Michael Scheffler

Sitzungen

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In NordrheinWestfalen sind über 3 Millionen Menschen von Schwerhörigkeit, über 220.000 von hochgradiger Schwerhörigkeit, über 50.000 von an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit und über 17.000 Menschen von Gehörlosigkeit betroffen.
Zum Wohle dieser Menschen sind wir – so hoffe ich doch – in einer Sache alle einig: Wir müssen möglichst bald ein sicheres und kostenloses Notrufsystem anbieten. Viele können eben nicht einfach zum Telefonhörer greifen und im Notfall die Polizei, die Feuerwehr oder den Notarzt rufen.
Bisher müssen hörgeschädigte Menschen auf Notruf-Faxe zurückgreifen, oder sie haben, wie das in einigen Städten der Fall ist, Schreibtelefone. Beides entspricht nicht mehr dem neuesten Stand der Technik. Die technischen Möglichkeiten sind mittlerweile besser. Hier müssen wir also vorankommen.
Wir können aber kein Wünsch-Dir-Was-Konzert veranstalten und etwa fordern: Wir brauchen eine sofort einsetzbare Notruf-App. – Das ist schwierig und wäre auch nicht machbar. Man wird sich fragen: Warum gibt es noch keine Notruf-App? Das ist ein kompliziertes Verfahren. Man muss sich zudem vor Augen führen, dass wir als Land dazu Partner brauchen. Die Kommunen sind Träger der Notrufnummer 112. Auch sie gehören mit ins Boot. Man kann das Ganze nicht an den Kommunen vorbei durchziehen.
Wir wollen Nordrhein-Westfalen zur Modellregion einer Notruf-App für Menschen mit Hörschädigung machen. Sie soll in Kooperation mit der Expertengruppe Notruf und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie landesweit noch in diesem Jahr eingeführt werden. Dazu sollen ausgewählte kommunale Rettungsdienststellen zunächst die später landesweit einzuführenden Notruf-App testen. Damit nimmt Nordrhein-Westfalen wieder einmal eine bundesweite Vorreiterrolle ein und gibt wichtige Impulse für die bundesweite Bereitstellung einer solchen App. Wir haben diese Vorreiterfunktion zuletzt beim Inklusionsstärkungsgesetz deutlich gemacht. Und das ist gut so.
In der vorigen Woche hatte ich die Gelegenheit, einer größeren Gruppe gehörloser Menschen von dem Vorhaben „Modellregion“ zu berichten. Ich kann Ihnen sagen: Dafür hat es viel Zustimmung und Beifall gegeben. Diese Menschen haben klar gesagt: Da bewegt sich etwas in die richtige Richtung.
Wir sind gut beraten, wenn wir gewährleisten, dass Menschen mit Hörschädigung mithilfe dieser mobilen Notruf-App selbstbestimmt sicherer leben können. Zudem prüfen wir die Einrichtung eines auf Videotelefonie und Dolmetscherinnen und Dolmetschern basierenden Notrufsystems.
Ich sage Ihnen: Das ist der richtige Weg, den wir in Nordrhein-Westfalen konsequent gehen werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss schon manchmal, wenn ich die CDU-Beiträge hier im Plenum höre, sagen: Ganz viele von Ihnen scheinen in einem anderen Bundesland zu leben als ich.
Sie zeichnen hier ein verzerrtes Bild und haben von den Problemen, die es an verschiedenen Stellen im Land gibt, anscheinend überhaupt nichts begriffen.
Lieber Kollege Kerkhoff, wir beide kommen doch aus einer Region, wo die Unternehmen brummen, wo wir an vielen Stellen fast Vollbeschäftigung haben. Ich kann mich noch an eine Schlagzeile von vor einigen Tagen erinnern, wo die Kreishandwerkerschaften verkündet haben, dass sie so volle Auftragsbücher wie nie zuvor in ihrer Geschichte und überhaupt keine Möglichkeit mehr haben, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu finden, die bei ihnen beschäftigt sein können. Also lieber Kollege Kerkhoff, bitte kommen Sie in der Realität an und erzählen Sie uns nicht immer Dinge, die aus Ihren Sprechsätzen kommen.
Wir haben nie abgestritten oder verheimlicht, dass wir an verschiedenen Stellen in Nordrhein-Westfalen eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit haben. Deshalb haben wir auch die Haushaltsanträge gestellt, zu denen ich gleich noch etwas sagen werde.
Zur ganzen Wahrheit aber, meine Damen und Herren, gehört auch, dass die ehemalige Bundesarbeitsministerin 2011 begonnen hat, die Eingliederungstitel für Arbeitslose nach und nach einzudampfen, sodass die Jobcenter heute über sehr wenig Gelder verfügen. Sie benutzten das, was an Eingliederungsmitteln da ist, zum Teil noch dazu, ihre Verwaltung zu bezahlen. Dafür tragen auch Sie mit die politische Verantwortung, meine Damen und Herren von der CDU. Und wie man so schön bei uns im Sauerland sagt: Machen Sie sich bei diesen Fragen nicht vom Acker. – Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen.
Wir als Koalitionsfraktionen haben in der Tat beschlossen, dass wir weitere Gelder für den sozialen Arbeitsmarkt in NRW zur Verfügung stellen wollen: 14 Millionen € in 2017 und 30 Millionen € als Verpflichtungsermächtigung im Etat für 2018. Damit sollen Modellprojekte weiterentwickelt werden. Und ich kann Ihnen nur sagen: Das wird gut investiertes Geld sein, weil auch Menschen, die zwei oder drei Vermittlungshemmnisse auf dem Arbeitsmarkt haben, eine Perspektive bekommen müssen.
Ich behaupte immer, meine Damen und Herren: Wenn diese Perspektive da ist, werden wahrscheinlich sogar noch Gesundheitskosten eingespart werden können, weil die Menschen endlich wieder etwas Sinnstiftendes tun können. Damit würden wir das machen, was wir in Reden immer gerne sagen: Wir wollen Arbeit anstatt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Wir haben aus den 80er- und 90er-Jahren noch gute Erinnerungen an das Programm „Arbeit statt Sozial
hilfe“, wo es viele Menschen gegeben hat, die aufgrund dieses Programms wieder einen Zugang in den ersten Arbeitsmarkt gefunden haben.
Ich glaube, das ist etwas, woran wir uns orientieren. Mit unserem ersten Programm zum Thema „öffentlich geförderte Beschäftigung“ haben wir an dieses Projekt von damals angeknüpft, meine Damen und Herren.
Ich muss natürlich auch ein Wort zu Bundesfinanzminister Schäuble sagen. Natürlich würden wir gerne auch im Bereich des sozialen Arbeitsmarktes und der öffentlich geförderten Beschäftigung mehr tun. Aber wenn der Bundesfinanzminister zum Passiv-AktivTransfer Nein sagt, dann können wir in NordrheinWestfalen tun und lassen, was wir wollen, und werden trotzdem nicht die Erfolge haben, die wir gerne hätten. Insofern fordere ich den Bundesfinanzminister auch an dieser Stelle noch einmal nachdrücklich dazu auf, sein Njet zum Passiv-Aktiv-Transfer aufzugeben,
hier Ja zu sagen und damit zu helfen, dass auch die Menschen, die ein, zwei oder drei Vermittlungshemmnisse haben, endlich auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Chance bekommen.
Meine Damen und Herren, aufgrund der Kürze der Zeit möchte ich ein weiteres Thema nur kurz ansprechen. Wir haben im Landeshaushalt eine Verpflichtungsermächtigung für die Schulsozialarbeit in Höhe von 47,7 Millionen € vorgesehen, damit die Schulsozialarbeit auch weiterhin laufen wird. Auch hier nehmen wir unsere Verantwortung und unsere Verpflichtung wahr. Ich glaube, das sind wir den Kindern, die diese Unterstützung brauchen, schuldig.
Allerdings dürfen wir auch nicht vergessen, dass die Schulsozialarbeit seinerzeit aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingeführt worden ist. Auch hier war es Frau von der Leyen, die diese Gelder nach und nach gekürzt hat. Wir sehen den Bund nach wie vor in der Verantwortung, dass diese Aufgabe wahrgenommen wird, und fordern, dass der Bund wieder in die Finanzierung der Schulsozialarbeit eintritt.
Ich möchte noch ein Thema ansprechen, das die Betreuungsvereine betrifft; dazu haben wir in den letzten Wochen und Monaten viele Gespräche geführt. Wir als Koalitionsfraktionen haben in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass der Haushaltstitel für die Betreuungsvereine angehoben wird. Das wollen wir für den Landeshaushalt 2017 fortsetzen und stellen weitere 1,6 Millionen € in 2017 zur Verfügung, sodass den Betreuungsvereinen jetzt über 4,3 Millionen € für ihre Querschnittsarbeit und für die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, wir nehmen als Koalitionsfraktionen, als Landesregierung und als Rot-Grün unsere soziale und arbeitsmarktpolitische Verantwortung in Nordrhein-Westfalen wahr. Unterstützen Sie uns dabei als Opposition! Dann können wir zusammen ein ganzes Stück vorankommen. Aber geben Sie hier nicht immer nur heiße Luft von sich. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich eben sehr gewundert, dass sich Herr Kollege Laschet bei dem Thema „Bildungspolitik, Bildungsarbeit“ hier so aufgeblasen hat. Da hat eben der Vater des Kinderbildungsgesetzes gesprochen. Ich
glaube, das war der größte Kollateralschaden, den wir bisher im Bereich der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen gehabt haben.
Herr Kollege Laschet, ich empfehle Ihnen, nicht nur in Talkshows herumzusitzen,
sondern auch einmal in Kindertageseinrichtungen zu gehen und mit Erzieherinnen zu sprechen, die unter Ihrem Werk immer noch zu leiden haben. Dann werden die Ihnen etwas zur frühkindlichen Bildung erzählen. Das gebe ich Ihnen schriftlich.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich als Geschäftsführer, der auch für Kindertageseinrichtungen zuständig war, als Ihr Gesetz umgesetzt werden musste, viele schlaflose Nächte hatte, weil ich nicht wusste, wie ich die beschäftigten Frauen weiter halten kann, die damals bei uns beschäftigt waren. Das müssen Sie sich ins Stammbuch schreiben lassen. Und das macht auch einen Teil Ihrer Glaubwürdigkeit aus.
Jetzt will ich gerne etwas zum Thema „Arbeitslosigkeit“ sagen. Wenn man einen Monat betrachtet, sieht das natürlich immer so aus, wie man das gerne möchte.
Ich empfehle Ihnen aber, die letzten Monate insgesamt zu betrachten. In dieser Zeit hat auch die Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen abgenommen. Wir haben jetzt eine Situation, wie sie meistens zwei
mal im Jahr auftritt, dass Bildungsabschlüsse im Zusammenhang mit den Ausbildungsverträgen gemacht worden sind.
Das wirkt sich natürlich entsprechend auf die Arbeitslosigkeit aus, und das wird sich auch wieder entsprechend regulieren. Wir haben alleine von 2014 bis 2015 in Nordrhein-Westfalen 159.000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhält
nisse zu verzeichnen. Ich finde, Herr Kollege Laschet, darüber sollten wir uns gemeinsam freuen und das nicht schlechtreden.
Herr Kollege Laschet, zur gesamten Wahrheit gehört natürlich auch, dass wir in Deutschland – den entsprechenden Anteil davon in Nordrhein-Westfalen – 60.000 Aufstocker weniger haben, weil wir von der SPD es in der Bundeskoalition gegen den erklärten Willen der CDU und CSU geschafft haben, das Thema „Mindestlohn“ durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass Menschen mindestens 8,50 € die Stunde verdienen. Ich kann Ihnen sagen: Darauf, dass uns das gelungen ist, sind wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch stolz!
Dann müssen Sie sich auch noch eines ins Stammbuch schreiben lassen: Die Haushaltsverhandlungen in diesem Haus liegen noch nicht so lange zurück. Wenn Sie von Bildung und frühkindlicher Bildung reden, dann frage ich mich, warum Ihre Fraktion beantragt hat, über 160 Millionen € für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr im Landeshaushalt zu streichen. Herr Laschet, was soll der Quatsch?
Jetzt seien Sie einmal still!
Herr Laschet, von diesem beitragsfreien letzten Kindergartenjahr profitieren insbesondere die Personengruppen und Menschen, die Niedriglohn verdienen
jetzt hören Sie mal weiter zu! –, und insbesondere die Personen, die mit ihrem Verdienst ein Stückchen über den Sätzen liegen, sodass es angerechnet wird und sie Kindergartenbeiträge zahlen müssen.
In diesen Haushalten macht das eine ganze Menge aus, ob man im Monat 100 oder 130 € mehr oder weniger hat. Das ist manchmal dafür entscheidend, ob sie im Monat über die Runden kommen. Das ist sozialdemokratische Politik, und auch darauf sind wir stolz, Herr Laschet!
Darüber hinaus sind wir froh, dass es uns gelungen ist, die Niedriglöhne in Nordrhein-Westfalen zurückzudrängen, sodass die Menschen in NordrheinWestfalen und im Bund mehr Geld verdienen und zur Verfügung haben.
Auf Bundesebene gibt es noch eine andere Baustelle, die heute Nachmittag eine Rolle spielen wird, nämlich das Thema „Werkverträge und Leiharbeit“.
Auch da erleben wir im Moment, dass Sie zur Verbesserung der Situation der Menschen eher hinderlich sind, als bereit zu sein, die entsprechende Unterstützung zu gewähren.
Ich würde mich freuen, wenn es Ihnen gelingen würde, Ihre Schwesterpartei aus Bayern endlich einmal an die Kandare zu nehmen.
Das gelingt Ihnen in anderen Fällen ja nicht, und es wird Ihnen hier wahrscheinlich auch nicht gelingen.
Meine Damen und Herren, der Herr Kollege Laschet sagt, dass sich viele Menschen in Nordrhein-Westfalen die Regierung Rüttgers zurückwünschen. Das ist, würde ich behaupten, eine kleine und zu vernachlässigende Minderheit. Ich kenne keinen, der sich diese Zeiten zurückwünscht, wo Politik nicht auf Augenhöhe, nicht für die Menschen gemacht worden ist.
Ich kann Ihnen zum Abschluss eines ganz klar sagen, meine Damen und Herren: Ich habe in vielen Bereichen den Eindruck, dass, wenn es darum geht, Politik für die Menschen zu machen, Mittel zur Verfügung zu stellen, bei Ihnen die schwarze Null im Vordergrund steht. Bei uns, bei der SPD, steht die Politik für Menschen im Vordergrund. Und das ist das Entscheidende. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute das Rettungsgesetz beschließen, wird eine seit Jahren andauernde Debatte in Nordrhein-Westfalen beendet. Ich selbst habe sie seit 2010 erneut erleben dürfen. Ich kann nur sagen: Ich freue mich sehr, dass wir einen gelungenen Abschluss der Beratungen finden werden und dass wir heute Vormittag im Ausschuss eine Beschlussempfehlung mit breiter Mehrheit auf den Weg gebracht haben.
In der Tat war es bis zum heutigen Tag ein langer Weg. Wir mussten die Anpassung an das geänderte EU-Recht gemäß der Rechtsprechung des EuGH gewährleisten. Wir mussten außerdem die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes, das am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, sicherstellen.
Meine Damen und Herren, mit der neuen Gesetzgebung des Bundes dauert die Ausbildung künftig drei Jahre und löst die zweijährige Rettungsassistenzausbildung ab. Der heute zur Abstimmung anstehende Gesetzentwurf wurde in der 62. Plenarsitzung am 2. Juli 2014 eingebracht und an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an verschiedene andere Ausschüsse – mitberatend – überwiesen. Hierzu hat es eine Anhörung am 22. Oktober 2014 mit Sachverständigen gegeben. Die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ausschüssen haben sich konstruktiv an diesen Debatten beteiligt.
Nach der Anhörung hat es noch eine Vielzahl von Gesprächen mit anderen, mit vielen Organisationen, mit den privaten Anbietern, den Krankenkassen, den kommunalen Spitzenverbänden, den anerkannten Hilfsorganisationen usw. gegeben. Nach wie vor gab es viel Diskussions- und Gesprächsbedarf. Der Kollege Garbrecht hat vor einigen Tagen darauf hingewiesen, dass wir, wenn man die Sommerpause abzieht, insgesamt sechs Monate Beratungszeit für dieses Gesetz benötigt haben. Ich glaube, meine Damen und Herren, das kann sich durchaus sehen lassen.
Es gibt nun einige Änderungen zum ursprünglichen Entwurf. Ich will hierfür einige Beispiele anführen. Die Übergangsfrist für die Notfallsanitäterausbildung läuft nun bis zum 31. Dezember 2026. Dies war im Übrigen ein ausdrücklicher Wunsch der Feuerwehren und der kommunalen Spitzenverbände. Wir haben die Belange der Menschen mit Behinderung aufgenommen. Dies entspricht im Übrigen auch den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.
Wir haben das Thema der Interhospitaltransporte aufgenommen. Die Qualität der Fahrzeuge ist beschrieben worden. Für mich ist wichtig: Diese Qualität gilt für alle Akteure im Rettungsdienst. Auch die Telefone der privaten Anbieter können künftig auf die Rufnummer 112 aufgeschaltet werden. Die Zusammenarbeit mit den anerkannten Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz wird geregelt.
Meine Damen und Herren, ein ganz wesentlicher Punkt ist: Die Kosten des Rettungsdienstes und der Ausbildung der Notfallsanitäter haben die Krankenkassen zu tragen. Die Landesregierung stützt sich hierbei auf § 60 Sozialgesetzbuch V. Ich freue mich, dass die kommunalen Spitzenverbände und die Krankenkassen erneut Gespräche aufnehmen werden, wenn dieses Gesetz abschließend beraten und beschlossen worden ist.
In § 29 haben wir eine Regelung für Krankentransporte im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes gefunden. Ich möchte an dieser Stelle, auch zum Änderungsantrag der CDU und der FDP, darauf hinweisen, dass wir hierbei keine Ewigkeitsgarantie geben können und wollen, weil wir auch das Wettbewerbsrecht vor Augen haben müssen. Aus diesen Gründen werden wir dem Änderungsantrag nicht zustimmen.
Nicht verändert werden soll § 12. Das duale System und das Submissionsmodell in Nordrhein-Westfalen bleiben erhalten. Dies bedeutet, dass die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen für Unternehmen auf eigene Rechnung und im eigenen Namen auch außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes auf genehmigter Grundlage weiterhin möglich ist. Die Kreise und kreisfreien Städte stellen Bedarfspläne auf. Die Fahrzeuge der privaten Unternehmen können – dies ist ein Kompromiss – künftig in den Bedarfsplan der Kreise und kreisfreien Städte aufgenommen werden. So, meine Damen und Herren, sollen kostspielige Doppelvorhaltungen vor Ort vermieden werden.
Mit dem neuen Gesetz schaffen wir Rechtssicherheit und fairen Wettbewerb.
Meine Damen und Herren, die Beschäftigten im Rettungswesen leisten eine wichtige und anspruchsvolle Arbeit. Dem werden wir mit dem Gesetzentwurf, der heute verabschiedet werden soll, gerecht. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, allen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich im Bereich des Rettungswesens unterwegs sind, ein ganz herzliches Dankeschön für ihre nicht immer leichte und körperlich wie psychisch anstrengende Arbeit zu sagen.
Vergessen wir auch nicht, dass die anerkannten Verbände wertvolle ehrenamtliche Arbeit in den Rettungsdienst einbringen.
Ich bin mir sicher, meine Damen und Herren, dass wir mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz und mit dem Änderungsantrag viel erreicht haben. Wir schaffen die Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen und qualitativ hochwertigen Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen. Ich freue mich, dass wir dies mit einer breiten Mehrheit in diesem Hause verabschieden können. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie an
den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bisher pauschaliert vom Land an die Kommunen, die Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet wurde, wird nun die Spitzabrechnung ermöglicht, das heißt, dass die Kosten erstattet werden, die im Vorjahr verausgabt worden sind. Diesen Vorschlag hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales im Übrigen schon bei den Verhandlungen zum Bildungs- und Teilhabepaket eingebracht, auch mit einem Gutachten hinterlegt. Dies ist seinerzeit leider vom Landkreistag abgelehnt worden.
Wir sind daher sehr erfreut, dass es bei der Anhörung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf keine Einwände der kommunalen Spitzenverbände mehr gegeben hat, sondern dass die Vorgehensweise und der Vorschlag, den das Gesetz beinhaltet, von den kommunalen Spitzenverbänden einhellig begrüßt worden sind. Auch der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat heute Morgen dem vorgelegten Gesetzentwurf und auch dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag einstimmig zugestimmt.
Wir werden künftig als Land Nordrhein-Westfalen die Mittel so weitergeben können, wie sie vor Ort verausgabt worden sind. Wir haben natürlich die Erwartung, dass die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besser bei den Kindern und Jugendlichen ankommen.
Mit der übergangsweisen Finanzierung der Schulsozialarbeit – ich sage eigentlich immer lieber: Quartierssozialarbeit – haben wir eine wichtige Voraussetzung hierfür geschaffen. Für mich gehört dieses Thema nach wie vor eigentlich in das SGB II.
Ich denke, wir haben mit dem heute verabschiedeten Haushalt dem Land Nordrhein-Westfalen 48 Millionen € in die Hand gegeben, um 1.500 Stellen in Nordrhein-Westfalen bei den Kommunen zu sichern bei einer durchschnittlichen Kostenübernahme von 70 %. Das kann sich sehen lassen und ist nach wie vor eine gute Botschaft.
Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Änderungsantrag ermöglichen wir die Weiterleitung der Bundesmittel für die ganz stark von Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien betroffenen Kommunen. Der Bund stellt, wie wir wissen, insgesamt 25 Millionen € zur Verfügung. Das Land Nordrhein-Westfalen wird daraus 6 Millionen € zur Verfügung haben, die an die betroffenen Kommunen weitergeleitet werden sollen. Das BMAS hat am 9. Dezember die wichtige Voraussetzung mit einer entsprechenden Verordnung geschaffen, sodass wir in der Lage sind, diesen Änderungsantrag heute zu beschließen.
Für die Kommunen, die von der Zuwanderung betroffen sind, ist es ganz wichtig, dass die finanzielle Unterstützung kommt. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung sowohl zum vorgelegten Gesetzentwurf als auch zum Änderungsantrag der Koalitions
fraktionen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn der Haushaltsdebatte zum Einzelplan 11 feststellen, dass der Kurs klar bleibt. Das Leben in Nordrhein-Westfalen soll gerechter werden. Wir stellen Chancen und Teilhabe für alle sicher. Wir unterstützen besonders diejenigen, die es aus eigener Kraft nicht schaffen, für ihre Interessen einzutreten. Wir übernehmen Verantwortung für die Schwachen in unserer Mitte. Wir bleiben damit Vorreiter für eine hervorragende Sozialpolitik in Deutschland.
Die wichtigsten Punkte will ich kurz anreißen.
Erstens. Wenn Herr Kerkhoff eben vom Weihnachtsbaum gesprochen hat, so ist es uns mit dem Haushalt gelungen, den Menschen, die auf die Fortführung der Schulsozialarbeit gehofft haben,
ein sehr wichtiges und klares Geschenk unter den Weihnachtsbaum zu legen. Ich bin mir sicher, dass dieses Geschenk sozialpolitische Früchte tragen wird.
Wir stehen zu unserem Prinzip „Kein Kind zurücklassen“, und ich will hier noch einmal feststellen, dass das Land einspringt, weil der Bund die zeitlich begrenzte Unterstützung, die er für diese immens wichtige Arbeit zugesagt hat, immer noch nicht verlängert hat. Wir werden den Bund auch in Zukunft nicht aus der Verantwortung entlassen.
Die Schulsozialarbeit – ich sage immer lieber Quartierssozialarbeit, weil es zu Irritationen über die Ausrichtung kommen kann – gehört ins Sozialgesetzbuch II. Letztendlich hat Frau von der Leyen damals das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einkassiert. Deswegen ist der Bund nach wie vor in der Verpflichtung zu handeln, tätig zu werden und dafür zu sorgen, dass die Sozialarbeit für benachteiligte Kinder und Jugendliche nicht einfach ausläuft.
Meine Damen und Herren, das Land hilft hier den Kommunen mit 48 Millionen € und sichert so die Fortführung von immerhin 1.500 Stellen in Nordrhein-Westfalen. Im Landesdurchschnitt übernimmt der Landeshaushalt damit einen Anteil von 70 % der Kosten und beweist einmal mehr: Das Land Nordrhein-Westfalen ist ein verlässlicher und solider Partner der Kommunen in unserem Land.
Von dem Programm profitieren vor allem bedürftige Kinder und Jugendliche. Die Schulsozialarbeit oder Quartierssozialarbeit trägt dazu bei, soziale Benachteiligungen auszugleichen und gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe herzustellen. Sie ist also – ich betone das noch einmal – ein wichtiger Bestandteil der Prävention und aus unserer Sicht unersetzlich. Deshalb führen wir sie weiter.
Zweitens. Die Bekämpfung von Armut bleibt auch in 2015 eine zentrale Aufgabe der Sozialpolitik in Nordrhein-Westfalen. Der Sozialbericht 2012 hat deutlich gemacht, dass das Armutsrisiko von Kindern im Alter von bis zu 18 Jahren in NordrheinWestfalen bei 20,4 % liegt. Erst in der vorletzten Woche berechnete das Statistische Landesamt IT.NRW, dass etwa im Jahr 2013 jeder sechste Einwohner Nordrhein-Westfalens – 16 % – von relativer Einkommensarmut betroffen war. Auch hier wird wieder klar, wie wichtig unser präventiver Ansatz zur Armutsbekämpfung ist.
Der Sozialverband VdK forderte angesichts der aktuellen Zahlen beispielsweise wirksame, regionalspezifische Maßnahmen zur Eindämmung und Vermeidung von Armut, damit Armut nicht zur Normalität wird. – Ich kann dazu nur sagen: Viele dieser Maßnahmen haben wir bereits jetzt ergriffen, oder sie werden anlaufen.
Über all dem steht eines: dass wir Armut von Kindern und Altersarmut nur dann vermeiden können, wenn die Menschen, die arbeiten, auch vernünftig bezahlt werden und davon leben können, was sie Ende des Monats nach Hause bringen. Dazu wird ab 1. Januar der Mindestlohn in Deutschland einen zumindest nicht unerheblichen Beitrag leisten. Ich sage: Das ist gut so, und es wird höchste Zeit, dass er kommt.
Wir stellen darüber hinaus unter dem Strich 4 Millionen € mehr für unsere Politik der Prävention zur Verfügung. Diese zusätzlichen Mittel sind zum einen für bedürftige Kinder und Familien in Stadtteilen mit hoher Armutsquote einzusetzen. Insbesondere erfahren die Angebote aufsuchender Sozialarbeit eine Stärkung.
Wir in NRW gehen mit dem Handlungskonzept der Landesregierung gegen Armut und soziale Ausgrenzung neue Wege der aktiven Armutsbekämpfung vor Ort. Rot-Grün steht für eine Politik, die der Prävention von Armut und sozialem Ausschluss bewusst Priorität einräumt und darauf ihr Hauptaugenmerk richtet. Angebote im Quartier sind dabei besonders wirkungsvolle Instrumente eines aktiven, innovativen, vorsorgenden Ansatzes, dessen zwei tragende Säulen die Sozialplanung und die Orientierung am konkreten Sozialraum sind.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch anfügen, dass wir auch die Betreuungsvereine in Nordrhein-Westfalen unterstützen und im Haushaltsjahr 2015 dafür sorgen, dass sie 200.000 € mehr bekommen. Dadurch sichern wir die Handlungsfähigkeit dieser Vereine und tragen dazu bei, dass auch die ehrenamtliche Betreuungsarbeit, die hier täglich geleistet wird, entsprechend unterstützt wird. Diese unverzichtbare Arbeit bei den Betreuungen hat schon einige Zeit keine Anpassung der Pauschalen erfahren, und deswegen wurde es Zeit, hier etwas zu tun.
Genauso wichtig ist: Die Betreuungsvereine leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gewonnen werden, die durch ihre freiwillige Arbeit die öffentlichen Kassen entlasten.
Lassen Sie mich noch etwas zum Thema „Arbeitsmarktpolitik“ sagen. Ich habe eben Herrn Kerkhoff sehr aufmerksam zugehört. Bei seinen Ausführungen hat er völlig ausgeblendet, dass unter Arbeitsministerin von der Leyen die Eingliederungsgelder, die Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik kräftig eingedampft worden sind und die Bundesagentur kaum noch Spielräume zur Verfügung hat, um Arbeitsmarktprogramme auch für die Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen zu fahren.
Ich habe das damals für einen Skandal gehalten und halte das auch heute noch für einen Skandal, dass der Bund seiner Verantwortung nicht gerecht wird und Nordrhein-Westfalen mit ESF-geförderten Programmen, wie zum Beispiel im Bereich des sozialen Arbeitsmarktes, dafür sorgt, zumindest einem Teil der Menschen eine Perspektive zu eröffnen.
Ich frage mich, Herr Kerkhoff, wo in den Ausschussberatungen Ihre Vorschläge und Ideen geblieben sind, was Nordrhein-Westfalen in der Arbeitsmarktpolitik noch leisten könnte, um mehr Menschen in Lohn und Brot zu bringen. Ich glaube, dazu war Ihr Beitrag recht dünn.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch darauf hinweisen, dass wir heute den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung haben. Deswegen ist es mir auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir dafür sorgen, dass jugendliche behinderte Menschen Ausbildungsplätze kriegen, dass wir dafür sorgen, dass die Teilhabe in Nordrhein-Westfalen auch künftig im Vordergrund stehen wird, dass wir es ernst nehmen, die UNBehindertenrechtskonvention umzusetzen, und
dass wir im nächsten Jahr eine sehr ausführliche Debatte auch hier im Hause darüber bekommen werden, wie das Inklusionsstärkungsgesetz aussehen wird. Wir haben also noch eine ganze Menge Arbeit vor uns.
Ich bitte Sie, unseren Änderungsanträgen und dem Einzelplan 11 zuzustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege, haben Sie vielleicht auch wahrgenommen, dass ich in meinem Beitrag gesagt habe, dass es natürlich auch darauf ankommt, die Menschen so zu bezahlen, dass sie von ihrer Hände Arbeit leben können, und dass zum Beispiel der Mindestlohn, der ab dem 1. Januar 2015 greifen wird, hier ein ganz wichtiges Instrument ist? Ich glaube, das müssen kommunizierende Röhren sein. Sonst wird das überhaupt nicht funktionieren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Pflegegesetz, das wir heute verabschieden, stellt die Weichen für die Pflegepolitik in Nordrhein-Westfalen für die Jahre bis 2030 – manche sagen sogar bis 2050. Ich denke, vor diesem Hintergrund ist es eigentlich selbstverständlich, dass hier das alte Struck’sche Gesetz gilt, dass kein Gesetzentwurf das Parlament so verlässt, wie er eingebracht wurde.
Deswegen können wir eigentlich froh sein, meine Damen und Herren, dass heute Änderungsanträge vorliegen, die von allen Fraktionen dieses Hauses getragen werden. Ich möchte damit sagen, dass diese Gespräche nicht nur mit der Opposition, sondern auch in der Koalition selbst und mit dem Ministerium in angenehmer Atmosphäre und auf eine konstruktive und gute Art und Weise stattgefunden haben.
Sie wissen, dass die rot-grüne Koalition bereits vor etwa zehn Jahren ein Pflegegesetz verabschiedet hat. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen natürlich deutlich geändert. Die Ministerin hat auf die Urteile des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2011 hingewiesen. Herr Prof. Klie hat uns in einem Gutachten noch einmal sehr deutlich gemacht, dass diese Urteile und – so wird es in Nordrhein-Westfalen genannt – das Tatsächlichkeitsprinzip umgesetzt werden müssen, damit den zu Betreuenden in den Pflegeeinrichtungen auch nur die tatsächlich entstehenden Kosten berechnet werden.
Darüber hinaus – das ist heute noch nicht erwähnt worden, meine Damen und Herren – ist die UNBehindertenrechtskonvention auch in der Pflege umzusetzen. Für uns in Nordrhein-Westfalen ist es selbstverständlich, diese Vorgaben zu erfüllen.
Meine Damen und Herren, wenn man Pflege heute bewertet, muss man sich vor Augen führen, wie sich
diese in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen verändert hat. In dieser Hinsicht hat es dramatische Veränderungen gegeben.
Das wird bereits deutlich, wenn man sich nur einmal anschaut, wie sich die Verweildauer in den Einrichtungen heutzutage darstellt. Als ich in den 80erJahren die Geschäftsführung eines Hauses der Arbeiterwohlfahrt mit 144 Betten übernommen habe, betrug die Verweildauer noch mehrere Jahre. Heute liegt die Verweildauer bei den Männern bei etwa sechs Monaten und bei den Frauen bei etwa acht bis 12 Monaten. Das zeigt, dass die Herausforderungen für die Pflege und auch für das Personal ganz andere geworden sind, als es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten der Fall gewesen ist.
Wenn Sie sich die Wohnbereiche in der Pflege ansehen, werden Sie sehen, dass diese heute eher Hospizcharakter haben und nicht mehr die Wohnqualität der Häuser gegeben ist, die wir aus alten Jahren kennen.
Wir halten daran fest, dass bis 2018 eine Einzelzimmerquote in Höhe von 80 % erreicht werden soll. Auch das hat etwas mit der Lebensqualität der Menschen zu tun, die in den Einrichtungen betreut werden.
Eine wichtige und drängende Frage in diesem ganzen Beratungsprozess war, wie viele Plätze wir in der stationären Altenhilfe in den Seniorenzentren in Nordrhein-Westfalen eigentlich brauchen. Es gibt Berechnungen, die besagen, dass 20.000 Plätze wegfallen werden. Die Berechnungen der beiden Landschaftsverbände ergaben, dass davon auszugehen ist, dass es 12.000 Plätze weniger sein werden. Ich denke, wenn wir die Einzelzimmerquote erreichen wollen, ist es eine logische Folge, dass wir in Nordrhein-Westfalen weniger Plätze haben werden.
In einem Hearing am 29. August haben wir uns mit dieser Frage sehr intensiv auseinandergesetzt. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Lösung, die in diesem Änderungsantrag und in der Durchführungsverordnung enthalten ist, der richtige Weg ist. Diese Lösung sieht nämlich vor, dass Träger künftig Plätze poolen, das heißt zusammenfassen, um sie an anderer Stelle nutzen und neue Einrichtungen schaffen zu können. Auf diese Weise soll verhindert werden – das haben nämlich viele befürchtet –, dass wir in eine Situation kommen, wie sie Ende der 90er- und Anfang der 2000er-Jahre vorherrschte, als es einen deutlichen Platzbedarf in NordrheinWestfalen gab.
Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Beratungsprozess viele Anregungen der Anbieter, aber auch der Pflege- und Krankenkassen aufgenommen. Da es auch für diejenigen, die in der stationären Altenhilfe arbeiten, von großer Bedeutung ist, möchte ich noch Folgendes sagen:
Wir haben die anerkennungsfähige Nettogrundfläche von 50 m2 auf 53 m2 erhöht. Darüber hinaus haben wir eine Erhöhung der Instandhaltungspauschale beschlossen. Zudem haben wir erreicht, dass künftig zu 100 % eine Kann-Modernisierung der Einzelzimmer erfolgen kann und dass eine Anerkennung tatsächlicher Modernisierungsmaßnahmen stattfindet.
Meine Damen und Herren, ein ganz wichtiger Punkt bleibt nach wie vor, dass die kommunale Familie insbesondere im Rahmen der Pflegeplanung gewissermaßen den Hut aufhat und sagen kann, wohin die pflegepolitische Reise gehen soll und welchen Angebotsmix man vor Ort haben möchte. Ganz nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt hinterher auch“ wird die kommunale Familie hier in ihrem Einfluss und in ihren Möglichkeiten der Steuerung gestärkt.
Wir als SPD sind sehr froh, dass das Konnexitätsgebot eingehalten wird und mit der kommunalen Seite ein großes Einvernehmen besteht. Darüber hinaus ist eine Evaluation verabredet worden. Ich denke, dass wir sie auch gemeinsam durchführen und auf den Weg bringen werden.
Meine Damen und Herren, es geht aber in der Tat nicht nur um Steine, sondern auch darum, die Lebensbedingungen für die Menschen, die in Einrichtungen leben und in anderen Notwendigkeiten betreut werden müssen, zu verbessern. Dazu leistet dieses Gesetz einen hervorragenden Beitrag.
Vor allem geht es aber auch darum – lassen Sie mich auch das sagen –, dass wir den Menschen in der Pflege, die sehr viel Arbeit für uns alle gemeinsam schultern, mehr Wertschätzung entgegenbringen müssen. Ich denke, dass es in der Gesellschaft nach wie vor daran hapert und immer noch zu viele die Nase rümpfen, wenn jemand sagt: Ich gehe in die Altenhilfe und lasse mich zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger ausbilden.
Wir haben mit den Änderungen bei der Altenpflegeumlage einen sehr guten Weg in NordrheinWestfalen beschritten. Dass es 2010 noch 9.000 Auszubildende waren, im nächsten Jahr aber 15.000 Auszubildende sein werden, das zeigt, dass hier auch eigene Ressourcen liegen.
Wenn jetzt auch noch auf Bundesebene erreicht wird, meine Damen und Herren, dass die Pflegekräfte künftig wieder so bezahlt werden, wie wir das früher gekannt haben, und wenn die Tarifbindung eingehalten wird, wie wir uns alle das wünschen, dann werden wir auf Bundesebene und im Land Nordrhein-Westfalen in der Pflege, glaube ich, deutlich positive Schritte machen.
Ich bitte um Zustimmung zum Änderungsantrag. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Ministerpräsidentin, das Unwetter in Münster/Greven am 28./29. Juli 2014 war leider nicht das erste Mal, dass NRW von einer Katastrophe heimgesucht worden ist. Mir als Südwestfale ist der 18./19. Januar 2007 noch in schlechter Erinnerung. Damals fegte der Sturm „Kyrill“ über das Land. Schadensschwerpunkt war der Bereich Südwestfalen. Es hat in NRW sechs Todesopfer, mehr als 150 Verletzte, 505 Millionen € Schaden an der Infrastruktur und 1,5 Milliarden € Schaden im Wald gegeben. Da wir in Iserlohn einen Stadtwald haben, habe ich sehr ausführlich wahrnehmen können, wie die Schadenssituation hier gewesen ist.
Ich habe auch noch in Erinnerung, dass Ihr Vorgänger im Amt, Herr Dr. Rüttgers, immerhin fünf Wochen gebraucht hat, bis er die Region besucht hat und sich vor Ort ein Bild davon gemacht hat, welche Schäden damals entstanden sind.
Ich möchte Sie gerne fragen, wie Sie die Tatsache bewerten, dass Ihr Vorgänger im Amt bei einer Katastrophe dieses Ausmaßes, wie ich es eben geschildert habe, einen so langen Zeitraum benötigt hat, um vor Ort zu erscheinen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen machen wir damit ernst, ein Aufstellungsverbot für Grabsteine, die in schlimmster Form der Kinderarbeit hergestellt worden sind, zu ermöglichen. Dies entspricht im Übrigen auch dem Wunsch vieler Friedhofsträger, insbesondere vieler christlicher Friedhofsträger.
Die Aufstellung von Grabsteinen gehört in unserem Land zur allgemeinen Bestattungskultur. Es ist üblich, auch oft mit edlen Steinen an geliebte Menschen zu erinnern. Dagegen ist selbstverständlich nichts einzuwenden.
Meine Damen und Herren, verwerflich ist es jedoch, wenn – nach einer Schätzung des Instituts für Ökonomie und Ökumene – allein in der indischen Steinindustrie mindestens 150.000 Kinder daran arbeiten, Grabsteine für unsere Wünsche zu fertigen. Die Arbeitsbedingungen in den indischen Steinbrüchen sind bei brütender Hitze und mit ungefiltertem Steinstaub schier unerträglich. Viele Kinder sterben durch den Staub im jungen Alter durch Lungenerkrankungen. So berichtet zum Beispiel die Kampagne „Aktiv gegen Kinderarbeit“.
Im November dieses Jahres werden die UNKinderrechte 25 Jahre alt. Die UNICEF hat deshalb jüngst einen Bericht zu deren Umsetzung herausgegeben. Die Ergebnisse sind auch nach einem Vierteljahrhundert immer noch in vielen Bereichen erschütternd. Bis heute müssen beispielsweise allein 168 Millionen Mädchen und Jungen weltweit unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten.
Wir hier in Nordrhein-Westfalen können mit relativ einfachen Mitteln unseren Teil dazu beitragen, dass viele Kinder weltweit besser geschützt werden – beispielsweise, indem wir die Rohmaterialien für unsere Grabsteine nicht mehr von ihnen anfertigen lassen. Mit dem neuen Gesetz können vor Ort rechtssichere Friedhofssatzungen erlassen werden, die dies sicherstellen. Künftig müssen dann über eine Zertifizierungsstelle Bestätigungen erteilt werden, dass die Herstellung der Steine ohne die schlimmsten Formen der Kinderarbeit erfolgt ist.
Der Stichtag zum 1. Mai 2015 sichert insbesondere auch den kleinen und mittleren Betrieben der Steinmetze die Bestände, die sich noch in den Lagern befinden; denn bis dahin dürfen die vorher importierten Grabsteine verkauft werden. Damit sind die ursprünglich geäußerten Befürchtungen der Steinmetzinnungen ausgeräumt.
Meine Damen und Herren, die meisten unserer Mitmenschen hegen den Wunsch, ihre Angehörigen respektvoll zu bestatten und zu verabschieden. Dass sie dabei nicht nur den christlichen Riten fol
gen, versteht sich selbstredend. Bestattungsgesetze nehmen die üblichen religiösen Riten eines Landes auf. Deshalb ist das neue Gesetz innovativ und wichtig, weil nunmehr gemeinnützigen Religionsgemeinschaften oder religiösen Vereinen ermöglicht werden soll, selbstständig einen Friedhof zu betreiben. Darauf wird der Kollege Neumann für die SPDFraktion gleich noch eingehen.
Aber auch in anderer Hinsicht ist vielfach ein sensibler Umgang mit der Würde und den Wünschen der Verstorbenen notwendig: bei den ordnungsbehördlichen und sogenannten Sozialbestattungen. Wir haben in unserem Entschließungsantrag deutlich gemacht, dass hier noch einiges zu tun ist. Leider gibt es keine einheitlichen Standards für Bestattungen, die von Kommunen finanziert werden müssen, weil sonst niemand dafür aufkommt.
Deshalb wünschen wir uns, dass die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände dafür Sorge tragen, dass bei Sozialbestattungen auch die Wünsche und gegebenenfalls die Religion des Verstorbenen berücksichtigt werden und für eine würdevolle letzte Ehrung gesorgt wird.
Als zusätzlichen dringenden Aspekt möchte ich hervorheben, dass nach der Verabschiedung dieses Gesetzes durch Modelle mit neuen Verfahren erprobt werden kann, wie sich die Qualität der äußeren Leichenschau, die immer wieder diskutiert wird, verbessern lässt. Damit wird sichergestellt, dass in Zukunft eine höhere Genauigkeit bei der Ermittlung der Todesursachen erzielt wird.
Auch möchten wir geprüft wissen, inwieweit die Verfahren der Leichenschau vor Bestattungen und Überführungen ins Ausland beschleunigt werden können, um religiösen Vorschriften, die eine schnelle Bestattung vorsehen, besser gerecht zu werden. Im Übrigen gehen wir davon aus, dass auch künftig alternative Bestattungsformen möglich sein werden und das Gesetz nicht so eng ausgelegt wird, dass dies künftig nicht mehr machbar sein wird.
Wir haben eine Bestattungskultur, die sich weiterentwickelt. Ich gehe davon aus, dass wir mit der Novellierung des Bestattungsgesetzes einigen Entwicklungen positiv Rechnung getragen haben werden.
Ich bitte die Damen und Herren des Landtages, dem Änderungsantrag, dem Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um gleich darauf einzugehen, was die Frau Kollegin Doppmeier gesagt hat: Für uns gilt auch bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Ich warne da vor Schnellschüssen.
Die Koalitionsfraktionen wollen alle Menschen mitnehmen. Wir wollen vor allen Dingen auch die Menschen mit Behinderung mitnehmen. Dann reden wir lieber einmal mehr. Dann veranstalten wir lieber einen Termin mehr und machen eine Sitzung mehr und die Beteiligungsstrukturen stimmen, und alle sind hinterher mit im Boot, genauso wie wir im Landtag eigentlich wollen, dass alle Fraktionen mit im Boot sind.
Deswegen tut es mir leid, dass Sie heute hier einen Entschließungsantrag vorgelegt haben, der den Fraktionen bisher nicht bekannt war. Ich glaube, wir haben bisher als Koalitionsfraktionen noch kein Gespräch über das Thema „Inklusion und Rechte für Menschen mit Behinderung“ abgelehnt. Deswegen tut es mir leid, dass Sie diesen Schnellschuss hier in dieser Frage gemacht haben und nicht dafür gesorgt haben, dass wir ganz eng beieinander bleiben.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass es mit der UN-Behindertenrechtskonvention doch darum geht, dass wir eine veränderte Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung bei allen Beteiligten hervorrufen und dass wir auch dafür sorgen, dass die alltägliche Gedankenlosigkeit, die leider Gottes immer wieder festzustellen ist, beseitigt wird. Wer glaubt, dass dies im Schnellzug, im ICE-Verfahren, möglich ist, der irrt, glaube ich.
Wir waren uns, als dieser Aktionsplan mit seinen 200 Projekten auf den Weg gebracht worden ist, von vornherein im Klaren, dass dies ein langer Prozess ist, dass der Zeit braucht und dass man hier auch dicke Bretter zu bohren hat und dass es nicht darum gehen kann, meine Damen und Herren, den Schalter umzulegen und zu sagen: Jetzt haben wir Inklusion. – Ich meine, das wäre genau der verkehrte Weg, wenn wir so tun würden, als wäre das alles möglich – ich sage das noch einmal –, ohne die Menschen mitzunehmen.
Wir haben natürlich in verschiedenen Fragen Probleme. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat auch schon vor vielen Monaten reagiert und darauf hingewiesen, dass wir natürlich Schnittstellenproblematiken haben, dass wir Veränderungen und eine stärkere Zusammenführung des SGB VIII, des SGB IX, des SGB XII und des SGB V brauchen. Das ist uns bewusst. Das können wir als Land Nordrhein-Westfalen aber nicht alleine lösen. Da ist es notwendig, dass der Bund auch mit im Boot ist.
Meine Damen und Herren, ich bin dem Kollegen Uli Alda sehr dankbar dafür, dass er in seiner Rede darauf hingewiesen hat, dass wir die Konsensorientierung hier im Landtag bei diesen Themen, die wir heute beraten haben, behalten sollten. Ich hoffe, dass uns dies auch in Zukunft gelingen wird. Ich kann nur sagen: Wir als SPD-Fraktion sind da guten Willens und werden auch künftig kein Gespräch absagen, das die anderen Fraktionen von uns einfordern.
Ich will zum Schluss den Schriftsteller William Faulkner zitieren, der sagte: Ein Mensch, der Berge versetzt, beginnt damit, indem er kleine Steine abträgt. – Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam kleine Steine abtragen, meine Damen und Herren, damit wir das große Ziel der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen und auch darüber hinaus erreichen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im November vorletzten Jahres habe ich hier zu einem Antrag der Piratenfraktion zum Thema „PCBBelastung“ Stellung genommen. Auf Initiative oder auf Antrag der Piraten fand dann im Sommer des vergangenen Jahres eine Anhörung von Sachverständigen zu diesem Themenkomplex statt. Darin wurde Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, vom Vertreter der kommunalen Spitzenverbände wiederholt, wie ich meine, sehr glaubwürdig erläutert, dass die Thematik vor 20 Jahren hochaktuell gewesen ist, das Problem aber inzwischen abgearbeitet ist.
Die Kommunen haben in den vergangenen Jahren eine systematische Untersuchung der von ihnen betriebenen Gebäude vorgenommen, im Übrigen auch unheimlich viele Sanierungen veranlasst und
durchgeführt und – das will ich auch noch einmal betonen – dafür auch sehr viel Geld in die Hand genommen, meine Damen und Herren.
Wenn seit 2009 lediglich neun Fälle bekannt geworden sind, kann man wohl kaum von einem flächendeckenden Problem sprechen. Im Gegenteil: Bei 396 Städten und Gemeinden in NordrheinWestfalen kann man und muss man diese neun Fälle als bedauerliche Ausnahme bezeichnen. Die kommunalen Spitzenverbände haben im Übrigen auch nie ausgeschlossen, dass es zu weiteren Fällen kommen kann.
Herr Kollege Lamla, wenn Sie sagen: „Ab heute, ab jetzt und für die Zukunft muss gehandelt werden“, kann ich nur unterstreichen, dass Sie ein bisschen spät dran sind, weil in den Städten und Gemeinden und auch in den Gebäuden des Landes seit Jahrzehnten so vorgegangen wird, im Übrigen transparent vorgegangen wird. Ich glaube, hier macht niemand die Augen zu und hat auch in der Vergangenheit niemand die Augen zugemacht.
Ich glaube, dass Sie völlig zu Unrecht versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass hier etwas vertuscht und verschwiegen wird.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass das eine ziemlich unfeine Unterstellung auch gegenüber den Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen ist, die sich in Umweltausschüssen und in anderen Gremien, die für Bauen zuständig sind, sehr bemühen, dass zeitnah Maßnahmen ergriffen werden. Im Übrigen wird auch dafür gesorgt, dass es den Eltern, den Lehrern und anderen Gruppen gegenüber sehr viel Transparenz gibt.
Aber gerne.
Herr Kollege, Sie müssen sich vielleicht mal vergegenwärtigen, dass wir im Land Nordrhein-Westfalen eine Arbeitsteilung haben, dass wir eine kommunale Selbstverwaltung haben, dass das Land für ganz bestimmte Dinge zuständig ist.
Ich weiß nicht, warum das Land in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen sollte, wenn genau diese Daten von den Kommunen in der überwiegenden Zahl der Fälle auf der jeweiligen Homepage veröffentlicht worden sind, wenn Eltern informiert worden sind und, wie ich es aus meiner eigenen Stadt weiß, da mit sehr viel Transparenz gearbeitet worden ist. Ich glaube, an vielen Stellen gibt es da keinen Nachholbedarf.
Ich will das auch mal an dem Beispiel deutlich machen, das Frau Ministerin Löhrmann eben dargestellt hat, das Sie in Ihrem Antrag aufgegriffen haben, nämlich den letzten Fall, der in Kierspe, in dem Kreis, aus dem ich komme, aufgetreten ist. Politik und Verwaltung haben sehr zeitnah reagiert, haben Versammlungen für das Kollegium in der Gesamtschule durchgeführt, haben die Eltern unterrichtet, haben einen Gutachter beauftragt. Es sind Sanierungspläne erarbeitet worden, die jetzt auch zeitnah umgesetzt werden, meine Damen und Herren.
Ich kann nur sagen: Das, was Sie zum Teil behaupten, ist schlichtweg eins, nämlich falsch.
Herzlich willkommen!
Herr Kollege, ich kann mich nur wiederholen: Auch wenn eine Kommune etwas nicht veröffentlicht, werden dadurch die kommunale Selbstverwaltung und die kommunale Verantwortung nicht ausgehebelt.
Vor Ort gibt es auch immer noch die Politik, die beschließen kann, dass sich die Verwaltung auf die Socken macht und diese Zahlen ins Internet stellt, diese Zahlen veröffentlicht.
Am 25. Mai wählen wir die Räte und Kreistage, die für solche Fälle zuständig sind. Ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen, die gewählt werden, in dieser Hinsicht eine hohe Verantwortung haben und so viel Mann bzw. Frau sind, dass sie dafür sorgen, dass der Bevölkerung diese Daten zur Verfügung gestellt werden.
Vielleicht haben Sie ja die Möglichkeit – weil auch Sie an vielen Stellen für die Räte kandidieren –, da in Zukunft selber Einfluss zu nehmen. Im Moment sieht das nach den Umfragen zwar nicht ganz so gut aus; aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Meine Damen und Herren, ich kann nur noch einmal deutlich machen, dass die kommunalen Spitzenverbände gesagt haben: Ihre Anfrage kommt 20 Jahre zu spät. Es gibt noch Einzelfälle, die bisher noch nicht saniert worden sind. Das gilt im Übrigen auch für Gebäude des Landes, die saniert werden, sofern sie mit Schadstoffen belastet sind.
Trotz dieser Zusicherung sind, glaube ich, nach der Anhörung noch Fragen offen geblieben, welche aber ebenfalls umgehend geklärt wurden. So offenbarte sich beispielsweise, dass es bei der Landesunfallkasse keinerlei Schadensmeldungen von Leh
rerinnen und Lehrern wegen einer PCB-Vergiftung oder PCB-Schäden gegeben hat. Nicht eine einzige!
Für die seltenen Fälle, meine Damen und Herren, bei denen trotz allem noch PCB in der Raumluft eines Gebäudes festgestellt wurde, stellt das Land mit den Bezirksregierungen und den übergeordneten Aufsichtsbehörden, die für Arbeitsschutz und Umweltüberwachung zuständig sind, eine kompetente und flächendeckende Infrastruktur zur Verfügung. Dabei wird sowohl technische als auch gesundheitliche Hilfestellung geleistet.
Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren: Wir haben eine funktionierende, kompetente Infrastruktur in diesem Land, die für die Behebung von eventuellen Gefahren für die öffentliche Gesundheit zuständig ist.
Der Landtag ist darüber hinaus Ihrem Antrag nachgekommen und hat sich der Sache angenommen. Es wurde meines Erachtens nachgewiesen, dass unsere öffentlichen Stellen gut funktionieren.
Anscheinend wünschen Sie sich herbei, dass hier doch an der einen oder anderen Stelle etwas nicht nach den Regeln verläuft. Dazu kann ich nur sagen: Ich bin dankbar dafür, dass die Regeln und die Spielregeln hier eingehalten werden.
Auch will ich deutlich machen, dass ich kein Verständnis dafür habe, dass Sie in dieser Plenarsitzung einen Antrag aufwärmen, den wir gewissermaßen schon beraten und abgeschlossen haben. Man könnte auch – um im Umweltbereich zu bleiben – sagen, dass Sie Ihren Antrag recycelt haben. Ich habe schon ein bisschen das Gefühl, als wäre ich hier in der bekannten Komödie „Und täglich grüßt das Murmeltier“.
Ich glaube, Ihnen ist nicht so sehr viel Neues eingefallen. Wir hier im Landtag sind aber nicht dafür da, irgendwelche fadenscheinigen politischen Skandalgeschichten zu produzieren. Wir kümmern uns sehr seriös und mit dem gebotenen Ernst um das, was für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wichtig ist. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Ich weise auch noch einmal ganz klar und deutlich zurück, dass die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in unserem Land sich nicht um die Belange und die Gesundheit der Bevölkerung – zum Beispiel die der Kinder in den Schulen – kümmern. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir dieses Thema heute abschließen können.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Scharrenbach, Sie können sicher sein, dass die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen dann tätig werden, wenn die Rahmenbedingungen klar sind. Sie können aber nicht von uns verlangen, dass wir im Blindflug Dinge auf den Weg bringen, die hinterher keinen Bestand haben. Davon würden auch die Organisationen, die ehrenamtlich im Rettungsdienst unterwegs sind, nichts haben. Genauso wenig wie die Berufsfeuerwehr hätte die freiwillige Feuerwehr, die uns unterstützt, etwas davon.
Meine Damen und Herren, wir freuen uns darüber, dass das Europäische Parlament und der Ministerrat die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst gebilligt haben. Dafür haben wir uns in den letzten Monaten – man kann schon fast sagen: in den letzten Jahren – sehr intensiv eingesetzt; denn für uns sind die Rettungsdienste ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge. Deswegen haben wir uns ausdrücklich gegen eine Liberalisierung und eine Privatisierung der Rettungsdienste ausgesprochen.
Ich bin der Auffassung, dass diesen besonderen Strukturen der Notfallrettung Rechnung getragen werden muss. Deswegen legen wir Wert darauf, dass eine hochwertige, qualitativ gute und allzeit zur Verfügung stehende Versorgung gewährleistet
bleibt. Damit hatten wir auch Erfolg; denn die Bereichsausnahme ist in Brüssel so beschlossen worden.
Für das Land Nordrhein-Westfalen und für uns als Koalitionsfraktionen gilt nach wie vor das, was im Koalitionsvertrag steht. Ich will das – wie schon im November, als Sie diesen Antrag das erste Mal gestellt haben – zitieren. Im Koalitionsvertrag heißt es:
„Um gesundheitliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist ein funktionierendes aufeinander abgestimmtes Rettungswesen erforderlich. Dazu soll der Rettungsdienst weiterhin mit den Katastrophenschutzbehörden bei der Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen zusammenwirken.“
Lassen Sie mich noch auf eines deutlich hinweisen. Es hat natürlich keinen Stillstand der Rechtspflege gegeben, seit das Europäische Parlament und der Ministerrat entschieden haben. Wir haben vielmehr die Ministerin gebeten, sich auch auf Bundesebene zu erkundigen und schlauzumachen, welche Vorgehensweise dort geplant ist. Sehr aktuell hat Bundeswirtschaftsminister Gabriel mitgeteilt, dass er auf Bundesebene Handlungsbedarf sieht und in den nächsten Monaten dieses Thema aufgreifen wird –
unter anderem unter Beteiligung des Bundesrates in einem engen Dialog mit den beteiligten Kommunen.
Deswegen sollten wir hier keine Anträge stellen, die letztendlich nur dazu beitragen, die Organisationen und diejenigen, die im Rettungswesen tätig sind, zu verunsichern. Wir sollten ihnen Rechtssicherheit geben, sobald wir auf allen Ebenen Klarheit haben. Dann werden Sie uns an Ihrer Seite haben, wenn es darum geht, ein vernünftiges Gesetz zu verabschieden, in dem ausgeschlossen wird, dass der Rettungsdienst mit Lohndumping betrieben wird, und sichergestellt ist, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz so angewendet wird, dass die vor Ort tätigen Kolleginnen und Kollegen etwas davon
haben. Wir wollen nicht, dass sie – wie das bei einem Anbieter, der aus dem Norden Europas kommt, der Fall ist – auf einmal 500 € im Monat weniger in der Tasche haben, weniger Urlaub bekommen und geringere Überstundenvergütungen erhalten.
Wir wollen vernünftige Strukturen für den Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen. Dafür werden wir so bald wie möglich sorgen, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, meine Rede mit einem Zitat des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker zu beginnen: „Nicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“
Meine Damen und Herren, vor fünf Jahren hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Sie verpflichtet uns alle dazu, behinderten Menschen die Teilhabe an allen Lebensbereichen der Gesellschaft zu ermöglichen. Gemeinsam mit dem Bund, den Ländern und den Kommunen sind wir als Landesgesetzgeber dafür zuständig, Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention zu ergreifen. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir von der SPD und den Grünen als Regierungspartner deshalb unter anderem festgeschrieben, dass die „Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben“ für
Menschen mit Behinderungen ausgebaut werden sollen.
Für die rund 2,6 Millionen behinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen gibt es eine gute, aber auch weit verzweigte Beratungs- und Unterstützungsstruktur. Neben den Diensten und Beratungsstellen verschiedener Träger hält auch die Behindertenselbsthilfe viele hochwertige Angebote bereit. Diese bieten sowohl Beratung als auch kompetente Inte
ressenvertretung für behinderte Menschen von behinderten Menschen an.
Ziel der „Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben“ ist es einerseits, die verfügbaren Hilfe- und Beratungsangebote zu bündeln und als regionale Anlaufstellen für die Information und Beratung über selbstbestimmte Lebensformen behinderter Menschen zu fungieren. Darüber hinaus übernehmen sie auch wichtige Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit und somit in der öffentlichen Bewusstseinsbildung.
Meine Damen und Herren, unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der niemand ausgegrenzt und benachteiligt wird. Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt mit anderen an Schulbildung, Berufsleben und allen Aktivitäten des täglichen Lebens teilnehmen können. Deutschland hat mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention
verdeutlicht, dass behinderten Menschen dieselben Rechte zustehen wie allen anderen auch.
Nordrhein-Westfalen begleitet die Umsetzung dieser berechtigten Forderung mit einem umfangreichen Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“. 100 Einzelmaßnahmen sollen hier von allen Ministerien umgesetzt werden. Ich denke, dieses ist auch auf einem ausgezeichneten Weg.
Teil dieses Planes sind auch die „Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben“. Auch andere Kompetenzzentren, beispielsweise das Kompetenzzentrum „Leichte Sprache“ werden vom Land gefördert. Es ist Teil der „Agentur Barrierefrei NRW“ in der Stiftung Volmarstein und berät über öffentliche Einrichtungen, wie man sprachliche Barrieren überwinden kann.
Für den Bereich „Selbstbestimmt Leben“ haben zwei Modellprojekte in Dortmund und Köln bereits erfolgreich gezeigt, dass diese Form der Aufgabenbündelung gut funktioniert. Jetzt sollen mehr Zentren entstehen. Zur Finanzierung werden wir – das ist im Antrag genannt worden – die verfügbaren Mittel aus dem Einzelplan 11, den zuständigen Ressorts sowie dem Europäischen Sozialfonds nutzen.
Inhaltlich sollen im Laufe der Zeit in den Zentren Schwerpunkte gesetzt werden, die als Projekte der Selbsthilfe verschiedene Behinderungen einschließen, beispielsweise Sinnesbehinderungen oder Lernschwierigkeiten.
Der Ausbau eines von Kostenträgern unabhängigen Beratungsangebotes ist genauso geplant wie eine Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung gegenüber Land, Kommunen, Kostenträgern und Trägern der Behindertenhilfe. Wichtig ist da die Einbeziehung des Peer Counseling; denn Menschen mit Behinderung sind die besten Experten in eigener Sache. Qualifizierungsmaßnahmen für Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung, ihrer Vereine, Organisationen und Verbände sind im
Aktionsplan ebenfalls als Aufgabe der Kompetenzzentren genannt.
Meine Damen und Herren, dieses Vorhaben ist ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen. Es schafft mit den Kompetenzzentren zentrale Ausgangspunkte für die weitere Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Erlauben Sie mir, mit einem Zitat eines für uns hier in Nordrhein-Westfalen, aber auch auf Bundesebene großen Mannes zu schließen. Johannes Rau sagte: „Die Menschen tragen die Lösungen gemeinsam, wenn sie erkennen, dass sie wirtschaftlich vernünftig, sozial gerecht und für alle Beteiligten tragfähig sind.“ – In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Analyse der Wichtigkeit der Schulsozialarbeit kann man dem FDP-Antrag und den Ausführungen des Kollegen Alda natürlich in manchen Punkten zustimmen.
Schulsozialarbeiter leisten tatsächlich eine hervorragende Arbeit. Sie unterstützen tatsächlich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Sie haben – das will ich anfügen – die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets überhaupt erst möglich gemacht. Sonst wäre das nämlich ein noch größerer Flop geworden. Sie arbeiten hauptsächlich im Sozialraum der Kommune. Sie wirken wahrhaftig nicht nur originär im Schulleben mit, sondern agieren in einem weit größeren Umfeld. – Das alles würde ich unterschreiben.
Aber die Schlüsse, die Kollege Alda und der Antrag aus dieser Analyse gezogen haben, sind weder zielführend noch richtig. Ich will darauf hinweisen, dass das Land Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren 850 Stellen für Schulsozialarbeiter aus dem Landeshaushalt finanziert, weil Stellen für Lehrerinnen und Lehrer in Sozialarbeiterstellen umgewandelt werden konnten.
In Nordrhein-Westfalen sind aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes rund 1.500 Stellen möglich geworden. Ich will auch darauf hinweisen, meine Damen und Herren, dass Minister Schneider, der eben angesprochen worden ist, einer derjenigen war, der die Schulsozialarbeit gemeinsam mit Manuela Schwesig in den Verhandlungen im Rahmen des Vermittlungsverfahrens durchgesetzt hat.
Ich kann hier mit Fug und Recht behaupten, dass wir von der SPD für uns in Anspruch nehmen, dass wir gewissermaßen das Patent auf Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben.
Ich komme auf die Ausführungen des Kollegen Wegner zu sprechen. Wir haben in der Tat keinen Nachhilfeunterricht von den Piraten oder anderen nötig. Denn wir haben dies in vollem Bewusstsein durchgesetzt, dass Schulsozialarbeit wirkungsvoll und gut ist. Darauf, meine Damen und Herren, sind wir ein ganzes Stück weit stolz.
Man darf bei allen heutigen Diskussionen nicht vergessen, warum dieses Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Schulsozialarbeit eingeführt worden sind. Es gab nämlich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010, das der damaligen Bundesregierung ganz klar ins Stammbuch schrieb, sie habe Kinder mit sozialen Benachteiligungen zu wenig gefördert.
Wer jetzt erreichen will, dass Kinder mit sozialen Benachteiligungen stärker gefördert werden, kommt meines Erachtens an einer flächendeckenden Schulsozialarbeit nicht vorbei. Sie wird dringend gebraucht, um herkunftsbedingte Benachteiligungen zu überwinden.
Wenn wir heute über Schulsozialarbeit reden, muss man sagen, dass „Schulsozialarbeit“ der verkehrte Name ist. Es geht eigentlich darum, im Quartier Beratungs- und Hilfstätigkeit für Familien und Alleinerziehende anzubieten, damit überhaupt Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket gestellt werden können. Denn ganz viele sind überhaupt nicht in der Lage, diesen Bürokratismus zu bewältigen. Deswegen will ich darauf hinweisen: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat kein Verfallsdatum – auch nicht 2013, denn bis zu diesem Zeitpunkt war die Schulsozialarbeit befristet.
Meine Damen und Herren, bei der Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepaketes handelt es sich um einen Teil der präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik. Sie dient dazu – ich sage es noch einmal –, bedürftige Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, ihre individuellen Ansprüche auf Bildung und Teilhabe wahrzunehmen, und zwar mit dem Ziel, Folgen wirtschaftlicher