Protokoll der Sitzung vom 14.05.2014

A 52, despektierlich und diskriminierend! – Alles Quatsch! Die A 52 ist in Wahrheit ein handwerkliches Meisterstück gewesen: weil diese Baumaßnahme ein Jahr vorgezogen werden musste und die Kolleginnen und Kollegen trotzdem – zum Teil bis zur Erschöpfung, die sie ins Krankenhaus gebracht

hat – malocht und diese Baumaßnahme glänzend und vorzeitig bewältigt haben.

(Oliver Bayer [PIRATEN]: Zu wenig Perso- nal!)

Deshalb sage ich hier und heute noch mal: Chapeau dem Landesbetrieb für diese Maßnahme!

(Beifall von der SPD)

A 59: Frau Schaber, inzwischen Ehrenbürgerin des Ruhrgebietes, war da Projektleiterin und hat sich bei dreijähriger Planungsvorbereitung wissenschaftlichen Sachverstandes bedient. Deutschlandweit wird diese Baumaßnahme im Baustellenmanagement als alternativlos gefeiert und das technische Know-how betont, das Maßstäbe setzt. Was sagen Sie? Chaos? – Chaos wäre, wenn die Stadt Duisburg nicht mitgespielt hätte. Deshalb danke schön an die Stadt Duisburg und die Duisburger Verkehrsbetriebe! Hand in Hand bauen wir nämlich Stau ab, der baustellenbedingt möglicherweise größer wäre. Den Duisburger Abgeordneten – Ralf Jäger ist nicht hier – ein herzliches Dankeschön für die tolle Zuarbeit und Mitarbeit bei dieser Baustelle!

(Beifall von der SPD)

Wir könnten jetzt die weiteren Baustellen durchgehen. Ich glaube, wir sollten aufgreifen, was Sie gesagt haben, Herr Schemmer: Wo sind wir spitze? Wo sind wir Nachzügler? – Wir waren unter Schwarz-gelb in der Tat absolute Spitze, deutscher Meister. Wissen Sie wo? – Beim Personalabbau der Verkehrsplaner! Da waren Sie deutscher Meister! Das ist Teil der Misere, die wir heute ausbaden müssen!

(Beifall von der SPD)

Deshalb sind Sie doch einer derjenigen, bei denen man fassungslos staunt, welch dicke Pflastersteine Sie aus dem Glashaus schmeißen. Bewundernswert! Bewundernswert als physische Leistung!

(Beifall von der SPD)

Zur Sache selbst: Es ist unumstritten, dass in NRW mehr als ein Drittel aller Tagesbaustellen inzwischen in der Nacht absolviert wird. Das, was Sie unter „Pönalisierung“ fordern, wird vom Bund verboten. Der Bund hat uns verboten – Ihr „Ramses“ vorweg, Dobrindt in Folge –, bei Vertragsabschlüssen nur mit Bonuszahlungen zu agieren, weil der Bund meint, das sei nicht wirtschaftlich.

Da kann man seine Zweifel haben, aber leider Gottes sind wir noch an die Weisungen des Bundes gebunden. Straßenverwaltung könnten wir uns auch anders vorstellen. Losgelöst von diesen Fesseln und mit angemessenem Geld ausgestattet würden wir Berge versetzen. Aber das werden wir noch gemeinsam erleben.

(Anhaltender lebhafter Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Lebhafte Zurufe von Bernhard Schemmer [CDU])

Vielen Dank, Herr Groschek. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind somit am Ende der Aussprache angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende CDU-Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Zu der kommen wir nun, und zwar über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/5765.

(Jochen Ott [SPD]: Keiner da bei der CDU!)

Wer dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. –

(Minister Johannes Remmel: Einige wenige Abgeordnete! – Jochen Ott [SPD]: Die ande- ren besichtigen die Baustellen!)

Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und der fraktionslose Abgeordnetenkollege Stein. Wer

stimmt gegen den Antrag? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/5765 mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

13 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

muss jetzt die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst schaffen – Ehrenamtliche Strukturen im Rettungsdienst sichern!

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/5759

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion als erster Rednerin Frau Kollegin Scharrenbach das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns vor knapp einem Jahr schon einmal mit der Bereichsausnahme für den Rettungsdienst beschäftigt, weil wir sie als CDU-Fraktion gebeten haben, diese endlich zu schaffen.

Wir haben Ihnen aufgeführt, dass das Europäische Parlament sehr weit ist in seiner Diskussion, diese Bereichsausnahme für den Rettungsdienst für das Submissionsmodell, das in Nordrhein-Westfalen Anwendung findet, zu verankern. Am 5. September 2013 hatte der EU-Binnenmarktausschuss entsprechend beschlossen, und am 17. April 2014 ist in nahezu unveränderter Fassung die Richtlinie für die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.

Seit dieser Zeit hat sich wenig getan auf der Regierungsbank in Fragen der Bereichsausnahme im Rettungsdienst. Wir haben als CDU schon erwartet, dass Sie die Diskussionen, die auf europäischer Ebene zuhauf und intensiv geführt worden sind, nutzen, um in der Zwischenzeit mit dem Bund und den betroffenen Interessengruppen Gespräche zu führen, wie man denn eine Bereichsausnahme in Nordrhein-Westfalen umsetzen und rechtmäßig ausgestalten kann. Das haben Sie nicht getan.

(Ministerin Barbara Steffens: Doch, haben wir!)

Sie haben in der Zwischenzeit, in der Osterpause, angefangen, mit den Verbänden das Gespräch wieder aufzunehmen, auch in der Frage der Bereichsausnahme. Das sind zumindest unsere vorliegenden Informationen, Frau Ministerin, aber das werden Sie ja gleich aufklären; davon gehe ich fest aus.

Wir haben Ihnen in der Zwischenzeit immer wieder Kleine Anfragen zum Thema „Rettungsdienst“, zum Erhalt rettungsdienstlicher Strukturen, zur Versorgungssicherheit im Katastrophen- und Zivilschutz gestellt. Wir haben Sie auch mehrfach darum gebeten, die Erlasslage aus Ihrem Hause, Frau Ministerin, klarer zu fassen, um die kommunale Verunsicherung im Bereich „Ausschreiben“ zu beenden, das komplett in die kommunale Trägerschaft zu übernehmen und Vergleichbares zu ändern. Das haben Sie leider auch nicht getan.

(Ministerin Barbara Steffens: Das kann ich auch nicht!)

In diesen Tagen beschäftigen sich viele juristische Berater mit der Frage: Wer ist denn eigentlich zuständig für das Schaffen der Bereichsausnahme? Sind es die Länder, materiell-rechtlich betrachtet? Oder ist es der Bund, der im Rahmen einer konkurrierenden Gesetzgebung von seinem abschließenden Recht Gebrauch machen kann?

Die Feststellung, dass der Bundesgerichtshof bereits ausgeführt habe, dass eine Gesetzgebungskompetenz der Länder für Ausnahmetatbestände im Bereich des Rettungsdienstes nicht bestehe, weil der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz abschließend Gebrauch gemacht habe, ist jedenfalls insoweit unzutreffend, als es bei der Umsetzung der Bereichsausnahme um materiell-rechtliche Regelungen für den Rettungsdienst geht, für die eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder besteht. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus aktuellen Ausführungen der Europäischen Kommission in Beantwortung einer Abgeordnetenanfrage aus Rheinland-Pfalz zur inhaltlichen Reichweite der europäischen Ausnahmeregelungen.

Wir haben in der Zwischenzeit auch Kontakt mit der Bundesregierung aufgenommen, so wie Sie das auch getan haben, in unterschiedlichster Konstella

tion. Die Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass sie bereit ist, vor der zweijährigen Umsetzungsfrist als Gesetzgeber tätig zu werden. Nur am Ende des Tages entbindet das nicht diesen Landtag und nicht die Landesregierung von NordrheinWestfalen davon, ein Ausführungsgesetz auf den Weg zu bringen, weil Sie die Regelungen des Bundes zusammenbringen müssen mit Ihrem Tariftreue- und Vergabegesetz.

Deswegen ist es aus Sicht der CDU-Fraktion unverändert sinnvoll, dass Sie sich aufmachen, eine Bereichsausnahme für den Rettungsdienst zur Sicherstellung des ehrenamtlichen Engagements im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes auf den Weg zu bringen.

Am Ende erlauben Sie mir bitte dies: Vielleicht hängt die neue Schnelligkeit beim Thema „Rettungsgesetz“ und bei der Novellierung des Rettungsgesetzes, die Sie in den letzten Wochen an den Tag gelegt haben, auch mit den immer noch fehlenden Regelungen für die Notfallsanitäter zusammen. Die müssen in Nordrhein-Westfalen nämlich auch dringend auf den Weg gebracht werden, weil hier in vielfacher Weise Rechtsunsicherheit besteht bei denen, die sich mit der Notfallsanitäterausbildung beschäftigen.

In diesem Sinne bitten wir Sie heute erneut um Zustimmung zu unserem Antrag, damit in NordrheinWestfalen aus dem Reden ein Machen wird und am Ende des Tages den vielen guten Wünschen von Abgeordneten sämtlicher Couleur an Feuerwehrleute, an Mitarbeiter im Rettungsdienst, an Ehrenamtliche im Zivil- und Katastrophenschutz, das sie unverzichtbar sind in diesem Land, auch Taten folgen und es im Gesetz verankert wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Scheffler das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Scharrenbach, Sie können sicher sein, dass die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen dann tätig werden, wenn die Rahmenbedingungen klar sind. Sie können aber nicht von uns verlangen, dass wir im Blindflug Dinge auf den Weg bringen, die hinterher keinen Bestand haben. Davon würden auch die Organisationen, die ehrenamtlich im Rettungsdienst unterwegs sind, nichts haben. Genauso wenig wie die Berufsfeuerwehr hätte die freiwillige Feuerwehr, die uns unterstützt, etwas davon.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Meine Damen und Herren, wir freuen uns darüber, dass das Europäische Parlament und der Ministerrat die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst gebilligt haben. Dafür haben wir uns in den letzten Monaten – man kann schon fast sagen: in den letzten Jahren – sehr intensiv eingesetzt; denn für uns sind die Rettungsdienste ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge. Deswegen haben wir uns ausdrücklich gegen eine Liberalisierung und eine Privatisierung der Rettungsdienste ausgesprochen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich bin der Auffassung, dass diesen besonderen Strukturen der Notfallrettung Rechnung getragen werden muss. Deswegen legen wir Wert darauf, dass eine hochwertige, qualitativ gute und allzeit zur Verfügung stehende Versorgung gewährleistet

bleibt. Damit hatten wir auch Erfolg; denn die Bereichsausnahme ist in Brüssel so beschlossen worden.

Für das Land Nordrhein-Westfalen und für uns als Koalitionsfraktionen gilt nach wie vor das, was im Koalitionsvertrag steht. Ich will das – wie schon im November, als Sie diesen Antrag das erste Mal gestellt haben – zitieren. Im Koalitionsvertrag heißt es:

„Um gesundheitliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist ein funktionierendes aufeinander abgestimmtes Rettungswesen erforderlich. Dazu soll der Rettungsdienst weiterhin mit den Katastrophenschutzbehörden bei der Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen zusammenwirken.“

Lassen Sie mich noch auf eines deutlich hinweisen. Es hat natürlich keinen Stillstand der Rechtspflege gegeben, seit das Europäische Parlament und der Ministerrat entschieden haben. Wir haben vielmehr die Ministerin gebeten, sich auch auf Bundesebene zu erkundigen und schlauzumachen, welche Vorgehensweise dort geplant ist. Sehr aktuell hat Bundeswirtschaftsminister Gabriel mitgeteilt, dass er auf Bundesebene Handlungsbedarf sieht und in den nächsten Monaten dieses Thema aufgreifen wird –