Protokoll der Sitzung vom 08.11.2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie alle ganz herzlich zu unserer heutigen, der zwölften Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein besonderer Gruß gilt unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich sechs Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden wie immer in das Protokoll aufgenommen.

Wir haben auch heute Glückwünsche zum Geburtstag auszusprechen. Die Kollegin Andrea Ursula Asch wird heute ein Jahr älter. Sie ist Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herzlichen Glückwunsch, Frau Kollegin Asch!

(Allgemeiner Beifall)

Sie werden im Kreis der Kolleginnen und Kollegen heute eine schönen, aber auch einen langen Plenartag erleben, wie die Tagesordnung deutlich macht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein. Heute Vormittag und heute Nachmittag setzen wir die gestern begonnene Haushaltsberatung zu den Einzelplänen fort.

Ich rufe auf:

1 Gesetz über die Feststellung des Haushalts

plans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/300

Beschlussempfehlungen und Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksachen 16/1200 bis 16/1207, 16/1209 bis 16/1215 und 16/1220

zweite Lesung

Und:

Finanzplanung 2011 bis 2015 des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 16/301

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/1221

In Verbindung mit:

Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2012 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 – GFG 2012)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/302

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/1217

zweite Lesung

In Verbindung mit:

Gesetz zur Errichtung eines Fonds des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungs

paktfondsgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/176

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/1238

zweite Lesung

Zum Ablauf der heutigen Haushaltsplanberatung möchte ich an das erinnern, was wir bereits gestern vorgetragen haben:

Die Reihenfolge der Einzelpläne sowie die vorgeschlagenen Redezeiten können Sie der Tagesordnung entnehmen.

Nach Beendigung der Beratung über einen Einzelplan erfolgt die Abstimmung über diesen Einzelplan. Liegen Änderungsanträge vor, wird, bevor wir über den Einzelplan abstimmen, über diese abgestimmt.

Vor der Gesamtabstimmung ist noch die Abstimmung über den Einzelplan 20 nachzuholen.

Die Gesamtabstimmung über den Haushaltsplan 2012 in zweiter Lesung erfolgt heute am späten Nachmittag mit der Abstimmung über das Haushaltsgesetz.

Heute ist auch über die Rücküberweisung des Haushaltsgesetzes und des GFGs zu entscheiden.

Letztlich – ganz wichtig –: Zwischen 12:30 Uhr und 14 Uhr finden heute verabredungsgemäß keine Abstimmungen statt.

Nach all diesen Vorbemerkungen rufe ich auf:

Einzelplan 02 Ministerpräsidentin

Der Einzelplan 02 umfasst die Teilbereiche „Ministerpräsidentin und Staatskanzlei“, „Landesplanung“, „Europa und Eine Welt“ sowie „Medien“. Ich weise Sie auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/1202 hin.

Ich eröffne die Beratung für den

Teilbereich Ministerpräsidentin und Staatskanzlei

und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Jostmeier das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren auch an den Bildschirmen!

(Heiterkeit – Zuruf von den PIRATEN)

Ja, gestern sagten Sie: an den Streams zu Hause.

(Beifall von Dr. Joachim Paul [PIRATEN])

Ich wollte darauf hingewiesen, dass es für „Streams“ auch ein deutsches Wort gibt, man also die Debatte an den Bildschirmen verfolgen kann.

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten den Haushalt der Ministerpräsidentin, den Haushalt der Staatskanzlei und damit den Haushalt der Regierungschefin. Ich will in kurzen Worten, losgelöst von dem Zahlenwerk, begründen, weshalb die CDU diesem Haushalt nicht zustimmen wird.

Erstens. Noch nie zuvor wurde von einer Landesregierung das Parlamentsrecht, das Haushaltsrecht und die Verfassung des Landes Nordrhein

Westfalen so missachtet wie von dieser Regierung. Zunächst einmal haben wir den Nachtragshaushalt 2010, der nicht nur krachend vom Landesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist, sondern dessen Vollzug sogar in einem einmaligen Vorgang in Nordrhein-Westfalen, in der Bundesrepublik durch Verfügung verboten worden ist.

In der vergangenen Woche ist der Haushalt 2012 vom Landesverfassungsgericht gerügt worden, weil er zu spät vorgelegt worden ist. Wörtlich heißt es dort: Durch verspätete Vorlage ist das parlamentarische Budgetrecht verletzt worden. Meine Damen und Herren, wenn Sie die Sonn- und Weihnachtstage wegnehmen, dann haben wir nicht einmal mehr 40 Tage, die zum Jahr 2012 gehören. Damit haben

die Beratungen bestenfalls noch historischen Charakter. Die Landesregierung missachtet,