Westfalen. Das sage ich ganz deutlich. Es ist nicht so, dass eine Ablehnung des Bundesamtes im Asylverfahren sofort und unmittelbar die Abschiebung nach sich ziehen muss. Richtig ist – das sagen Sie auch in Ihrem Antrag –: Jeder Ausreisepflichtige hat die Möglichkeit, gerichtlich gegen eine Ablehnung vorzugehen. Auch bei Klagen, die keine aufschiebende Wirkung entfalten, kann beim Verwaltungsgericht vorläufiger Rechtsschutz beantragt werden.
Darüber hinaus ist es seit Langem gelebte Praxis in Nordrhein-Westfalen, bei Rückführungen zu jeder Zeit jeden Einzelfall sorgfältig zu prüfen. In diesen Prüfungen wird den jeweiligen Bedürfnissen der jeweiligen Menschen, die besonderen Schutz benötigen, angemessen Rechnung getragen – und zwar im Rahmen aller rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten.
Sie haben hellseherische Fähigkeiten. Genauso ist es: Der Kollege Herrmann hat eine Zwischenfrage. Dann hat er das Wort.
Herr Minister Jäger, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben die momentane Vorgehensweise der Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen beschrieben. Danke dafür.
Meine Frage ist: Wenn das Gesetz, die Staaten Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, im Bundesrat mit Unterstützung der rot-grün regierten Bundesländer verabschiedet wird und dann in Kraft tritt, werden sich nach meinen Erfahrungen diese Verfahren ändern, die Sie gerade beschrieben haben. Ist das richtig oder falsch?
Ich komme zurück auf die Praxis der nordrheinwestfälischen Ausländerämter. Einen besonderen Schutzmechanismus haben wir per Erlass verordnet, indem wir unsere Behörden regelmäßig auffordern, insbesondere bei den Gruppen der Roma, der Aschkali, der „Ägypter“, die gerade in den Kosovo abgeschoben werden sollen, ganz genau hinzuschauen. Das gilt gerade für besonders schutzwürdige Personen. Unsere Ausländerbehörden nehmen die Situation dieser Ethnien sehr deutlich und sehr stark in den Blick, auch was die restlichen Staaten des Balkans betrifft.
Darüber hinaus kommt diesen Menschen auch unser Erlass vom Ende letzten Jahres zugute, der eindeutig sagt: Wird eine Person von dem geplanten stichtagsunabhängigen Bleiberecht aller Voraussicht nach begünstigt, muss in Nordrhein-Westfalen per Erlass aus meinem Haus die Ausländerbehörde eine Duldung im Ermessensweg prüfen.
Fakt ist: Wir tun alles, was uns rechtlich möglich ist, um diese Menschen, so gut es geht, zu unterstützen – individuell und im konkreten Fall.
Meine Damen und Herren, ich will gern noch einmal auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das Sie auch in dem Antrag genannt haben, eingehen. Es steht mir nicht zu, Richterschelte zu betreiben oder die rechtlichen Ausführungen auf andere Weise zu bewerten.
Aber ich finde, zum einen stellt sich die Frage, ob dieses Urteil überhaupt Rechtskraft erlangen wird.
Herr Herrmann, bisher ist das nicht der Fall. Zum anderen bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte der Auffassung des Verwaltungsgerichts Stuttgart folgen werden. Auch dies ist bisher nicht geschehen. Deshalb stelle ich ganz objektiv und wertfrei fest: Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart stellt eine Minderheitsmeinung dar.
Jetzt noch einmal zur Frage der sicheren Herkunftsländer: Es gibt unterschiedliche Auffassungen über die Situation in den genannten Herkunftsstaaten. Deshalb hat Nordrhein-Westfalen im Bundesrat die Empfehlung des Ausschusses, keine Einwände gegen den Gesetzentwurf zu erheben, folgerichtig nicht unterstützt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache zu diesem Antrag.
Wie wir schon gehört haben, hat die antragstellende Fraktion der Piraten die direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also direkt über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/6119 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die Piratenfraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 16/6119 abgelehnt.
Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt geht es auf Hochdeutsch weiter. Mein Gruß geht auch an die Zuschauer draußen und drinnen.
Die aktuellen Entwicklungen beim Umgang mit Nuklearabfall in Deutschland – auch im Lande Nordrhein-Westfalen – zeigen, was für ein Chaos da herrscht. Gerade wurde Jülich angewiesen, das Zwischenlager zu räumen, und die neu eingesetzte Endlagersuchkommission beschäftigt sich mit
„Die Kommission wird dominiert von parteitaktischen Erwägungen. Statt sich in KonsensProzessen zu üben, überstimmt eine Mehrheit die Minderheit in der Runde ein ums andere Mal. Die meisten in der Kommission sehen die Bevölkerung eher als Bedrohung statt als Mitbestimmende. Echte Partizipation spielt keine Rolle. Ja, noch nicht einmal die Transparenz der Arbeit ist gewährleistet.“
So weit das Zitat von Herrn Stay. – Das ist wirklich eine Überraschung: Nicht der Atomabfall ist gefährlich, sondern gefährlich sind die obstinaten Bürger mit ihren Fragen, Sorgen und Transparenzforderungen.
In dieser Situation wollen wir in Nordrhein-Westfalen ein zusätzliches Lager für 60.000 t Uranoxid genehmigen, von dem erst ein Teil konvertiert wurde und in Südfrankreich auf den Transport wartet. Der Rest liegt noch als Uranhexafluorid in Gronau, muss erst nach Tricastin bei Pierrelatte gekarrt werden, um dort umgewandelt zu werden, und dann geht es retour. War hier nicht einmal die Rede davon, dass unnötige Transporte zu vermeiden seien?
Die Landesregierung behauptete in einer Antwort auf eine unserer Kleinen Anfragen, es seien keine weiteren Genehmigungen nötig. Wenn bei der Begehung nichts Auffälliges festgestellt wird; dann kann es losgehen.
Das sehen wir anders. Ob eine alte Genehmigung weiter gilt, hängt auch noch davon ab, ob es in der Zwischenzeit neue Entwicklungen gab, die zum Zeitpunkt der Erstgenehmigung nicht berücksichtigt werden konnten.
Zum einen gibt es ein Gerichtsurteil, das dem Zwischenlager Brunsbüttel wegen mangelnder Sicherheit im Fall von Flugzeugabstürzen die Betriebsgenehmigung entzog. Das Zwischenlager in Gronau ist wahrscheinlich noch schlechter geschützt als das in Brunsbüttel. Zum anderen gibt es ein neues Endlagersuchgesetz mit der bereits erwähnten Kommission.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 16/6098 erklärt die Landesregierung ausdrücklich, dass sie keine eigenen Positionen in die Kommission einbringen will. Vermutlich hat sie keine – oder keine, die bekannt werden sollen. Herr Duin will dem Chaos tatenlos zusehen.
Zusätzlich befürchten wir, dass hier ein Endlager durch die Hintertür geschaffen werden soll; denn die Genehmigung gilt für eine zeitlich unbegrenzte Einlagerung. Über 20.000 t Uranoxid lagern bereits in Südfrankreich. Ein Drittel der Kapazität des Lagers ist schon ausgebucht. In ein paar Jahren ist das neue Lager voll, und was dann? Bauen wir dann die nächste unsichere Halle? – Die Urananreicherungsanlage in Gronau läuft ja weiter. Es gibt nur eine Zwischenlösung für das Nuklearabfallproblem: keinen weiteren Müll produzieren!
Weitere als „Zwischenlager“ bezeichnete Endlager durch die Hintertür sind keine Lösung, sie sind ein Teil des Problems. Deshalb muss die Landesregierung als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Zustimmung zur Inbetriebnahme jetzt verweigern. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Täglich grüßt das Murmeltier“, kann man nur sagen; denn die Anträge zu dem Thema „Atommüll“, die wir hier erlebt haben, haben sich mittlerweile zu einer Kette gereiht, die man sich einmal vergegenwärtigen muss.
Angefangen hat es mit Anträgen, mit denen Sie von der Piratenfraktion uns darauf aufmerksam machen wollten, welche atomaren Altlasten in unserem Bundesland existieren. Als wir Sie dann darauf hingewiesen haben, dass wir das bereits in unserem Koalitionsvertrag abarbeiten, die Gremien also längst am Arbeiten sind, haben Sie den nächsten Skandal aufgedeckt: Sie wollten nämlich darauf hinweisen, dass die Stromkonzerne für ihre Atomabenteuer zur Kasse gebeten werden müssen, und machten das am Beispiel des THTR deutlich. Sie waren dann aber sehr überrascht darüber, dass es dort auch kommunale Beteiligungsstrukturen gibt und man nicht einfach nur die großen, bösen Energiekonzerne als Feinde ausmachen kann.
Dann ging es weiter und eine Aktuelle Stunde musste herhalten. Sie als Piraten standen mahnend auf und erklärten, dass keine Sozialisierung der Kosten für Rückbau und Entsorgung stattfinden könne. Die Aktuelle Stunde verlief so, dass sich alle dieser Meinung anschlossen und das ein Konsens in diesem Hause ist, hielt Sie, Herr Kollege Rohwedder, aber nicht davon ab, uns trotzdem zu beschimpfen und zu sagen, hier in diesem Landtag gäbe es vier Pro-Atom-Parteien. Zitat!
Also, lieber Herr Rohwedder, Sie sind doch ständig im Internet – gerade, glaube ich, auch. Googeln Sie doch einmal, dass es einen Atomausstieg gegeben hat, dem sich mittlerweile alle Parteien in diesem Hause angeschlossen haben. Das müsste doch auch bei Ihnen angekommen sein.
Nächster Punkt war eine Plenarsitzung, in der Sie uns darauf aufmerksam machten, Sie wollten jetzt Schutzmacht der Kommunen sein und sie gegen
ihre eigenen Energiebeteiligungen schützen. Das Problem war nur: Die wollten gar nicht geschützt werden!
Jetzt der nächste Aufschlag: Sie wollen die atomrechtliche Aufsichtsbehörde in Bewegung setzen, die Inbetriebnahme des Uranoxidlagers in Gronau jetzt nicht mitzumachen, weil man zunächst die Ergebnisse der Bund-Länder-Kommission abwarten müsse.
Herr Kollege van den Berg, ich darf Sie einmal unterbrechen. Der Kollege Rohwedder würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.