Gabriele Hammelrath
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Piraten, ja, Problembewusstsein kann man diesem Antrag attestieren, unterstützt, wenn nicht hervorgerufen, sicherlich durch die Positionierungen von Gewerkschaften und Verbänden.
Zu dem Thema haben ja auch etliche von denen, die heute hier sprechen, schon auf einem Podium bei der GEW in Köln zusammengesessen. Es bestand bei dieser Veranstaltung, und es besteht sicherlich auch heute eine große Einigkeit darin, dass die Ungleichheiten in der Vergütung angestellter und beamteter Lehrerinnen und Lehrer auf unsere Agenda müssen. Ja, es besteht tatsächlich – da gebe ich Ihnen recht – dringender Handlungsbedarf, und das vor allem, weil jede und jeder Einzelne ein Recht auf angemessene Besoldung und Bezahlung hat, aber auch, weil die Arbeit der angestellten Lehrerinnen und Lehrer für die Unterrichtsversorgung in unseren Schulen von großer Bedeutung ist. So weit, so einig.
Doch schon der kurzfristige Wechsel der Federführung vom Schul- zum Finanzausschuss, wie von den Piraten beantragt, gibt ebenso wie die eindimensionalen Forderungen des Antrages einen deutlichen Hinweis auf das zu enge Problembewusstsein bei der Behandlung des Themas. Denn es handelt sich nicht nur um ein Thema für eine Beschäftigtengruppe oder ein Thema, das einfach – das wurde ebenso genannt – mit mehr Geld zu regeln ist. Hier müssen die Arbeitsbedingungen im Bildungssystem insgesamt betrachtet, verglichen und in Bezug gesetzt werden.
Ja.
Wir werden den Antrag ja in beiden Ausschüssen beraten. Dann werden sicherlich die unterschiedlichen Sichtweisen noch einmal deutlich werden. Ich sehe es so, dass dies keine Frage an mich war, da ich sie nicht beantworten kann.
Ich habe über die Arbeitsbedingungen im Bildungssystem gesprochen und gesagt, dass das insgesamt betrachtet werden muss. Das ist meines Erachtens ein Thema, das ganz breit und vielfältig ist, bei dem es nicht nur um mehr Geld geht, aber diesen Bereich werden andere sicher noch ansprechen.
Ein kleiner Hinweis sei mir noch gestattet. Sie verweisen auf den Grundsatz der Verfassung: gleiche Tätigkeit, gleiche Leistung, gleiche Vergütung. Das ist mit Sicherheit ein Punkt, zu dem wir alle stehen. Aber über unsere Verfassung brauchen wir hier nicht abzustimmen. Dies nur als Hinweis.
Was schwebt uns vor? – Ein ganzheitlicher Ansatz, keine punktuelle Lösung, sondern eine Lösung des strukturellen Problems. Das geht übrigens weit über den Bereich Schule hinaus; denn an ganz vielen Stellen im öffentlichen Dienst, ob in der Kommune, im Land oder im Bund, gibt es einen spürbaren Unterschied in der Vergütung von Angestellten und Beamten.
Aber an dieser Stelle beschränke ich mich auf einen Aufriss der verschiedenen Problemkreise im Bildungssystem. Schon die Gruppe der angestellten Lehrer ist extrem unterschiedlich. Es gibt Kurzzeitvertretungen genauso wie Angestellte, die seit Jahren oder Jahrzehnten als Lehrkräfte arbeiten. Gerade Letztere erleben die ungleiche Entlohnung als besonders ungerecht und demotivierend.
Frau Pieper, Sie haben schon auf die laufenden Tarif- und Besoldungsverhandlungen hingewiesen.
Hier scheint sich eine Lösung abzuzeichnen. Wir hoffen sicher alle gemeinsam, dass das am nächsten Wochenende beschlossen wird, indem eine Erfahrungsstufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15 eingeführt wird. Damit wird genau diesem Umstand Rechnung getragen und ein erster Schritt unternommen.
Aber – und das haben Sie auch gesagt – die Tarifautonomie ist uns ein hohes Gut, in die wir uns traditionell und richtigerweise vom Landtag her nicht einmischen.
Der Handlungsbedarf jedoch geht deutlich über diesen Personenkreis hinaus; denn unsere Schulen haben sich verändert. Es gibt mittlerweile die unterschiedlichsten Beschäftigungsverhältnisse. Da gibt es die Lehrkräfte, Angestellte und Beamte, aber auch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Es gibt Schulpsychologinnen und -psychologen, Kräfte im offenen Ganztag und viele andere mehr, die gemeinsam daran arbeiten, den Bildungsauftrag in der Schule zu erfüllen, deren Entlohnung abgestimmt werden muss. Die Angleichung der Ausbildungsgänge von angehenden Lehrerinnen und Lehrern der verschiedenen Schulformen durch die Bachelor- und Masterausbildung macht auch eine Veränderung notwendig, genauso wie die erweiterten Möglichkeiten der Schule, kurzfristig und flexibel einzustellen, um Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Auch da gibt es wieder ganz andere Formen.
Letztes Beispiel: Einstellung von Quereinsteigerinnen und -einsteigern, um spezifische Kenntnisse zum Beispiel an Berufskollegs zu vermitteln.
Das alles verweist auf die Notwendigkeit einer wesentlich grundsätzlicheren Behandlung des Themas. Eine solche beschreibt die SPD zum Beispiel in ihrem Programm, das am Samstag auf unserem Parteitag verabschiedet wird. Dazu nenne ich nur ein paar Beispiele: Weiterentwicklung des Besoldungs- und Versorgungsrechts, eine Reform der Lehrerinnenbesoldung in NRW, gleiche Ausbildungsbedingungen heißt gleiche Eingangsbedingungen bei der Besoldung. Selbstverständlich sind auch die gleichen Arbeitsbedingungen an den Schulen; denn auch die Situation an den Schulen ist für Lehrerinnen und Lehrer sehr unterschiedlich.
Aber zum Beispiel muss der Blick auch auf die Werkstattlehrer …
Ja, Sie denken an die Zwischenfrage, die mir eben gestellt wurde.
… an den Berufskollegs, auf die Bezahlung freiberuflicher Lehrkräfte, zum Beispiel in der Weiterbildung, und auf die Honorarkräfte in Musikhochschulen gerichtet werden. Überall dort muss das Thema der gleichen Bezahlung bei gleicher Arbeit im Fokus stehen, strukturiert, umfassend und systematisch.
Wir stehen dafür bereit. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Der eben erläuterte Antrag behandelt das wichtige Thema der Bildungsforschung. Hier geht es um Forschung, die kein Selbstzweck ist, sondern zur Weiterentwicklung und zur Qualitätsentwicklung von Lernstoff, Lernbedingungen und Lernzielen dient. Deshalb verdient diese Forschung selbstverständlich unsere Unterstützung.
Allerdings ist das nicht das zentrale Anliegen der FDP; denn statt die Relevanz und Errungenschaften der deutschen Bildungsforschung zu würdigen – ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie schon alle Bildungsforschungsergebnisse gelesen haben, da diese ganze Bibliotheken füllen, und es gibt nicht zu wenig Forschung auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene, sondern unendliche Mengen; überdies sind morgen Leibniz-Gesellschaften hier im Hause, sodass Sie viele dieser Forschungsergebnisse vorgestellt bekommen werden –, geht es Ihnen darum, aus fadenscheinigen Argumenten eine Kritik an der Landesregierung zu konstruieren. Dazu kann ich nur sagen: ein gescheiterter Versuch.
Ihrem Antrag fehlt nämlich die Realitätsnähe, die Stringenz und die Glaubwürdigkeit. Hier wurden alle möglichen Aspekte der Bildungsforschung gesammelt, blind aneinandergereiht, und am Ende kommt man zu keinem Ergebnis.
Nur ein Beispiel: Sie beginnen mit dem Hinweis auf die Freiheit von Wissenschaft und Forschung, ein Punkt, der sehr wichtig, eher selbstverständlich ist – aber er ist eben selbstverständlich. Auch die gesellschaftliche Relevanz erhobener Daten ist so offensichtlich, dass ich gar nicht weiter darauf eingehen werde; denn die bestreitet niemand.
Danach folgt – spannend – Kritik an der Kultusministerkonferenz und auch an einzelnen Schulen. Sie erheben den Vorwurf, Schulen würden systematisch Forschung verhindern, und zwar, um Defizite zu vertuschen und um sich nicht messen zu müssen. Diese Stelle macht wirklich nachdenklich. Misstrauen gegenüber den regierungstragenden Fraktionen sind wir gewohnt. Aber Misstrauen gegenüber den Schulen? Das finde ich ein wirklich starkes Stück.
Sie geben doch selbst die Antwort auf das Verhalten der Schulen; denn das Schulgesetz sieht in Bezug auf sensible Daten von Schülerinnen und Schülern einen besonderen Schutz vor.
Die Passage des Schulgesetzes, in der Sie das nachlesen können, haben Sie selbst genannt. Die Relevanz von Datenschutz gegenüber Minderjährigen muss ich hier tatsächlich den Freien Demokraten erläutern? Das macht mich stutzig.
Weiter begrüßen Sie in Ihrem Antrag die Durchführung von Studien des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen in Berlin und stellen fest, dass diese Studien länderübergreifend ausgelegt sind. Noch erfreulicher ist diese Nachricht in dem Wissen, dass dieses IQB bereits vor mehr als zehn Jahren auf Initiative genau der Kultusministerkonferenz ins Leben gerufen wurde. Wie passt das denn zusammen?
Aber die Auswertungen von Schulstatistiken durch das IQB ist selbstverständlich nicht das einzige Instrument zum Ländervergleich. Bei uns in NRW wird dies beispielsweise vom Institut für Schulentwicklungsforschung der TU Dortmund durchgeführt. Sie können gerne die Institutsseite besuchen und feststellen, dass bei der breiten Reichweite der hier erstellten Studien auch sicherlich kein „Unterbinden der Offenlegung von Defiziten“ möglich ist.
Ich möchte noch zwei weitere Beispiele nennen, an denen ich selber beteiligt war. Eines davon unterstreicht tatsächlich Ihre Vermutung; denn auch ich habe mich in meiner früheren Eigenschaft als Amtsleiterin bei der Stadt Köln daran beteiligt, eine Forschung zu verhindern.
Es kam eine von den – wahrscheinlich von Ihnen genannten – renommierten Forscherinnen, die an den Schulen der Stadt Köln eine Studie zum offenen Ganztag durchführen wollte. Diese Kollegin konnte noch nicht einmal den Unterschied zwischen offenem und gebundenem Ganztag benennen. Ihr wurde diese Forschung tatsächlich nicht erlaubt, und ich finde, auch da muss eine Qualitätskontrolle passieren. Auch an diesen Stellen hat es tatsächlich Grenzen gegeben.
Ein positives Beispiel: Ich war selber daran beteiligt, dass wir das Institut für Mehrsprachigkeit und Integration gegründet haben. Dabei haben wir als Stadt sehr eng mit der Bezirksregierung und mit der Universität zu Köln zusammengearbeitet, Forschung begleitet, repräsentative Samples von Schulen zusammengestellt, vertrauensvoll mit den Schulen zusammengearbeitet und nachher die Ergebnisse auch wieder in den Schulalltag eingeführt. Auch hier wurde eine ganz positive Forschung betrieben.
Alle diese Möglichkeiten gibt es, hier wird nichts verhindert oder verschleiert. Ich bin gespannt darauf, ob wir dieses Thema in unserem Ausschuss noch einmal qualitätsvoller behandeln können. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion haben wir uns bereits, wie schon gesagt, mehrfach befasst, unter anderem sehr intensiv in einer Anhörung und der anschließenden Diskussion im Ausschuss. Das ist dem Thema angemessen, denn digitale Bibliotheksbestände sind ein wichtiges Werkzeug der heutigen Wissenschafts- und Hochschullandschaft. Wissenschaft und Forschung sind der Motor für Entwicklung und Fortschritt in vielen wichtigen Bereichen unserer Gesellschaft.
Doch mit dem vorliegenden Antrag zur Lizenzierung digitaler Bibliotheksbestände beweist die CDUFraktion nicht ihr Interesse an Fortschritt, sondern lediglich ihr Interesse daran, Kritik und dann auch noch überaus plumpe und unzutreffende Kritik an der Landesregierung zu üben und dies wieder einmal und
einmal mehr zulasten der Hochschulen und des Wissenschaftsbereichs. Denn warum sonst sollten Sie die seit vielen Jahren bestehenden und funktionierenden Strukturen und Kooperationen in unserem Land derart außer Acht lassen?
Darin zeigt sich – leider nicht zum ersten Mal – die Ignoranz gegenüber den Leistungen unserer nordrhein-westfälischen Wissenschaftslandschaft, ein Sachverhalt, auf den bei der Anhörung im April von allen – von allen – geladenen Sachverständigen mehr als deutlich hingewiesen wurde.
Ich will aber noch einmal auf die zentralen Forderungen eingehen, um sie dann mit der Realität abzugleichen.
Da ist die Forderung nach landesweiter Koordinierung beim Einkauf von Lizenzen und die nationale Lizenzierung. – In unserer Anhörung haben nun wirklich alle Sachverständigen darauf hingewiesen, dass es bereits seit 40 Jahren das Hochschulbibliothekszentrum NRW gibt, das bereits seit 1999 Lizenzverhandlungen für elektronische Medien führt und ab 2006 mit Konsortien zur Unterstützung von Open-Access-Angeboten. Dieses Modell ermöglicht auch jetzt schon die Teilnahme nicht nur von NRW, sondern von nationalen und internationalen Bibliotheken. Bei der Internationalität von Wissenschaftsinhalten ist das die einzig sinnvolle Vorgehensweise.
Wie erfolgreich hier gearbeitet wird, macht die Größenordnung der Beteiligung deutlich. Im Jahr 2013 haben 560 öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken an verschiedenen Konsortien des HBZ teilgenommen. Von fehlender Vernetzung und Koordination kann somit keinesfalls die Rede sein.
Auch in Sachen nationaler Lizenzierung muss sich NRW nicht verstecken. Seit 2014 leistet das HBZ einen wichtigen Beitrag als Mitglied der Arbeitsgruppe für die nationale Lizenzierung. Zusätzlich sind hier noch die Allianzlizenzen zu nennen. Diese vergibt die Deutsche Forschungsgemeinschaft in NRW in Abstimmung mit dem HBZ.
Es wäre wirklich angemessen, liebe CDU, wenn Sie die Leistungen der vielen Mitwirkenden an dieser Arbeit endlich anerkennen.
Kommen wir zur zweiten zentralen Forderung, der nach der steuerlichen Gleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Medien. – Bei dieser Forderung sind wir uns ja einig, aber die Entscheidung wird vom Bund getroffen. Was soll da beschriebenes Papier? Denn wir wissen doch, wer im Bund die Regierung stellt.
Also machen Sie, liebe CDU-Kolleginnen und -Kollegen doch genau das, was wir als SPD auch machen: Sprechen Sie mit Ihren Leuten auf der Bundesebene. Machen Sie Druck. Dann bewegt sich ja vielleicht etwas in die richtige Richtung.
Ein zentraler Punkt in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen kommt dafür in Ihrem Antrag eindeutig zu kurz, liebe Damen und Herren der CDUFraktion. Um die Herausforderungen einer digitalen Welt bestehen zu können, braucht das Land nicht etwa neue Maßstäbe in Sachen Lizenzierung. Vielmehr geht es um die Möglichkeiten, die uns das digitale Zeitalter bietet wie zum Beispiel Open-AccessLösungen. Diese lässt der vorliegende Antrag völlig außer Acht. Die Sachverständigen haben darauf hingewiesen und zahlreiche Möglichkeiten aufgezeigt, die sich sogar ohne Ausweitung der Mittel realisieren lassen.
Klar ist: Fortschreitende Digitalisierung fordert von uns fortschrittliche Ideen und ein schlüssiges Gesamtkonzept. Ihr Antrag dagegen ignoriert Vorhandenes, ignoriert Qualität, ignoriert eigene Einflussmöglichkeiten und vernachlässigt wichtige Aspekte. Eben aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nordrhein-Westfalen stellt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf seine Lehrerausbildung weiter systematisch auf die gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen an den Lehrerberuf ein. Da wir bereits in Plenarsitzungen und im Ausschuss ausführlich über die Gesetzesvorlage diskutiert haben, werde ich mich hier nur auf die wichtigsten Elemente und auf die in der Diskussion immer wieder auftretenden Aspekte beziehen.
Kernpunkt der nun verabschiedeten Reform ist, dass der Umgang mit Inklusion bzw. mit heterogenen Lerngruppen zu einem festen und verpflichtenden Bestandteil der Lehrerausbildung wird. Wir befähigen alle Lehrkräfte durch Inklusionskompetenzen und sonderpädagogische Basiskompetenzen zu einem professionellen Umgang mit einer immer heterogener werdenden Schülerschaft.
Dabei ist dieser immer wieder heraufbeschworene Konflikt zwischen Fachlichkeit und Inklusion überhaupt nicht vorhanden. Es gibt nur eine gemeinsame Aufgabe aller an der Ausbildung Beteiligten im Rahmen ihrer jeweiligen Aufträge und Möglichkeiten. Den Rahmen dafür haben übrigens zuletzt Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gemeinsam beschrieben.
Entscheidend für uns ist, dass wir an der soliden fachlichen und pädagogischen Ausbildung für die Lehrkräfte aller Schulstufen und -formen festhalten; denn der Umfang des Studiums in den Fächern wird gegenüber den früheren Anforderungen in Staats
examensstudiengängen nicht reduziert. Wer das immer noch anzweifelt – das wird in Diskussionen häufig gemacht –, dem empfehle ich einen Blick in die Verteilung der Creditpoints.
Nordrhein-Westfalen nimmt mit dieser Vorgehensweise bundesweit eine Vorreiterrolle ein, wie wir das übrigens auch schon durch die Anforderungen an alle Lehramtsstudierenden im Bereich Deutsch als Zweitsprache zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit anderen Muttersprachen gemacht haben.
Weitere wichtige Punkte in der Debatte waren die Praxisphasen und die Dauer des Vorbereitungsdienstes. Das fünfwöchige Eignungs- und Orientierungspraktikum, das vierwöchige Berufsfeldpraktikum und das Praxissemester geben bereits während des universitären Ausbildungsteils einen guten Einblick in die Berufspraxis. In dieser Zeit stehen Hochschulen und Schulen übrigens bereits in gemeinsamer Verantwortung.
Der Vorbereitungsdienst hat jetzt eine verlässliche Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Die Evaluationen dazu zeigen, dass es aus fachlicher Perspektive gelungen ist, die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes auf 18 Monate ohne Qualitätsverluste zu gestalten. Daher lehnen wir die Änderungen – die Rückkehr zu den 24 Monaten – eindeutig ab.
Lassen Sie mich noch wichtige Informationen zu den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung geben. Hier haben wir die Zahl der im Haushalt ausgebrachten Stellen für den Einsatz von Lehrkräften mittlerweile um 320 Stellen erhöht.
Ich möchte jetzt aber noch auf unsere Elemente im Entschließungsantrag eingehen. Wir haben nach der Anhörung der Sachverständigen und aus der Einsicht, dass das Bessere immer der Feind des Guten ist, noch einmal einige Anforderungen an das Ministerium gestellt und die Bitte geäußert, das Ministerium möge in drei Bereichen weiterarbeiten.
Die jetzt vorgesehenen inklusionsbezogenen Anforderungen an das Lehramtsstudium haben inhaltlich die notwendige Offenheit, damit Hochschulen jeweils eigene Modelle entwickeln können. Spannend wird sein, wie die tatsächliche Ausgestaltung aussieht und vor allem, wie wirksam sie ist. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, die tatsächliche Umsetzung der inklusionsbezogenen neuen Anforderungen in den nächsten Jahren zu evaluieren.
Ein weiterer Aspekt sind die bilingualen Studiengänge. Hier möchten wir an die Hochschulen appellieren, damit sie im Prozess der Internationalisierung bei der Weiterentwicklung ihrer Studienangebote landesweit und verstärkt prüfen, welche Bedarfe und Chancen für spezielle Lehramtsstudiengänge bestehen, die auf den bilingualen Unterricht an den Schulen ausgerichtet sind. Ein solcher Unterricht wird für
Eltern und Kinder immer attraktiver, sei es, weil die Eltern unterschiedlichen Nationalitäten angehören, sei es, dass durch persönliche oder berufliche Mobilität eine internationale Ausbildung sinnvoll ist, oder einfach deshalb, weil die Welt zusammenrückt und wir unsere Kinder dafür fit machen wollen.
Ein weiteres Thema wurde sowohl in der Anhörung angesprochen als auch von den Piraten in ihren Antrag aufgenommen. Ich meine die sogenannte dritte Phase der Lehrerausbildung. Dafür gibt es jetzt bereits eine gute Grundlage im Lehrerausbildungsgesetz. Wir haben mit unserem wiedereröffneten Fortbildungsinstitut, unserem QUA-LiS, und selbstverständlich mit allen anderen Handelnden in der Praxis den notwendigen fachlichen Input. Daher fordern wir die Landesregierung dazu auf, einen differenzierten Orientierungsrahmen für die Fortbildung zu entwickeln, um für eine dritte Phase der Lehrerbildung erstmals durch gezielte Fortbildung Standards zu fordern.
Insgesamt ist es also ein Gesetz, das unsere zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer auf die Schulwirklichkeit und deren Anforderungen vorbereitet, und das mit dem Ziel, unsere Kinder gut auszubilden …
Ich bin im letzten Satz.
… und ihre persönliche und soziale Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Ja, Räume der Stille bieten Inseln im hektischen und unruhigen Alltag – Inseln für die Suche nach innerer Ruhe und Besinnung. Solche Räume sind wichtig, und ich begrüße sehr, dass sie nicht nur hier im Landtag, sondern auch in vielen Universitäten entstanden sind. Aktuell entsteht ein solcher Raum zum Beispiel in der größten Universität des Landes, in meiner Heimatstadt Köln. Doch da endet auch schon die Übereinstimmung mit Ihrem Antrag.
Denn bereits der Titel Ihres Antrags zeigt die Problematik seines Inhalts und der damit verbundenen Forderungen auf. Denn die CDU-Fraktion will nicht nur die Wiedereröffnung von Räumen der Stille in unseren Hochschulen ermöglichen – eigentlich müsste man sagen: erzwingen –, sondern sie holt zu einem Rundumschlag aus. Denn es geht nicht allein um Räume, in denen Menschen jeder Religion die Ruhe zum Gebet finden können, sondern vielmehr darum, den Hochschulen vorzuschreiben, wie sie ihren gesellschaftlichen Verpflichtungen nachzukommen haben.
Jetzt muss ich ausgerechnet Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, an Art. 5 Abs. 3 des deutschen Grundgesetzes erinnern, der die Freiheit von Lehre und Forschung gewährleistet? Das wundert mich insbesondere, wenn ich an Ihre Rede, Herr Dr Berger, zum Hochschulzukunftsgesetz im November 2014 denke.
Damals haben Sie fälschlicherweise behauptet, die Regierungsfraktionen betrachteten die Hochschulen nicht nur als Ort von Lehre und Forschung, sondern als Stätten zur Realisierung ihrer gesellschaftspolitischen Vorstellungen. Das haben Sie gerade in Ihrer Rede noch mal bestätigt.
Völlig unangebracht war damals wie heute von Entmündigung die Rede, die wir vornehmen würden. Wer nimmt denn heute eine so übergriffige Entmündigung vor? Ihre Forderung, die Bedeutung von zentralen Normen und Verfassungsgrundsätzen verstärkt an unseren Hochschulen zu vermitteln, stellt einen wirklich tiefen Eingriff in die Hochschulfreiheit dar.
Außerdem suggeriert diese Forderung, dies würde bisher nicht ausreichend geschehen. Sie ignorieren völlig die Arbeit der Hochschulen an den vielen Instituten für Politik- und Gesellschaftswissenschaften und den Lehrstühlen für Friedens- und Konfliktforschung. Ich nenne beispielhaft die Lehrstühle in Duisburg-Essen, Bonn oder Witten-Herdecke.
Hinzu kommt, dass sich dieser Antrag nicht etwa auf eine solide Recherche stützt. Sie vermitteln ein einseitiges Bild und ignorieren Veröffentlichungen, wie zum Beispiel bei „SPIEGEL ONLINE“, die die Situation differenziert abbilden. Stattdessen beziehen Sie sich auf vereinzelte Medienberichte, in denen der Islam einmal mehr zum Problem abgestempelt wird.
Genau das tun Sie auch. Besonders deutlich wird das in der Forderung, die Wiedereröffnung der Räume durch die Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden zu gewährleisten. Stellen wir uns das doch einmal bildlich vor! Sicherheitskräfte führen als Türsteher Einlasskontrollen durch oder kontrollieren regelmäßig die Räume. Was soll das?
Was bedeutet denn Ihre Forderung, die multireligiöse Nutzung dieser Räume zu gewährleisten? Wollen Sie Gebetsanteile festlegen,
quantifiziert nach den jeweiligen Anteilen der Religionen in der Bevölkerung? Wer soll das wie sicherstellen und überprüfen?
So weit ist es nur unsinnig. Schlimmer aber ist: In Ihrem Antrag ist nichts zu lesen vom friedlichen Miteinander der Kulturen, nichts von einem Ausgleich unterschiedlicher Interessen,
wie er an vielen Universitäten ständig stattfindet, wie etwa in Hannover und Paderborn, nichts vom interreligiösen Dialog, keinerlei positive Vision, sondern im Gegenteil: Sie entfalten ein Bedrohungsszenario.
Es besteht kein Zweifel, dass religiöser Fundamentalismus bekämpft werden muss. Dafür gibt es die Beobachtung durch den Verfassungsschutz und das Eingreifen des Staatsschutzes.
Mindestens ebenso wichtig aber ist die Vorbeugung. Da wird in Nordrhein-Westfalen viel getan: mit dem Aussteigerprogramm Islamismus ebenso wie mit dem Präventionsprogramm Wegweiser unseres Innenministeriums mit Beratungs- und Betreuungsangeboten bereits jetzt in sieben Kommunen.
Übrigens leisten unsere Hochschulen auch im Bereich Salafismus ihren Beitrag. An der HeinrichHeine-Universität in Düsseldorf werden dazu Seminare angeboten.
Denn das brauchen wir: aufmerksame Lehrerinnen und Lehrer, Professorinnen und Professoren, die als Teil einer starken Zivilgesellschaft ihren Beitrag für unsere demokratische Gesellschaftsordnung leisten.
Was wir jedoch nicht brauchen, sind eine unzulässige Einmischung in die inneren Hochschulangelegenheiten und eine gefährliche Vermischung von Islam und Islamismus.
Zu Ihrer Frage, was wir denn tun würden, wenn hier unser Raum der Stille missbraucht worden wäre: Wir würden uns an die Landtagsverwaltung wenden;
denn die können das. Wir bräuchten nicht etwa einen parlamentarischen Eingriff. Vielmehr ist das das normale Geschäft, und das wird von den Hochschulen gut betrieben. Schauen Sie, wie die Hochschulen das geregelt haben; die schaffen das nämlich alleine.
Ich kann nur hoffen, dass wir bei der Diskussion im Ausschuss Gelegenheit haben, dieses Thema substanzieller zu behandeln.
Selbstverständlich werden wir der Überweisung zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Themen, da ist der politische Streit in der Sache üblich und belebend, manchmal auch notwendig und unvermeidbar für unsere lebendige Demokratie, und es gibt Themen, da ist große Einigkeit notwendig, ja geboten. Die Alphabetisierung und die Grundbildung der Menschen in unserem Land ist eines dieser Themen.
Wie gut, dass es diesem Parlament immer wieder gelingt, bei solchen Themen im Sinne der betroffenen Menschen zusammenzustehen; im Antrag ist das treffend „Verantwortungsgemeinschaft“ genannt worden. Dafür möchte ich mich bei Ihnen allen sehr herzlich bedanken.
Warum hat dieses Thema und haben die betroffenen Menschen eine solche Verantwortungsgemeinschaft verdient?
Zum einen ist es die schiere Größenordnung; denn wir sprechen nicht von einem Randgruppenphänomen, sondern von geschätzt 1,5 Millionen Menschen in diesem Land.
Zum anderen sind es die persönlichen Schicksale jedes Einzelnen. Häufig sind es Langzeitarbeitslose oder Menschen in einfachen Tätigkeiten oder ungesicherten Arbeitsverhältnissen, ganz besonders von Arbeitslosigkeit bedroht. Als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind sie von Fortbildungen und vom Aufstieg ausgeschlossen. Es sind Eltern, die aus Scham ihre Situation vor ihren Kindern zu verbergen versuchen. Und die, die eine sogenannte bürgerliche Existenz aufbauen konnten, bleiben immer in Sorge vor Entdeckung.
Nun ist dieses Thema nicht neu. Die Überschrift macht es schon deutlich. Es hat dazu im vergangenen Jahr schon einen ersten Antrag gegeben.
In dieser Zeit wurde schon Beachtliches geschafft. Es sind deutlich weniger junge Menschen, die ohne Schulabschluss die Schule verlassen. Und wir können für die Zukunft Hoffnung schöpfen; denn durch die Erweiterung der Lehrerausbildung in diesem Bereich wird das Thema in der Schule noch eine größere Beachtung finden.
Eine weitere Forderung konnte in der Zwischenzeit umgesetzt werden. Es gibt ein landesweites Netzwerk, das Alphanetz NRW, organisiert über die Volkshochschulen, in dem die unterschiedlichsten Einrichtungen zusammenarbeiten. Die überaus schnelle Entwicklung in die Fläche hat sicherlich mit dem großen persönlichen Einsatz der Ministerin als Schirmherrin dieses Netzwerks zu tun. An dieser Stelle herzlichen Dank dafür, Frau Löhrmann!
Nicht zu gering einzuschätzen ist Folgendes: Es wurde zusätzliches Geld für Alphabetisierung zur Verfügung gestellt – immerhin eine halbe Million Euro.
Wenn doch diese Maßnahmen in Gang gesetzt und zum Teil schon abgearbeitet sind, warum erneut ein solcher Antrag? Warum treibt uns das Thema weiterhin um? Zunächst ganz banal: Weil es sich noch nicht erledigt hat und in dieser Zeit der Zuwanderung immer neue Aufgabenstellungen entstehen. Wenn auch die Zahl der erreichten Teilnehmenden an entsprechenden Kursen erhöht werden konnte, so bleibt es doch bei dem sprichwörtlichen Tropfen auf den heißen Stein.
Wir müssen dringend mehr Menschen erreichen. Dazu brauchen wir „Scharnierpersonen“ und
„Scharnierorganisationen“. Das geht von Kirchen
gemeinden über Sportvereine bis hin zu Unternehmen. Es müssen alle gesellschaftlich Verantwortlichen in die Pflicht genommen werden, und es muss die Gruppe der Netzwerkpartner aktiv und nachhaltig erweitert werden.
Wir wollen mehr aus dem eingesetzten Geld machen. Dazu dienen die Forderungen nach Einsatz dieser Mittel als Kofinanzierung für weiteres Projektgeld und die Unterstützung bei der Antragstellung, gerade für kleinere Einrichtungen eine notwendige Hilfestellung. Aber wichtig ist auch die thematische Erweiterung deutlich über die Alphabetisierung hinaus auf das gesamte Feld der Grundbildung. Gerade in unserer wissens- und kommunikationsgesteuerten Gesellschaft brauchen Menschen neben der sicheren Beherrschung der Schriftsprache zum Beispiel IT-Kenntnisse. Sie brauchen Sicherheit im Umgang mit Geld, und sie müssen lernen, gut mit ihrer Gesundheit umzugehen.
Aber wir brauchen diese Menschen auch für unsere Demokratie. Wenn wir die Beteiligung an Wahlen analysieren, dann sehen wir, dass sich die Isolation dieser Menschen und der Ausschluss vom gesellschaftlichen Leben auch auf ihre demokratischen Rechte beziehen. Gesellschaftlicher Spaltung kann nur durch Bildung entgegengewirkt werden. Dieser Antrag versucht, einen Beitrag dazu zu leisten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Im Laufe dieser Legislatur gab es in vielen Ausschüssen und Plenarsitzungen Beratungen zur Schulsozialarbeit. Neben unserem eigenen rot-grünen Antrag haben auch alle anderen Fraktionen parlamentarische Initiativen eingebracht, um eine dauerhafte Fortführung der bundesfinanzierten Stellen zu erreichen. Dieser Einsatz – Sie haben beschrieben, dass es einen deutlichen Einsatz unserer Landesregierung gab – ist der Wichtigkeit des Themas durchaus angemessen.
Deshalb begrüßen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich die große Einigkeit in diesem Haus, dass Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter gute und wertvolle Arbeit für unsere Kinder und Jugendlichen leisten. Wir alle wollen, dass diese Ar
beit auch in Zukunft gesichert ist. Selbstverständlich, liebe Frau Bunse, bleiben wir als SPD dabei, dass wir kein Kind zurücklassen wollen.
So hätten wir auch hoffen können, dass wir im Schulterschluss gemeinsam für die Weiterfinanzierung durch den Bund kämpfen. Doch was erleben wir heute? – Den fast schon üblichen Oppositionshickhack der CDU. Warum ist das mit dem Hickhack so offensichtlich? – Weil Sie selbst in Ihrem Antrag verdeutlichen, dass Sie den Unterschied in der Finanzierung durchaus kennen. Denn die Umwandlungsstellen des Landes und die kommunalen Stellen sind gesichert. Es sind die Stellen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, die nicht mehr weiter finanziert werden sollen.
In ihrem Antrag erklären Sie ausdrücklich, dass genau diese Schulsozialarbeit eine andere Aufgabenstellung hat. Diese Schulsozialarbeit nach BuT soll – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten Ihren eigenen Antrag – „schwerpunktmäßig die Vermittlung von Leistungen aus dem BuT an eine bestimmte Zielgruppe berechtigter Kinder“ übernehmen.
Genau diese Aufgabenbeschreibung macht es so kurzschlüssig, dass Sie dann in Ihrem Antrag fordern, dass die Folgefinanzierung dem Land übertragen werden soll. Denn wir alle kennen doch die Genese dieser Stellen: Es gab nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Notwendigkeit,
nach SGB II die Ansprüche der Kinder zu erweitern. Da diese wunderbare Möglichkeit gefunden worden ist, die sehr, sehr viel Verwaltungsaufwand mit sich bringt, musste es sozusagen eine Schalterfunktion geben. Das war die Sozialarbeit in den Schulen, die es dann ermöglicht hat, dass die Kinder und ihre Eltern überhaupt auf dieses Geld zurückgreifen konnten.
Warum soll nun das Land die Finanzierung genau dieser Stellen übernehmen? Diese Erklärung bleiben Sie uns schuldig. Einzig wollen Sie wiederum die schon häufiger in Anspruch genommenen Demografiegewinne des Landes einsetzen. So gehen Sie mit unseren Bildungsmitteln um, während Sie ansonsten ständig auf die Schuldenbremse verweisen.
Wir dagegen entlassen den Bund nicht aus seiner Pflicht. Damit komme ich auch zum Abschluss meiner Rede. In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 2. April dieses Jahres sah es tatsächlich so aus, als gebe es eine gemeinsame Initiative für die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Sinne des BuT. Als SPDFraktion finden wir weiterhin den Weg einer gemeinsamen fraktionsübergreifenden Offensive aus den Ländern zielführender als einen Wahlkampfschnellschuss. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag heute als kontraproduktiv ab.
Ich richte weiterhin meine Bitte an die Kolleginnen: Lassen Sie uns hier im Landtag unsere Kräfte bündeln, damit NRW mit einer starken Stimme in Berlin spricht und Bewegung in die Sache bringt; denn wir alle wollen, dass auch diese Schulsozialarbeit dauerhaft ein fester Bestandteil der Arbeit in der Schule wird. Dieses Thema aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen zu verheizen, ist der Teilhabe unserer Kinder und Jugendlichen nicht angemessen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Wir haben hier einen Antrag der CDU vorliegen, der in der Situationsbeschreibung auf den ersten Blick völlig korrekt und dazu noch ausgesprochen wohlwollend erscheint. Und ja, auch wir begrüßen sehr, dass sich die Universitäten in der Frage der Verteilung von Praxisplätzen für Lehramtsstudierende zusammengeschlossen haben und gemeinsam ein modernes und effizientes System etablieren wollen. Das hilft bei dem sinnvollen Einsatz der Ressourcen, vor allem aber bei der Sicherung optimaler Praxiskenntnisse für die Studierenden.
Schaut man jedoch genauer hin, dann wird deutlich, was diesen Antrag so problematisch macht. Es wird suggeriert – und so beginnt ja auch Punkt 2 des Beschlussvorschlags –, dass die Landesregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht wird, zumindest nicht ohne diesen Antrag der CDU.
Wir sollen heute, im September 2013, beschließen, dass sich das Land an den Entwicklungs- und Folgekosten des Vergabesystems beteiligen soll. – Weiter kann die CDU nicht hinter den Ereignissen zurückliegen.
Dieser Antrag erinnert an das Bild vom Hasen und vom Igel: Der eine beginnt zu rennen, und der andere ist schon längst am Ziel. – Denn wenn wir uns die Realität anschauen – Frau Birkhahn hat ja sinnvollerweise von der Bedeutung der Realität gesprochen –, dann wird deutlich: Es braucht nicht diesen Antrag, damit die Landesregierung und das Ministerium ihrer Verantwortung gerecht werden.
Konkret ist bei der Entwicklung dieses Onlineverfahrens der Pilot für das Software-Tool mit intensiver fachlicher Unterstützung des Wissenschafts
ministeriums entstanden. Die Kosten der Softwareentwicklung in Höhe von 120.000 € wurden komplett vom Ministerium übernommen.
Übrigens haben bereits im September 2012 die ersten Studierenden an der Bergischen Universität Wuppertal und am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Solingen das Praxissemester begonnen.
Auch im Lenkungskreis zur Etablierung dieses Verfahrens sind neben den Universitäten das Wissenschafts- und das Schulministerium beteiligt.
Bereits im November 2012 wurden zur Entwicklung des Pflichtenheftes dieser Software weitere
90.000 € zur Verfügung gestellt. Und so geht es weiter.
Ein großer Ansatz der angesprochenen Entwicklungskosten betrifft das Projektmanagement. Und auch für dieses wurden die angesetzten Kosten bereits komplett vom Ministerium getragen.
Fassen wir also zusammen:
Bereits seit Beginn der Arbeiten am Pilotprojekt arbeiten bis heute beide beteiligten Ministerien bei allen anfallenden Themen fachlich und verantwortlich mit den Universitäten zusammen.
Das Wissenschaftsministerium hat darüber hinaus insgesamt 360.000 € für das Projekt zur Verfügung gestellt.
Bei der Betrachtung der Leistungen der Landesregierung sollten wir die Partner der Universitäten bei diesen Praxissemestern, die Zentren für Lehrerausbildung, nicht außer Acht lassen. Zurzeit werden diese jährlich mit 4,6 Millionen € durch das Schulministerium finanziert. Diese Summe wird bis 2015 auf insgesamt 11 Millionen € anwachsen – eine finanzielle Kraftanstrengung dieser Landesregierung, die der Qualität unserer Lehrenden und damit der Unterstützung unserer Kinder zugutekommt.
Aber noch ein weiterer Teil des Beschlussvorschlags der CDU erweist sich als rein populistisch: An den jährlichen Folgekosten des Verfahrens soll sich das Ministerium beteiligen. – Auch hier hilft ein Blick in die Realität. Diese Folgekosten werden von den Beteiligten selbst auf 35.000 € pro Jahr geschätzt. Das sind bei insgesamt zwölf beteiligten Universitäten noch nicht einmal 3.000 € pro Hochschule pro Jahr. Vergleichen wir das mit den Beträgen, die den Universitäten über den Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden, wird das Abstruse dieses Antrags überdeutlich. Dazu exemplarisch zwei Beispiele der beteiligten Hochschulen:
Im Ansatz 2013 erhält die Universität zu Köln 193 Millionen €. Allein für die Sachausgaben stehen davon 17 Millionen € zur Verfügung. Nun ein Beispiel aus Westfalen wegen der Ausgewogenheit: Die Universität Münster erhält insgesamt
247 Millionen €, für die sonstigen Sachausgaben sind es 14 Millionen €. – Das ist eine Finanzausstattung, die übrigens im Haushaltsansatz 2014 noch aufwächst und die eine zusätzliche Ausgabe von lediglich 3.000 € im Jahr durchaus möglich machen sollte.
Besonders interessant wird der Deckungsvorschlag der CDU. Dass nach diesem Vorschlag die Zuwendungen haushaltsneutral gestaltet sein sollten, macht den Vorschlag nicht nur ignorant der Realität und dem Beitrag der Ministerien gegenüber, sondern auch noch banal. Er zielt letztendlich nur auf Verteilung von der einen in die andere Tasche.
Daran, dass es – wie ich jetzt gehört habe – noch eine andere Form des Deckungsvorschlags gibt, nämlich die sehr sinnvolle Zukunftsoffensive, wird, glaube ich, noch deutlicher, dass der Vorschlag, mit dem man eine sehr sinnvolle Maßnahme mit einer anderen Maßnahme refinanzieren will, keine Zukunftsorientierung hat, sondern im Gegenteil nur eine banale und merkwürdige Haushaltsverteilungsaktion ist, die überhaupt nicht zielführend ist, weil es sich um zwei unterschiedliche Themen handelt und wir die beiden Bereiche Bildung und Wissenschaft auf keinen Fall gegeneinander ausspielen sollten.
Ja. – Ich habe dargestellt, welche Mitarbeit und finanzielle Unterstützung die Ministerien leisten. Fazit demnach: ein äußerst wichtiges Thema – ein höchst überflüssiger Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Wie viele meiner Vorrednerinnen und Vorredner möchte ich mich zunächst ganz herzlich bedanken – bedanken
bei den Beteiligten an der Weiterbildungskonferenz, die mit der Vorlage ihrer Empfehlungen und Forderungen mit hoher Sachkenntnis und mit Augenmaß wichtige Schwerpunktsetzungen vorgenommen haben. Das ist nicht selbstverständlich angesichts des immer noch sehr geringen Anteils der Weiterbildung am gesamten Bildungshaushalt von sehr deutlich unter 1 %.
Bedanken möchte ich mich auch für die konstruktive und nach vorne gerichtete Haltung – diese war zwar erprobt, aber nicht selbstverständlich –, in der diese Arbeit geleistet wurde. Hier waren immerhin unterschiedlichste Einrichtungen mit ebensolchen Interessen, Ausgangsbedingungen und Verortungen beteiligt und dennoch mit einer großen Gemeinsamkeit hinsichtlich der Unterstützung des lebenslangen Lernens. Zumindest konnte diese Gemeinsamkeit sehr lange erhalten werden – bis zu dieser letzten Sitzung, über die eben schon gesprochen wurde.
An dieser Stelle muss ich als Beteiligte Frau Schmitz noch einmal sehr deutlich widersprechen: Es mag sein, dass Sie die Bedeutung dieses Vorfalls nicht richtig einschätzen konnten. Ich weiß nicht, wie lange Sie in diesem Thema unterwegs sind. Es hat hier ein einzelner Mitarbeitender des Städte- und Gemeindebundes in einer äußerst unangemessenen Weise einen Konsens aufgekündigt, einen Konsens, den eigentlich wir alle – und auch die FDP – über lange Zeit gehalten haben. Der Konsens heißt: Wir haben ein wunderbares Weiterbildungsgesetz. Es ist eines der fortschrittlichsten in ganz Deutschland, und wir werden dieses Weiterbildungsgesetz nicht antasten.
Er hat in dieser Sitzung dieses Weiterbildungsgesetz infrage gestellt, und er hat ebenso unsere Inhalte von gemeinwohlorientierter Weiterbildung infrage gestellt. Das hat die Aufregung verursacht – allerdings nicht bei der Ministerin, der ich nach dieser Sitzung noch einmal ausdrücklich meine Anerkennung ausgesprochen habe für die Contenance, die sie bewahrt hat und die einige von uns nicht bewahren konnten.
Es war eine Diskussion, die an dieser Stelle eskaliert ist. Der Widerspruch kam von Herrn Kaiser – das ist dankenswerterweise schon erwähnt worden –, der sehr genau wusste, worüber da gesprochen wurde, und vom Deutschen Städtetag. Weiterhin ist bemerkenswert, dass sich in der Zwischenzeit der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Landkreistag ausdrücklich und nachhaltig von dieser Einzelposition distanziert und sich wieder in die Gemeinsamkeit eingereiht haben. Das zeigt, wie dieser Vorfall zu bewerten ist. Das bitte ich zu beachten.
Die Gemeinsamkeit ist Gott sei Dank nicht beeinträchtigt worden.
Diese große Einigkeit – ich hoffe, wir können sie uns erhalten – bei allen Fraktionen dieses Hauses ist ein großer Schatz. Das ist eine sehr wertvolle Basis für die Weiterbildungsarbeit.
Es könnte aber auch – und an dieser Stelle lassen Sie mich eine kleine Drehung machen – eine Gefahr werden, weil es heißen könnte, dass kein Beratungsbedarf bestehe. Dann könnte es heißen, alles sei in Ordnung, alle seien zufrieden, und dann wäre das Thema durch. Für die Weiterbildung legen keine Mitarbeitenden die Arbeit nieder, stehen keine Teilnehmenden mit Transparenten vor den Türen der Rathäuser oder hier vorm Landtag, und es reden sich Parlamentarier in der Regel auch nicht die Köpfe heiß. Heute taten sie dies übrigens interessanterweise nicht wegen der Inhalte, sondern wegen der Formalia. Das finde ich sehr spannend.
Aber wie leicht könnte diese inhaltliche Zufriedenheit zur Selbstzufriedenheit oder – schlimmer noch – zur Friedhofsruhe werden? Das wäre fatal. Denn lebenslanges Lernen – wir haben es heute mehrfach gehört – ist ein wichtiges Thema, und zwar nicht nur für Sonntagsreden, sondern auch an einem solchen Donnerstagmorgen. Es ist ein Thema mit großer Bedeutung für jeden Einzelnen und für unsere Gesellschaft und eine mögliche Antwort auf eine ganze Reihe von drängenden Fragen.
In sozialdemokratischen Grundsatzpapieren zur Bildungsarbeit und auch in unserem gemeinsamen Koalitionsvertrag von Rot-Grün nimmt das Thema „Prävention“ zu Recht eine wichtige Position ein, und in den Debatten um Prävention – ob in der Politik oder bei Fachveranstaltungen, und zwar auch bei denen, die sich eigentlich ausschließlich mit Weiterbildung befassen – gehen wir gerne im Schnelldurchgang rückwärts durch die Bildungsbiografie und stellen fest: In der Schule – besser noch in der Kita und optimal noch früher – müssen wir präventiv ansetzen. Sogar die Weiterbildnerinnen und Weiterbildner sehen das dann ein. Dennoch: Prävention zieht sich durch ein ganzes Leben.
Nun erspare ich Ihnen und mir die häufig schon genannten und sehr richtigen Stichworte „Fachkräftemangel“, „demografischer Wandel“, „Migration“ und „überalterte Gesellschaft“. Ich konzentriere mich auf einige wenige zentrale Themen der Prävention, die die Weiterbildungskonferenz in ihrem Entschließungspapier benannt hat.
Ein ganz wichtiges ist die sogenannte zweite Chance – auch das wurde schon erwähnt –, also das Nachholen von Schulabschlüssen. Diese Möglichkeit gibt es aktuell an 90 von insgesamt 130 Volkshochschulen unseres Landes. 2011 haben insgesamt 3.500 Menschen erfolgreich den Hauptschulabschluss nachgeholt – ein wichtiger Präventionsansatz für junge Erwachsene. Denn der Schulabschluss ist ausschlaggebend für ihren Einstieg in die
Berufswelt, und er bietet darüber hinaus eine Grundlage für ihr ganzes Leben. Es sind 3.500 junge Menschen, die wir nicht zurücklassen, die eine Chance erhalten und erlebt haben, dass sich ihre persönliche Leistung für sie lohnen kann.
Aber wenn wir uns dann vor Augen halten, dass im gleichen Jahr noch 2.500 junge Menschen auf den Wartelisten der Volkshochschulen standen und nicht versorgt werden konnten, dann wird auch hier der Handlungsbedarf offensichtlich. Hier machen sich junge Erwachsene auf den Weg, unternehmen trotz ihrer Erfahrung des Scheiterns erneut einen Anlauf, wollen endlich nicht nur den Schulabschluss nachholen, sondern ihrem Leben einen neuen Schub geben. Aber diese 2.500 Menschen müssen zurückgewiesen werden. Das können wir nicht akzeptieren. Hier müssen wir gemeinsam – wirklich alle gemeinsam – die Voraussetzungen schaffen, damit unsere Weiterbildungseinrichtungen ihren Aufgaben in ausreichendem Maße nachkommen können.
Ein zweites großes Thema – auch das ist schon benannt worden – ist die Alphabetisierung und Grundbildung; die Hamburger leo.-Studie ist hier schon zitiert worden. 14 % aller Erwachsenen haben keine ausreichenden Kenntnisse der Schriftsprache, und das sind die deutschen Erwachsenen und auch diejenigen, die erwerbsfähig sind. Das heißt, wir sprechen hier nicht über einzelne separierte, segregierte Randgruppen, sondern das sind Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft.
Auf NRW umgerechnet bedeutet dies – das muss man sich vor Augen führen, denn das ist eklatant – eine Größenordnung von zwischen 300.000 und 400.000 Menschen. Auch hier sind es fast ausschließlich Volkshochschulen, die dieser Aufgabe nachkommen, hier Angebote zu machen, 2012 Angebote für 5.000 Teilnehmer. Frau Zentis hat es schon gesagt.
Das ist eine große Kraftanstrengung. Diese Kurse sind aufwendig. Sie sind teuer. Aber es ist auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Hören Sie sich die Relationen dessen an, was wir machen, und der Aufgabe, die noch vor uns liegt.
Wenn wir doch alle wissen, dass ohne entsprechenden Schulabschluss oder ohne ausreichende Kenntnisse der Schriftsprache das Risiko, arbeitslos zu werden oder langfristig auf Transferleistungen angewiesen zu sein, um ein Vielfaches steigt, dann wird klar, dass auch hier wichtige Präventionsleistungen zu erbringen sind und dass diese nicht aus den laufenden Mitteln erbracht werden können, sondern dass zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden müssen.
Hierzu muss ich auch, auch wenn das immer wieder umstritten ist, auf die ESF-Mittel verweisen. Denn nur das sind die Mittel, die für diesen Bereich noch einigermaßen zur Verfügung stehen könnten. Wir
wissen alle, wie der Haushalt ansonsten begrenzt ist.
Wir sind auch dankbar, dass das Arbeits- und Sozialministerium hier ein konstruktiver Partner war und ist.
Diese Mittel wurden übrigens einmal eingesetzt als Kompensation für die wegfallenden regelmäßigen Mittel. Das sind also keine Mittel, die der Weiterbildung zusätzlich geschenkt worden sind, sondern das sind Mittel, die tatsächlich als Kompensation sozusagen für die Weiterbildung reserviert sind. Da kann man ja vielleicht noch einmal einen Ansatz machen, dass hier ein bisschen schonender mit uns umgegangen wird.
Beide genannten Arbeitsbereiche der Weiterbildung sind sozusagen Nachsorge. Hier werden Versäumnisse früherer Bildungsinstitutionen ausgeglichen. Das führt schon mal dazu, dass die Weiterbildungseinrichtungen als Reparaturbetriebe diskreditiert werden.
Selbstverständlich muss unser aller Anliegen sein, in Zukunft durch bessere frühe Förderung Aufgaben zu reduzieren. Aber sie werden uns noch viele Jahre begleiten. Denn wir können es uns nicht leisten, Menschen der jetzigen Erwachsenengeneration zu verlieren. Auch diese Generationen haben unsere Aufmerksamkeit und haben Bildungseinrichtungen, die für sie da sind, verdient.
Wenn diese beiden Beispiele insbesondere in der Weiterbildungsarbeit der Volkshochschulen eine Rolle spielen, will ich doch nicht versäumen, auch andere wichtige Präventionsthemen in allen gemeinwohlorientierten Weiterbildungseinrichtungen
zu benennen, hier nur exemplarisch die Angebote zur Elternbildung, zur Gesundheitsvorsorge, zur politischen Bildung, zur Seniorenbildung, zum Ehrenamt. Hier werden Fähigkeiten gestärkt und Kompetenzen vermittelt, die für jeden Einzelnen und für die Gesellschaft positiv und nachhaltig wirken, weil sie die Menschen länger aktiv, gesund und in der Mitte der Gesellschaft halten. Wie gut also, liebe Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, dass wir uns einig sind in der Unterstützung der Weiterbildung!
Wir werden gemeinsam dafür sorgen müssen, dass dieses wichtige Thema die ihm gebührende Aufmerksamkeit bekommt, dass wir konkret und konsequent im Gespräch bleiben und nicht zuletzt dass wir die notwendigen Ressourcenvoraussetzungen sicherstellen. Es ist noch einiges zu tun. Lassen Sie uns gemeinsam dranbleiben.