer regiere, das Ergebnis sei stets gleich, denn irgendwie regiere Bertelsmann schon mit.
Herr Dr. Paul, Ihre Auffassung, die Bertelsmann Stiftung habe eine Lizenz zur Politikbeeinflussung und auf ein Nimmerwiedersehen der Demokratie, teilt die CDU nicht.
Darf ich die Fraktion der Piraten fragen, welchen Mehrwert diese Anfrage insgesamt hat? – Ich kann im Ergebnis sagen: Wir teilen die Auffassung der Landesregierung in weiten Teilen, die sie in der Antwort auf die Große Anfrage zum Ausdruck bringt. Wir – und damit meine ich die Fraktionen, die Parteien, die Politik – arbeiten grundsätzlich mit allen in Nordrhein-Westfalen ansässigen Unternehmen, Verbänden, Sozialpartnern und mit der Zivilgesellschaft – wenn es uns hilft und wir ihres Rates bedürfen – zusammen. Das möchten wir auf eine konstruktive Art und Weise tun. Die Entscheidung darüber, mit wem und inwieweit wir zusammenarbeiten, möchten wir behalten. In diese Richtung sehe ich, Herr Dr. Paul, auch keine Gefahr.
Wir haben allerdings nicht nur die Bertelsmann Stiftung, sondern auch zum Beispiel das RWI und das Institut der deutschen Wirtschaft. Mit deren Ergebnissen und Ratschlägen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen werden wir uns morgen früh beim ersten Tagesordnungspunkt befassen, und da werden Vorschläge gemacht, die der derzeitigen Landesregierung oder den sie tragenden Fraktionen nicht unbedingt schmecken dürften.
Wenn wir in der Wahl der uns beratenden Institutionen frei sind, sehe ich die Gefahr einer Herrschaft der Bertelsmann Stiftung in dieser Weise nicht. – Herzlichen Dank.
Ja, das mag bedenklich sein, aber was hindert uns daran, Herr Dr. Paul, uns der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die bei der Bertelsmann Stiftung keine Chance haben, in der Politikberatung zu bedienen? Wir können doch diese Personen jeweils holen, wenn wir uns beraten lassen wollen. Ich sehe die Stellung der Bertelsmann Stiftung in diesem Punkt nicht als Hindernis, weil wir als Politik, als Fraktion die Freiheit haben, uns beraten zu lassen, von wem wir wollen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir behandeln nun den Einzelplan 02, den Haushaltsplan der Staatskanzlei der Landesregierung. Wodurch zeichnet sich dieser Einzelplan 02 und der Haushalt der Landesregierung in diesem
Jahr und seit Jahren aus? – Die Landesregierung weitet das Stellensoll massiv aus. Es findet keine Aufgabenkritik statt. Probleme werden mit kw-Vermerken auf die Zukunft verschoben, deren Realisierung bereits heute der Lebenswirklichkeit nicht mehr entspricht.
Seit der Übernahme der Regierungsverantwortung vor knapp sieben Jahren
hat die rot-grüne Landesregierung – Herr Kollege Töns, lieber Markus, jetzt hör‘ gut zu! –
in ihren Ministerien 1.255 neue Stellen geschaffen.
Ich kann unserem finanzpolitischen Sprecher Marcus Optendrenk nur zustimmen, wenn er dazu bemerkte: Noch nie – das Land ist in diesem Jahr 70 Jahre alt geworden – hat sich eine Landesregierung so deutlich mit Personal ausgestattet wie das Kabinett von Ministerpräsidentin Kraft.
Selbst der Bund der Steuerzahler kritisiert den Stellenplan als intransparent.
Ein Kommentator hat in der „Rheinischen Post“ vom 24. November 2016, also vor wenigen Tagen, gesagt:
Die Steuererklärung, die wir alle abgeben müssen, ist nach wie vor so kompliziert wie vor Jahren. Die Straßen werden auch nicht besser. Die Schulen sind genauso schlecht wie seit Jahren. Und das Leben in Nordrhein-Westfalen ist auch keinen Deut sicherer geworden – im Gegenteil.
Der Kommentator fährt fort – wörtliches Zitat –: „Wo genau haben die neuen Hundertschaften in den Ministerien also den Alltag der Bürger in NRW verbessert?“ – Diese Frage stellt die „Rheinische Post“ zu Recht.
Meine Damen und Herren, klar geworden ist auch,
dass Rot-Grün eine echte Schuldenbremse – das hat sich in der Verfassungskommission nachhaltig erwiesen – nicht will. Das traurige Ergebnis dieser Schuldenpolitik kennen wir. Nordrhein-Westfalen ist das Schuldenland schlechthin. Wir haben in der Summe – nur auf der Ebene des Landes – 144 Milliarden €
Schulden, und hierfür zahlt der nordrhein-westfälische Steuerzahler täglich mindestens 7,5 Millionen € Zinsen.
Rot-Grün lebt auf Kosten unserer Kinder und der nächsten Generation. Und die Landesregierung lässt unsere Kinder mit Schulden, Zinsen und Lasten von morgen im Stich.
Daher kann niemand erwarten, dass wir dem Einzelplan 02 unsere Zustimmung geben, Herr Minister.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass der Einzelplan 01 nicht zur Debatte steht; dem auch wir im Hauptausschuss zugestimmt haben. Aber ich möchte bei den Haushaltsberatungen doch Folgendes hinzuzufügen: Wir finden es gut und stimmen dem auch zu, das Haus der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen und die Route der Demokratie mit 30.000 € zusätzlich auszustatten. Wir danken unserem Vizepräsidenten Eckhard Uhlenberg für sein Engagement bei diesem Projekt.
Danken möchte ich auch den Damen und Herren des Sitzungsdokumentarischen Dienstes. Wir haben in der derzeitigen Wahlperiode 237 Parlamentarier – so viele wie nie zuvor.
Und es haben so viele Fachausschüsse wie nie zuvor getagt; eine Vielzahl von Sitzungen, Anhörungen, Untersuchungsausschüssen, Enquetekommissio
nen hat stattgefunden. Der Sitzungsdokumentarischen Dienst hatte und hat Höchstleistungen zu erbringen.
Wir hoffen, dass es in der nächsten Wahlperiode zu der Entlastung kommt, die bei diesem Haushalt noch nicht vorgesehen ist. – Meine Partei, die CDU, bedankt sich auf jeden Fall bei dem Sitzungsdokumentarischen Dienst für das, was Sie getan haben und tun, sehr herzlich.
Einen Punkt habe ich noch: die Landeszentrale für politische Bildung, Teilaspekt des Einzelplans 07. Wir haben diesem Haushalt im Hauptausschuss zugestimmt. Ich verbinde diese Zustimmung, die ich hier noch einmal verkünde, mit einem herzlichen Dankeschön für das, was die Landeszentrale für politische Bildung seit 70 Jahren im Land Nordrhein
Westfalen in einem sehr schwierigen Umfeld an guter und schwieriger Arbeit zu vollziehen hat und durchführt.
Ich füge aber auch hinzu, dass unserer Ansicht nach die Gelder nach § 96 Bundesvertriebenengesetz in diesem Haushalt zu knapp sind. Im Vergleich zu anderen Bundesländern tut das Land Nordrhein-Westfalen – gerechnet pro 100.000 Einwohner der Bevölkerung – hier sehr wenig. Wir haben nur deshalb keinen Änderungsantrag gestellt, weil sich die Richtlinien nach § 96 Bundesvertriebenengesetz zurzeit in der Abstimmung befinden und neu gefasst werden.
Wir begrüßen auch, dass es für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge 70.000 € mehr geben soll; denn der Volksbund hat mit der Erfüllung seiner Aufgabe auch in der historisch-politischen Bildung große Arbeit geleistet und leistet sie noch.
Meine Damen und Herren, aus all den genannten Gründen lehnen wir den Einzelplan 02 der Ministerpräsidentin und Staatskanzlei ab. Diese Landesregierung ist konzeptionslos und erfolgslos. Die Auswirkungen sind schlecht für Nordrhein-Westfalen und für die Menschen in diesem Land unfair und nicht gerecht. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz so kurz, wie der Kollege Engstfeld das gerade gemacht hat, kann ich es nicht machen. Das ist auch nicht zu erwarten, lieber Stefan.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor drei Jahren haben wir den Beschluss zur Einsetzung der Verfassungskommission hier gefasst. In diesem Prozess hat es eine sehr intensive und konstruktive Zusammenarbeit zwischen allen Fraktionen gegeben.
Wir hatten – darauf hat der Kollege Kamieth beim vorherigen Tagesordnungspunkt bereits hingewiesen – insgesamt 15 Sitzungen der Kommission. Wir hatten neun Runden der Obleute. Wir hatten fünf große Sachverständigenanhörungen. Wir hatten ein
Symposium zum Thema „Individualverfassungsbeschwerde“. Wir hatten zwei umfangreiche Gutachten zur landesrechtlichen Verankerung der Schuldenbremse. Wir hatten unzählige Gespräche zwischen Fraktionen, Fraktionsvorsitzenden, Betroffenen, Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden usw. usf.
Das wollte ich gerade, lieber Kollege Engstfeld, im Ergebnis hinzufügen.
Das Ergebnis dieser Arbeit kann sich trotz der Kritik, die uns in einigen Medien begegnet ist, sehen lassen. Das Ergebnis war nicht schlecht. Natürlich wäre noch mehr möglich und machbar gewesen.
Ich habe hier ein paar Stichworte stehen. Herr Kollege Körfges, ich will nur auf das Thema Wahlalter zurückkommen. Das, was Sie und Herr Kollege Engstfeld hier beim vorherigen Tagesordnungspunkt vorgetragen haben, war nur die halbe Wahrheit. Wir hätten zu einem Ergebnis kommen können. Sie wollten das aber in Sachen Schuldenbremse, die Sie sowieso nicht gewollt haben und auch heute nicht wollen,
aber auch beim Thema „Wahlalter“ nur zu Ihren Konditionen – mit dem Kopf durch die Wand. Deshalb haben wir da nicht mitgemacht.
Die Gesprächsbereitschaft haben wir erklärt.
Persönlich muss ich sagen: Ich bin Vater von vier Söhnen. Sie können sich gut vorstellen, dass das Thema „Wahlberechtigung und Politik“ in unserem Haushalt eine Rolle gespielt hat und nach wie vor spielt. Auch mit 20 Jahren haben meine Söhne noch gefragt: Papa, kannst du mir einmal sagen, was ich bei dem, was ich an Informationen durch die Schule und anderswo bekomme, wählen soll? – Es gibt also für beides gute Gründe, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Da ist nichts schiefgelaufen, liebe Kollegin.
Mir ist Folgendes wichtig: Alle diese Themen, die heute mit Einzelanträgen erneut zum Thema gemacht werden, haben wir diskutiert. Wenn Rot-Grün dies alles nun erneut auf die Tagesordnung bringt, hätten wir uns in der Verfassungskommission viel Zeit und Arbeit sparen können. Das gilt sowohl für diesen Tagesordnungspunkt 4 als auch für den vorherigen Tagesordnungspunkt 3 und den kommenden Tagesordnungspunkt 5.
Sie von Rot-Grün müssen sich schon die Frage gefallen lassen, ob die Wiederholung dieser Themen heute in separaten Tagesordnungspunkten nicht auch ganz erheblich der Effekthascherei dient.
Meine Damen und Herren, durch das im vorletzten Plenum im Oktober dieses Jahres verabschiedete Gesetz haben wir die Verfassung entsprechend geändert. Herr Kollege Körfges hat darauf hingewiesen.
Nicht abschließend geregelt haben wir die Heraufsetzung des Höchstalters der Mitglieder für den Verfassungsgerichtshof. Es sind 68 oder 70 Jahre. Die weitere Begründung kann ich mir hier jetzt sparen. Herr Körfges, insofern stimme ich dem, was Sie an Sachstand, an Für und Wider, dargestellt haben, zu.
Insofern stimmen wir natürlich auch der Überweisung an den Hauptausschuss zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Dafür vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben vorhin unter anderem gesagt, dass der derzeitige Entwurf des LEP nichts an der bisherigen Planungspraxis geändert habe.
Wie können Sie sich dann erklären, dass sich durch die Verfügung bzw. Weisung oder die Hinweise der Bezirksregierung mehrere Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld und darüber hinaus hilferufend an uns gewandt haben unter Hinweis nicht nur auf die vom Kollegen Schemmer genannten Beispiele, dass aufgrund der Vorgaben des Entwurfs des LEP keine Planung oder keine Baugenehmigung mehr möglich sei, mit der Folge, dass die Betriebe seit Jahren darauf warten, da erweitern zu können, und dass wir Stillstand der Rechtspflege haben?
Vielen Dank noch einmal. – Herr Minister, wenn diese Möglichkeit besteht, zu einem konkreten Ergebnis oder im Verhandlungswege zu einem praxisorientierten Ergebnis zu kommen, dann ist es gut.
Zu dem gerade vom Kollegen Schemmer zitierten Brief von der Stadt Dülmen – Frau Stremlau gehört nicht meiner Partei an, sondern es sind mehrere, die ganz erheblich auf diese Probleme hinweisen –: Wenn ich das hier ganz grob überschlage, betrifft das vergleichbar der Firma Stade und weiteren vergleichbaren Handwerksbetrieben im Außenbereich allein im Kreis Coesfeld etwa 60 bis 70 blühende Unternehmungen, die sich nicht erweitern können.
In der Vergangenheit war es so, dass sich der Betrieb jede sieben bis zehn Jahre um ein Drittel erweitern konnte. Jeder Architekt, jeder Bauamtsleiter und auch die Bürgermeisterin Stremlau aus Dülmen schreiben uns: Das geht jetzt nicht mehr, unter Hinweis auf den LEP.
Die Menschen haben Not. Das ist ja nicht irgendetwas Harmloses, wenn sie die Existenz der Betriebe gefährdet sehen. Daher frage ich Sie: Würden Sie sich ganz konkret dafür einsetzen und ermöglichen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dass sich diese genannten Betriebe in der geplanten Form im Rahmen des Rechtes – ist klar – entsprechend erweitern können? Oder liegt der Fehler möglicherweise bei der Bezirksregierung, die diese Vorgaben falsch auslegt?
Dafür vielen Dank. – Herr Minister, 72 Städte und Gemeinden haben sich mit sehr viel juristischem und haushalterischem Sachverstand und mit hervorragenden Juristen und Fachleuten auf diese Klage vorbereitet und sie entsprechend begründet. Worin sehen Sie in der Begründung des Landesverfassungsgerichts das entscheidende juristische und haushalterische Argument, dass diese Klage zurückgewiesen worden ist?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir es ganz kurz machen wollen, dann könnte ich sagen, wenn das ganze Hohe Haus und das gesamte Plenum zu dem Titel, den der Präsident gerade verlesen hat, Ja sagen, dann könnten wir an dieser Stelle schon schließen und den Punkt in den Hauptausschuss verweisen.
Meine Damen und Herren, jeder von uns weiß, dass Herr Putin und der Kreml zurzeit nicht gerade ein hilfreicher Friedensfaktor weltweit sind. Und vor allen Dingen durch die Propaganda, die von diesen Stellen ausgeht, werden weltweit sehr viel Schaden anrichtende Wirkungen erzielt, nicht zuletzt auch bei uns in der Bundesrepublik Deutschland.
Diese Art der Propaganda richtet sehr viel Schaden an – bei uns, bei den Spätaussiedlern, bei den Deutschen, die aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion kommen und hier bei uns in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen heimisch geworden sind.
Es werden beachtliche Summen für Schauspielerinnen und Schauspieler bezahlt, die im postsowjetischen Fernsehen Dinge über uns, über Deutschland und die Aussiedler, über die Flüchtlingssituation verbreiten, die mit der Wahrheit nichts zu tun haben und
die nur ein Ziel haben: unsere Gesellschaft zu destabilisieren und zu spalten.
Sie kennen wahrscheinlich alle das Beispiel des angeblich vergewaltigten Mädchens aus Berlin-Marzahn, einer Spätaussiedlertochter. Am 1. Februar 2016 hatten die Staatsanwaltschaft, die Familie und das Mädchen selber gesagt: Nein, ich bin nicht vergewaltigt worden; ich war in der Nacht bei meinem Freund. – Noch fünf Tage später hat Außenminister Lawrow es zugelassen, dass diese Lüge, das Mädchen sei hier vergewaltigt worden, durch die Propaganda weiter verbreitet worden ist.
Meine Damen und Herren, diese Propaganda hat natürlich bei den bei uns lebenden Spätaussiedlern auch eine ganz gehörige Wirkung. Ich bin Herrn Staatssekretär Klute sehr dankbar dafür, dass er Vorschläge der Aussiedler, der Deutschen aus Russland, bei einer Sondersitzung des Landesbeirates für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen aufgegriffen hat, zu der er die Parteien auch eingeladen hat. Dort ist dieses Thema in der sogenannten Düsseldorfer Erklärung zusammengefasst worden. Darin haben die Verantwortlichen der 620.000 Spätaussiedler, die wir in NRW haben, deutlich gemacht: Nein, wir wollen uns von dieser Propaganda hier nicht spalten lassen. Wir wollen dafür sorgen, dass wir zusammenbleiben.
Ich bin deshalb dafür dankbar, meine Damen und Herren, weil es bei uns in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland keine andere in den letzten Jahrzehnten eingewanderte Gruppe gibt, die so gut integriert ist, die in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur so gut Fuß gefasst hat und die einen so wertvollen Beitrag geleistet hat, wie es die 620.000 Spätaussiedler bei uns in Nordrhein-Westfalen tun und getan haben.
Deshalb ist es uns, der CDU, ein Anliegen, das aufzugreifen, was dort unter Leitung von Staatssekretär Klute einstimmig verabschiedet worden ist, parteiübergreifend verabschiedet worden ist, und auch im Landtag Nordrhein-Westfalen ein entsprechendes Signal zu setzen und zu sagen: Wir wollen es nicht zulassen, dass die Spätaussiedler über diesen Kamm geschert werden, dass sie hier schlechtgemacht werden und so getan wird, als seien das alles verkappte Nazis.
Es gibt keine Gruppe – ich kann mich da nur wiederholen –, die so gut integriert ist. Wir möchten die Arbeit der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bei uns würdigen. Wir möchten mit diesem Antrag ein Zeichen setzen und es nicht zulassen, dass diese wertvolle, willkommene Gruppe bei uns weiterhin durch politische Kräfte so instrumentalisiert wird, wie sie es nicht verdient hat.
Deswegen wäre ich dankbar für eine Zustimmung aller Fraktionen. Ansonsten können wir dieses Thema im Hauptausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen behandeln. Ich hoffe und wünsche nicht – ich weiß es ja nicht –, dass es dazu auch Entschließungsanträge der anderen Parteien gibt. Wenn doch, wäre ich auf die Begründung schon sehr gespannt. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP hat ein wichtiges Thema hier im Parlament zum Gegenstand der Diskussion gemacht. Wir haben in den letzten Wochen mit den Beteiligten gesprochen. Es ist sehr wohl wichtig, Frau Müller-Witt, dass wir uns mit dieser Thematik beschäftigen und nicht darauf warten, dass wir von der Staatskanzlei möglicherweise – das will ich gar nicht herabwürdigen, Herr Minister – irgendwelche Ergebnisse bekommen.
Drei Jahre nach Inkrafttreten des ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages müssen wir feststellen, dass die Ziele der wirksamen Glücksspielregulierung durch den aktuellen gesetzlichen Rahmen nicht erreicht werden. Weltweit finden Glücksspiele und Sportwetten statt – nur bei uns ist das kaum der Fall. Der Jugendschutz, der damit verfolgt werden soll, findet weltweit so gut wie gar nicht statt, und bei uns viel zu wenig. Die Bekämpfung der Spielsucht ist nicht effizient. Verbraucherschutz findet weltweit gar nicht statt, und bei uns besteht sehr viel Nachholbedarf.
Fakt ist aber auch: Beim Thema „Glücksspiel“ geht es auch bei uns nicht nur um Schutz, sondern es geht auch um sehr viel Geld. Der Sportwettenumsatz im Jahr 2014 lag in Deutschland bei 4,5 Milliarden €; dem Staat sind davon nur 226 Millionen € zugeflossen. Nur 3 % der Einnahmen gehen auf das Konto eines staatlichen Wettanbieters, nämlich Oddset. Auf diese Art und Weise sind dem Land Nordrhein-Westfalen zwischen 2000 und 2012 knapp 1,5 Milliarden € an Steuern und sozialen Abgaben aus diesen staatlichen Glücksspielen entgangen. Wir verzichten jährlich also auf sehr viel Geld.
Im Gegensatz zu den meisten Staaten der Europäischen Union, die den Glücksspielsektor umfassend reguliert haben, hat Deutschland einen sehr restriktiven Weg gewählt, der nur wenige Wettarten zulässt. 20 Konzessionen hätten verteilt werden können; 80 Bewerber gab und gibt es nach wie vor. Und bis heute gibt es keinen Anbieter, der eine Konzession nutzt. Und wenn das nicht Handlungsbedarf genug ist, dann weiß ich nicht mehr, was noch stattfinden soll.
Hinzu kommt: Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Regelung, die wir bei uns in Deutschland haben, zudem auch noch rechtswidrig. Jetzt weiß ich, dass es da verschiedene Rechtsstandpunkte gibt. Die meisten von uns,
die sich damit beschäftigen, wissen, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof deutlich weniger Bedenken hat, aber eine Klärung und eine Erleichterung ist bei uns in Deutschland dringend notwendig.
Ich freue mich auf die Beratung im Fachausschuss, und wir stimmen der Überweisung selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir beraten jetzt, wie der Präsident gerade ausführte, den Einzelplan 02 der Ministerpräsidentin, die gerade nicht mehr da ist
doch, Entschuldigung, Frau Kraft! –, und der Staatskanzlei. Meine Damen und Herren, was der Kollege Dr. Optendrenk und auch der Kollege Witzel von der FDP gerade generell zum Haushalt vorgebracht haben, trifft speziell auch in vielem zu, was
wir für den Haushalt der Staatskanzlei zu sagen haben.
Die Finanzlage des Landes Nordrhein-Westfalen nimmt immer dramatischere Züge an. Die Regierung Kraft hat keinen Plan, wie sie den Haushalt und die jährliche Neuverschuldung in den Griff bekommen kann. Die sogenannte präventive Finanzpolitik hat nicht nur nichts verbessert, sondern hat vieles verschlimmert, insbesondere auch zum Nachteil der Städte und Gemeinden.
Die Regierung Kraft hat die Chance der vergangenen vier Jahre verpasst – nämlich die Chance, bei nie dagewesenen Steuereinnahmen und bei historisch niedrigen Zinsen entsprechende Haushaltspolitik zu machen. Alle anderen Bundesländer haben Schulden abgebaut. Wir haben vor wenigen Minuten vom hiesigen Finanzminister Walter-Borjans vernommen, dass er das damit verkauft, NordrheinWestfalen habe den sparsamsten Haushalt aller Bundesländer. Meine Damen und Herren, wer das glaubt, wird selig. Man höre sich das an.
Im Ergebnis muss Rot-Grün hier eingestehen, dass die Neuverschuldung allein für dieses Jahr auf 3,2 Milliarden € steigt. Der gesamte Schuldenstand des Landes Nordrhein-Westfalen liegt inzwischen bei über 140 Milliarden €. Und die Regierung Kraft verweigert sich seit vier Jahren beharrlich jeder grundlegenden Aufgabenkritik. Das erklärt, warum sie nicht in der Lage ist, Veränderungen bei den Ausgaben im Landeshaushalt vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, zum Einzelplan 02 der Staatskanzlei, der in den wesentlichen Ansätzen nur weitergeschrieben worden ist und bei dem sich keine innovativen Ansätze finden lassen, möchte ich zu drei Punkten konkret Stellung nehmen:
Erstens. Wir haben beantragt, bei dem Kapitel 050 – Kirchen – die Zuschüsse für die jüdischen Gemeinden, die Synagogensanierung und den Synagogenbau um 1 Million € zu erhöhen. Das hat seinen Grund darin, dass der Renovierungsstau und der Renovierungsbedarf nachweisbar extrem hoch ist; das hat aber auch seinen Grund darin, dass die jüdischen Gemeinden inzwischen sehr viel mehr Geld als früher dafür verwenden müssen, dass sie ihre Gebetsstätten, ihre Häuser und Ihre Synagogen zu schützen haben.
Meine Damen und Herren, ich füge auch hinzu: Wir machen das nicht nur, um einen finanziellen Engpass bei den jüdischen Gemeinden in NordrheinWestfalen überwinden zu helfen, sondern wir machen das auch und nicht zuletzt, um angesichts dessen, was gerade in der letzten Zeit an linksextremistischen und rechtsextremistischen antijüdischen Tendenzen und Äußerungen zu hören war, ein deutliches Zeichen zu setzen: Antisemitismus hat auch bei uns in Nordrhein-Westfalen keinen Platz.
Zweitens. Nach der Haushaltssperre waren die „TatKraft“-Tage, die jetzt Praxistage heißen, der Ministerpräsidentin abgesagt worden. Nun können nach dem Haushaltsentwurf im nächsten Jahr wieder sechs „TatKraft“-Tage stattfinden. Geschätzte Kosten pro Tag für den Steuerzahler: 20.000 €. Wir sind der Meinung: Das ist für eine Imagekampagne für die Regierungschefin zu teuer.
Punkt drei: Mietvertrag für das Stadttor. Der Vertrag für das Stadttor, für die Regierungszentrale, ist von Rot-Grün zu Beginn des Jahres 1999 abgeschlossen worden. Ich weiß auch, die Verträge binden uns 30 Jahre mit der zweimaligen Option, um zehn Jahre verlängern zu können. Wir können also aus den Verträgen zurzeit nicht heraus.
Ich habe aber die herzliche Bitte, und wir von der CDU-Fraktion erwarten das auch, dass man diesen Knebelvertrag – so will ich das einmal bezeichnen – auch in Zukunft sehr gut beobachtet, und zwar vor folgendem Hintergrund:
Es ist laut Kapitel 02 010 Titel 518 01 für das Stadttor, für die Regierungszentrale, eine jährliche Miete von 3.578.000 € pro Jahr zu zahlen. Das hat der Steuerzahler jedes Jahr beizutragen. Hinzu kommen noch die Mietkosten für die Tiefgarage und die Stellplätze. Wir sind da sehr der Meinung, dass wir das beobachten und sehen müssen, dass wir möglichst schnell, wenn es denn vertraglich geht, aus diesen Verträgen herauskommen.
Meine Damen und Herren, bei diesen Zahlen und bei diesem Haushalt möchte ich mit einem Zitat von Konrad Adenauer, was er schon zu Beginn der 50er-Jahre gesagt hat, schließen: „Sozialdemokraten können nicht mit Geld umgehen.“ Das trifft auch hier zu. Wir brauchen einen Neuanfang, wir brauchen Schwerpunktsetzung und wir brauchen keine Verwaltung, die dazu noch aus unserer Sicht schlecht ist, sondern wir brauchen eine Regierung, die das Land wieder nach vorne bringt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vereinigten Staaten von Amerika und Europa stehen für ein Drittel des Welthandels. Wenn es gelingen sollte, ein Handels- und Investitionsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union zu schaffen – genannt TTIP –, entsteht, Herrn Kern, nicht mehr und nicht weniger als der größte Wirtschaftsraum der Welt.
Das Ziel, um das es im Wesentlichen geht, sind drei Dinge. Es geht um Wachstum, es geht um Arbeitsplätze, und es geht auch um unseren Wohlstand insgesamt. Ich möchte mich mit vielen Kritikpunkten, die von Ihnen in Ihrem Antrag genannt werden und die allgemein diskutiert werden, auseinandersetzen.
Das erste, was gesagt worden ist, war, es werde mit viel zu wenig Transparenz oder nicht vorhandener Transparenz verhandelt. Dieser Vorwurf trifft teilweise zu. Sie wissen aber auch, dass die Europäische Kommission ab März Konsultationen mit der
Zivilgesellschaft aufgenommen hat und dass Sie mit Datum des heutigen Tages die Diskussion mit der Europäischen Kommission im Internet verfolgen und Fragen stellen können, die entsprechend beantwortet werden sollen.
Der zweite Vorwurf betrifft die Absenkung des europäischen Datenschutzes. Meine Damen und Herren, keine Frage, sensible Themen, vor allem im Bereich Landwirtschaft, im Bereich Lebensmittel, aber auch im Bereich Datenschutz, müssen sorgfältig verhandelt werden. Ich will es mit meinen Worten so formulieren: Die Herausforderungen liegen darin, dass wir unter anderem beim Datenschutz nicht die amerikanische Großzügigkeit zum Maßstab werden lassen, was dort als Ergebnis verhandelt wird.
Ich möchte zum dritten Punkt kommen. Das ist ein wesentlicher Punkt. Sie sagen, das Ganze würde nur zugunsten der großen Konzerne und der Industrie veranstaltet. In Bezug auf die mittelständische Wirtschaft sagen Sie: Es sei nicht zum Vorteil, sondern nur zum Nachteil des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen, der uns, unseren Wohlstand trägt und uns Stabilität gibt.
Herr Kern, meine Damen und Herren von den Piraten, diese Ansicht teilen wir nicht. Ich glaube, dass ich das entkräften kann. Aus deutscher Sicht ist hervorzuheben, dass gerade der deutsche Mittelstand, das Rückgrat unseres Wohlstandes und der Wirtschaft, von TTIP profitieren wird.
Ich will einige Ausführungen machen und Zahlen anführen, die auf Untersuchungen des ifo-Instituts beruhen:
Gerade die bestehenden doppelten Zulassungs-, Zertifizierungs- und Nominierungsprozesse stellen für die kleinen und mittleren Unternehmen oft ein großes Handelshindernis dar. Es gibt zwischen Deutschland und den übrigen Staaten der Welt etwa 350 regionale Handelsabkommen. Im Durchschnitt, so sagt das ifo-Institut, erhöhen diese Handelsabkommen mit den jeweiligen Staaten den Handel zwischen den Beteiligten um 40 bis 120 %. Diese Modellrechnungen des ifo-Instituts zeigen zudem, dass mit dem TTIP – darauf hat der Kollege Töns dankenswerterweise hingewiesen; die Zahlen könnte ich auch vortragen – das reale Pro-KopfEinkommen in Deutschland langfristig um etwa 5% höher sein könnte als beim Status quo.
Das bedeutet: Über einen Zeitraum von etwa 15 Jahren läge das jährliche Wachstum um 0,3 Prozentpunkte höher als ohne die Handelsliberalisierung. Deutschland könnte – so das Ergebnis dieser Untersuchung – mit 45.000 bis 180.000 neuen Arbeitsplätzen rechnen. Das entspräche einer Senkung unserer Arbeitslosigkeit um bis zu 0,4 Prozentpunkte.
Meine Damen und Herren, ich will auch auf die Spezialität in Nordrhein-Westfalen eingehen, die Sie insbesondere zum Thema gemacht haben:
Wir haben bei uns in Nordrhein-Westfalen 1.344 amerikanische Unternehmen. Die USA ist der viertgrößte Investor bei uns im Land. Die Exporte aus Nordrhein-Westfalen in die USA könnten nach Berechnungen des ifo-Instituts um 29 % steigen. In Nordrhein-Westfalen könnten derselben Studie zur Folge 21.000 Arbeitsplätze neu entstehen.
Meine Damen und Herren, die Formulierung, die Sie im Titel Ihres Antrags verwenden, dass das Freihandelsabkommen nordrhein-westfälischen Interessen zuwiderlaufe, glauben wir nicht nur nicht, Herrn Kern, meine Damen und Herren von den Piraten, sondern das ist sachlich falsch.
Ich will mich mit einem vierten Punkt, den wir ernst nehmen, auseinandersetzen, nämlich der Frage der Regelung zum Investitionsschutz, die besonders strittig ist. Unter anderem wird vorgetragen, dass mit Hilfe eines solchen Schiedsverfahrens zum Beispiel ein deutsches Fracking-Verbot unterlaufen und ausgehebelt werden könnte. Meine Damen, meine Herren, das ist für uns keine Frage: Deutsche Entscheidungen, die wir auf lokaler, auf Landes- und auf Bundesebene treffen, dürfen nicht durch ein solches Streitbeilegungsverfahrens ausgehebelt werden. Wir wollen – dabei sind wir uns mit den Franzosen, den Briten, den Italienern, den Holländern und den Dänen einig – keine Sonderschiedsgerichte.
Meine Damen und Herren, unter dem ersten Punkt Ihres Antrags fordern Sie das Land NordrheinWestfalen auf, wir sollten sämtliche Verhandlungen stoppen. Meine Damen und Herren, lieber Herr Kern, ein Generalangriff auf die Demokratie! Ich fange mit ihren ersten Sätzen an: Die WirtschaftsNATO auf Annexionskurs! – Geht es nicht ein bisschen kleiner? Das stimmt absolut nicht. Das halten wir für falsch.
Meine Damen und Herren, kein falsches Signal, gerade vor dem Hintergrund, dass wir heute den polnischen Botschafter bei uns im Parlament hatten. Der hat unter anderem auf die Entwicklung der vergangenen Wochen und Tage hingewiesen, die uns alle beschäftigt: die Krim-Krise. Ich glaube, es ist unter anderem an der Zeit, dass der Schulterschluss zwischen den westlichen Ländern, den USA und der Europäischen Union, nicht nur bei den Werten wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stärker wird,
sondern, Herr Sommer, auch durch Handelsbeziehungen, die uns dazu verhelfen, dass wir unseren Wohlstand stabilisieren und eine Freihandelszone bekommen, die allen zugute kommt.
Über Details und Dinge, die es zu kritisieren gilt, müssen wir uns unterhalten. Ich freue mich ebenfalls auf die Überweisung und die Diskussion bei uns im federführenden Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Ja, natürlich.
Möglicherweise sehen Sie etwas falsch. Ich gebe zu, es war mir nicht bekannt, dass das von den Polen kam. Tatsache ist aber auch, dass bei dem Verfahren, das jetzt läuft, die Zivilgesellschaft entsprechend beteiligt ist und nicht nur die polnische, sondern auch die deutsche Zivilgesellschaft mit ihren Verhandlungen bei der Kommission in diesem Verfahren beteiligt ist.
Ich habe keine Sorge, dass das nicht zu dem Ergebnis führen könnte, dass wir unter Einbeziehung der Diskussionen mit der Zivilgesellschaft – nicht zuletzt mit der polnischen Zivilgesellschaft – zu einem Ergebnis kommen, dass die negativen Auswirkungen, die wir beide beklagen – einige Punkte habe ich benannt –, nicht in der Weise Wirklichkeit werden, wie wir das befürchten.
Insgesamt sehe ich die Vorteile für uns, unsere Wirtschaft und insbesondere für Nordrhein
Westfalen wesentlich stärker, als das mit einer solchen Panikschlagzeilendiskussion – Herr Kern, seien Sie mir nicht böse – dargestellt worden ist. Das trifft die Wirklichkeit absolut nicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Völlig losgelöst von dem aktuell diskutierten Fall hatten wir die Frage und das Problem, wenn Sie so wollen, des Wechsels von der Politik in die Wirtschaft oder umgekehrt von der Wirtschaft in die Politik auch in früheren Jahren und Jahrzehnten, und zwar völlig unabhängig von der Farbe der Partei, die gerade in Bonn oder hier in Düsseldorf das Sagen hatte.
Auch vor dem Hintergrund des Antrags der Piratenfraktion denke ich, dass bei den Parteien in diesem Hause Konsens dahin gehend besteht, dass wir gemeinsam sagen: Ein Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft, Politik und Kultur sowie Politik und Verwaltung und auch umgekehrt ist nicht nur gewünscht; es ist auch notwendig, dass solche Wechsel stattfinden.
Je mehr Normalität wir bei dieser Frage haben, je mehr Normalität wir bei dem Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft haben, desto besser ist es für die Parlamente, und desto besser ist es auch insgesamt für die Politik, denke ich.
Sie kennen wahrscheinlich alle den Spruch, den wir uns häufiger in den Wahlkreisen anzuhören haben: Wir wollen kein Beamtenparlament; wir wollen auch nicht, dass nur Berufspolitiker im Parlament sit
zen. – Häufig kommt dann hinterher noch der schöne Satz: Das Parlament ist mal voller und mal leerer, aber ständig voller Lehrer. – Jeder von uns weiß, dass das nicht stimmt und dass wir dem entgegentreten. Die Art und Weise aber, wie wir dieses Thema behandeln, kann auch dazu beitragen.
Meine Damen und Herren, die Große Koalition hat sich ebenfalls mit dem Thema befasst. Der Koalitionsvertrag besagt, dass man eine angemessene Regelung anstreben will. Am 16. Januar dieses Jahres hat sich der Bundestag damit befasst.
Ich denke, es wäre völlig falsch, wenn sich die Parteien jetzt in einen Überbietungswettbewerb begeben, wer die höhere Karenzzeit fordert. Aus meiner Sicht ist der Antrag der Piraten hier schon nicht stringent. Die Piraten verweisen auf die europäische Regelung. Danach sind es anderthalb Jahre für Kommissare und für Kommissionsmitglieder – Sie haben das vorhin zitiert, Herr Marsching –, Sie selber fordern aber die doppelte Karenzzeit, nämlich drei Jahre, begründen das in Ihrem Papier aber nicht.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns hüten, bei dieser Frage eine generelle, pauschale Regelung zu finden. Jeder Fall unterscheidet sich. Es ist etwas völlig anderes, ob sich ein früherer Bundeskanzler in den Dienst des Präsidenten Putin stellt. Das ist auch keine Frage der Karenzzeit. Wenn sich ein früherer Bundeskanzler in den Dienst einer fremden Macht stellen will, dann sollte es nicht auf Karenzzeiten ankommen – das sollte er nie tun.
Er hat im Übrigen keine drei Jahre abgewartet. – Die Karenzzeit ist also nicht das Thema an sich.
Meine Damen und Herren, wir verschließen uns einer sachlichen Diskussion, um zu Regelungen zu kommen, nicht. Das können wir gerne im Hauptausschuss sachlich konkret behandeln. Ich gebe aber zu bedenken, ob es nicht klug wäre, um keinen Flickenteppich zu bekommen, dass wir abwarten, was der Bund in dieser Angelegenheit regeln wird. Unterschiedliche Regelungen zwischen Bund und Ländern sollten wir vermeiden. Noch schlimmer wäre es, wenn die 16 Bundesländer ebenfalls völlig verschiedene Regelungen zu dieser Thematik beschließen würden.
Wir freuen uns auf die Diskussion im Hauptausschuss. Ich hoffe und wünsche, dass wir dann zu einer Regelung kommen, die – da gebe ich Ihnen recht – mit dazu beiträgt, dass die Politik- oder die Politikerverdrossenheit nicht weiter zunimmt, sondern das Gegenteil sollte stattfinden. Je mehr wir den Wechsel zur Normalität werden lassen, desto mehr hilft es den Parlamenten. – Danke schön.