Es gibt eine ganze Reihe von Punkten, wo die Landesregierung ausdrücklich anderer Meinung ist. Ich will angesichts der Zeit nur den Punkt der Gleichstellung hervorheben. Mit Ihren Formulierungen zur Zusammensetzung der Gremien fallen Sie weit hinter das Landesgleichstellungsgesetz zurück. Das, was wir in unserem Gesetzentwurf vorgesehen haben – nämlich das Kaskadenmodell –, kommt bei Ihnen überhaupt nicht vor. Was Sie beschreiben, ist Gleichstellungspolitik von vorgestern. Das kann nicht der Weg in die Zukunft sein.
Ich denke, der vorliegende Gesetzentwurf der Piraten, aber auch die Debatte der letzten Wochen und Monate zeigen eines ganz klar: Es gibt zwei Extrempositionen: die, welche die Piraten jetzt mit Ihrem Gesetzentwurf vorgelegt haben, und die der anderen Oppositionsfraktionen. Wir liegen mit dem Regierungsentwurf in der goldenen Mitte. Ich glaube, dass das ein guter Weg ist. Das bestärkt uns eher darin, dass der Weg, den wir da gehen, richtig ist. – Vielen Dank.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/5747 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Wer ist gegen diese Überweisungsempfehlung – oder möchte sich enthalten? – Das ist niemand. Dann haben wir einstimmig so überwiesen.
Wir stimmen damit direkt ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5749 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses hier im Plenum erfolgen. Wer ist gegen diese Überweisungsempfehlung – oder enthält sich? – Das ist niemand. Damit ist so überwiesen.
Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht zunächst Frau Kollegin Dr. Bunse. Bitte sehr.
Herr Präsident! Verehrte Zuhörerschaft! Schon im April des vergangenen Jahres habe ich hier konstatiert, dass meine Fraktion die Etablierung von Schulsozialarbeit an mög
lichst vielen Schulen in unserem Bundesland für sinnvoll und unerlässlich hält. An dieser Sichtweise hat sich nichts geändert. Ich setze eigentlich auch den allgemeinen Konsens hier im Hause voraus.
Die Chronologie der Geschichte zum Thema „Schulsozialarbeit“ hier im Haus ist recht lang: Bereits im Juli 2011 endete die Vorlage 15/756 mit dem Kommentar – ich zitiere –:
hier mein kleiner Einschub: der war damals hier noch in großer Eintracht der Böse für die Landesregierung –
„finanziert werden. Die Landesregierung wird sich angesichts dieser Befristung der Mittelbereitstellung durch den Bund dafür einsetzen, dass der Bund seine Verantwortung auch ab dem 1.1.2014, möglichst auf Dauer, wahrnimmt.“
Unterschrieben mit freundlichen Grüßen haben dann die Regierungsmitglieder Guntram Schneider, Sylvia Löhrmann und Ute Schäfer.
Eingesetzt haben sie sich dann – zum Beispiel im April 2013 – in schriftlicher Form mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zur Weiterfinanzierung von
Wie es in unserem Antrag erwähnt ist, können Schulen bereits seit 2008 auf Beschluss der damaligen Landesregierung Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter beschäftigen. Allerdings – und das ist wohl hier und da der Wermutstropfen, weil sich Begehrlichkeiten gegenüberstehen – geht das nur auf Kosten von Lehrerstellen im gleichen System.
Seit 2011 gilt: Im Zuge der Verhandlungen über das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht der Bund eine zeitweise Finanzierung von weiteren Schulsozialarbeitern zur Umsetzung der Ansprüche aus dem BuT. Mit dieser Idee wurde dann ein Projekt mit vielleicht unerwarteter Initialzündung ausgelöst und deutlich gemacht: Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter werden an unseren Schulen gebraucht. Diese Unterstützung war jedoch von Beginn an unmissverständlich fest terminiert bzw. befristet.
Meine Damen und Herren, das Geld hätte bei anderslautender Übereinkunft zwischen den Beteiligten auch anders verausgabt werden können. Hier wurde keine Gesetzesgrundlage geschaffen, der heute die Wirksamkeit abgesprochen werden soll. Es war allen klar: Am 31. Dezember 2013 ist Schluss. „Anschluss folgt“, dachte man. Die zuständige Landesregierung hier in Düsseldorf setzte auf Zeit und hoffte auf den Bund.
lich auch noch heute und in Zukunft. Darum sehen wir diese Landesregierung auch in der Pflicht, tätig zu werden.
Ganz nebenbei haben die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter auch verdient, dass ihnen Respekt und Anerkennung sicher sind und dass sie erfahren, dass es Anstrengungen gibt, um ihnen ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Genau diese Menschen, die die Kinder in praxi mitnehmen sollen, lassen Sie jetzt zurück.
Das Aufgabenspektrum der Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen ist stetig gewachsen. Ein Ende scheint nicht bevorzustehen. Auch wenn im Schulausschuss sinngemäß festgestellt wurde, dass auch Akademiker damit betraut sein dürfen, Zettel auszufüllen, so muss man doch feststellen, dass Lehrerinnen und Lehrer ungeheuer viele Zettel ausfüllen müssen und das eigentlich nicht ihrer originären Aufgabe entspricht. Lehrerinnen und Lehrer sollen Wissensvermittler, Begleiter und Zuhörer der Kinder und Jugendlichen sein und so ganz nebenbei häufig auch deren Eltern beratend zur Seite stehen.
Meine Damen und Herren, jetzt eine Scheindiskussion dahin gehend zu führen, ob Schulsozialarbeit Bildungsarbeit ist und damit vom Land zu gewährleisten ist oder eher doch nicht, ist unerträglich und wird der Situation nicht gerecht.
Sehr verehrte Mitglieder der Regierungsfraktionen: Handeln Sie gemeinsam, Sie haben auch gemeinsam unterschrieben! Finden Sie eine Lösung im Sinne der Kinder! Stimmen Sie für unseren Antrag, er ist ein Weg dahin! Dann sind wir mit im Boot. – Danke.
Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Bunse. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Gabriele Hammelrath.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Im Laufe dieser Legislatur gab es in vielen Ausschüssen und Plenarsitzungen Beratungen zur Schulsozialarbeit. Neben unserem eigenen rot-grünen Antrag haben auch alle anderen Fraktionen parlamentarische Initiativen eingebracht, um eine dauerhafte Fortführung der bundesfinanzierten Stellen zu erreichen. Dieser Einsatz – Sie haben beschrieben, dass es einen deutlichen Einsatz unserer Landesregierung gab – ist der Wichtigkeit des Themas durchaus angemessen.
Deshalb begrüßen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich die große Einigkeit in diesem Haus, dass Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter gute und wertvolle Arbeit für unsere Kinder und Jugendlichen leisten. Wir alle wollen, dass diese Ar
beit auch in Zukunft gesichert ist. Selbstverständlich, liebe Frau Bunse, bleiben wir als SPD dabei, dass wir kein Kind zurücklassen wollen.
So hätten wir auch hoffen können, dass wir im Schulterschluss gemeinsam für die Weiterfinanzierung durch den Bund kämpfen. Doch was erleben wir heute? – Den fast schon üblichen Oppositionshickhack der CDU. Warum ist das mit dem Hickhack so offensichtlich? – Weil Sie selbst in Ihrem Antrag verdeutlichen, dass Sie den Unterschied in der Finanzierung durchaus kennen. Denn die Umwandlungsstellen des Landes und die kommunalen Stellen sind gesichert. Es sind die Stellen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, die nicht mehr weiter finanziert werden sollen.
In ihrem Antrag erklären Sie ausdrücklich, dass genau diese Schulsozialarbeit eine andere Aufgabenstellung hat. Diese Schulsozialarbeit nach BuT soll – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten Ihren eigenen Antrag – „schwerpunktmäßig die Vermittlung von Leistungen aus dem BuT an eine bestimmte Zielgruppe berechtigter Kinder“ übernehmen.
Genau diese Aufgabenbeschreibung macht es so kurzschlüssig, dass Sie dann in Ihrem Antrag fordern, dass die Folgefinanzierung dem Land übertragen werden soll. Denn wir alle kennen doch die Genese dieser Stellen: Es gab nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Notwendigkeit,
nach SGB II die Ansprüche der Kinder zu erweitern. Da diese wunderbare Möglichkeit gefunden worden ist, die sehr, sehr viel Verwaltungsaufwand mit sich bringt, musste es sozusagen eine Schalterfunktion geben. Das war die Sozialarbeit in den Schulen, die es dann ermöglicht hat, dass die Kinder und ihre Eltern überhaupt auf dieses Geld zurückgreifen konnten.
Warum soll nun das Land die Finanzierung genau dieser Stellen übernehmen? Diese Erklärung bleiben Sie uns schuldig. Einzig wollen Sie wiederum die schon häufiger in Anspruch genommenen Demografiegewinne des Landes einsetzen. So gehen Sie mit unseren Bildungsmitteln um, während Sie ansonsten ständig auf die Schuldenbremse verweisen.
Wir dagegen entlassen den Bund nicht aus seiner Pflicht. Damit komme ich auch zum Abschluss meiner Rede. In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 2. April dieses Jahres sah es tatsächlich so aus, als gebe es eine gemeinsame Initiative für die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Sinne des BuT. Als SPDFraktion finden wir weiterhin den Weg einer gemeinsamen fraktionsübergreifenden Offensive aus den Ländern zielführender als einen Wahlkampfschnellschuss. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag heute als kontraproduktiv ab.
Ich richte weiterhin meine Bitte an die Kolleginnen: Lassen Sie uns hier im Landtag unsere Kräfte bündeln, damit NRW mit einer starken Stimme in Berlin spricht und Bewegung in die Sache bringt; denn wir alle wollen, dass auch diese Schulsozialarbeit dauerhaft ein fester Bestandteil der Arbeit in der Schule wird. Dieses Thema aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen zu verheizen, ist der Teilhabe unserer Kinder und Jugendlichen nicht angemessen.