Protokoll der Sitzung vom 05.07.2012

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Daraus folgt für mich: Solange nicht gewährleistet ist, dass ein betriebsfähiger Internetanschluss wie ein Briefkasten zur Wohnung gehört, solange sollten Behörden keine elektronische Kommunikation mit den Bürgern voraussetzen dürfen.

(Beifall von den PIRATEN )

Und vor allem sollte es solange keine rechtliche Gleichstellung elektronischer Zustellung mit postalischer Zustellung geben. Darüber möchten wir gerne mit Ihnen im Ausschuss sprechen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Jungfernrede. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/58 an den Innenausschuss. Möchte jemand dagegen stimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann haben wir einstimmig an den Innenausschuss überwiesen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

9 Berufung von Beisitzerinnen bzw. Beisitzern

und stellvertretenden Beisitzerinnen bzw. Beisitzern in den Landeswahlausschuss

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/133

Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung über den Wahlvorschlag. Wer dem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. – Enthaltungen? – Ebenfalls nicht. Dann ist der Wahlvorschlag Drucksache 16/133 einstimmig angenommen.

Ich gratuliere den Beisitzerinnen und Beisitzern sowie den stellvertretenden Beisitzerinnen und Beisitzern im Landeswahlausschuss. Sie werden demnächst die Arbeit aufnehmen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

10 Wahl von Mitgliedern des Landtags in das

Kuratorium der Stiftung „Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen“

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/134

Auch hier ist keine Beratung vorgesehen.

Wir können deshalb unmittelbar zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 16/134 kommen. Wer möchte diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung erteilen? – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann ist auch dieser Wahlvorschlag einstimmig angenommen.

Ich gratuliere den Mitgliedern des Landtags, die jetzt den Landtag im Kuratorium der Stiftung „Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen“ vertreten, und wünsche Ihnen gute Beratungen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

11 Wahl von Mitgliedern des Landtags in den

Beirat für Wohnraumförderung bei der

NRW.BANK

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/136

Auch hier ist keine Beratung vorgesehen.

Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 16/136. Wer ihm seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit sind auch die Mitglieder unseres Landtags, die uns im Beirat für Wohnraumförderung bei der NRW.BANK vertreten, einstimmig von uns gewählt worden. Der Wahlvorschlag ist angenommen.

Herzlichen Glückwunsch an alle Gewählten! Auch Ihnen wünsche ich gute Arbeit in der Zukunft für den Landtag in Stellvertretung für uns alle.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

12 Wahl von Mitgliedern des Landtags in den

Stiftungsrat der „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/152

Auch hier ist keine Beratung vorgesehen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Wir diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Es gab einige Gegenstimmen bei der Piratenfraktion. Enthaltungen? – Es gab Enthaltungen weiterer Mitglieder der Piratenfraktion. Ansonsten gab es Zustimmung durch die übrigen Fraktionen. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Wahlvorschlag Drucksache 16/152 angenommen.

Ich gratuliere auch hier den Mitgliedern des Landtags, die wir in den Stiftungsrat der „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“ entsandt haben. Ich bin sicher, dass Sie kluge Entscheidungen treffen werden.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

13 Neuwahl und Vereidigung der stellvertreten

den Wahlmitglieder des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen und Vereidigung eines Wahlmitglieds

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen jetzt wieder einen etwas längeren Text vortragen. Das ist aber notwendig, damit wir keine formalen Fehler machen.

Mit Drucksache 16/135 liegt Ihnen ein gemeinsamer Wahlvorschlag von 175 Mitgliedern des Landtags Nordrhein-Westfalen vor. Da mehr als zwei Drittel der Mitglieder des Landtags den Wahlvorschlag Drucksache 16/135 unterschrieben haben, ist es nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein

Westfalen möglich, nur einen Wahlgang durchzuführen.

In der Plenarsitzung am 21. Juni dieses Jahres hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes – für Herrn Prof. Dr. Joachim Wieland und Herrn Dr. Claudio NeddenBoeger – zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden sollen. Nunmehr liegt Ihnen hierzu ein Wahlvorschlag vor.

Für die Durchführung dieser Wahl benötigen wir – wie das schon mehrfach der Fall war – neben den beiden derzeitigen Schriftführinnen im Sitzungsvorstand weitere Schriftführerinnen und Schriftführer. Ich schlage Ihnen erneut vor, dass die Schriftführerinnen und Schriftführer, die bereits in vorherigen Sitzungen des Landtags in dieser Funktion tätig waren, diese Aufgabe auch heute übernehmen und den Wahlvorgang gemeinsam mit uns durchführen. Gibt es dagegen Einwände? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Bevor wir mit der Wahl beginnen, möchte und muss ich noch auf die für die Wahl relevanten gesetzlichen Bestimmungen hinweisen.

Gemäß Art. 76 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich der Verfassungsgerichtshof aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, den beiden lebensältesten Oberlandesgerichtspräsidenten des Landes und vier vom Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählten Mitgliedern zusammen, von denen die Hälfte die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben muss.

Für diese vier gewählten Mitglieder sind vom Landtag gemäß Art. 76 Abs. 2 der Landesverfassung vier Vertreter zu wählen. Zwei Vertreter haben wir schon gewählt. Heute stehen noch die beiden weiteren Vertreter zur Wahl an.

Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen müssen die Wahlmitglieder das 35. Lebensjahr vollendet haben, zum Landtag wählbar sein und sich schriftlich bereit erklärt haben, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu werden.

Diese Voraussetzungen liegen hinsichtlich der beiden im Wahlvorschlag genannten stellvertretenden Wahlmitglieder vor.

Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen in der Plenarsitzung am 21. Juni dieses Jahres.